Eigenheim Energieeffizienz wird Pflicht

Eigenheim - Energieeffizienz wird Pflicht

Neue Gebäude müssen künftig mit weniger Energie auskommen und besser gedämmt werden als bisher. Das sieht die Novelle der Energie-Einspar­ver­ordnung (EnEV 2014) vor, die zum 1. Mai 2014 in Kraft tritt. Sie verpflichtet Häuslebauer, dafür zu sorgen, dass ihr Neubau mit 25 Prozent weniger Energie für Heizung, Kühlung und Strom auskommt als bislang zulässig. Die Dämm­wirkung der Gebäudehülle muss im Schnitt um 20 Prozent steigen. test.de informiert.

Zulässiger Energiebedarf für Neubauten sinkt

Ab 2016 sinkt der für Neubauten zulässige Energiebedarf um 25 Prozent. Ursprüng­lich war vorgesehen, dass die Grenz­werte für den Energiebedarf in einer ersten Stufe schon ab 2014 verschärft werden. Außerdem muss die Wärmedämmung der Außenwände ab 2016 um durch­schnitt­lich 20 Prozent besser sein als heute.

Alte Heizkessel müssen getauscht werden

Bereits ab 2015 sind Öl- und Gas-Heizkessel zu tauschen, die älter als 30 Jahre sind. Das gilt aber nur, sofern es sich um Konstant­temperaturkessel handelt, die ihre Temperatur nicht der Heiz­leistung anpassen. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die darin schon am 1. Februar 2002 wohnten, dürfen den alten Kessel weiter betreiben. Brenn­wert- und Nieder­temperaturkessel dürfen ebenso bleiben.

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Neue Kriterien für Energie­ausweise

Für Käufer und Mieter interes­sant: Neue Energie­ausweise für Wohn­gebäude müssen künftig eine Effizienz­klasse von A+ bis H angeben, um wie bei Elektrogeräten den Vergleich zu erleichtern. Schon in Immobilien­anzeigen müssen die Energiekenn­werte des Gebäudes genannt werden. Mitgeteilt werden muss auch, mit welchem Energieträger, zum Beispiel Öl oder Gas, die Heizung betrieben wird. Fehlen die vorgeschriebenen Informationen, droht ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro. Den Energie­ausweis müssen Eigentümer künftig spätestens bei der Besichtigung Miet- oder Kauf­interes­senten vorlegen. Die Bundes­länder sollen die Korrektheit der Energie­ausweise stich­proben­artig kontrollieren.

Wer Energie­ausweise ausstellen kann

Energie­ausweise dürfen nur von Angehörigen „baubezogener Berufe“ ausgestellt werden, also zum Beispiel Bauingenieuren, Architekten oder Handwerks­meistern aus dem Bauhand­werk. Auch Heizungs­bauer oder Schorn­steinfeger sowie registrierte Energieberater sind zur Ausstellung berechtigt.

Zwei Ausweis­arten

Es gibt zwei Arten von Energie­ausweisen: den Energieverbrauchs­ausweis und den Energiebe­darfs­ausweis. Während der Verbrauchs­ausweis lediglich den Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre dokumentiert, muss der Bedarfs­ausweis ein detailliertes Energieprofil des Gebäudes enthalten. Wegen des größeren Aufwands ist der Bedarfs­ausweis deutlich teurer. Haus­eigentümer können in vielen Fällen wählen, ob sie sich einen Verbrauchs- oder Bedarfs­ausweis ausstellen lassen. Ausnahmen: Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden, ist nur der Bedarfs­ausweis zulässig. Auch für Neubauten ist ein Bedarfs­ausweis Pflicht.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • justus am 09.06.2014 um 10:19 Uhr
    Sinn nicht verstanden

    Remember_Carthge hat den Sionn dieser Maßnahme offensichtlich nicht verstanden. Es geht nicht um Bevormundung durch den Staat, sondern ums Energiesparen bzw. bei Verkauf/ Vermietung um eine ehrliche Beschreibung der Energieeffizienz bzw. -nichteffizienz eines Hauses/ einer Wohnung. Für mich als Verbraucher ist das schon sehr wichtig.

  • Gelöschter Nutzer am 29.04.2014 um 07:54 Uhr
    Was ist aus unserem einstmals freien Land geworden

    Nun würde mich interessieren, ob es demnächst Blockwarte gibt, die an meiner Tür klingeln und in meinem Keller wollen, um meine Heizung anzusehen. Oder kommen dann Mitarbeiter der Staa ... äh ... Energiesicherheit an meine Tür und begehren - mit oder ohne meine Zustimmung - Zutritt zu meinem Haus? Und wahrscheinlich - ich lasse mich gerne korrigieren - läuft das bei der StiWa alles unter "Verbraucherschutz". Oh Mann, was ist nur aus unserem einstmals freien Land geworden?