Testergebnisse für 71 Berufsunfähigkeitsversicherungen
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@BUinterested99: Bei den Punkten, die wir im Unterabschnitt "Ausgewählte Zusatzleistungen" darstellen, handelt es sich um Zusatzleistungen (und nicht um zusätzliche Einschränkungen für den Versicherungsschutz).
Bietet ein Tarif die Zusatzleistung "Leistungen bei Berufsunfähigkeit aufgrund bestimmter Krankheiten, z.B. Herzinfarkt oder Multiple Sklerose" an, dann bekommt der Berufsunfähige, der mindestens 6 Monate zu mindestens 50% im letzten Job nicht mehr arbeiten kann, neben seiner Berufsunfähigkeitsrente zusätzlich zum Beispiel eine einmalige Kapitalleistung.
Für den Erhalt der Berufsunfähigkeitsrente gelten nicht die gleichen Bedingungen wie für den Erhalt der Zusatzleistung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verstehe den Punkt "Leistungen bei Berufsunfähigkeit aufgrund bestimmter Krankheiten" in ihrer Vergleichstabelle nicht komplett. Hier haben nur eine sehr geringe Anzahl der Versicherer einen Haken, ein großteil hat sogar ein Kreuz. Bedeutet dies, dass die Versicherer , die hier ein Kreuz haben, nicht zahlen wenn man beispielsweise an Krebs oder MS erkrankt? Wenn ja, liegt das dann daran, dass in diesem Fall nicht immer zwangsläufig von einer dauerhaften Berufsunfähigkeit ausgegangen werden kann, weil Krebs ja vielleicht heilbar ist?
Für eine kurze Erläuterung wäre ich ihnen sehr dankbar :)
@Question777: In Anbetracht dessen, dass niemand weiß, ob im Fall des Eintritts einer Berufsunfähigkeit überhaupt noch nebenbei gearbeitet werden kann, sollte die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente so gewählt werden, dass eine Aufrechterhaltung des Lebensstandards auch bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit von 100 Prozent möglich erscheint. Von daher ist unser Tipp, die Höhe der Absicherung zu überprüfen und soweit möglich, diese entsprechend des Bedarfs anzupassen. Bei der Berechnung des Absicherungsbedarfs sind auch die Beiträge für die private Krankenversicherung mit einzubeziehen.
Vielen Dank zunächst für die Beantwortung meiner Frage.
Ist das nicht in der Praxis dann ein recht grosses Problem oder konstruiere ich da etwas ?
Das würde ja bei einer entsprechenden Teilzeitbeschäftigung bedeuten, dass ich nur 6 Wochen lang die Lohnfortzahlung erhalten würde. Wenn nicht gleichzeitig auch eine volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt wird, wäre das schon etwas wenig, zumal ja die PKV Beiträge davon zu leisten sind. Und ich habe schon den höchst möglichen Betrag bei der BU versichert. Würden Sie in einem solchen Fall zu einer Rückkehr in die GKV raten, sofern möglich (also unter 55 und nur BU Rente und keine EM-Rente) ?
@Question777: Eine Krankentagegeldversicherung ersetzt den Verdienstausfall bei langer Krankheit. Doch die Verträge enden in der Regel mit dem Eintritt einer Berufsunfähigkeit. In der Regel zahlen die Versicherer nur bei Vorliegen einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit:
www.test.de/Krankentagegeld-Nur-bei-kompletter-Arbeitsunfaehigkeit-4630734-0
Nur wenn die Bedingungen der privaten Krankenversicherung ausdrücklich regeln, dass auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit die Leistung fällig wird, können Berufsunfähigkeitsrentner mit Teilzeittätigkeit parallel Krankentagegeld bekommen.