Dokumente beglaubigen lassen Wann ins Bürgerbüro, wann zum Notar?

Dokumente beglaubigen lassen - Wann ins Bürgerbüro, wann zum Notar?

Fest verbunden. Bei mehr­seitigen Abschriften gelten Extra-Regeln. © Stiftung Warentest

Schul­zeugnis, Geburts­urkunde, Grund­buch­auszug – es gibt zwei Arten von Beglaubigungen: die amtliche und die öffent­liche. Was Sie zum Thema wissen müssen.

Wichtige Dokumente wie Urkunden oder Zeug­nisse sind häufig nur dann gültig, wenn sie von einem Notar oder einer Behörde beglaubigt wurden. Diese bestätigen die Richtig­keit des Dokuments. Der Notar nimmt eine öffent­liche Beglaubigung vor, die Behörde eine amtliche. Gut zu wissen: Zeug­nisse sind ein Sonderfall. Wer eine Abschrift benötigt, kann sich auch an seine alte Schule oder Hoch­schule wenden – und als Kirchen­mitglied sogar ans Pfarr­amt seiner Gemeinde. Menschen, die zum Beispiel im Ausland studieren, heiraten oder eine Immobilie kaufen wollen und dafür Beglaubigungen brauchen, müssen weitere Formalien einhalten. Was Sie sonst noch zu Beglaubigungen wissen müssen, erklären Ihnen die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest.

Abschrifts­beglaubigung: Dokumente von oder für Behörden

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16 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.11.2022 um 09:49 Uhr
    Betreuungsbehörden in NRW

    @HorstD2002: Vielen Dank für den Hinweis, wir haben die Angaben im Rechner korrigiert.*

    *Update am 16.11.2022

  • HorstD2002 am 03.11.2022 um 19:54 Uhr
    Betreuungsbehörden in NRW falsch

    In NRW sind auch große und mittlere kreisangehörige Städte Betreuungsbehörde. ZB Moers, Neuss, Lippstadt. Wenn man bei
    ihnen die PLZ eingibt, erhält man die Adresse des Landkreises, der nicht zuständig ist.

  • Olli3000 am 22.09.2021 um 07:54 Uhr
    Easyway

    Wer es sich einfach machen will, geht für eine Apostille oder Legalisation zum Beglaubigungsdienst. Kostet etwas mehr aber es wird alles automatisch erledigt.

  • auchegal500 am 12.11.2020 um 12:43 Uhr
    Wen wundert es !

    Viele Politiker sind Anwälte und Notar
    Da wundert es wenig wenn den Notaren immer mehr Aufgaben zufallen. Da diese dann auch nocht die Preise festlegen dürfen ist das eine Super Sache. Da löst man gerne mal die Grundbuchämter auf damit die Bürger nicht anreisen um Geld zu sparen.

  • 23Harald am 04.04.2019 um 10:24 Uhr
    Notarielle Beglaubigung nicht anerkannt

    Mir und dem Notar blieb fast die Luft weg: Im Zuge der Nachlassabwicklung sollte ein Konto bei der Norisbank umgeschrieben werden. Zur Legitimation wird eine Unterschriftsbeglaubigung einer beliebigen Bank oder durch einen Rechtsanwalt(!) verlangt. Die vorgelegte notarielle Unterschriftsbeglaubigung wurde mit Hinweis auf die im Formblatt angegebenen Wahlmöglichkeiten abgelehnt.
    Ich habe das Problem dann anders gelöst: Als Bevollmächtigter habe ich das Konto einfach aufgelöst. Das geht nämlich.