
Ein Baby wird erwartet. Die Mutter des Kindes hat für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Anspruch auf Mutterschaftsgeld. © Getty Images / SanyaSM
Schwangere sind durch das Mutterschutzgesetz besonders geschützt. Außerdem erhalten sie Mutterschaftsgeld. Wie sie den Antrag richtig stellen, erklärt test.de.
Sie benötigen
- Vor der Geburt: zwei Bescheinigungen „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ von Ihrer Frauenärztin, Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme – eine für die Krankenkasse und eine für den Arbeitgeber.
- Nach der Geburt: Geburtsbescheinigung und Geburtsurkunde.
Diesen finanziellen Anspruch haben Sie
Sind Sie angestellt und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, steht Ihnen während des Mutterschutzes für die letzten sechs Wochen vor der Geburt, den Entbindungstag und die ersten acht Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld zu. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Zahlung auf die ersten 12 Wochen nach der Entbindung. Das gleiche gilt, falls bei dem Neugeborenen innerhalb der ersten 8 Lebenswochen eine Behinderung festgestellt werden sollte.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Ihre Kasse zahlt davon 13 Euro am Tag, Ihr Arbeitgeber den Rest.
Als privat Krankenversicherte erhalten Sie den gleich hohen Arbeitgeberanteil und außerdem einmalig 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Schwangere, die in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei familienversichert sind, erhalten ebenfalls nur dieses einmalige Mutterschaftsgeld.
Als hauptberuflich selbstständige Frau genießen Sie gar keinen gesetzlichen Mutterschutz. Die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse erhalten Sie trotzdem, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind und sich mit Anspruch auf Krankengeld versichert haben.
Schritt 1
Lassen Sie sich von Ihrer Frauenärztin, Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme eine Bescheinigung über den errechneten Entbindungstermin in zweifacher Ausfertigung ausstellen. Sobald Sie diese Bescheinigung haben, stellen Sie schnellstmöglich den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Verwenden Sie das Formular Ihrer Kasse, häufig finden Sie es auf deren Website. Fügen Sie dem Antrag die Bescheinigung bei und reichen Sie alles bei Ihrer Krankenkasse ein – oft geht das ebenfalls online.
Beantragen Sie anschließend bei Ihrem Arbeitgeber dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld – ebenfalls mit der Bescheinigung.
Privat Krankenversicherte reichen eine der Bescheinigungen bei ihrer Firma ein und die andere beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Die private Krankenversicherung zahlt üblicherweise kein Mutterschaftsgeld.
Schritt 2
Den Betrag für die ersten sechs Wochen der Mutterschutzfrist überweist Ihre gesetzliche Kasse frühestens 50 Tage vor dem errechneten Geburtstermin. Kommt Ihr Baby früher zur Welt als geplant, geht Ihnen dadurch kein Geld verloren. Sie erhalten dann entsprechend länger Mutterschaftsgeld. Zusammen mit der Bewilligung schickt die Krankenkasse Ihnen den Antrag auf Familienversicherung für Ihr Kind sowie die „Erklärung für die Zahlung von Mutterschaftsgeld“ zu.
Schritt 3
Wenn Ihr Baby geboren wurde, melden Sie die Geburt innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus, dafür benötigt es eine Geburtsbescheinigung. Wurde Ihr Kind in einem Krankenhaus, im Geburtshaus oder einer Geburtsklinik geboren, kümmern diese sich um die amtliche Anmeldung und die Geburtsurkunde.
Haben Sie Ihr Kind zu Hause zur Welt gebracht, stellt die Hebamme die Geburtsbescheinigung aus. Diese müssen Sie selbst dem Standesamt vorlegen, um die Geburtsurkunde zu erhalten.
Schritt 4
Schicken Sie eine Kopie der Geburtsurkunde und die ausgefüllte „Erklärung für die Zahlung von Mutterschaftsgeld“ an Ihre Krankenversicherung und an Ihren Arbeitgeber. Sie erhalten dann den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes. Kommt Ihr Kind früher oder mit einer Behinderung zur Welt, müssen Sie sich das ärztlich bestätigen lassen und den Nachweis Ihrer Kasse schicken. Haben Sie Zwillinge oder Drillinge bekommen, reicht es, alle Geburtsurkunden einzureichen, um das Mutterschaftsgeld für 12 Wochen nach der Geburt zu bekommen.
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