
Ein 85-Jähriger macht seine Pflegerin zur Alleinerbin. Er verspricht sich Sex mit ihr. Seine enterbten Kinder sehen in der Frau eine Erbschleicherin. © Getty Images / Nicolas Hansen
Demenzkranke sind leichte Beute für Erbschleicher. Doch mitunter sind ihre Testamente unwirksam. Was Angehörige tun können, damit Erbschleicher keine Chance haben.
Die Pflegerin erbt alles, die Angehörigen nichts? Das lässt aufhorchen und an einen typischen Fall von erschlichenem Erbe denken. Das Vertrauen einer älteren, vermögenden Person zu gewinnen, die vielleicht einsam oder hilfebedürftig ist, ist nicht strafbar. Hat der Erbschleicher eine Nähebeziehung zum ausgespähten Opfer aufgebaut, kann er aber seinen Einfluss nutzen, um noch zu Lebzeiten der vermögenden Person großzügige Geschenke zu bekommen und im Testament als Erbe eingesetzt zu werden.
Wurden Sie enterbt oder im Testament stark benachteiligt, weil ein Erbschleicher Einfluss genommen hat, können Sie sich wehren. Das geht, wenn der Verfasser beim Schreiben seines letzten Willens wegen einer geistigen Störung keinen freien Willen mehr bilden konnte. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären anhand eines echten Falls, wie Erbschleicher vorgehen. Außerdem erfahren Sie, wie die Enterbten gegen das erschlichene Testament vorgehen können und wie Personen mit Vermögen vorbeugen können, damit sie im Alter nicht Opfer von Erbschleichern werden können.
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- Nach dem Tod eines Menschen benötigen die Erben oft einen Nachweis für ihre Erbenstellung. Ist kein Testament vorhanden oder reicht es nicht aus, muss ein Erbschein her.
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Ich empfehle im Erbvertrag für den Fall eines darin enthaltenen Pflichtteilsverzichtes unbedingt den Widerruf der Verzichtserklärung zu vereinbaren. Folgender Fall einer Patchwork-Konstellation.
Die Tochter (einziges Kind) mit gestörtem Kontakt zur Mutter hat wegen hoher Schulden gegen vorzeitige Auszahlung des Erbes Erb- und Pflichtteilsverzicht nach ihrer Mutter erklärt. An ihrer statt sollen deren Töchter erben. Der Passus wird zur Grundlage eines Erbvertrages zwischen der Mutter und einem zweiten Ehemann. Die Kinder des Mannes haben teilweise Pflichtteilsverzicht erklärt, um ebenfalls Schlusserben zu werden. Nach Erstversterben des Mannes fällt der Ehefrau das Erbe allein zu. Die Ehefrau macht im Hospiz unter der Kontrolle Ihrer Tochter liegend den Pflichtteilsverzicht mit ihrer Tochter rückgängig. Nach dem Tod der Mutter fordert die Tochter Pflichtteilsansprüche in Höhe der Hälfte des Erbes. Die Anteile der erbenden Enkeltöchter bleiben ebenfalls bestehen.
Nach der gesetzlichen Erbfolge gehören die Kinder zur Erbengemeinschaft. Enterben die Eltern ihre Kinder, bilden die im Testament bedachten Erben die Erbengemeinschaft. Für diesen Fall sieht das Gesetz vor, dass die nicht im Testament bedachten Kinder einen Pflichtteilsanspruch gegenüber der Erbengemeinschaft zusteht. Der erbrechtliche Laie versteht diesen Pflichtteil sehr oft als Erbe. Tatsächlich ist er enterbt und nur der Pflichtteilsberechtigte . (maa)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihren Artikel zum "Erben" finde ich sehr gut, danke.
Habe ich das falsch ausgelegt, bisher war ich der Auffassung, dass man Kinder nicht enterben kann, den Pflichtanteil müssen sie immer bekommen, nur in ganz besonderen Fällen - "trachten nach dem Leben".
Leider hört man immer mehr, dass sich die Kinder nicht mehr um ihre alten und kranken Eltern kümmern. Sicher ist das oft eine aufopferungsvolle Aufgabe, aber es sollte dann auch möglich sein, die zu begünstigen, die diese Aufgabe übenehmen.
Ich kenne mehr, die "geholfen" haben und dann leer ausgegangen sind, als wirkliche "Erbschleicher". Ich glaube, bei der Verwendung dieses Begriffes ist viel Neid dabei.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hempel