
Schön, wenn es nach dem Anbieterwechsel stressfrei mit derselben Handynummer weiter geht. © Westend61 / Daniel Ingold
Die Mobilfunknummer gehört dem Kunden. Nach dem Telekommunikationsgesetz hat er einen Rechtsanspruch auf Mitnahme der Nummer inklusive Vorwahl beim Anbieterwechsel. Das gilt auch für Kunden von Guthabenverträgen – auch Prepaid-Verträge genannt. Hier lesen Sie, wie der Umzug der Handynummer reibungslos klappt und wie teuer das Ganze maximal sein darf.
Das benötigen Sie für den Umzug der Handynummer
- Mobilfunkvertrag des neuen Anbieters
- Ihre alte Handynummer
- Rund 7 Euro Bearbeitungsgebühr
- Eventuell: Kündigungsbestätigung Ihres alten Vertrags
Schritt 1 – alten Vertrag kündigen
Kündigen Sie Ihren alten Vertrag fristgerecht. Informationen über die Kündigungsfrist finden Sie im Vertrag, in Ihrem Online-Account oder bei Laufzeitverträgen auf Ihrer Rechnung. Oft beträgt die Kündigungsfrist bei Laufzeitverträgen drei Monate.
Tipps und Vergleiche von Tarifangeboten finden Sie auf der Themenseite Telefontarife. Wenn Sie ein neues Handy suchen – die Stiftung Warentest testet laufend Mobiltelefone (zum Test Handys).
Schritt 2 – Nummernmitnahme beantragen
Die Rufnummernmitnahme beantragen Sie über Ihren neuen Anbieter. Im Vertragsformular für den neuen Vertrag finden Sie eine Passage, in der Sie ihn beauftragen, Ihre Rufnummer beim alten Anbieter einzuziehen. Manche Anbieter möchten hierzu die Kündigungsbestätigung sehen.
Bedenken Sie: Ihre Telefonnummer können Sie nur reibungslos mitnehmen, wenn Name, Geburtsdatum und Telefonnummer im Neu- und im Altvertrag übereinstimmen.
Die technische Aktivierung einer Rufnummer erfolgt in der Regel innerhalb eines Kalendertages, sodass Ihre Telefonverbindung im Zuge eines Anbieterwechsels nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen sein sollte. Die Übertragung Ihrer Mobilfunkrufnummer können Sie jederzeit verlangen, spätestens jedoch sollte der Antrag beim bisherigen Anbieter am Tag der Beendigung des Vertrags eingegangen sein. Viele Anbieter ermöglichen eine Portierung aus Kulanz auch noch bis zu 90 Tagen nach Vertragsende. Dies ist die sogenannte Karenzzeit, bevor die Nummer neu vergeben wird.
Besonderheit beim Prepaid-Vertrag
Sie bezahlen die Kosten für die Rufnummernmitnahme vom Guthaben Ihres alten Vertrags. Achten Sie dort auf genügend Guthaben.
Der Preis für die Mitnahme ist nun gedeckelt
Bislang verlangten die Anbieter für die Rufnummernmitnahme oft bis zu 30 Euro. Seit 20. April 2020 gilt jedoch eine Obergrenze von 6,82 Euro. Dies hat die Bundesnetzagentur festgelegt.
Mitte Februar 2020 hatte die Aufsichtsbehörde die Mobilfunkanbieter zunächst aufgefordert, diese sogenannten Portierungskosten freiwillig zu senken. Die meisten Anbieter haben den Preis daraufhin reduziert, nicht jedoch Freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica. Weil die Firmen nicht darlegen konnten, dass ihnen durch das Übertragen höhere Kosten entstehen, hat die Behörde die Obergrenze von 6,82 Euro angeordnet.
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Diese Anleitung scheint mir nicht getestet. Ich empfehle aus mehrfacher Erfahrung:
Etwa 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist
Schritt 1: Portierungen scheitern oft an abweichenden/veralteten Kunden-Daten. Im Kundenportal beim alten Anbieter sicherstellen, dass auch die postalische Adresse aktuell ist. Viele Leute, die umziehen, unterlassen es, den Mobilfunkanbieter zu informieren. Dazu noch die exakte Schreibweise des dort hinterlegten Namens notieren ggf. berichtigen. Die Mailadresse sollte aktuell sein.
Schritt 2: Herunterladen einer Rufnummer-Freigabeerklärung des bisherigen Anbieters, ausfüllen und absenden. Mindestens 1 Woche, besser 2 Wochen warten, damit die Freigabeerklärung im System erfasst ist.
Schritt 3: Beim neuen Anbieter bei Vertragsabschluss Rufnummernübernahme anwählen, bisherigen Anbieter nennen und kündigen LASSEN. Die beiden Anbieter stimmen den genauen Vertragswechseltag ab. Da eine Rufnummer-Freigabeerklärung vorliegt, geht die Rufnummer problemlos mit.
@GitPush: Es ist sicherlich ungewöhnlich, gleichzeitig mit der Vertragsunterzeichnung die Kündigung zum Ablauf der 24monatigen Laufzeit auszusprechen; aus unserer Sicht jedoch zulässig und gültig. Sicherheitshalber sollten Sie jedoch Ihre Kündigung noch einmal per Einschreiben/Rückschein an den Telefonanbieter übermitteln. (dda)
Hallo allerseits, ich habe diesbezüglich eine Frage:
Beim Anbieter klarmobil habe ich meinen Kündigungswunsch zum Ablauf der Mindestlaufzeit (24 Monate) zusammen mit der Vertragsunterzeichnung abgeschickt.
Nach kurzem Anruf erklärt mir heute ein Servicemitarbeiter, dass nur Kündigungen anerkannt werden, die separat eingereicht werden und diese somit nicht beachtet wurde.
Ist das rechtlich so korrekt?
@danielgruber346: Beim Tod des Mobilfunkteilnehmers steht Erben ein Sonderkündigungsrecht nach 314 BGB zu. (maa)
Gibt es möglichkeiten den Handyvertrag eines Verwandten bei desen Todesfall auch zu kündigen ? Oder muss dieser trotzdem bis zum auslaufen bezahlt werden ?