
Nach dem Tod eines Menschen benötigen die Erben oft einen Nachweis für ihre Erbenstellung. Ist kein Testament vorhanden oder reicht es nicht aus, muss ein Erbschein her.
Sie benötigen:
- Termin beim Amtsgericht oder Notar
- Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde des Verstorbenen
- Falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag
- Anschriften aller Miterben
Schritt 1
Stellen Sie fest, ob Sie einen Erbschein brauchen. Haben Sie zu Lebzeiten eine Kontovollmacht vom Verstorbenen bekommen, erhalten Sie sein Bankguthaben ohne Erbschein und Testament. Die Bank kann das Geld auch auszahlen, wenn Sie das Testament oder eine beglaubigte Kopie vorlegen und daraus hervorgeht, dass Sie Erbe sind. Sie müssen nur noch zusätzlich das Protokoll des Amtsgerichts über die Testamentseröffnung vorlegen. Ist das Testament nicht eindeutig, verlangt die Bank jedoch einen Erbschein. Auch für das Umschreiben eines Grundstücks ist meist ein Erbschein nötig. Ohne den Schein geht es nur, wenn es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag gibt.
Schritt 2
Wenn Sie einen Erbschein benötigen, können Sie ihn beim Notar oder in der Nachlassabteilung des Amtsgerichts beantragen. In Baden-Württemberg sind die staatlichen Notariate zuständig. Rufen Sie dort an und fragen Sie, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Gibt es kein Testament, müssen Sie Dokumente vorlegen, aus denen sich Ihre Stellung als gesetzlicher Erbe ergibt. Hat die Ehefrau geerbt, muss sie etwa die Heiratsurkunde vorlegen. Nehmen Sie das Familienstammbuch des Verstorbenen mit, wenn es eines gibt. Einige Angaben müssen Sie eidesstattlich versichern.
Schritt 3
Sie müssen ein Formular zum Nachlasswert ausfüllen. Davon hängen die Kosten des Erbscheins ab. Für einen Nachlass von 50 000 Euro kostet er 330 Euro, für 100 000 Euro sind es 708 Euro.
Schritt 4
Wenn Sie noch Unterlagen nachreichen müssen, kann es mehrere Wochen dauern, bis der Erbschein da ist. Sind alle Dokumente da, geht das meist sehr schnell.
-
- Erben heißt nicht immer reich werden. Wenn Schulden drohen, kann der Erbe sie ausschlagen. Wir erklären, welche Regeln und Fristen für eine Ausschlagung gelten.
-
- Dank hoher Freibeträge bleiben Erbschaften im Familienkreis oft steuerfrei. Wir erklären, wie Sie auch große Vermögen steuerfrei übertragen – mit Erbschaftsteuerrechner.
-
- Mit einem klug formulierten Testament können Sie Angehörige absichern, Konflikte unter Erben vermeiden und Steuern sparen. Hier lesen Sie, wie es geht.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Wir haben den Antrag über einen Notar (in Bayern) beim Amtsgericht Leverkusen abgegeben. Das war vor ca. 8 Wochen. Auf Nachfrage heißt es seit über 2 Wochen, der Antrag ist in Bearbeitung... Also ist die Zeitangabe von 2-6 Wo. eher in gut und schnell arbeitenden Amtsgerichten üblich, aber nicht standard.
..."Denn auf die Notargebühr kommen 19 Prozent Mehrwertsteuer.".... ist irreführend
Beantragt man den Erbschein über ein Notariat erhebt das Amtsgericht eine Gebühr und zusätzlich der Notar die gleiche Gebühr plus Umsatzsteuer plus Beurkundungsgebühr plus Auslagen.
Also enstehen durch den Notar mehr als doppelt so hohe Gebühren plus USt., da die Gerichtsgebühr bestehen bleibt.
In der Regel kennt eine Bank ihre Kunden Jahrzehnten und kann dann auch sehr wohl abschätzen, ob eine Aussage der vermeintlichen Erben zutrifft oder nicht.
Aber das beste ist: der Erblasser weiß ja in der Regel, daß es mit ihm zu Ende geht. Dann soll er sein gesamtes Bankvermögen seinen Erben schenken (Schenkungsurkunde aufsetzen und Unterschrift vom Banker bestätigen lassen!! Und Schenkung vor dem Tod auch durch Übertragung auf ein -am besten- Gemeinschaftskonto der Erben ausführen - sonst unwirksam nach Tod!!). Besser noch, wenn er dies bei Zeiten tut mit Nießbrauchsvorbehalt. Dadurch wird dann nochmals kräftig Schenkungsteuer gespart! Till
Kommentar vom Autor gelöscht.
@JoeWag: Es ist sicher richtig, dass der Notar die Sache beschleunigen kann, wenn er die Unterlagen des Mandanten auf Vollständigkeit prüft und noch fehlende Dokumente nachfordert bevor der Antrag zum Amtsgericht geht. Aber in einfach gelagerten Fällen ist es sicher auch Nicht-Juristen möglich, die nötigen Unterlagen für die Antragstellung zusammenzustellen. Viele Amtsgerichte informieren auf ihren Internetseiten gut über die mitzubringenden Unterlagen. Außerdem kann einiges vorab bei der telefonischen Vereinbarung des Termins geklärt werden. Wir haben uns bei einigen Rechtspfleger umgehört: sind die Unterlagen bei Antragstellung alle vorhanden, dauert die Erbscheinerstellung je nach Amtsgericht und Belastung 2 bis 6 Wochen. Auch über den Notar geht es dann nicht schneller. (AK)