Betriebs­rente Berechnen Sie die Sozial­abgaben auf Ihre Betriebs­rente

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Seit dem 1. Januar 2020 zahlen Versicherte weniger Krankenkassenbeiträge auf ihre Betriebs­rente. Mit dem Sozial­abgaben-Rechner der Stiftung Warentest können Sie Ihre individuellen Abgaben berechnen.

So hilft Ihnen der Abgaben­rechner der Stiftung Warentest

Berechnen Sie Ihre individuellen Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge nach der neuen Regelung mit diesem Rechner. Bei mehreren Betriebs­renten geben Sie bitte den Wert Ihrer zusammenge­rechneten Betriebs­renten in den Rechner ein. Rentner mit einer Kapital­auszahlung müssen den berechneten Betrag zehn Jahre lang nach Auszahlung zahlen. Der Betrag kann sich durch angepasste Frei­beträge und Krankenkassenbeiträge ändern. Der Rechner berück­sichtigt keine Beitrags­bemessungs­grenzen. Kommen Sie mit Ihren Einkünften über die Beitrags­bemessungs­grenze, zahlen Sie auf darüber­liegende Einnahmen keine Beiträge.

Hinweis: Der Rechner berück­sichtigt nicht, dass kinder­lose Menschen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, keine höheren Pflege­versicherungs­beiträge zahlen müssen. Sie geben bitte bei Kinder „Ja“ an, um ein korrektes Ergebnis zu bekommen.

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Tipp: Mehr zum Thema finden Sie in unserem Artikel Entlastung bei Krankenkassenbeiträgen für Betriebsrenten.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 02.01.2023 um 12:36 Uhr
Rechner aktualisiert

@vorunruhestand: Danke für Ihren Hinweis, wir haben den Rechner aktualisiert und auf den aktuellen Stand gebracht.

vorunruhestand am 02.01.2023 um 07:14 Uhr
Alte Zahlen

Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag liegt mittlerweile bei 169,75 Euro. Der Rechner ist noch nicht aktualisiert und setzt noch den bis 2022 geltenden Freibetrag an.

FiWar am 08.09.2022 um 16:05 Uhr
Ganz schön verrückt, Oder!

Nochmals zum Verständnis: Derzeit ist das Einkommen (EK) bis 1.974 €/Jahr (164,50 €/Monat) Krankenversicherung (KV)-frei. Pflegeversicherung (PV)-Beiträge müssen weiterhin ab 0 € Einkommen gezahlt werden. Das kuriose daran, das EK, das über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt, derzeit 58.050 €/Jahr ist nicht mehr KV/PV pflichtig, somit nimmt das EK das über der BBG liegt nicht mehr am deutschen KV/PV Sozialsystem teil. Das bedeutet, das alle EK bis zur BBG die volle Last unseres deutschen KV/PV-Sozialsystems tragen müssen. Eigentlich sollte es umgekehrt sein, indem das komplette EK aller sozial-Straken, KV/PV pflichtig ist und bei allen sozial-Schwachen das EK bis zum Steuer Grundfreibetrag KV/PV freigestellt wird. Die Privat Versicherung lasse ich außen vor, da die Beiträge sich an die GKV anlehnen u. Zusatzleistungen eine eigene Preisgestaltung haben. Annahme, z. B. ein Kassenvorstand spart dadurch rd. 21 Tsd. € pro Jahr an KV/PV Beiträge (AN-Anteil), ganz schön verrückt, oder?

Profilbild Stiftung_Warentest am 31.05.2021 um 15:31 Uhr
Höhe des Zusatzbeitrages

@vorunruhestand: Danke für Ihre Anregung. Wir ändern das.
@alle: Bitte rechnen Sie nicht mit dem vorgegeben Zusatzbeitrag, sondern mit dem Ihrer Krankenkasse. In unserem Test zu den Krankenkassen befinden sich Kasse mit einem Zusatzbeitrag zwischen 0,35% - 1,8%:
www.test.de/krankenkassen
(maa)

vorunruhestand am 30.05.2021 um 05:45 Uhr
Zusatzbeitrag erhöht - bitte ändern

Liebe Redaktion,
Anfang 2021 hat sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent erhöht. Wann wird das beim Abgabenrechner berücksichtigt?