Mietgarantie. Ein Vertrag über eine garantierte Miete hat nur Sinn, wenn sie mit einer Bankbürgschaft abgesichert ist. Fällt der Mietgarant aus, erhalten Sie Ihre Miete dann von der Bank.
Mietverwaltung. Wenn Sie auf eine Mietverwaltung nicht verzichten wollen, sollten Sie prüfen, ob die geforderte Mietverwaltungsgebühr in einem angemessenen Verhältnis zum gebotenen Leistungsumfang steht. Üblich sind 4 bis 6 Prozent der Nettokaltmiete oder monatlich 20 bis 40 Mark plus Mehrwertsteuer pro Wohnung.
Zwischenvermieter. Kündigen Sie den mit einem Zwischenvermieter abgeschlossenen Mietvertrag fristlos aus wichtigem Grund, wenn der Zwischenvermieter zahlungsunfähig wird und er nach Stellung des Insolvenzvertrags mit mindestens zwei Raten in Verzug ist. Steigen Sie in den laufenden Mietvertrag Ihres Mieters ein und fordern Sie ihn auf, die Miete direkt auf Ihr Konto zu überweisen.
Pleite. Erhalten Sie keine Miete mehr, weil der Mietgarantiegeber nicht mehr zahlt, sollten Sie sich selbst um Ihre Immobilie kümmern.
Verkauf. Prüfen Sie, ob ein Verkauf Ihrer Eigentumswohnung bei der aktuellen Marktlage und Ihrer persönlichen Steuersituation sinnvoll ist. In der Regel sollten Sie nur verkaufen, wenn Sie die vermietete Immobilie schon länger als zehn Jahre besitzen und beim Verkauf keinen Verlust machen.
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- Die Mieten sind vielerorts stärker gestiegen als die Immobilienpreise. Unsere Analyse zeigt, wo Eigentum sich wieder lohnt. Unsere Rechner helfen beim Entscheiden.
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- Makler sind teuer. Längst nicht immer müssen Kunden zahlen. Oft können sie den Vertrag widerrufen. test.de erklärt die Rechtslage.
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