Seit dem 1. Januar 2020 zahlen Versicherte weniger Krankenkassenbeiträge auf ihre Betriebsrente. Mit dem Sozialabgaben-Rechner der Stiftung Warentest können Sie Ihre individuellen Abgaben berechnen.
So hilft Ihnen der Abgabenrechner der Stiftung Warentest
Berechnen Sie Ihre individuellen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach der neuen Regelung mit diesem Rechner. Bei mehreren Betriebsrenten geben Sie bitte den Wert Ihrer zusammengerechneten Betriebsrenten in den Rechner ein. Rentner mit einer Kapitalauszahlung müssen den berechneten Betrag zehn Jahre lang nach Auszahlung zahlen. Der Betrag kann sich durch angepasste Freibeträge und Krankenkassenbeiträge ändern. Der Rechner berücksichtigt keine Beitragsbemessungsgrenzen. Kommen Sie mit Ihren Einkünften über die Beitragsbemessungsgrenze (58 050 Euro im Jahr), zahlen Sie auf darüberliegende Einnahmen keine Beiträge.
Hinweis: Der Rechner berücksichtigt nicht, dass kinderlose Menschen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, keine höheren Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie geben bitte bei Kinder „Ja“ an, um ein korrektes Ergebnis zu bekommen.
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Tipp: Mehr zum Thema finden Sie in unserem Artikel Entlastung bei Krankenkassenbeiträgen für Betriebsrenten.