Kinder zählen für die Rente. Nach heutiger Rechtslage erhöht jedes Kind die Rente seiner Mutter oder seines Vaters um 81 Euro im Monat. Für zwei Kinder gibt es 162 Euro. In den neuen Bundesländern sind es 72 Euro pro Kind.
So viel Rente bringen Kinder, die ab 1992 geboren wurden. Den Aufschlag bekommt der Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen hat. Die Mütter oder Väter werden so gestellt, als ob sie drei Jahre lang durchschnittlich verdient und Rentenbeiträge gezahlt hätten – auch wenn sie gar nicht oder nur teilweise gearbeitet haben.
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es weniger Rente. Für sie rechnet die Rentenversicherung nur ein Jahr an. Das bringt pro Kind 27 Euro Rente im Monat in den neuen und 24 Euro in den alten Bundesländern.
Auch Großeltern oder andere Verwandte können Kindererziehungszeiten geltend machen, wenn zwischen ihnen und dem Kind ein auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft besteht.
Derzeit erhalten mehr als 9,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner einen Bonus, weil sie Kinder erzogen haben. Dies geht aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung hervor. Nähere Informationen gibt es unter der kostenlosen Telefonnummer 0 800/10 00 48 00.
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