
Krankenversicherung. Jede Kasse kann ergänzend zum allgemeinen Beitragssatz einen individuellen Zusatzbeitrag verlangen. © picture alliance / Zoonar
Bei fast allen Krankenkassen sind die Beitragssätze Anfang 2025 gestiegen. Und es geht weiter: Zum 1. August haben zwei weitere Kassen im Test ihre Beiträge erhöht.
Auch im August erhöhen wieder zwei Kassen ihren Beitragssatz. Bei der BKK Linde steigt dieser um 0,49 Prozentpunkte auf 17,59 Prozent. Die SBK erhöht um 0,9 Prozentpunkte auf 18,4 Prozent.
Im Juli hatten drei Kassen ihre Beiträge nach oben angepasst: Securvita BKK, IKK Brandenburg und Berlin sowie IKK – Die Innovationskasse. Die beiden zuletzt genannten Kassen liegen jetzt nur noch knapp vor der derzeit teuersten Kasse, der Knappschaft (19 Prozent).
Diese Kassen verlangen ebenfalls mehr Geld
Nach BMW BKK, BKK PwC, EY BKK, Karl Mayer BKK, und Merck BKK, die ihre Beiträge im Juli angehoben haben und der BKK Südzucker, die im August nachzog, erhöht nun auch die BKK B. Braun Aesculap ihren Beitragssatz zum 1. September um 0,7 Prozentpunkte auf 18,25 Prozent. Bei diesen Kassen handelt es sich um so genannte geschlossene Betriebskrankenkassen. Diese stehen nur bestimmten Personengruppen offen, meist sind es Angestellte bestimmter Unternehmen. Aus diesem Grund haben wir sie in unserem Krankenkassenvergleich nicht abgebildet.
Dort sind 67 Krankenkassen mit ihren Beitragssätzen und Zusatzleistungen enthalten. Insgesamt sind mehr als 97 Prozent der gesetzlich Versicherten bei diesen Kassen Mitglied oder mitversichert. 59 Kassen im Test erhöhten zum Jahreswechsel ihren Beitragssatz, eine zum Februar, drei Kassen zum 1. April, zwei zum 1. Mai, drei zum 1. Juli und zwei zum August. Wir haben alle Beitragssätze ab 1. September 2025 in der Datenbank erfasst.
Zahlreiche Erhöhungen zum Jahresanfang
Schon zum Januar 2025 waren die Kassenbeiträge auf breiter Front gestiegen, 59 Kassen hoben ihren Beitragssatz an, im Februar zog die IKK – Die Innovationskasse nach.
Auch die großen Kassen sind viel teurer geworden. Schon seit Januar zahlen Versicherte der Barmer 17,89 Prozent Beitragssatz; die DAK verlangt 17,4 Prozent, die TK 17,05 Prozent. Der Zusatzbeitrag der TK beispielsweise ist mit 2,45 Prozent nun mehr als doppelt so hoch wie zuvor mit 1,20 Prozent. Bei 3 000 Euro Gehalt zahlen Versicherte dort seit Jahresbeginn jeden Monat 18,75 Euro mehr – aufs Jahr gerechnet sind das 225 Euro. Für Gutverdiener sind es sogar 413 Euro mehr. Doch es gibt immer noch deutlich günstigere Alternativen.
Knappschaft am teuersten
Mit einer Erhöhung des Zusatzbeitrags um 1,7 Prozentpunkte auf 4,4 Prozent ist die Knappschaft mit einem Beitragssatz von 19 Prozent nach jetzigem Stand weiter die teuerste Kasse. Sie ist minimal teurer als die BKK 24, die zum April auf 18,99 Prozent erhöhte.
Günstige Kasse suchen
Trotz Erhöhung bleibt die BKK Firmus – wenn auch sehr knapp – günstigste bundesweite Krankenkasse. Wer von der teuersten zur günstigsten Kasse wechselt, spart bei einem Einkommen von 3 000 Euro monatlich rund 33 Euro, das sind im Jahr knapp 400 Euro. Gutverdiener kommen sogar auf eine jährliche Ersparnis von rund 730 Euro.
Wichtig: Eine Beitragsersparnis erhöht das zu versteuernde Einkommen. Unterm Strich schmälert das die Ersparnis je nach Einkommen um bis zu 30 Prozent oder mehr.
Kasse wechseln geht ganz einfach
Wir zeigen in vier Schritten, wie Sie einfach und schnell die Kasse wechseln. Wechseln Sie erst, wenn Sie genau wissen, was Sie bei der neuen Krankenkasse an Beitrag zahlen und ob Sie auch mit den Extraleistungen, die dort angeboten werden, zufrieden sind. Zusatzleistungen können im Einzelfall einen erheblichen geldwerten Vorteil bedeuten und den Wechsel zu einer anderen Kasse empfehlenswert machen, etwa wenn diese besonders viel für professionelle Zahnreinigung oder Osteopathie-Behandlungen bezahlt. Alle Extras zeigt unser stets aktueller Krankenkassenvergleich. Wir haben mehr als 200 Kriterien ausgewertet.
Allgemeiner Beitrag und Zusatzbeitrag
Alle Krankenkassen verlangen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt – je nach ihrer finanziellen Situation. Steht eine Krankenkasse gut da, wird sie ihren Zusatzbeitrag eher gering halten. Übersteigen die Ausgaben einer Krankenkasse ihren Finanzbedarf, wird der individuelle Zusatzbeitrag dagegen eher steigen. Für die Versicherten wird es dann teurer.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 bei 2,5 Prozent
Den rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung hatte der GKV-Schätzerkreis für 2025 auf 2,5 Prozent festgesetzt. Das Gremium aus Fachleuten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes, berechnete diesen Anstieg um 0,8 Prozentpunkte aus den Schätzergebnissen für das Jahr 2025. Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen belaufen sich danach auf 294,7 Milliarden Euro, die Ausgaben auf 341,4 Milliarden Euro. Der Kostendruck auf die Kassen ist enorm.
Relevant ist der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nur für bestimmte Personengruppen – etwa versicherungspflichtige Empfänger von Bürgergeld und Auszubildende, die monatlich nicht mehr als 325 Euro verdienen. Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, bei einer Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ihren individuellen Zusatzbeitrag anzupassen. Das müssen sie nur, wenn sich an ihrer finanziellen Situation etwas ändert.
Sonderkündigungsrecht bei Änderungen
Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Sie können zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Beispiel: Verlangt eine Krankenkasse ab April einen höheren Beitrag, können Mitglieder bis Ende des Monats kündigen, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals fällig wird – in diesem Beispiel bis Ende April. Der Wechselzeitraum beträgt zwei Monate zum Monatsende. Kündigen Versicherte bis Ende April, sind sie ab Juli 2025 Mitglied bei einer neuen Krankenkasse. Bis dahin müssen sie den höheren Zusatzbeitrag ihrer bisherigen Kasse zahlen.
Regulärer Kassenwechsel
Das Sonderkündigungsrecht ist für alle interessant, die noch nicht 12 Monate Mitglied bei ihrer Kasse sind. Denn normalerweise ist ein Wechsel erst nach dieser Zeit möglich. Wer dagegen schon ein Jahr oder länger bei seiner Kasse Mitglied ist, kann jederzeit die Krankenkasse wechseln. Auch hier gilt: Der Wechselzeitraum beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Finanzlage der Kassen
Die Krankenkassen waren verpflichtet, 2023 einen Teil ihrer Rücklagen an den Gesundheitsfonds abzuführen. Aus diesem erhalten die Kassen finanzielle Mittel, um die Leistungen für ihre Versicherten zu finanzieren. Per Gesetz gilt, dass die Krankenkassen eine Mindestreserve von 20 Prozent einer Monatsausgabe als Reserve halten müssen.
Durch die Konjunktur und weltpolitische Ereignisse, aber auch durch Ereignisse wie die Krankenhausreform, die Entbudgetierung der Hausärzte und abgeschwächte Lohnerhöhungen bestehen für die Krankenkassen weiterhin Ausgabenrisiken: Die Leistungsausgaben steigen stärker als die Einnahmen.
-
- Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufstätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.
-
- Geld für die Zahnprophylaxe gibt es von vielen Krankenkassen. Die Spanne für die Zuzahlung reicht von 20 bis maximal 500 Euro pro Jahr. Ihr Weg zum Zuschuss.
-
- Gerät eine Krankenkasse in finanzielle Schwierigkeiten, ist die Versorgung der Versicherten trotzdem nicht gefährdet. Wir zeigen, was eine Schließung bedeutet.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Man muss ja nur einen Satz weiter lesen. Und die Überschrift macht es ja auch klar.
@emmies: Die Überschriften, die Sie hier nicht zitieren, sollten eigentlich erklären, dass das Sonderkündigungsrecht allen unmittelbar einen Wechselrecht zugesteht, und für die Fälle ohne Beitragserhöhungen das regelmäßige Kündigungsrecht zum Zuge kommt, bei denen nur die, die schon ein Jahr oder länger bei seiner Kasse Mitglied sind, jederzeit die Krankenkasse wechseln können. Der Rest muss sich gedulden, bis zum Ablauf des ersten Mitgliedsjahres.
Der Artikel ist leider schlecht getextet/strukturiert.
So heißt es etwa "Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann immer zu einer günstigeren Kasse wechseln."
So weit so gut. Im übernächsten Absatz dann "Das Sonderkündigungsrecht ist für alle interessant, die noch nicht 12 Monate Mitglied bei ihrer Kasse sind. ..."
Ja was denn nun? Ist es für alle Versicherten interessant? Oder nur für die, die noch nicht 12 Monate Mitglied ihrer Kasse sind. Bitte texten Sie doch eindeutig und klar strukuriert. Dann verstehen es auch alle so, wie es tatsächlich ist.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gegen die Netiquette
Bitte seriöse Infos statt Augenwischerei
Es ist natürlich völliger Unsinn, dass ein Spitzenverdiener 770 Euro im Jahr spart. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar. Schwuppdiwupp spart der Spitzenverdiener nicht 770 Euro, sondern nur gut die Hälfte. Solche Fakten ignoriert Test und betreibt damit m.E. Augenwischerei und Verunsicherung. Für einen so geringen Sparbetrag soll ich alle paar Monate zur nächsten Billigkasse hoppen? Nein danke!