Brutto-Netto-Rechner

Darauf beruht der der Brutto-Netto-Rechner

Wichtige Berechnungs­grund­lagen für den Brutto-Netto-Recher sind:

  • Die Anhebung des Grund­frei­betrags von 11 784 Euro im Jahr 2024 auf 12 096 Euro für 2025,
  • die Anhebung des Kinder­frei­betrags von 3 306 auf 3 336 Euro je Kind und Eltern­teil,
  • die Formeln für die Einkommens­steuerbe­rechnung
  • die für 2025 geltenden Beitrags­bemessungs­grenzen in der gesetzlichen Sozial­versicherung,
  • die Erhöhung des Beitrags­satzes zur gesetzlichen Pflege­versicherung zum Jahres­wechsel sowie
  • der Anstieg des durch­schnitt­lichen Zusatz­beitrags in der gesetzlichen Kranken­versicherung von 1,7 auf 2,5 Prozent.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.05.2025 um 10:53 Uhr
    Lohnsteuerrechtlich zuständige Betriebsstätte

    @turtle: Die Zuständigkeit des Finanzamtes zur Berechnung der Lohnsteuer hängt nicht vom Wohnsitz des Arbeitsnehmers ab, sondern vom Sitz der lohnsteuerrechtlich zuständigen Betriebsstätte. In vielen Firmen wird die Zuständigkeit des Finanzamts durch den Sitz des Unternehmens bestimmt. In besonderen Fällen kann das Unternehmen auch einen anderen Ort als lohnsteuerrechtlich zuständige Betriebsstätte bestimmen.

  • turtle66 am 04.05.2025 um 12:01 Uhr
    Bundesland

    Hallo!
    Welches Bundesland ist für den Gehaltsrechner entscheidend wenn der AG in Niedersachsen sitzt und der Arbeitnehmer in Bayern wohnt?

  • rfNg4VCS am 10.03.2025 um 08:54 Uhr
    Stiftung Warentest hatte Recht ;)

    Meine Lohnabrechnung stimmt inzwischen auf den Cent genau.
    Es lag wirklich daran, dass ein Datev-Update ausstand.
    Stiftung Warentest war schneller.
    Vielen Dank und weiter so!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.01.2025 um 17:30 Uhr
    Brutto-Netto-Rechner

    @HWolf2001: Nochmals: Unser Rechner berechnet die Lohnsteuer für 2025 auf den Cent genau korrekt. Weil die Änderungen des Steuertarifs erst spät am Jahresende beschlossen wurden, hat das Bundesfinanzministerium eine Übergangsregel beschlossen, nach der die Arbeitgeber die Lohnsteuer zunächst noch nach dem alten, nicht mehr gültigen Steuertarif berechnen dürfen. Das führt zunächst zu einer etwas höheren Lohnsteuer als in unserem Rechner, der die Steueränderungen bereits berücksichtigt. Spätestens ab 1. März ist der neue Steuertarif aber zu berücksichtigen. Das Ministerium hat dazu am 22. Januar einen entsprechend geänderten Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung veröffentlich. Die Lohnabrechnungen vom Januar und Februar sind dann nachträglich zu korrigieren.

  • HWolf2001 am 29.01.2025 um 16:33 Uhr
    Es bleiben Zweifel

    Hallo!
    Ich habe genau das gleiche Problem, Stiftung Warentest - wurde vom Steuerbüro gesagt, hat nicht die richtigen Zahlen. Unser Steuerbüro behauptet das zumindest. Grundlage sind DATEV-Zahlen, das letzte Update hier war am 7.1.25, somit wäre es aktueller als Stiftung Warentest.
    Ich habe auch eine Differenz, sprich mehr Lohnsteuer wurde einbehalten, als dass Stiftung Warentest ausgerechnet hat. Handelsblatt hat die gleichen Zahlen wie mein Steuerbüro. Drei andere Netto-Rechner haben die gleichen Zahlen wie Warentest. brutto-netto-rechner.info hat bspw. auch die höheren Lohnsteuern.
    Tatsächlich weiß ich jetzt nicht, ob ich der Sache weiter auf den Grund gehen soll. Auf jeden Fall wird das Steuerbüro hier keine Nachzahlungen machen, weil es der Meinung ist, mit den richtigen Zahlen zu rechnen.