
Heizungsgesetz. Fast jeder ist von der Regelung irgendwann betroffen. © Getty Images / Peter Dazeley
Die neue Regierung will das Heizungsgesetz abschaffen. Doch ein Gesetz mit dem Namen gibt es nicht. Was im Gebäudeenergiegesetz – so der offizielle Name – wirklich steht.
„Wir schaffen das Heizungsgesetz ab“ – so wollte es die Union, und so steht es jetzt im Koalitionsvertrag. Allein: Ein Gesetz mit dem Namen gibt es gar nicht. Der Name steht umgangssprachlich für die von der abgewählten Ampelregierung durchgeboxte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die möglicherweise jetzt in Teilen zurückgenommen wird. Groß ist der Spielraum der künftigen schwarz-roten Koalition dabei allerdings nicht. Denn die CO2 -Emissionen im Wärmebereich müssen sinken, so will es das Klimaschutzgesetz. Und: Deutschland muss die EU-Gebäuderichtlinie umsetzen.
Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen tun deshalb gut daran, nicht zu sehr auf Erleichterungen zu hoffen und geplante Investitionen nicht auf die lange Bank zu schieben. Hier finden sie einen Überblick über die wichtigsten Regeln, aber auch über häufige Irrtümer zum Gebäudeenergiegesetz.
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@pogo1104: Regelungen zu "Kompensationszahlungen" für die Nichtmöglichkeit der Installation einer Solaranlage sind uns nicht bekannt.
Wie sieht es denn bei denkmalgeschützen Häusern aus? Wir dürfen keine Solaranlage auf das Dach bringen lassen, da sich der Gemeinderat dagegen ausgesprochen hat.
Sind für solche Fallkonstellationen Kompensationszahlungen denkbar?
Danke vorab
@trixi73: Im Ergebnis muss bei Vorliegen einer nicht reparierbaren Heizung irgendwann einmal eine Heizung angeschafft werden, die zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
- In einem Fall gibt es eine Übergangsfrist von 5 Jahren (Regelfall, Ausnahme 10 Jahre) in der die nicht reparierbare Heizung übergangsweise durch ein fossiles Gerät (Miet - oder Gebrauchtgerät) ersetzt werden kann. Je nachdem, wann die Heizung kaputtgeht, beginnt die Frist zu laufen.
Im zweiten Fall, in dem die Heizung repariert werden kann aber trotzdem ausgetauscht werden soll, gibt es für Gemeinde ohne Wärmeplanung eine Übergangsfrist, die am 31.12.2028 endet.
Hallo, ich verstehe das Diagramm leider nicht.
A) Ist die Ölheizung kaputt und nicht mehr reparierbar dann habe ich 5 Jahre Übergangszeit in der ich eine Heizung egal welche einbaue oder miete etc. danach muss ich aber die Heizung oder eine andere mit 65% reg. Energien betreiben.
B) Ist die Heizung kaputt und wird ausgetauscht dann kann ich in Gemeinden ohne Wärmeplanung vor 26/28 noch eine neue Ölheizung einbauen und bis 2044 betreiben und muss ab 2029 15% Bio Heizöl tanken.
Frage: ist Fall A nicht gleich Fall B? Wenn kaputt dann muss Heizung doch immer ausgetauscht werden. Wann greift also die Übergangszeit und wann kann ich einen neuen Ölkessel einbauen?
Danke.
Liebe Stiftung Warentest, vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen Kommentar. Dann lassen Sie mir doch bitte die Möglichkeit auf eine Aussage hinzuweisen. Herr Habeck sagte kürzlich selbst:
„Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz, also wie heizen wir in Zukunft, war ja auch ehrlicherweise ein Test, wie weit die Gesellschaft bereit ist Klimaschutz, wenn er konkret wird, zu tragen.“
War dieser Test aus Ihrer Sicht denn erfolgreich. Man hört bei Ihnen nicht an einer einzigen Stelle heraus, dass Sie das Gesetz kritisch sehen. Stattdessen wird von den Irrtümern der Verbraucher gesprochen. Ich frage mich, offen gesagt, wer hier im Irrtum ist.