Fonds und ETF im Vergleich

So haben wir nach­haltige Aktienfonds getestet

Datum:
  • Text: Karin Baur
  • Testleitung: Thomas Krüger, Yann Stoffel, Bostjan Krisper
  • Test­assistenz: Christian Both­feld, Viviane Hamann
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

Im Test

Die Stiftung Warentest hat Aktienfonds Welt, Aktienfonds Schwellenländer, Aktienfonds Europa und Aktienfonds Deutsch­land getestet. 1 075 Fonds aus den genannten Fonds­gruppen haben wir als potenziell nach­haltig identifiziert. Entweder die Anbieter haben selbst ­angegeben, es handle sich um einen nach­haltigen Fonds, oder sie haben den Fonds nach Artikel 8 oder 9 der EU-Offenlegungsverordnung einge­stuft. Die Fonds haben wir einem Vorab-Scree­ning unterzogen. Den Anbietern der Fonds, die es bestanden haben, haben wir ­einen Fragebogen geschickt.

Wir haben außerdem die Fonds der Gruppen Aktien Neue Energien Welt, Aktien Umwelt & Klima Welt sowie Aktien Wasser Welt dem Vorab-Scree­ning unterzogen.

Bildet ein Fonds einen Index ab, so kam er für den Test nur infrage, wenn er im Index enthaltene Aktien kauft, also physisch repliziert. Ausgeschlossen von der Prüfung der Nach­haltig­keit haben wir Fonds, die einen Index synthetisch replizieren. Hierbei werden andere Aktien als die im Index enthaltenen gekauft und die Wert­entwick­lung des Index mittels eines Swaps, also eines Tausch­geschäfts, sicher­gestellt.

Hinweis: Wenn Sie sich für Rentenfonds interes­sieren, finden Sie die entsprechenden Test­kriterien im Beitrag So haben wir nachhaltige Rentenfonds getestet.

Das Vorab-Scree­ning

Zunächst werfen wir mithilfe des Prüf­instituts The Value Group und der Daten des Indexanbieters MSCI einen Blick in die Fonds. Wir schauen in einem zwei­stufigen Verfahren, ob sie gegen essenzielle Nach­haltig­keits­kriterien verstoßen. In der ersten Stufe identifizieren wir sehr schwere Verstöße, in der zweiten Stufe schwere Verstöße gegen unsere Ausschluss­kriterien. Fonds, die unsere Mindest­kriterien für Nach­haltig­keit nicht bestanden haben, erhalten lediglich einen von fünf möglichen Nach­haltig­keits­punkten.

Stufe 1 des Vorab-Scree­nings

Wir prüfen die Fond­sport­folios auf sehr schwere Verstöße gegen unsere Nach­haltig­keits­kriterien. Wir schauen ob die Fonds in Unternehmen investieren...

  • ... mit hoch­wirk­samen fossilen Brenn­stoff­reserven (Kohle, Ölsand, Schieferöl und Schiefergas). Als sehr schweren Verstoß werten wir es, wenn der Anteil solcher Unternehmen am Portfolio größer ist als 5 Prozent.
  • ... aus der ther­mischen Kohle­industrie. Als sehr schweren Verstoß werten wir es, wenn das Portfolio Unternehmen enthält, die 10 Prozent oder mehr ihres Umsatzes mit Kohle­förderung und -verkauf erzielen.
  • ... aus dem Kern­energie-Sektor. Als sehr schweren Verstoß werten wir es, wenn der Anteil solcher Unternehmen am Portfolio größer ist als 10 Prozent.
  • ... aus der Tabakbranche. Als sehr schweren Verstoß werten wir es, wenn das Portfolio Unternehmen enthält, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Produktion von Tabak beziehungs­weise mehr als 15 Prozent ihres Umsatzes mit dem Handel von Tabak­produkten erzielen.
  • ... aus der Rüstungs­branche. Als sehr schweren Verstoß werten wir es, wenn das Portfolio Hersteller geächteter Waffen oder Hersteller von Nuklearwaffen enthält.
  • ... , die gegen die OECD-Leitsätze oder den UN Global Compact verstoßen. Sie scheitern ebenfalls bereits in Stufe 1 unseres Vorab-Scree­nings. Die Vereinten Nationen (UN) formulieren zehn Grund­sätze für eine verantwortungs­volle Unter­nehmens­führung. Unter anderem sollen die unterzeichnenden Unternehmen sich nicht an Menschen­rechts­verletzungen mitschuldig machen und sich für die Abschaffung von Kinder- und Zwangs­arbeit sowie gegen Korruption einsetzen.

Fonds, die die Stufe 1 nicht bestehen, screenen wir noch in Stufe 2, um sie auf sämtliche uns wichtigen Ausschluss­kriterien abzu­klopfen.

Stufe 2 des Vorab-Scree­nings

Wir prüfen die Fond­sport­folios auf schwere Verstöße gegen unsere Nach­haltig­keits­kriterien. Wir schauen ob die Fonds in Unternehmen investieren...

...  mit allen Arten von fossilen Brenn­stoff­reserven. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn der Anteil solcher Unternehmen am Portfolio mehr als 5 Prozent beträgt.

...  mit Umsätzen aus fossilen Brenn­stoffen. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn der gewichtete Durch­schnitt der Einnahmen aller Emittenten aus fossilen Brenn­stoffen mehr als 5 Prozent beträgt (einschließ­lich Gewinnung, Raffination und Strom­erzeugung).

...  mit Umsätzen aus Kohle­geschäften. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn der Fonds in Unternehmen investiert ist, die mehr als 5 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Abbau von ther­mischer Kohle, dem Verkauf an externe Parteien oder der Strom­erzeugung erzielen.

...  aus der Kern­ener­giebranche. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn Unternehmen im Portfolio sind, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Produktion von Kern­kraft­werken erzielen oder – bei Lieferanten – die mehr als 15 Prozent ihres Umsatzes mit der Belieferung von Kern­kraft­werken erzielen.

... die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Produktion grüner Gentechnik erzielen. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn solche Unternehmen im Portfolio enthalten sind.

... die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Pornografie erzielen oder die mehr als 15 Prozent mit dem Handel oder dem Vertrieb von Pornografie erzielen. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn solche Unternehmen im Portfolio enthalten sind.

... die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Glücks­spiel erzielen oder – bei deren Dienst­leistern – die mehr als 15 Prozent ihres Umsatzes mit Dienst­leistungen für Glücks­spiel erzielen. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn solche Unternehmen im Portfolio enthalten sind.

... aus dem Waffensektor. Wir werten es als schweren Verstoß, wenn Unternehmen im Portfolio sind, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Produktion ziviler Schuss­waffen und konventionellen Waffen erzielen. Außerdem gilt es als schwerer Verstoß, wenn die Fonds in Unternehmen investieren, die mehr als 15 Prozent ihres Umsatzes mit dem Handel ziviler Schuss­waffen erzielen. Die Umsatz­grenze von 15 Prozent gilt ebenfalls für Lieferanten und Dienst­leister im Bereich der konventionellen Waffen.

Fonds, die unser Vorab-Scree­ning nicht bestanden haben, bewerten wir mit einem Punkt. Sie scheiden aus dem weiteren Test­verfahren aus.

Unser Fragebogen

Den ­Anbietern der Fonds, die das Vorab-Scree­ning bestanden haben, haben wir einen Fragebogen geschickt. Insgesamt haben wir für 835 Fonds und ETF eine Nach­haltig­keits­bewertung vergeben, 105 Fonds konnten wir genauer auswerten.

Bewertung des Anlage­erfolgs

Wir messen den Anlage­erfolg der Fonds anhand des Chance-Risiko-Verhält­nisses. Im Fondsfinder veröffent­lichen wir die monatlich aktualisierten Ergeb­nisse. Wir erläutern hier zudem Details zum Fondsrating.

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Die Nach­haltig­keits­bewertung der Stiftung Warentest

Unsere Nach­haltig­keits­bewertung bezieht sich auf den gesamten Auswahl­prozess der Fonds. Die Bewertung der Ausschluss­kriterien macht 50 Prozent der Gesamt­note aus. In die anderen 50 Prozent fließen weitere Auswahl­kriterien ein, etwa welche Auswahl­strategien der Fondsanbieter verfolgt, wie streng er bei der Auswahl der Aktien vorgeht oder ob er einen unabhängigen Nach­haltig­keits­beirat einsetzt (siehe unten). Engagement und Trans­parenz fließen nicht in die Nach­haltig­keits­bewertung ein. Wir bewerten sie separat.

Die Bewertung für die Nach­haltig­keit lautet wie folgt:

fünf Punkte – Sehr hoch

vier Punkte – Hoch

drei Punkte – Mittel

zwei Punkte – Nied­rig

ein Punkt– Sehr nied­rig

Ausschluss­kriterien im Detail

In unsere Bewertung fließen 29 Ausschluss­kriterien ein:

  1. Kohle­förderung zur Verwertung in ther­mischen Kraft­werken
  2. Konventionelle Erdgasförderung
  3. Konventionelle Ölför­derung
  4. Förderung von Ölsand, Schieferöl und Schiefergas
  5. Betrieb von Kohle­kraft­werken
  6. Betrieb von Erdgas­kraft­werken
  7. Betrieb von Ölkraft­werken
  8. Kern­komponenten für ­Atom­kraft­werke
  9. Betrieb von Atom­kraft­werken
  10. Abbau von Uran
  11. Genetisch veränderte Organismen in der Land­wirt­schaft
  12. Massentierhaltung
  13. Tier­versuche für Kosmetik
  14. Produktion von Palmöl 
  15. Produktion von lang­lebigen ­organischen Schad­stoffen
  16. Ernste oder wieder­holte ­Umwelt­schäden
  17. Korruption, Steuer­vermeidung, Geld­wäsche
  18. Arbeits­rechts­verletzungen gemäß Konventionen der Inter­nationalen Arbeits­organisation (ILO)
  19. Menschen­rechts­verletzungen ­gemäß der Vereinten Nationen (Uno)
  20. Glücks­spiel
  21. Pornografie
  22. Alkohol
  23. Tabak
  24. Kriegs­waffen und Militärgüter 
  25. Hand­feuerwaffen
  26. Abge­reicherte Uranmunition
  27. Massen­vernichtungs­waffen
  28. Anti-Personen-Minen
  29. Streumunition

Um die volle Punkt­zahl zu erreichen, durfte ein Fonds nur in Unternehmen investieren, die höchs­tens 5 Prozent ihres Umsatzes mit Geschäften machen, die gegen die Ausschluss­kriterien des Fonds verstoßen, bis zur Grenze von 10 Prozent gab es die halbe Punkt­zahl. Ausnahmen sind geächtete Waffen, Ölsande und Fracking sowie Tabak und Pornografie. Hier lagen unsere Grenzen bei 0 für volle und bei 5 Prozent für halbe Punkt­zahl. Bei Umwelt­zerstörung, Korruption, Arbeits- und Menschen­rechten kam es auf ernste und wieder­holte Verstöße an.

Wir unterscheiden die Ausschluss­kriterien in voll erfüllt, einge­schränkt und nicht erfüllt.

Beispiele „Fossile Energien“ und „Atom­kraft“

Im Ausschluss­kriterium „Fossile Energien“ zum Beispiel fassen wir die Punkte 1 bis 7 zusammen. Für jedes Einzel­kriterium vergeben wir bei Umsätzen bis 5 Prozent die volle, bei Umsätzen bis 10 Prozent nur noch die halbe Punkt­zahl. Eine Ausnahme gilt für Punkt 4 „Ölsand, Schieferöl und Schiefergas“, hier gibt es einen vollen Punkt nur, wenn kein Umsatz in diesem Bereich gemacht wird, und einen halben Punkt bei Umsätzen bis 5 Prozent. Weil wir Kohle­förderung und -verstromung stärker gewichten, beträgt die maximale Punkt­zahl 7 Punkte. Das Ausschluss­kriterium „Fossile Energien“ gilt als voll erfüllt, wenn mehr als 5 Punkte erreicht sind. Bei mehr als 3,5 Punkten ist es einge­schränkt, darunter nicht erfüllt.

Bei „Atom­kraft“ fassen wir die Punkte 8, 9 und 10 zusammen. Für jedes Einzel­kriterium vergeben wir bei Umsätzen bis 5 Prozent einen Punkt, bei Umsätzen bis 10 Prozent einen halben Punkt. Das Ausschluss­kriterium „Atom­kraft“ gilt bei drei Punkten als voll erfüllt, ab einem Punkt als einge­schränkt und darunter als nicht erfüllt.

Weitere Auswahl­kriterien

Die andere Hälfte der Gesamt­note für die Nach­haltig­keits­bewertung der Stiftung Warentest setzt sich aus weiteren Auswahl­kriterien zusammen, zum Beispiel der Strenge der Auswahl. Je mehr Aktien im Auswahl­prozess aussortiert werden, desto besser. Ein Ausschluss­grad von mehr als 75 Prozent ist hoch, von mehr als 50 Prozent mittel, darunter gering.

Wir bewerten es positiv, wenn der Anbieter für seinen Fonds einen Mindest­anteil von 5 Prozent an Taxonomie-konformen Anlagen ausweist. Dieser Anteil darf nicht aus der Energie­erzeugung mit Erdgas und Nuklear­energie stammen. Die EU-Taxonomie ist ein Regel­werk, in der umwelt­freundliche Wirt­schafts­aktivitäten definiert werden.

Ebenfalls positiv ist es, wenn ein ETF einen Index abbildet, der sich an den Beschlüssen des Pariser Klimaab­kommens orientiert (Paris-aligned Benchmark). Solche Indizes müssen eine Treib­hausgas-Intensität von weniger als 50 Prozent des klassischen Mutter­index aufweisen, dazu sehen sie eine jähr­liche Dekarbonisierungs­rate von 7 Prozent vor. Sie schließen geächtete Waffen, Tabak, teil­weise die Forderung von fossilen Brenn­stoffen, sowie Verstöße gegen die OECD-Leit­linien für multinationale Unternehmen und gegen UN Global Compact-Grund­sätze aus.

Zudem bewerten wir, ob es einen Nach­haltig­keits­beirat mit unabhängigen Experten gibt.

Nein‑X heißt, es gibt keinen solchen Beirat,
Ja‑Häkchenheißt, es gibt einen Beirat und dieser hat ein Mitspracherecht bei Fest­legung der Nach­haltig­keits­kriterien und Titel­auswahl,
eingeschränkt heißt, dass der Beirat keine oder wenig Mitspracherechte hat.

Desweiteren bewerten wir die Auswahls­trategien. Hierzu gehören Best-in-Class (Auswahl der Besten einer Branche), Best-of-all-Classes (Auswahl der branchen­unabhängig Besten), die absolute Auswahl (Auswahl von Titeln, die ein bestimmtes Rating erreichen) und die Themen­auswahl.

Auswahls­trategien im Detail

Beim Best-in-Class-Ansatz wählen Fonds­gesell­schaften aus jeder Branche die Besten aus – die Unternehmen also, die jeweils am nach­haltigsten sind. Vorteil: Das Portfolio ist breit gestreut. Nachteil: So landen etwa auch Ölkonzerne im Portfolio, was vielen grünen Anlegern nicht gefällt. Oft wird der Best-in-Class-Ansatz allerdings mit Ausschluss­kriterien verknüpft.

Bei der Best-of-all-Classes-Strategie wählen die Anbieter die nach­haltigsten Unternehmen über alle Branchen hinweg aus. Legen sie die Mess­latte hoch genug, haben Unternehmen aus schmutzigen Branchen keine Chance. Explizite Ausschluss­kriterien kann es trotzdem geben. Die Vorgehens­weise ist strenger als der Best-in-Class-Ansatz, das Portfolio ist weniger breit gestreut, weil auch ohne Ausschluss­kriterien weniger Branchen im Portfolio vertreten sind.

Während beim Best-in-Class- und Best-of-all-Classes-Ansatz die Unternehmen jeweils relativ zueinander bewertet werden, bekommen bei der absoluten Auswahl sprich: der Auswahl der mess­bar besten Unternehmen – nur die Unternehmen eine Chance, die bestimmte nach­haltige Mindest­stan­dards erfüllen. Gemessen wird der Mindest­stan­dard zum Beispiel anhand von Ratings oder Scores. Wie nach­haltig der Fonds ist, hängt von der Strenge der Kriterien ab. Diese Auswahl­methode wird oft mit Best-in-Class kombiniert.

Bei der Themen­auswahl definieren die Fonds Themen, zum Beispiel „globale Heraus­forderungen“, „Trans­formations­themen“ oder Branchen wie „Erneuer­bare Energien“ oder „Energieeffizienz“ und wählen die passenden Unternehmen aus. In der Praxis wird der Themen­ansatz oft mit einer der anderen Strategien kombiniert. Auch Ausschluss­kriterien kommen zum Einsatz.

Engagement

Auch das Engagement in Sachen Nach­haltig­keit haben wir bewertet. Damit ist gemeint, ob der Fondsanbieter auf den Haupt­versamm­lungen der Unternehmen, an denen er beteiligt ist, seine Stimm­rechte ausübt und ob er direkt mit den Unternehmen kommuniziert.

Unsere Bewertung fiel umso besser aus, je mehr die Fondsanbieter die Firmen bei ihrem Engagement begleiten. Wir erwarteten von den Fondsanbietern, dass sie Konsequenzen ziehen und ihre Aktien verkaufen, wenn der Engagement-Prozess scheitert und ein Unternehmen bestimmte Miss­stände nicht abstellt. Außerdem bewerteten wir, wie gut die Anbieter über ihre Engagement-Strategie informieren. Beim Prüf­punkt „Umfang des Engagements“ greifen wir auf die Selbst­einschät­zung der Anbieter zurück.

Trans­parenz

Hier bewerteten wir, wie oft der Anbieter das Portfolio im Internet veröffent­licht, ob er offenlegt, welche Aktien er aus Nach­haltig­keits­gründen verkauft hat, ob er seinen Nach­haltig­keits­ansatz erläutert und regel­mäßig darüber berichtet.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Finanzanwalt am 03.10.2025 um 11:38 Uhr
    Pauschalvergütung bei Investmentfonds

    Wegen sehr oft ungültiger Kosten bei Investmentfonds müsste eine Fondsverwaltung Pauschalvergütungen erstatten. Die Anspruchshöhe weisen z. B. die hier bei test.de am 20.8.2025 beschriebenen ("Viele Fonds­anleger können Geld zurück­fordern – so gehts") jährlichen Kostenberichte aus, mit denen Depotinstitute für jeden Fonds einzeln mitteilen, was die Fondsgesellschaft kassiert hat. In den sog. Laufenden Kosten verbirgt sich oft die Pauschalvergütung. Beträgt sie nach der Kostenklausel in den Anlagebedingungen 1,8 % p. a. und hält man den Fonds seit vor 2018, kann man 12,6 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts zurückbekommen. Vier namhafte Fondsverwaltungen zahlten bereits und übernahmen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Die ex - post - Kostenausweise ließen sich wie Gutscheine verwenden.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.09.2025 um 11:46 Uhr
    Nummer der Fondsfamilie

    @jokaiser: Der Maßstab für die Einteilung in „enge“ (sehr ähnliche) und „weite“ (weniger ähnliche) Fonds­familien ist der Index MSCI World. Er ist gleich­zeitig Mittel­punkt der weiten Familie mit der Nummer 1. Wenn Anleger auf unterschiedliche weite Familien setzen, können sie sicher­gehen, dass sie möglichst unterschiedliche Fonds beimischen.

    Die Nummern selbst, sowohl bei den engen als auch bei den weiten Familien, sagen eigentlich nichts aus. Wir hätten auch Buchstaben oder „Meyer“, „Müller“ und „Krause“ nehmen können.

    Die Nummern zeigen nur, welche Fonds sich sehr ähnlich verhalten (jeweils alle Fonds einer engen Familie) oder etwas ähnlich (jeweils alle Fonds einer weiten Familie).
    Die einzige Info, die sie aus den Nummern der Fondsfamilien ableiten können: Je höher die Nummer, desto unähnlicher ist der Fonds gegenüber dem MSCI World.

    Ersatz eines Fonds:
    Will man einen Fonds austauschen, schaut man nach Fonds der gleichen engen Familie.

    Ergänzung des Depots
    Will man einen Fonds durch einen weiteren ergänzen, sucht man nach Fonds, die nicht zur gleichen weiten Familie gehören.

    Lesetipp: Unter dem folgenden Link finden Sie einen Artikel dazu, wie Anleger die Fondsfamilien nutzen können, um ein Basisdepot sinnvoll zu ergänzen:
    www.test.de/Fonds-im-Depot-So-kombinieren-Sie-Fonds-perfekt-mit-Ihrer-Basisanlage-5558537-0
    

  • jokaiser am 14.09.2025 um 11:08 Uhr
    Was ist weite und enge Familie?

    Bei einigen ETF gibt Finanztest Zahlenkodes für die weite und enge Familien an. Ich auf test.de keine Erklärung der Begriffe und Definition der Zahlen gefunden. Sollte man das nicht im Glossar aufnehmen?

  • Profilbild Mitarbeiter_Stoffel am 03.09.2025 um 13:41 Uhr
    Algebris Financial Equity R EUR (laufende Kosten)

    @drulrich: Die "Sonstigen laufenden Kosten" belaufen sich auf 1,95 % - die weisen wir aus. Es kommen noch Transaktionskosten von zuletzt 0,55 % hinzu. Manchmal wird die Summe ausgewiesen - wie anscheinend bei der DKB (hier und da kann es zu Abweichungen wegen Rundungen kommen oder weil Zahlen des Vorjahres gezeigt werden). Die Transaktionskosten innerhalb des Fonds werden nicht sehr intuitiv berechnet. Manchmal kamen auch absurde Ergebnisse heraus. Deshalb haben wir sie bisher nicht berücksichtigt. Wir werden versuchen, die Transaktionskosten bald zusätzlich auszuweisen.

  • drulrich am 02.09.2025 um 10:06 Uhr
    Algebris Financial Equity R EUR (laufende Kosten)

    Habe den Algebris Financial Equity R EUR bei der DKB gekauft. Dort sind die laufenden Kosten in der Kosteninformation mit 2,48 % angegeben , und nicht wie bei test mit 1,95 % . Was ist korrekt ?