Berufs­unfähigkeits­versicherung im Vergleich

So haben wir getestet

Berufs­unfähigkeits­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 67 Berufs­unfähigkeits­versicherungen freischalten

Hier finden Sie Informationen über unser Test­vorgehen sowie über nicht in den Vergleich einbezogene Versicherungen.

Im Test

Finanztest fragte die Lebens­versicherer in Deutsch­land nach ihren Bedingungen für selbst­ständigen Berufs­unfähigkeits­schutz (SBU) und Angeboten für unsere Modell­kunden.

Um eine Aussage über die Qualität der Vertrags­grund­lagen treffen zu können, analysieren wir die Versicherungs- und Sonderbedingungen. Dabei arbeiten wir die verbraucherrelevanten Aspekte heraus. Hier leitet uns die Frage: „Welche Rege­lungen sollte eine aus Verbrauchersicht gute Berufs­unfähigkeits­versicherung beinhalten und wie sind diese Rege­lungen ausgestaltet?“

In der Bewertung gewichten wir Kriterien, die sich bereits in allen Tarifen und auch nahezu identisch finden, nied­riger oder gar nicht. Kriterien, die sich etwa auf die Flexibilität des Produktes beziehen, geben wir mehr Gewicht. Gerade wegen der langen Lauf­zeit des Vertrages sind die Rege­lungen zur Anhebung der Rentenhöhe, der Verlängerung der Vertrags­lauf­zeit oder zu Zahlungs­schwierig­keiten besonders wichtig.

Wichtig ist uns, dass eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bezahl­bar bleibt. Insofern begrüßen wir es, wenn über den Kern­schutz hinaus angebotene Sonder­leistungen (häufig ‚nice-to-have‘) das Produkt nicht aufblähen, sondern optional abschließ­bar sind. Relativ neue Aspekte lassen wir in der Regel nicht gleich in die Bewertung einfließen. Vor allem dann nicht, wenn es noch sehr unterschiedliche recht­liche Beur­teilungen dazu gibt. Dazu gehören zum Beispiel auch die Definitionen zur Frage, wann bei Teil­zeit­beschäftigten Berufs­unfähigkeit vorliegt.

Finanztest-Qualitäts­urteil

In unser Qualitäts­urteil gehen die Urteile über Versicherungs­bedingungen und Anträge ein. Wir haben ausgewählte Kriterien bewertet und je nach Bedeutung gewichtet. War ein Kriterium nur in Teilen erfüllt, gab es Abzüge.

Versicherungs­bedingungen (75 %)

Verzicht auf abstrakte Verweisung. Der Versicherer verzichtet alters­unabhängig darauf, den Kunden auf ­einen anderen Beruf zu verweisen und deswegen die Rente zu verweigern.

Sechs-Monats-Prognose. Die ­Berufs­unfähigkeit wird anerkannt, wenn ein Arzt sie für „voraus­sicht­lich sechs Monate“ prognostiziert.

Rück­wirkende Leistung. Lässt sich nicht sofort fest­stellen, ob ein Kunde berufs­unfähig bleibt, wartet der Versicherer sechs Monate mit der Rentenzahlung. Liegt weiter Berufs­unfähigkeit vor, zahlt er rück­wirkend ab Beginn.

Rück­wirkende Leistung für mindestens drei Jahre. Meldet der Versicherte die Berufs­unfähigkeit ­verspätet, zahlt der Versicherer bis zu drei Jahre rück­wirkend oder länger.

Verzicht auf Mitteilung. Der Versicherer verlangt keine aktive Mitteilung bei gesundheitlichen Verbesse­rungen im Leistungs­fall.

Nach­versicherungs­garantie. Der Schutz kann ohne Gesund­heits- und/oder Risiko­prüfung bei Anlässen erhöht werden, etwa bei Ausbildungs­ende, Heirat, Geburt eines Kindes, Gehalts­erhöhung, Höherqualifikation, Auf­nahme einer selbst­ständigen haupt­beruflichen Tätig­keit oder Immobilien­erwerb. Manchmal auch ohne Anlass – dies ist oft nur fünf Jahre nach Abschluss möglich. Wir prüften, ob die Erhöhung auch für Verträge mit Risiko­ausschluss oder -zuschlag gilt und bis zu welchem Alter.

Wir prüften auch, ob eine Vertrags­verlängerung bei Anhebung der ­Regel­alters­grenze gegeben ist (siehe „V“ bei Sonder­leistungen).

Erhöhung. Wir haben beispielhaft geprüft, ob inner­halb von zehn Jahren eine Monats­rente von 1 000 Euro auf 2 500 Euro erhöht werden kann.

Berufs­über­prüfung ohne erneute Gesund­heits­prüfung (Güns­tiger­prüfung). Dies ist etwa möglich bei Berufs­wechsel oder -einstieg, zum Teil inner­halb bestimmter „Karrierepakete“ (meist gegen Mehr­beitrag) oder nur für Jüngere und führt bestenfalls zu einem güns­tigeren Beitrag, wenn das Berufs­risiko geringer einge­stuft wird.

Garan­tierte Leistungs­dynamik. Die Rente erhöht sich regel­mäßig um den vereinbarten Prozent­satz.

Stundung bei Zahlungs­schwierig­keiten. Diese sollte anlass­unabhängig mindestens zwölf Monate betragen und mehr­mals möglich sein.

Bewertet wurden zudem folgende Punkte:

  • Der Versicherer bietet eine Beitrags­dynamik an und lässt das Aussetzen bestenfalls beliebig oft zu.
  • Die Beiträge werden auf Antrag ­während der Leistungs­prüfung zinslos gestundet. Der Versicherer befristet einmalig oder verzichtet auf eine Befristung. Er verzichtet auch darauf, den Vertrag zu kündigen oder zu ändern, wenn der Kunde seine Anzeige­pflicht schuldlos verletzt hat.
  • Der Schutz gilt welt­weit, auch wenn der Kunde ins Ausland zieht.
  • Erkennt die gesetzliche Renten­versicherung allein aus ­medizi­nischen Gründen eine unbe­fristete Rente ­wegen voller Erwerbs­minderung an, wird dies – teils alters­abhängig – als Berufs­unfähigkeit gewertet.
  • Der zuletzt ausgeübte Beruf zählt für die ­Anerkennung der Berufs­unfähigkeit, ­etwa bei Eltern­zeit, vorüber­gehender Arbeits­losig­keit oder dauer­hafter Unter­brechung.
  • Für den Fall einer Beitrags­frei­stellung bei Zahlungs­schwierig­keiten prüften wir, bis wann der Vertrag ohne ­erneute Gesund­heits­prüfung ­wieder in Kraft gesetzt werden kann.
  • Versicherer zahlt Reise- und Unter­suchungs­kosten, wenn der Kunde im Ausland wohnt und zur Berufs­unfähigkeits­prüfung nach Deutsch­land muss.

Anträge (25 %)

Psychische Erkrankung. Der Versicherer fragt nach ambulanten Behand­lungen maximal fünf Jahre zurück.

Bewertet wurden zudem folgende Punkte (nicht in Tabelle aufgeführt):

Der Versicherer fragt nicht nach dem Ergebnis anderswo gestellter Anträge.

Er erklärt in Nähe der Gesund­heits­fragen, dass falsche oder unvoll­stän­dige Antworten zum Verlust des Schutzes führen können.

Fragen zu stationären Kranken­haus­auf­enthalten beziehen sich nur auf die vergangenen zehn Jahre – Fragen zu Arzt­besuchen, Erkrankungen, Unfällen, ambulanten Behand­lungen oder ambulanten Operationen oder Medikamenten nur auf fünf Jahre (ohne HIV).

Der Versicherer fragt nur nach objektiven Tatbeständen, Krankheiten, ­Unfällen oder Behin­derungen.

Er fragt nicht zeitlich unbe­grenzt nach zukünftig geplanten oder angeratenen Behand­lungen/Operationen/Kuren sowie nicht nach länger als zwölf Monate zurück­liegenden unbe­handelten Krankheiten/Beein­trächtigungen.

Jahres­beiträge für unsere Modell­kunden (w/m/d)

Die Beiträge für unsere Modell­kunden waren nicht bewertungs­relevant, sie dienen der Orientierung.

Wir nennen Beiträge für Nicht­raucher. Der Vertrag läuft bis zum 67. Geburts­tag.

Monatliche Berufs­unfähigkeits­rente Controller, Alter 30: 2 000 Euro.
Mechatroniker, Alter 25, ein Kind: 1 500 Euro.
Medizi­nische Fach­angestellte, Alter 25: 1 000 Euro.
Student (VWL), Alter 20: 1 500 Euro.

Zahlbeitrag (Netto) und Tarifbeitrag (Brutto)

Das Über­schuss­system für die Angaben ist die Beitrags­verrechnung. Dabei werden erwirt­schaftete Über­schüsse auf den Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) ange­rechnet und reduzieren diesen auf den Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Die Höhe des Netto­beitrags hängt von der Höhe der Über­schüsse ab und ist daher keine feste Größe.

Schlichtungs­stelle

Verbraucher können bei allen Versicherern im Test bei einem Streit eine kostenlose Schlichtungs­stelle nutzen, zum Beispiel die Schlichtungs­stelle versicherungsombudsmann.de.

Warum manche Versicherer nicht im Test sind

Für unseren Test fordern wir die Versicherer auf, uns ihre Bedingungen für den ­Berufs­unfähigkeits­schutz für unsere Modell­kunden zu schi­cken. Wir fragten nach Angeboten für eine selbst­ständige Berufs­unfähigkeits­versicherung. Nicht alle Versicherer machten mit:

Keine Antwort. Ohne Begründung ­erhielten wir kein Angebot von: Concordia Oeco, DEVK, DEVK Eisenbahn, Helvetia, Itzehoer, LVM, Meck­lenbur­gische, ÖSA, Targo, Universa, WWK.

Mit Begründung abge­lehnt. Manche Versicherer nannten uns ihre Gründe für ihre Nicht­teil­nahme an unserem aktuellen Test:

Die Deutsche Ärzte­versicherung ­bietet Schutz nur für Angehörige medizi­nischer Heilberufe. Andere über­arbeiten aktuell ihre Angebote: Münchener Verein, Öffent­liche Versicherung Braun­schweig, Provinzial Rhein­land/Provinzial Nord­West, SV-­Sachsen, SV-Sparkassen Versicherung.

Kein Angebot. Folgende Versicherer ­bieten keine Berufs­unfähigkeits­police (mehr) an: Athora, Direkte Leben, Frank­furter, Ideal, Landes­lebens­hilfe, LPV, Neue Leben, R+V Leben a. G., SDK, VHV (nur über Hanno­versche).

Maklertarif. Nicht geprüft haben wir Spezial­tarife, die nur Versicherungs­makler anbieten.

Kombination mit Alters­vorsorge. Nicht berück­sichtigt haben wir Angebote, die Berufs­unfähigkeits­schutz (BU) mit Alters­vorsorge koppeln, etwa mit einem Fonds­sparplan oder der staatlich geförderten Rürup-Rente.

Die Gründe dafür: Ein Vertrag für Berufs­unfähigkeits­schutz ist kompliziert genug und ein sehr guter BU-Versicherer bietet nicht unbe­dingt die beste Alters­vorsorge. Wer in jungen Jahren abschließt und mit seinem BU-Vertrag flexibel bleiben will, sollte den Vermögens­aufbau davon trennen. Ein mit einer Rürup-Rente kombinierter Vertrag ist in der Regel unflexibler als eine Solo-BU.

Tipp: Kalkulieren Sie die Höhe der Rente so, dass Sie im Versicherungs­fall Ihre Alters­vorsorge weiterzahlen können.

Berufs­unfähigkeits­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 67 Berufs­unfähigkeits­versicherungen freischalten

Mehr zum Thema

321 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • benjamin379 am 06.01.2025 um 13:41 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.07.2024 um 10:55 Uhr
    Berufsunfähigkeitsschutz weltweit

    @manfred43: Alle im Test vertretenen Tarife verfügen über eine Klausel zur weltweiten Geltung des Versicherungsschutzes. In diesen Klauseln haben wir keine Einschränkungen gefunden, die zum Beispiel für die Verlagerung des Wohnsitzes greifen würde. Auch auf Nachfrage bei den Anbietern hat und kein Anbieter mitgeteilt, dass ihr Tarif eine Beschränkung für die Verlagerung des Wohnsitzes vorsieht.
    Wenn Sie sicher gehen wollen, dass auch der Schutz Ihres Tarifes weltweit gilt, schauen Sie in die Bedingungen nach und lassen Sie sich vom Versicherer schriftlich bestätigen, dass der Schutz beim Umzug ins Ausland fortbesteht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.07.2024 um 09:44 Uhr
    Erwerbsminderungsrente + Erwerbsunfähigkeitsrente

    @Kim_mi: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und die zusätzlich Absicherung in Form einer privaten Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind zwei voneinander unabhängige Versicherungen.
    Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die richtige Ansprechpartnerin. Die DRV prüft, ob Antragstellende einen Anspruch auf die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente haben (mehr Informationen unter test.de/erwerbsminderungsrente).

    Ganz unabhängig davon können Versicherte, die voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können und eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, gegenüber ihrem Versicherer eine Leistungsantrag auf die vereinbarte Rente stellen. Der Versicherer prüft den Antrag aufgrund der Vertragsbedingungen nach eigenen Kriterien. In der Regel richtet sich der Versicherern nicht nach den Prüfkriterien der DRV. Sinnvoll ist zu prüfen, ob in den Versicherungsbedingungen hierzu Regelungen getroffen wurde.
    Wichtig zu wissen: Die Rente aus einer privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet.

  • manfred43 am 21.07.2024 um 22:18 Uhr
    Weitere Bewertungskriterien (nicht in der Tabelle)

    Gibt es eine Möglichkeit die detaillierte Auswertung der Kriterien zu erhalten, welche nicht explizit in die Tabelle aufgenommen wurden. Insbesondere der Punkt "Der Schutz gilt weltweit, auch wenn der Kunde ins Ausland zieht" ist für mich von Interesse.
    Vielen Dank

  • Kim_mi am 21.07.2024 um 16:09 Uhr
    Erwerbsminderungsrente

    Wenn ich einen EM-Renten-Vertrag z. B. über die Allianz abschließe und erwerbsunfähig werde, muss ich die Rente bei meinem Versicherer (Allianz) und bei der DRV beantragen. Erhalte ich die private EM-Rente von der Allianz nur, wenn auch die DRV meinen Antrag genehmigt?
    Und wird die private EM-Rente von der idF Allianz auf die gesetzl. EM-Rente von der DRV angerechnet, dass die DRV meine Rente wegen der privaten Einnahme kürzt?