Dubioses Fest­geld Vorsicht vor Kapitalmagazin

Über ein Online-Magazin werden Fest­geld­angebote mit hohen Zinsen angeboten. Deren Anbieter hat allerdings keine Zulassung für Deutsch­land.

Über eine Anzeige im Online-Auftritt einer großen deutschen Boulevard-Zeitung stieß unser Leser auf ein Angebot des Kapitalmagazins (kapitalmagazin.de). Die Seite erscheint wie ein Informations­portal zum Thema Geld­anlage. Sie rubriziert Nach­richten, Anlageformen, Informationen zu Finanz­bildung und -planung wie auch zu „Psycho­logie und Verhalten am Markt“. Wer auf die Rubrik „Sicher Geld anlegen“ klickt, landet schließ­lich beim Fest­geld, das man angeblich mit dem Kapitalmagazin anlegen können soll.

Unser Leser erhielt darauf­hin vom Kapitalmagazin ein „attraktives Fest­geld­angebot“ mit angeblich 4,55 Prozent Zinsen bei einer Lauf­zeit von einem Jahr sowie einer Willkommens­gutschrift von 100 Euro. Im Impressum nennt die Seite die Firma „Ucapital Asset Management LLP“ mit einer Anschrift in London. In der Daten­bank der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) findet sich diese Firma jedoch nicht. Die Seite darf solche Geschäfte also gar nicht in Deutsch­land anbieten.

Stiftung Warentest Finanzen schickte Fragen an die Kontakt­adresse der Seite. Wir schrieben auch die britische UCapital an und fragten, ob diese etwas mit kapital-magazin.de zu tun hat. Von beiden erhielten wir keine Antworten. Wie setzen die Seite kapitalmagazin.de auf unsere Warn­liste Geld­anlage.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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