Ingrid C., Berlin:
Ich habe Post von einem Erbenermittler bekommen. Er schreibt, ich sei Miterbin der Enkelin meiner Urgroßtante, die ich nicht kenne. Für seine weitere Arbeit und mehr Infos soll ich eine Honorarvereinbarung unterschreiben. Soll ich?
Finanztest: Das hängt davon ab, ob Sie sich lieber selbst um die Angelegenheit kümmern wollen oder nicht. Sie sind nicht verpflichtet, den Vertrag zu unterschreiben. Der Ermittler hat keinen Anspruch, selbst wenn Sie erst durch ihn von dem Erbe erfahren. Sie können zum Beispiel mithilfe von Standesämtern, Kirchenbüchern und Auswanderverzeichnissen selbst Bescheinigungen zusammentragen, um nachzuweisen, dass Sie erbberechtigt sind.
Wenn Sie wollen, dass sich der Ermittler darum kümmert, sollten Sie den Vertrag prüfen. Seriöse Ermittler verlangen ihr Honorar erst, wenn Ihnen das Erbe ausgezahlt wird. Üblich sind 5 bis 35 Prozent vom Erbe vor Abzug der Erbschaftsteuer. Dazu kommen meist noch Mehrwertsteuer und Auslagen des Ermittlers, etwa für Gerichtsdokumente. Der Ermittler sollte die Höhe der Erbschaft bereits im Vertrag angeben und Sie nicht unter Zeitdruck setzen.
Fragen Sie im Zweifel beim Amtsgericht, ob Ihr Ermittler bekannt ist. Wenn er lange in der Branche ist, kennt man ihn wahrscheinlich.
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@Speedy1953: Dies ist nicht der Ort für die Klärung einer individuellen Erbrechtsfrage. Zuerst ist zu prüfen, was im Testament steht oder ob es einen Erbvertrag gibt. Auch der Güterstand der Ehe hat eine Bedeutung. Lebte das Paar im Güterstand des Zugewinnausgleichs, kann dieser dazu führen, dass das Erbe der Kinder aus der ersten Ehe gemindert wird. Unser Ratgeber Erben und Vererben informiert detailliert zu den unterschiedlichen Fragen zum Erbrecht: www.test.de/shop/steuern-recht/vererben-und-erben-sp0358 (maa)
Mein Vater bringt zwei Söhne und ein Haus in die Ehe. Die Frau bringt ein Haus und keine Kinder mit in die Ehe. Die Frau erbt ihr Elternhaus und muß ihren Stiefbruder ausbezahlen. Dann wurde das Haus von meinem Vater verkauft. Nach ein paar Jahren kommt mein Vater ins Pflegeheim und dann wird das Elternhaus von der Frau verkauft. Mein Vater ist jetzt verstorben und die Frau hat das Geld vom verkauften Haus und ihr eigenes Haus.
Meine Frage was Erben die zwei Kinder?