Ablehnen möglich. Grundsätzlich dürfen Kassen- und Privatpatienten ihren Arzt frei wählen. Das heißt umgekehrt aber nicht, dass Ärzte jeden Patienten versorgen müssen. Vielmehr dürfen sie die Behandlung in begründeten Fällen ablehnen, etwa bei einem gestörten Vertrauensverhältnis – oder wegen Überlastung. Dann können sie sogar Patienten mit akuten Beschwerden abweisen, neue Patienten leichter als Stammpatienten.
Nothilfe Pflicht. Egal, wie voll die Praxis ist und was für ein Patient anfragt – Nothilfe ist Pflicht. Im Notfall, also bei Lebensgefahr oder wenn schwere, irreparable Gesundheitsschäden drohen, muss der Arzt eingreifen. Sonst verstößt er gegen die Berufsordnung seiner Zunft und kann sich darüber hinaus wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.
Abwimmeln heikel. Oft lässt sich die Grenze zwischen „Notfall“ und „Akutpatient“ nicht eindeutig ziehen. Ärzte sollten nicht leichtfertig Prozesse riskieren und das Patientenwohl gefährden – sondern Akutpatienten schnellstmöglich behandeln. Geht das nicht, müssen sie die Schwere der Symptome telefonisch abklären und Betroffene konkret an geeignete Anlaufstellen verweisen. Kein Akutpatient, der wegen ernstzunehmender Beschwerden um einen Termin bittet, sollte vom Praxispersonal ohne ärztliche Rücksprache einfach abgewimmelt werden.
Praxen teils enttäuschend. Unsere vier Testfälle waren dringend. Würden sie zu spät behandelt, könnte das schwere Gesundheitsschäden nach sich ziehen. Daher rückt der Testmanche Facharztpraxen in kein gutes Licht – rechtlich und ethisch.
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- Symptome vom Algorithmus deuten lassen – funktioniert das? Wir schickten zehn Symptom-Checker in den Test. Zwei machten ihre Sache gut, einer war ein Totalausfall.
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- Eine ärztliche Zwangsbehandlung gegen den Willen von Patienten soll künftig im Einzelfall auch außerhalb der Klinik erlaubt sein, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
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- Fehler passieren – auch Ärzten. Patienten steht dann Entschädigung zu. Behandlung ohne gründliche Aufklärung ist ebenfalls rechtswidrig. Merkblätter reichen nicht aus.
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