Mutter­schutz Mutter­schafts­geld beantragen

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Mutter­schutz - Mutter­schafts­geld beantragen

Ein Baby wird erwartet. Die Mutter des Kindes hat für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Anspruch auf Mutter­schafts­geld. © Getty Images / SanyaSM

Schwangere sind durch das Mutter­schutz­gesetz besonders geschützt. Außerdem erhalten sie Mutter­schafts­geld. Wie sie den Antrag richtig stellen, erklärt test.de.

Sie benötigen

  • Vor der Geburt: zwei Bescheinigungen „Zeugnis über den mutmaß­lichen Tag der Entbindung“ von Ihrer Frauen­ärztin, Ihrem Frauen­arzt oder Ihrer Heb­amme – eine für die Krankenkasse und eine für den Arbeit­geber.
  • Nach der Geburt: Geburts­bescheinigung und Geburts­urkunde.

Diesen finanziellen Anspruch haben Sie

Sind Sie angestellt und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, steht Ihnen während des Mutter­schutzes für die letzten sechs Wochen vor der Geburt, den Entbindungs­tag und die ersten acht Wochen nach der Geburt das Mutter­schafts­geld zu. Bei Früh- und Mehr­lings­geburten verlängert sich die Zahlung auf die ersten 12 Wochen nach der Entbindung. Das gleiche gilt, falls bei dem Neugeborenen inner­halb der ersten 8 Lebens­wochen eine Behin­derung fest­gestellt werden sollte.

Die Höhe des Mutter­schafts­geldes richtet sich nach Ihrem durch­schnitt­lichen Netto­einkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Mutter­schutz­frist. Ihre Kasse zahlt davon 13 Euro am Tag, Ihr Arbeit­geber den Rest.

Als privat Kranken­versicherte erhalten Sie den gleich hohen Arbeit­geber­anteil und außerdem einmalig 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Schwangere, die in der gesetzlichen Krankenkasse beitrags­frei familien­versichert sind, erhalten ebenfalls nur dieses einmalige Mutter­schafts­geld.

Als haupt­beruflich selbst­ständige Frau genießen Sie gar keinen gesetzlichen Mutter­schutz. Die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse erhalten Sie trotzdem, wenn Sie freiwil­lig gesetzlich versichert sind und sich mit Anspruch auf Krankengeld versichert haben.

Schritt 1

Lassen Sie sich von Ihrer Frauen­ärztin, Ihrem Frauen­arzt oder Ihrer Heb­amme eine Bescheinigung über den errechneten Entbindungs­termin in zweifacher Ausfertigung ausstellen. Sobald Sie diese Bescheinigung haben, stellen Sie schnellst­möglich den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Verwenden Sie das Formular Ihrer Kasse, häufig finden Sie es auf deren Website. Fügen Sie dem Antrag die Bescheinigung bei und reichen Sie alles bei Ihrer Krankenkasse ein – oft geht das ebenfalls online.

Beantragen Sie anschließend bei Ihrem Arbeit­geber dessen Zuschuss zum Mutter­schafts­geld – ebenfalls mit der Bescheinigung.

Privat Krankenversicherte reichen eine der Bescheinigungen bei ihrer Firma ein und die andere beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Die private Kranken­versicherung zahlt üblicher­weise kein Mutter­schafts­geld.

Schritt 2

Den Betrag für die ersten sechs Wochen der Mutter­schutz­frist über­weist Ihre gesetzliche Kasse frühestens 50 Tage vor dem errechneten Geburts­termin. Kommt Ihr Baby früher zur Welt als geplant, geht Ihnen dadurch kein Geld verloren. Sie erhalten dann entsprechend länger Mutter­schafts­geld. Zusammen mit der Bewil­ligung schickt die Krankenkasse Ihnen den Antrag auf Familienversicherung für Ihr Kind sowie die „Erklärung für die Zahlung von Mutter­schafts­geld“ zu.

Schritt 3

Wenn Ihr Baby geboren wurde, melden Sie die Geburt inner­halb einer Woche beim zuständigen Standes­amt. Das Standes­amt stellt die Geburts­urkunde aus, dafür benötigt es eine Geburts­bescheinigung. Wurde Ihr Kind in einem Kranken­haus, im Geburts­haus oder einer Geburts­klinik geboren, kümmern diese sich um die amtliche Anmeldung und die Geburts­urkunde.

Haben Sie Ihr Kind zu Hause zur Welt gebracht, stellt die Heb­amme die Geburts­bescheinigung aus. Diese müssen Sie selbst dem Standes­amt vorlegen, um die Geburts­urkunde zu erhalten.

Schritt 4

Schi­cken Sie eine Kopie der Geburts­urkunde und die ausgefüllte „Erklärung für die Zahlung von Mutter­schafts­geld“ an Ihre Kranken­versicherung und an Ihren Arbeit­geber. Sie erhalten dann den zweiten Teil des Mutter­schafts­geldes. Kommt Ihr Kind früher oder mit einer Behin­derung zur Welt, müssen Sie sich das ärzt­lich bestätigen lassen und den Nach­weis Ihrer Kasse schi­cken. Haben Sie Zwillinge oder Drillinge bekommen, reicht es, alle Geburts­urkunden einzureichen, um das Mutter­schafts­geld für 12 Wochen nach der Geburt zu bekommen.

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