
© Alamy Stock Photo / U. J. Alexander
Betreiber einer Photovoltaikanlage oder eines Batteriespeichers müssen ihre Anlage in ein Marktstammdatenregister eintragen. Das gilt auch für Anlagen, die bereits seit vielen Jahren laufen und beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Für Neuanlagen ersetzt das neue Register das bisherige Meldeportal der Bundesnetzagentur. Sie müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden. Betreiber bestehender Anlagen haben Zeit bis 31. Januar 2021. Wer seine Anlage nicht fristgerecht einträgt, verliert den Anspruch auf Einspeisevergütung.
Auch Mini-Solaranlagen sind betroffen
Steckerfertig gekaufte Mini-Photovoltaikanlagen sind ebenfalls anzumelden, also zum Beispiel kleine Balkonanlagen. Im EU-Regelwerk 2016/631 zum Netzkodex für Stromerzeuger sind zwar Anlagen unter 800 Watt nicht mehr „signifikant“. Daraus hat sich für die Mini-Solaranlagen aber in Deutschland noch keine rechtliche Änderung bei der Anmeldung ergeben.
Netzbetreiber verständigen
Auch der Netzbetreiber ist zu verständigen. Bei Anlagen unter 600 Watt kann das der Eigentümer selbst machen. Entweder finden sich entsprechende Formulare auf der Website des Netzbetreibers oder aber Balkonstromer nutzen den Musterbrief der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, zu finden auf der Website des gemeinnützigen Lobbyvereins (pvplug.de).
Wann sich Photovoltaik lohnt
Wie Sie ein Solargerät installieren und anmelden und wann sich das rentiert, steht in unserer Meldung Wann sich Stecker-Solargeräte für den Balkon lohnen. Die Rentabilität von Photovoltaik-Anlagen können Sie mithilfe unseres Photovoltaik-Rechners ermitteln.
Diese Meldung ist am 19. Februar 2019 auf test.de erschienen. Sie wurde am 21. Dezember 2020 aktualisiert.
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