Seit dem 1. Januar 2020 zahlen Versicherte weniger Krankenkassenbeiträge auf ihre Betriebsrente. Mit dem Sozialabgaben-Rechner der Stiftung Warentest können Sie Ihre individuellen Abgaben berechnen.
So hilft Ihnen der Abgabenrechner der Stiftung Warentest
Berechnen Sie Ihre individuellen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach der neuen Regelung mit diesem Rechner. Bei mehreren Betriebsrenten geben Sie bitte den Wert Ihrer zusammengerechneten Betriebsrenten in den Rechner ein. Rentner mit einer Kapitalauszahlung müssen den berechneten Betrag zehn Jahre lang nach Auszahlung zahlen. Der Betrag kann sich durch angepasste Freibeträge und Krankenkassenbeiträge ändern. Der Rechner berücksichtigt keine Beitragsbemessungsgrenzen. Kommen Sie mit Ihren Einkünften über die Beitragsbemessungsgrenze, zahlen Sie auf darüberliegende Einnahmen keine Beiträge.
Hinweis: Der Rechner berücksichtigt nicht, dass kinderlose Menschen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, keine höheren Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie geben bitte bei Kinder „Ja“ an, um ein korrektes Ergebnis zu bekommen.
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Tipp: Mehr zum Thema finden Sie in unserem Artikel Entlastung bei Krankenkassenbeiträgen für Betriebsrenten.
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- Hier erfahren Selbstständige, wie viel Beitrag sie für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen und was sie bei Zahlungsproblemen tun können.
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- Nach einem Jahr Pause steigen die Beitragsbemessungsgrenzen 2023 wieder. Gutverdienende zahlen rund 50 Euro mehr im Monat für ihre Krankenversicherung.
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- Wer auf eigene Kosten etwas für seine Gesundheit tut, bekommt häufig von der Krankenkasse Geld zurück. Wir erklären, wie Finanzämter Bonuszahlungen berücksichtigen.
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@vorunruhestand: Danke für Ihren Hinweis, wir haben den Rechner aktualisiert und auf den aktuellen Stand gebracht.
Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag liegt mittlerweile bei 169,75 Euro. Der Rechner ist noch nicht aktualisiert und setzt noch den bis 2022 geltenden Freibetrag an.
Nochmals zum Verständnis: Derzeit ist das Einkommen (EK) bis 1.974 €/Jahr (164,50 €/Monat) Krankenversicherung (KV)-frei. Pflegeversicherung (PV)-Beiträge müssen weiterhin ab 0 € Einkommen gezahlt werden. Das kuriose daran, das EK, das über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt, derzeit 58.050 €/Jahr ist nicht mehr KV/PV pflichtig, somit nimmt das EK das über der BBG liegt nicht mehr am deutschen KV/PV Sozialsystem teil. Das bedeutet, das alle EK bis zur BBG die volle Last unseres deutschen KV/PV-Sozialsystems tragen müssen. Eigentlich sollte es umgekehrt sein, indem das komplette EK aller sozial-Straken, KV/PV pflichtig ist und bei allen sozial-Schwachen das EK bis zum Steuer Grundfreibetrag KV/PV freigestellt wird. Die Privat Versicherung lasse ich außen vor, da die Beiträge sich an die GKV anlehnen u. Zusatzleistungen eine eigene Preisgestaltung haben. Annahme, z. B. ein Kassenvorstand spart dadurch rd. 21 Tsd. € pro Jahr an KV/PV Beiträge (AN-Anteil), ganz schön verrückt, oder?
@vorunruhestand: Danke für Ihre Anregung. Wir ändern das.
@alle: Bitte rechnen Sie nicht mit dem vorgegeben Zusatzbeitrag, sondern mit dem Ihrer Krankenkasse. In unserem Test zu den Krankenkassen befinden sich Kasse mit einem Zusatzbeitrag zwischen 0,35% - 1,8%:
www.test.de/krankenkassen
(maa)
Liebe Redaktion,
Anfang 2021 hat sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent erhöht. Wann wird das beim Abgabenrechner berücksichtigt?