Seit dem 1. Januar 2020 zahlen Versicherte weniger Krankenkassenbeiträge auf ihre Betriebsrente. Mit dem Sozialabgaben-Rechner der Stiftung Warentest können Sie Ihre individuellen Abgaben berechnen.
So hilft Ihnen der Abgabenrechner der Stiftung Warentest
Berechnen Sie Ihre individuellen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach der neuen Regelung mit diesem Rechner. Bei mehreren Betriebsrenten geben Sie bitte den Wert Ihrer zusammengerechneten Betriebsrenten in den Rechner ein. Rentner mit einer Kapitalauszahlung müssen den berechneten Betrag zehn Jahre lang nach Auszahlung zahlen. Der Betrag kann sich durch angepasste Freibeträge und Krankenkassenbeiträge ändern. Der Rechner berücksichtigt keine Beitragsbemessungsgrenzen. Kommen Sie mit Ihren Einkünften über die Beitragsbemessungsgrenze (58 050 Euro im Jahr), zahlen Sie auf darüberliegende Einnahmen keine Beiträge.
Hinweis: Der Rechner berücksichtigt nicht, dass kinderlose Menschen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, keine höheren Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie geben bitte bei Kinder „Ja“ an, um ein korrektes Ergebnis zu bekommen.
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Tipp: Mehr zum Thema finden Sie in unserem Artikel Entlastung bei Krankenkassenbeiträgen für Betriebsrenten.
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- Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Krankenversicherung bleiben 2022 gleich, in der Rentenversicherung zahlen Gutverdiener im Osten mehr, im Westen weniger als 2021.
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- Hier erfahren Selbstständige, wie viel Beitrag sie für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen und was sie bei Zahlungsproblemen tun können.
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- Wer auf eigene Kosten etwas für seine Gesundheit tut, bekommt häufig von der Krankenkasse Geld zurück. Wir erklären, wie Finanzämter Bonuszahlungen berücksichtigen.
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@vorunruhestand: Danke für Ihre Anregung. Wir ändern das.
@alle: Bitte rechnen Sie nicht mit dem vorgegeben Zusatzbeitrag, sondern mit dem Ihrer Krankenkasse. In unserem Test zu den Krankenkassen befinden sich Kasse mit einem Zusatzbeitrag zwischen 0,35% - 1,8%:
www.test.de/krankenkassen
(maa)
Liebe Redaktion,
Anfang 2021 hat sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent erhöht. Wann wird das beim Abgabenrechner berücksichtigt?
@vorunruhestand: Haben Sie noch etwas Geduld. Wir werden das im Januar so früh wie möglich ändern. (PK)
Liebe Redaktion,
zum 1.1.2021 ändert sich der Freibetrag von 159,25 auf 164,50 Euro. Wann wird das beim Abgabenrechner berücksichtigt?
@kadme: Es gibt hierzu eine gesetzliche Regelung in § 240 SGB V:
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
Warum der Gesetzgeber bei der Einführung des SGB V diese Regelung aus der Reichsversicherungsordnung übernommen hat, bzw. warum er weiterhin daran festhält, können wir an dieser Stelle nicht beantworten. (maa)