
Neue Gebäude müssen künftig mit weniger Energie auskommen und besser gedämmt werden als bisher. Das sieht die Novelle der Energie-Einsparverordnung (EnEV 2014) vor, die zum 1. Mai 2014 in Kraft tritt. Sie verpflichtet Häuslebauer, dafür zu sorgen, dass ihr Neubau mit 25 Prozent weniger Energie für Heizung, Kühlung und Strom auskommt als bislang zulässig. Die Dämmwirkung der Gebäudehülle muss im Schnitt um 20 Prozent steigen. test.de informiert.
Zulässiger Energiebedarf für Neubauten sinkt
Ab 2016 sinkt der für Neubauten zulässige Energiebedarf um 25 Prozent. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Grenzwerte für den Energiebedarf in einer ersten Stufe schon ab 2014 verschärft werden. Außerdem muss die Wärmedämmung der Außenwände ab 2016 um durchschnittlich 20 Prozent besser sein als heute.
Alte Heizkessel müssen getauscht werden
Bereits ab 2015 sind Öl- und Gas-Heizkessel zu tauschen, die älter als 30 Jahre sind. Das gilt aber nur, sofern es sich um Konstanttemperaturkessel handelt, die ihre Temperatur nicht der Heizleistung anpassen. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die darin schon am 1. Februar 2002 wohnten, dürfen den alten Kessel weiter betreiben. Brennwert- und Niedertemperaturkessel dürfen ebenso bleiben.
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Neue Kriterien für Energieausweise
Für Käufer und Mieter interessant: Neue Energieausweise für Wohngebäude müssen künftig eine Effizienzklasse von A+ bis H angeben, um wie bei Elektrogeräten den Vergleich zu erleichtern. Schon in Immobilienanzeigen müssen die Energiekennwerte des Gebäudes genannt werden. Mitgeteilt werden muss auch, mit welchem Energieträger, zum Beispiel Öl oder Gas, die Heizung betrieben wird. Fehlen die vorgeschriebenen Informationen, droht ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro. Den Energieausweis müssen Eigentümer künftig spätestens bei der Besichtigung Miet- oder Kaufinteressenten vorlegen. Die Bundesländer sollen die Korrektheit der Energieausweise stichprobenartig kontrollieren.
Wer Energieausweise ausstellen kann
Energieausweise dürfen nur von Angehörigen „baubezogener Berufe“ ausgestellt werden, also zum Beispiel Bauingenieuren, Architekten oder Handwerksmeistern aus dem Bauhandwerk. Auch Heizungsbauer oder Schornsteinfeger sowie registrierte Energieberater sind zur Ausstellung berechtigt.
Zwei Ausweisarten
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Energieverbrauchsausweis und den Energiebedarfsausweis. Während der Verbrauchsausweis lediglich den Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre dokumentiert, muss der Bedarfsausweis ein detailliertes Energieprofil des Gebäudes enthalten. Wegen des größeren Aufwands ist der Bedarfsausweis deutlich teurer. Hauseigentümer können in vielen Fällen wählen, ob sie sich einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausstellen lassen. Ausnahmen: Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden, ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Auch für Neubauten ist ein Bedarfsausweis Pflicht.
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- Für Bau, Kauf oder energetische Sanierung eines Hauses gibt es Fördermittel, auch nach dem Regierungswechsel. Unser Rechner zeigt die Konditionen, die derzeit gelten.
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- Wer ein Haus mit Gasheizung hat, muss sich dem Gaspreis nicht ausliefern. Solarthermie und Dämmung können die Abhängigkeit verringern. Wie stark, haben wir berechnet.
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- Seit Juli 2025 gilt ein strengeres Energielabel für Wäschetrockner, ähnlich wie seit 2021 für Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernseher. Ein Überblick.
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Kommentarliste
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Remember_Carthge hat den Sionn dieser Maßnahme offensichtlich nicht verstanden. Es geht nicht um Bevormundung durch den Staat, sondern ums Energiesparen bzw. bei Verkauf/ Vermietung um eine ehrliche Beschreibung der Energieeffizienz bzw. -nichteffizienz eines Hauses/ einer Wohnung. Für mich als Verbraucher ist das schon sehr wichtig.
Nun würde mich interessieren, ob es demnächst Blockwarte gibt, die an meiner Tür klingeln und in meinem Keller wollen, um meine Heizung anzusehen. Oder kommen dann Mitarbeiter der Staa ... äh ... Energiesicherheit an meine Tür und begehren - mit oder ohne meine Zustimmung - Zutritt zu meinem Haus? Und wahrscheinlich - ich lasse mich gerne korrigieren - läuft das bei der StiWa alles unter "Verbraucherschutz". Oh Mann, was ist nur aus unserem einstmals freien Land geworden?