
Erbe verteilen. Wer im Testament Vermächtnisse anordnet, kann das sehr gezielt tun. © Nils Hendrik Mueller / Nils Hendrik Mueller
Per Vermächtnis können Sie anderen Teile Ihres Vermögens zusprechen. Wir sagen, wozu das gut ist, wie Sie ein Vermächtnis anordnen und was für die Erbschaftsteuer gilt.
Vermachen klingt nach Fachsprache. Vielleicht findet sich der Begriff deshalb so oft in selbst verfassten Testamenten. Manchmal steht er dort ganz richtig, häufig trifft er aber nicht das, was Verfasserin oder Verfasser regeln wollten. „Viele meiner Mandanten denken, Vermachen bedeutet dasselbe wie Vererben“, sagt Sybill Offergeld, Fachanwältin für Erb- und Familienrecht in Berlin. „Aber so ist es nicht.“
Der größte Unterschied: Auf Erben geht der Nachlass als Ganzes über, sie treffen sämtliche Rechte und Pflichten der verstorbenen Person. Wer ein Vermächtnis bekommen soll, hat nur darauf einen Anspruch. Er oder sie muss sich aber nicht um den Nachlass kümmern und für etwaige Schulden einstehen.
Angebot auswählen und weiterlesen
- Alle Artikel aus test und Finanztest
- Mehr als 37.500 Tests
- Fonds- und ETF-Datenbank
- Tipps zu Versicherungen und Vorsorge
- 50% Rabatt für Print-Abonnenten
Sie haben bereits eine test.de-Flatrate? Hier anmelden.
-
- Mit einem klug formulierten Testament können Sie Angehörige absichern, Konflikte unter Erben vermeiden und Steuern sparen. Hier lesen Sie, wie es geht.
-
- Stirbt ein Mensch, müssen die Erben oft ihre Berechtigung nachweisen. Manchmal ist dafür ein Erbschein zu beantragen. Wann das gilt und was er kostet.
-
- Steigende Immobilienpreise führen zur Sorge vor der Erbschaftsteuer. Wir verraten, ob sie berechtigt ist und wie eine Schenkung beim Steuersparen hilft.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@barbara-vogt: Ob Eltern ihrem Kind eine Rente vererben oder über ein Vermächtnis zukommen lassen, ändert nichts an den allgemeinen Steuerregeln zum Erwerb von Vermögen im Rahmen der Erbschaft und Schenkung.
Es gibt unterschiedliche Wege bei der Übertragung von Vermögen auf die Kinder, Steuern zu sparen. Ob und wenn ja, in welcher Höhe eine Zuwendung durch die Eltern erbschaftssteuer- / schenkungssteuerpflichtig ist, kommt auf die individuellen Umstände an.
In unserem Ratgeber Vererben und Erben finden Sie eine sehr ausführliche Darstellung dazu, unter welchen Voraussetzungen die Kinder Ererbtes / Geschenktes / im Rahmen eines Vermächtnisses Erlangte versteuern müssen, und zwar ab Seite 283:
www.test.de/erben
Guten Tag,
wir sind davon betroffen.
Das vom Vater meines Mannes vermachte Vermächtnis (allerdings in monatlichen Zuwendungen) muss VERSTEUERT werden!!!
Das hat uns in eine prekäre finanzielle Situation gebracht wegen Nachversteuerung von 10 Jahren!
Wie verhält sich das bei den von Ihnen beschriebenen Zuwendungen/Vermächtnissen?
Besten Dank für Ihre Artikel.
Barbara Vogt