Gesetzliche Krankenkassen 2025 Zwei Kassen im Test sind seit August teurer

Gesetzliche Krankenkassen 2025 - Zwei Kassen im Test sind seit August teurer

Kranken­versicherung. Jede Kasse kann ergänzend zum allgemeinen Beitrags­satz einen individuellen Zusatz­beitrag verlangen. © picture alliance / Zoonar

Bei fast allen Krankenkassen sind die Beitrags­sätze Anfang 2025 gestiegen. Und es geht weiter: Zum 1. August haben zwei weitere Kassen im Test ihre Beiträge erhöht.

Auch im August erhöhen wieder zwei Kassen ihren Beitrags­satz. Bei der BKK Linde steigt dieser um 0,49 Prozent­punkte auf 17,59 Prozent. Die SBK erhöht um 0,9 Prozent­punkte auf 18,4 Prozent.

Im Juli hatten drei Kassen ihre Beiträge nach oben angepasst: Securvita BKK, IKK Brandenburg und Berlin sowie IKK – Die Inno­vations­kasse. Die beiden zuletzt genannten Kassen liegen jetzt nur noch knapp vor der derzeit teuersten Kasse, der Knapp­schaft (19 Prozent).

Diese Kassen verlangen ebenfalls mehr Geld

Nach BMW BKK, BKK PwC, EY BKK, Karl Mayer BKK, und Merck BKK, die ihre Beiträge im Juli ange­hoben haben und der BKK Südzucker, die im August nach­zog, erhöht nun auch die BKK B. Braun Aesculap ihren Beitrags­satz zum 1. September um 0,7 Prozent­punkte auf 18,25 Prozent. Bei diesen Kassen handelt es sich um so genannte geschlossene Betriebs­krankenkassen. Diese stehen nur bestimmten Personen­gruppen offen, meist sind es Angestellte bestimmter Unternehmen. Aus diesem Grund haben wir sie in unserem Krankenkassenvergleich nicht abge­bildet.

Dort sind 67 Krankenkassen mit ihren Beitrags­sätzen und Zusatz­leistungen enthalten. Insgesamt sind mehr als 97 Prozent der gesetzlich Versicherten bei diesen Kassen Mitglied oder mitversichert. 59 Kassen im Test erhöhten zum Jahres­wechsel ihren Beitrags­satz, eine zum Februar, drei Kassen zum 1. April, zwei zum 1. Mai, drei zum 1. Juli und zwei zum August. Wir haben alle Beitrags­sätze ab 1. September 2025 in der Daten­bank erfasst.

Zahlreiche Erhöhungen zum Jahres­anfang

Schon zum Januar 2025 waren die Kassenbeiträge auf breiter Front gestiegen, 59 Kassen hoben ihren Beitrags­satz an, im Februar zog die IKK – Die Inno­vations­kasse nach.

Auch die großen Kassen sind viel teurer geworden. Schon seit Januar zahlen Versicherte der Barmer 17,89 Prozent Beitrags­satz; die DAK verlangt 17,4 Prozent, die TK 17,05 Prozent. Der Zusatz­beitrag der TK beispiels­weise ist mit 2,45 Prozent nun mehr als doppelt so hoch wie zuvor mit 1,20 Prozent. Bei 3 000 Euro Gehalt zahlen Versicherte dort seit Jahres­beginn jeden Monat 18,75 Euro mehr – aufs Jahr gerechnet sind das 225 Euro. Für Gutverdiener sind es sogar 413 Euro mehr. Doch es gibt immer noch deutlich güns­tigere Alternativen.

Knapp­schaft am teuersten

Mit einer Erhöhung des Zusatz­beitrags um 1,7 Prozent­punkte auf 4,4 Prozent ist die Knapp­schaft mit einem Beitrags­satz von 19 Prozent nach jetzigem Stand weiter die teuerste Kasse. Sie ist minimal teurer als die BKK 24, die zum April auf 18,99 Prozent erhöhte.

Güns­tige Kasse suchen

Trotz Erhöhung bleibt die BKK Firmus – wenn auch sehr knapp – güns­tigste bundes­weite Krankenkasse. Wer von der teuersten zur güns­tigsten Kasse wechselt, spart bei einem Einkommen von 3 000 Euro monatlich rund 33 Euro, das sind im Jahr knapp 400 Euro. Gutverdiener kommen sogar auf eine jähr­liche Ersparnis von rund 730 Euro.

Wichtig: Eine Beitrags­ersparnis erhöht das zu versteuernde Einkommen. Unterm Strich schmälert das die Ersparnis je nach Einkommen um bis zu 30 Prozent oder mehr.

Kasse wechseln geht ganz einfach

Wir zeigen in vier Schritten, wie Sie einfach und schnell die Kasse wechseln. Wechseln Sie erst, wenn Sie genau wissen, was Sie bei der neuen Krankenkasse an Beitrag zahlen und ob Sie auch mit den Extra­leistungen, die dort angeboten werden, zufrieden sind. Zusatz­leistungen können im Einzel­fall einen erheblichen geld­werten Vorteil bedeuten und den Wechsel zu einer anderen Kasse empfehlens­wert machen, etwa wenn diese besonders viel für professionelle Zahn­reinigung oder Osteo­pathie-Behand­lungen bezahlt. Alle Extras zeigt unser stets aktueller Krankenkassenvergleich. Wir haben mehr als 200 Kriterien ausgewertet.

Allgemeiner Beitrag und Zusatz­beitrag

Alle Krankenkassen verlangen den allgemeinen Beitrags­satz von 14,6 Prozent. Dazu kommt ein Zusatz­beitrag, den jede Krankenkasse selbst fest­legt – je nach ihrer finanziellen Situation. Steht eine Krankenkasse gut da, wird sie ihren Zusatz­beitrag eher gering halten. Über­steigen die Ausgaben einer Krankenkasse ihren Finanzbedarf, wird der individuelle Zusatz­beitrag dagegen eher steigen. Für die Versicherten wird es dann teurer.

Durch­schnitt­licher Zusatz­beitrag 2025 bei 2,5 Prozent

Den rechnerischen durch­schnitt­lichen Zusatz­beitrags­satz der gesetzlichen Kranken­versicherung hatte der GKV-Schätzer­kreis für 2025 auf 2,5 Prozent fest­gesetzt. Das Gremium aus Fachleuten des Bundes­ministeriums für Gesundheit, des Bundes­amts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzen­verbandes, berechnete diesen Anstieg um 0,8 Prozent­punkte aus den Schätz­ergeb­nissen für das Jahr 2025. Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen belaufen sich danach auf 294,7 Milliarden Euro, die Ausgaben auf 341,4 Milliarden Euro. Der Kosten­druck auf die Kassen ist enorm.

Relevant ist der durch­schnitt­liche Zusatz­beitrags­satz nur für bestimmte Personen­gruppen – etwa versicherungs­pflichtige Empfänger von Bürgergeld und Auszubildende, die monatlich nicht mehr als 325 Euro verdienen. Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, bei einer Erhöhung des durch­schnitt­lichen Zusatz­beitrags­satzes ihren individuellen Zusatz­beitrag anzu­passen. Das müssen sie nur, wenn sich an ihrer finanziellen Situation etwas ändert.

Sonderkündigungs­recht bei Änderungen

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatz­beitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungs­recht. Sie können zu einer güns­tigeren Kasse wechseln.

Beispiel: Verlangt eine Krankenkasse ab April einen höheren Beitrag, können Mitglieder bis Ende des Monats kündigen, in dem der neue Zusatz­beitrag erst­mals fällig wird – in diesem Beispiel bis Ende April. Der Wechsel­zeitraum beträgt zwei Monate zum Monats­ende. Kündigen Versicherte bis Ende April, sind sie ab Juli 2025 Mitglied bei einer neuen Krankenkasse. Bis dahin müssen sie den höheren Zusatz­beitrag ihrer bisherigen Kasse zahlen.

Regulärer Kassen­wechsel

Das Sonderkündigungs­recht ist für alle interes­sant, die noch nicht 12 Monate Mitglied bei ihrer Kasse sind. Denn normaler­weise ist ein Wechsel erst nach dieser Zeit möglich. Wer dagegen schon ein Jahr oder länger bei seiner Kasse Mitglied ist, kann jeder­zeit die Krankenkasse wechseln. Auch hier gilt: Der Wechsel­zeitraum beträgt zwei Monate zum Monats­ende.

Finanzlage der Kassen

Die Krankenkassen waren verpflichtet, 2023 einen Teil ihrer Rück­lagen an den Gesund­heits­fonds abzu­führen. Aus diesem erhalten die Kassen finanzielle Mittel, um die Leistungen für ihre Versicherten zu finanzieren. Per Gesetz gilt, dass die Krankenkassen eine Mindest­reserve von 20 Prozent einer Monats­ausgabe als Reserve halten müssen.

Durch die Konjunktur und welt­politische Ereig­nisse, aber auch durch Ereig­nisse wie die Kranken­hausreform, die Entbudgetierung der Haus­ärzte und abge­schwächte Lohn­erhöhungen bestehen für die Krankenkassen weiterhin Ausgabenrisiken: Die Leistungs­ausgaben steigen stärker als die Einnahmen.

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13 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • halsbandschnaepper am 26.08.2025 um 14:26 Uhr
    @emmiess -Schlecht getextet oder schlecht gelesen?

    Man muss ja nur einen Satz weiter lesen. Und die Überschrift macht es ja auch klar.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.01.2025 um 16:20 Uhr
    Sonderkündigungsrecht/regelmäßiges Kündigungsrecht

    @emmies: Die Überschriften, die Sie hier nicht zitieren, sollten eigentlich erklären, dass das Sonderkündigungsrecht allen unmittelbar einen Wechselrecht zugesteht, und für die Fälle ohne Beitragserhöhungen das regelmäßige Kündigungsrecht zum Zuge kommt, bei denen nur die, die schon ein Jahr oder länger bei seiner Kasse Mitglied sind, jeder­zeit die Krankenkasse wechseln können. Der Rest muss sich gedulden, bis zum Ablauf des ersten Mitgliedsjahres.

  • emmiess am 03.01.2025 um 16:59 Uhr
    Schlecht getextet...

    Der Artikel ist leider schlecht getextet/strukturiert.
    So heißt es etwa "Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatz­beitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungs­recht. Sie können dann immer zu einer güns­tigeren Kasse wechseln."
    So weit so gut. Im übernächsten Absatz dann "Das Sonderkündigungs­recht ist für alle interes­sant, die noch nicht 12 Monate Mitglied bei ihrer Kasse sind. ..."
    Ja was denn nun? Ist es für alle Versicherten interessant? Oder nur für die, die noch nicht 12 Monate Mitglied ihrer Kasse sind. Bitte texten Sie doch eindeutig und klar strukuriert. Dann verstehen es auch alle so, wie es tatsächlich ist.

  • Lotus487 am 01.11.2024 um 09:36 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gegen die Netiquette

  • martin.123 am 30.10.2024 um 20:24 Uhr
    Bitte seriöse Infos statt Augenwischerei

    Bitte seriöse Infos statt Augenwischerei
    Es ist natürlich völliger Unsinn, dass ein Spitzenverdiener 770 Euro im Jahr spart. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar. Schwuppdiwupp spart der Spitzenverdiener nicht 770 Euro, sondern nur gut die Hälfte. Solche Fakten ignoriert Test und betreibt damit m.E. Augenwischerei und Verunsicherung. Für einen so geringen Sparbetrag soll ich alle paar Monate zur nächsten Billigkasse hoppen? Nein danke!