
Mutter und Tochter. Normalverdiener müssen keinen Elternunterhalt mehr zahlen. © Getty Images / Fred Wagner
Kommen Menschen ins Pflegeheim, müssen sich Partner oft an den Kosten dafür beteiligen. Viele Kinder sind vom Elternunterhalt befreit. Ausnahme: sehr gut Verdienende.
Der Umzug eines pflegebedürftigen Menschen ins Pflegeheim ist oft unausweichlich, wenn eine Versorgung zu Hause nicht oder nicht mehr möglich ist. Die Kosten sind dann hoch. Reichen die Leistungen aus der Pflegeversicherung, Renten, andere Einkünfte und das eigene Vermögen nicht aus, um den Eigenanteil im Pflegeheim zu decken, springt das Sozialamt ein. Bevor es einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“, eine besondere Form der Sozialhilfe, bewilligt, prüft es die Einkünfte und Vermögensverhältnisse der Antragsteller und ihrer Angehörigen. Dann geht das große Zittern in den Familien wegen der Pflegekosten los.
Stiftung Warentest gibt Antworten auf wichtige Fragen rund um das Thema Unterhaltspflicht, Sozialhilfe und Pflegeheim. Müssen Einkommen und Vermögen komplett für die Pflege im Heim eingesetzt werden? Können erwachsene Kinder zum Unterhalt für Eltern im Pflegeheim herangezogen werden? Muss sich ein Lebenspartner des Pflegebedürftigen an den Heimkosten beteiligen? Und kann ein Pflegebedürftiger vor dem Umzug ins Heim noch schnell sein Vermögen auf die Kinder übertragen, damit es nicht für die Pflege draufgeht?
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@sonntag_abend: Die Unterhaltspflicht gegenüben eigenen Kindern reduziert die Unterhaltspflicht der Tochter bzw. des Sohns eines pflegebedürftigen Elternteils. Die Berechnungen sind kompliziert und vom BGH auch noch nicht in allen Einzelheiten geklärt. Um so mehr Argumentationsspielraum hat der Anwalt der unterhaltspflichtigen Tochter bzw. des unterhaltspflichtigen Sohns.
Grundsätzlich gilt: Der Unterhaltsbedarf eines Kindes hängt vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern ab. Betroffene können ihn der Düsseldorfer Tabelle entnehmen:
www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2025/index.php
Verdienen die Eltern zusammen 4500 Euro netto und ist ihr Kind 14 Jahre alt, beläuft sich der Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle auf 883 Euro (Stand: 2025). Dieser Kindesunterhalt wird rechnerisch anteilsmäßig auf die Eltern verteilt (je nach Finanzkraft der Elternteile) und reduziert so das anrechenbare Einkommen des elternunterhaltspflichtigen Elternteils (allerdings wird in der Regel das Kindergeld vom Kindesunterhaltsbedarf abgezogen). Ein zweites Kind senkt das anrechenbare Einkommen entsprechend weiter.
Hallo Stiftung Warentest Team,
wie sieht die aktuelle Situation des Mindestselbstbehaltes aus, wenn das Kind verheiratet ist UND selbst auch zwei Kinder hat? In den oben genannten Beispielen (ledige Pilotin, Mindestselbstbehalt bei verheirateten Kindern) kommt dieser Fall noch nicht vor. Gibt es hier ebenfalls Pauschalbeträge, die zum Mindestselbstbehalt hinzuaddiert werden dürfen?
Viele Grüße und vielen Dank für Ihre Mühen im Voraus.
@Josahejo61. Unter der Überschrift "Elternunterhalt bei mehreren Kindern" und "Welcher Mindestelbstbehalt steht verheirateten Kindern zu?" finden Sie Hinweise für die Beantwortung Ihrer Fragen.
Die FAQ des Bundesministeriums zum Angehörigen-Entlastungsgesetz finden Sie hier:
www.bmas.de / Suche / Angehörigen-Entlastungsgesetz
Wir sind 4 Kinder und für den Unterhalt meines Vaters herangezogen worden. 1 Kind ist verheiratet und verdient über 100.000. Die Ehefrau verdient nicht dazu, sie haben 2 Kinder. wie wird der Eigenbehalt für die Eheleute und die Kinder bemessen? Bei den vier Kindern die zum Unterhalt herangezogen werden steht nur die oben beschriebene Familie in der Pflicht. Ein kind nur fiktiv und die anderen 2 sind unter der Bemessungsgrenze von 100.000€. Wie wird der Unterhalt grundsätzlich berechnet? Vielen Dank für die Mühe
@64Regensburg: Der von Ihnen konkret geschilderte Fall ist im Artikel natürlich nicht vorhanden, aber wir stellen im Artikel gut verständlich klar, ob bei Kindern mit weniger als 100 000 Euro Jahreseinkommen auch das Vermögen mitzählt.