Die BVV Pensionskasse für Mitarbeiter der Finanzwirtschaft senkt ab 2017 die Garantiezinsen für neu eingezahlte Beiträge. Gesenkt werden die Zinsen für alle Verträge, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden. Für sie galten bisher garantierte Zinsen von 4 Prozent. In Zukunft werden nur noch 2,75 Prozent Zinsen garantiert. Als Grund wird das niedrige Zinsumfeld genannt.
Die BVV Pensionskasse ist als Versicherungsverein organisiert. Wenn Versicherungsvereine in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, dürfen sie in Absprache mit der Finanzaufsicht Bafin Beiträge erhöhen oder Leistungen kürzen. Für Arbeitnehmer ist dies erstmal kein Problem: In diesen Fällen ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Er muss für die Differenz zwischen ausgezahlten und vereinbarten Renten aufkommen. Laut der Gewerkschaft der Finanzdienstleister DBV haben alle großen Bankhäuser zugesagt, die Zusatzbeiträge zu übernehmen. Dazu gehören Deutsche Bank, Commerzbank, Hypovereinsbank und die Postbank.
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Hallo,
ich bin selber ehemaliger Bankmitarbeiter und noch beim BVV versichert. Ich habe so gut wie keine Möglichkeit Informationen zum BVV zu erhalten oder mich mit anderen Versicherten auszutauschen.
Aus diesem Grunde habe ich im Facebook eine Gruppe gegründet, dort können sich Versicherte treffen und austauschen. Ich habe keinerlei finanzielle Interessen oder andere Absichten als den Austausch mit anderen BVV Versicherten.
Ich würde mich freuen dort Mitglieder zu treffen. Die Gruppe heisst BVV Mitglieder
https://www.facebook.com/BVVMitglieder
Danke
Der BVV hat seit Jahrzehnten die Bestandsrenten nicht mehr erhöht, was natürlich bei den extrem niedrigen Zinsen auf den Geld- und Kapitalmärkten kein Wunder ist.
Wenn man dann noch ca. 20 % für Kranken- und Pflegeversicherung von seiner BVV-Rente zahlen muß, ist man schon sehr ernüchtert und überlegt sich, ob man nicht besser eine andere Altersvorsorgemöglichkeit hätte wählen sollen.
Und im übrigen: im Gegensatz zu Direktversicherungen sind bei Pensionskassen bei privat fortgeführten Pensionskassenverträgen doppelt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen.
Sie können sich an einen Fachanwalt für das Arbeitsrecht, der sich auf das Betriebsrentenrecht spezialisiert hat, wenden. Auch der Verein der Betriebsrentner (www.betriebsrentner.de) und der Bundesverband der Betriebsrentner e.V. bietet seinen Mitgliedern eine Unterstützung an (www.bvb-betriebsrenten.de). (maa)
Ich befinde mich in der gleichen Situation wie sde5231 und habe mir die gleichen Fragen gestellt.
Dazu habe ich bei der Verbraucherzentrale in Köln angefragt. Die haben mich an meinen alten Arbeitgeber verwiesen, den es zwischenzeitlich gar nicht mehr gibt.
An wen kann ich mich mit meiner Fragestellung wenden?
@Tinnitus1: Wir kennen Ihre Vertragskonstellation nicht. Grundsätzlich gilt: Wenn es zu einer Leistungskürzung durch eine Pensionskasse kommt, haftet nach dem Betriebsrentengesetz der Arbeitgeber subsidiär, wenn er bestimmte Leistungen zugesagt hat. (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG: „Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.“).
Welche Zusagen Ihr neuer Arbeitgeber übernommen hat, können wir Ihnen leider nicht beantworten. Zudem geht es meist um zukünftige Leistungen und nicht um die Veränderung von errungenen Anwartschaften. (TK)