FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung: Ihre Fragen, unsere Antworten

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigen Policen. Leider auch zu den besonders komplizierten. test.de beantwortet häufig gestellte Fragen rund um das Thema Berufsunfähigkeit. Sie finden auf test.de auch einen großen Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Grundsätzliche Fragen
- Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Reicht denn nicht eine Unfallversicherung?
- Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsschutz?
- Ist meine Berufsunfähigkeitsrente sicher? Was passiert, wenn mein Versicherer pleitegeht?
- Was passiert bei einem Berufswechsel? Muss ich das meinem Berufsunfähigkeitsversicherer melden?
Kombi-Policen
Wann abschließen – und wann wechseln?
- Sollte ich mit meinem Schreibtisch-Job überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Ich kann doch meinem Job auch nachgehen, wenn ich im Rollstuhl sitze.
- Sollten Auszubildende und Studenten bereits einen Vertrag abschließen – und welche Verträge eignen sich?
- Was ist ein Einsteiger-Tarif?
- Gibt es ein Höchstalter, bis zu dem ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur abschließen kann?
- Wann sollten Versicherte zu einem anderen Unternehmen in einen als „sehr gut“ bewerteten Tarif oder innerhalb seines Unternehmen zu einem besseren Tarif wechseln?
Rentenhöhe und Laufzeit richtig wählen
Vorerkrankungen und Gesundheitsfragen
- Wann muss ich länger zurückliegende Erkrankungen bei den Gesundheitsfragen benennen?
- Werden meine Vorerkrankungen irgendwo zentral gespeichert und sind sie dort abrufbar?
- Wie erfährt der Versicherer im Ernstfall etwas über meinen Gesundheitszustand?
- Was mache ich, wenn ich mehr oder weniger schwerwiegende Vorerkrankungen habe, aber Versicherungsschutz bekommen möchte?
- Habe ich Chancen auf einen Versicherungsvertrag, wenn ich eine Psychotherapie gemacht habe?
- Angenommen, die Frist für den Verzicht auf das Rücktrittsrecht des Versicherers vom Vertrag ist abgelaufen. Habe ich dann Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn ich bei Vertragsabschluss eine Erkrankung nicht angegeben hatte?
Mehrere Anträge stellen – mit Strategie
- Im Antragsformular steht die Frage „Besteht eine Beeinträchtigung der Arbeits-, Erwerbs- oder Berufsfähigkeit“? Wie soll ich die verstehen?
- Soll ich noch weitere Anträge abschicken, obwohl bereits ein Anbieter den Schutz verweigert hat, Risikoaufschläge verlangt oder Leistungsausschlüsse vornehmen will?
- Die Stiftung Warentest hat früher empfohlen, Probeanträge zu stellen. Gilt das heute noch?
- Ich habe bisher nur Ablehnungen bekommen. Gibt es noch andere Absicherungsmöglichkeiten?
Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten
Wenn die Berufsunfähigkeit eintritt
- Was passiert, wenn ich berufsunfähig werde, während ich arbeitslos oder in Elternzeit bin?
- Fallen auf die Berufsunfähigkeitsrente Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse an?
- Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente besteuert?
- Bekomme ich noch Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, wenn ich eine Berufsunfähigkeitsrente erhalte? Lohnt sich denn der Abschluss eines Vertrags, wenn ich dann keine Sozialleistungen bekomme?
Fragen zu besonderen Vertragsklauseln
Fragen zum Testverfahren der Stiftung Warentest
- Warum haben Sie nicht getestet, ob Versicherte am Ende auch wirklich ihre Rente bekommen oder ob sie dafür erst lange vor Gericht kämpfen müssen? Welche Anbieter gehen mit Anträgen auf die Rente kulant um?
- Beziehen Sie den Preis in Ihre Bewertung ein?
- Sie zeigen für die Prämienbeispiele Netto- und Bruttobeiträge. Die weichen zum Teil stark voneinander ab. Welcher Preis zählt?
- Beim letzten Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen habe ich meinen Versicherer vermisst. Warum fehlen manche Unternehmen?
Grundsätzliche Fragen
Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Jeder, der seine Arbeitskraft absichern muss, sollte einen Schutz bei Berufsunfähigkeit haben. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet mit der Erwerbsminderungsrente bei Invalidität nur bedingt Schutz – und dann auch nur in geringer Höhe. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie gesundheitsbedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen könnten. Eine halbe Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn Sie noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten könnten. Voraussetzung sind grundsätzlich 60 Beitragsmonate bei der Rentenkasse und davon mindestens 36 Pflichtbeiträge.
Reicht denn nicht eine Unfallversicherung?
Nein. Die Unfallversicherung leistet nur nach einem Unfall, in dessen Folge eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt. Sie leistet nicht bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit, die viel häufiger auftritt.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsschutz?
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen Versicherer mit den besseren Bedingungen bereits, wenn Sie als Kunde Ihre zuletzt ausgeführte berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Bei Angeboten mit schlechteren Bedingungen ist es dagegen möglich, dass ein Versicherer erst schaut, ob Sie weder in Ihrem Job arbeiten können noch in einer anderen Tätigkeit, die Ihrer bis dahin erreichten beruflichen Qualifikation, Erfahrung und Lebensstellung entspricht. Erst dann zahlt er die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus.
Bei einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es hingegen erst Geld, wenn Sie als Versicherter zu nahezu 100 Prozent invalide sind, Sie also weder Ihrem Job noch irgendeiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Die berufliche Qualifikation, Erfahrung, bisherige Lebensstellung oder Arbeitsmarktlage sind ohne Belang. Die Möglichkeit, stundenweise zu arbeiten, schließt eine Erwerbsunfähigkeit nicht unbedingt aus.
Ist meine Berufsunfähigkeitsrente sicher? Was passiert, wenn mein Versicherer pleitegeht?
Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz sind die vertraglichen Leistungen über einen gesetzlichen Sicherungsfonds geschützt.
Was passiert bei einem Berufswechsel? Muss ich das meinem Berufsunfähigkeitsversicherer melden?
Ihr Vertrag bleibt unverändert bestehen – unabhängig davon, in welche Gefahrenstufe Ihr neuer Beruf eingeordnet wird. Der Berufswechsel muss dem Anbieter nach den aktuellen Bedingungen auch nicht mitgeteilt werden. Die Prüfung der Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Manche Verträge regeln allerdings, dass bei der Prüfung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, ein Vorberuf mit einbezogen wird, wenn der Berufswechsel innerhalb der letzten 12 oder 24 Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit stattfand. Einige Versicherer beschränken sich dabei auf freiwillige Berufswechsel, andere nehmen die Prüfung auch bei unfreiwilligen Berufswechseln wegen Arbeitslosigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen vor. Wer einen Beruf ergreift, der einer niedrigeren Risikogruppe zuzuordnen ist, muss deshalb nicht automatisch weniger zahlen. Es lohnt sich aber manchmal, dies dem Versicherer mitzuteilen.
Kombi-Policen
Ist eine Kombination aus Sparvertrag und privatem Berufsunfähigkeitsschutz günstig? Mir wurde eine Fondspolice mit Berufsunfähigkeitsschutz angeboten.
Geldanlage und die Absicherung gegen Risiken wie Berufsunfähigkeit sollte man trennen. Wer guten Berufsunfähigkeitsschutz anbietet, macht noch lange keine gute Kapitalanlage. Der Berufsunfähigkeitsschutz ist außerdem allein schon teuer. Das stellt gerade für junge Leute eine finanzielle Belastung dar. Der zusätzliche Anteil für die Geldanlage verteuert ihn noch einmal erheblich. Wer wenig verdient oder arbeitslos wird, ist mit einem teuren Kombivertrag finanziell schnell überfordert und kann irgendwann gezwungen sein, den Vertrag zu kündigen. Er verliert dann den Berufsunfähigkeitsschutz.
Schon die Vertragsgestaltung bei einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung birgt viele Fallen. Wird dieser Schutz mit einem anderen Produkt verbunden, erschwert dies den Durchblick zusätzlich. Meiden Sie derartige Kombinationen vor allem, wenn ...
... im Vertrag noch eine allgemeine Verweisungsmöglichkeit steht, der Versicherte also nicht nur auf seinen zuletzt ausgeübten Beruf, sondern auch auf alle anderen Tätigkeiten, die er aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben kann, verwiesen werden könnte. Einen Berufsunfähigkeitsschutz ohne diesen sogenannten Verzicht auf die abstrakte Verweisung sollten heute möglichst keiner mehr abschließen.
... die zugesicherte Berufsunfähigkeitsrente zur Absicherung im Notfall zu gering angesetzt wird.
... die Laufzeit des Berufsunfähigkeitsschutzes zu kurz bemessen ist. Einige Versicherer regeln für die Risikolebensversicherung Laufzeitbeschränkungen, was dazu führen kann, dass junge Leute den Berufsunfähigkeitsschutz nicht bis zum 65. / 67. Lebensjahr bekommen, weil diese Laufzeitbegrenzung auch im Kombi-Vertrag greift. Dann ist es besser, eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und die Laufzeitbegrenzung nur für die Risikolebensversicherung zu akzeptieren, sofern eine Todesfallabsicherung zusätzlich gewünscht ist.
... wenn die Laufzeit für den anteiligen Sparvertrag 20 oder 30 Jahre beträgt, obwohl Sie heute ihre finanzielle Situation in den nächsten 10 bis 15 Jahren noch gar nicht überschauen können. Mit einem separaten Vertrag können Sie die kürzere Laufzeit vereinbaren und später entscheiden, ob die das Geld zum Beispiel in die Eigentumswohnung stecken oder neu anlegen, für die Altersvorsorge.
Es gibt noch eine Vielzahl anderer Vertragsklauseln, die von Bedeutung sein können. Wer eine Kombination aus Sparanlage und Berufsunfähigkeitsschutz wählt, kann sich nicht an den Finanztest-Ergebnissen orientieren und ist darauf angewiesen, den Vertrag selbst zu checken. Hilfe dabei bietet das Finanztest-Infodokument Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung mit über 20 Prüfpunkten, die Sie Ihrem Anbieter zum Ausfüllen vorlegen können.
Der Berufsunfähigkeitsschutz lässt sich mit einem Rürup-Rentenversicherungsvertrag verbinden. Empfehlen Sie so eine Kombination?
Nein, denn Geldanlage und Risikoabsicherung sollten getrennt werden. Zwar können Sie die Gesamtkosten steuerlich geltend machen, wenn Sie mit einer Rürup-Versicherung auch das Risiko der Berufsunfähigkeit abdecken. Die Kombination aus Geldanlage und Berufsunfähigkeitsschutz ist aber nicht empfehlenswert. Interessieren Sie sich für die Rürup-Förderung, dann prüfen Sie, ob nicht der Abschluss von zwei Verträgen sinnvoll ist – eine steuerlich geförderte Rürup-Altersvorsorge und eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Auf jeden Fall müssen Sie die angebotenen Bedingungen zum Berufsunfähigkeitsschutz gründlich prüfen. Die Kombinationsprodukte sind nicht in die Vergleichstests von Finanztest einbezogen. Wenn Sie einen solchen Vertrag abschließen wollen, müssen Sie die Bedingungen selbst prüfen. Hilfe bietet Ihnen die Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung mit über 20 Prüfpunkten, die Sie Ihrem Anbieter zum Ausfüllen vorlegen können.
Hinweis: Wenn Sie das Themenpaket Berufsunfähigkeitsversicherung kaufen, erhalten Sie sowohl den aktuellen Test Berufsunfähigkeitsversicherung als auch die Checkliste sowie weitere Tests und Tipps.
Wann abschließen – und wann wechseln?
Sollte ich mit meinem Schreibtisch-Job überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Ich kann doch meinem Job auch nachgehen, wenn ich im Rollstuhl sitze.
Auch für Sie ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung interessant. Sie könnten psychisch erkranken, Krebs bekommen oder wegen Rückenproblemen nur noch eingeschränkt am Schreibtisch tätig sein können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb auch für Büroangestellte sinnvoll.
Sollten Auszubildende und Studenten bereits einen Vertrag abschließen – und welche Verträge eignen sich?
Es ist grundsätzlich zu empfehlen, sich früh um guten Berufsunfähigkeitsschutz zu kümmern. Das gilt ganz besonders für Auszubildende. Denn der gesetzliche Rentenversicherungsträger zahlt frühestens nach fünf Jahren Beitragszahlung eine Erwerbsminderungsrente. In jungen Jahren ist außerdem die Wahrscheinlichkeit am höchsten, einen akzeptablen Vertrag zu bekommen. Mit fortschreitendem Alter steigt das Risiko von Vorerkrankungen und damit einer Ablehnung des Versicherungsantrags. Versicherer müssen einen Antragsteller nicht akzeptieren.
Doch nicht jeder Vertrag eignet sich für Auszubildende mit geringem Einkommen. Wichtig ist, dass die anfänglich wegen des geringen Ausbildungsgehalts häufig zunächst niedrige Rentenvereinbarung über eine gute Nachversicherungsgarantie später ohne eine erneute Gesundheitsprüfung deutlich erhöht werden kann.
Auch Studenten sollten sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern und auf eine gute Nachversicherungsgarantie achten, über die sie die vereinbarte Rentenzahlung später ohne erneute Gesundheitsprüfung ausreichend erhöhen können. Grund: Alle Versicherer beschränken zunächst die maximal mögliche Berufsunfähigkeitsrente auf meist 1 000 Euro im Monat. Die für Studenten erreichbare Berufsunfähigkeitsrente reicht später zur Absicherung nicht aus.
Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt nachträglich die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente zum Beispiel bei Berufseinstieg, Gehaltserhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Studenten und Auszubildende sollten außerdem unbedingt darauf achten, dass im angebotenen Vertrag ihr angestrebter Beruf als Maßstab für eine Berufsunfähigkeit zugrundegelegt wird. In schlechteren Verträgen würde der Versicherer in der ersten Zeit oder vielleicht sogar bis zum Ende von Studium oder Ausbildung erst bei einer Erwerbsunfähigkeit zahlen.
Da die spätere Tätigkeit bei Studierenden aus dem Studium allein oft nicht eindeutig hervorgeht, ist es für sie vorteilhaft, wenn der Versicherer die Möglichkeit bietet, den Zielberuf im Vertrag zu notieren. Dann gibt es darüber keinen Streit, falls jemand während des Studiums berufsunfähig wird.
Tipp: In unserem Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen finden Sie für Azubis und Studierende besonders geeignete Tarife.
Haben Azubis oder Studierende schon einen – früher sehr gut getesteten – Berufsunfähigkeitsschutz, in dem der Berufsbezug im Fall von Berufsunfähigkeit nicht gilt, sondern beispielsweise auf die Ausbildungs- und Studierfähigkeit abgehoben wird, sollten sie den Vertrag deshalb nicht kündigen. Klauseln mit Berufsbezug für Auszubildende und Studierende spielen ab Berufsbeginn keine Rolle mehr. An bereits laufenden, sehr guten Policen sollte niemand rütteln.
Was ist ein Einsteiger-Tarif?
Einsteiger-Tarife oder „Starterpolice“ werden für junge Leute angeboten. Sie sind zunächst preisgünstiger als Normaltarife, weil sie in jedem Vertragsjahr bei der Beitragsbestimmung das tatsächliche Alter des Kunden zugrundelegen. Junge Leute zahlen noch nicht viel. In der Regel müssen solche Verträge aber spätestens dann auf einen Normaltarif umgestellt werden, wenn der Kunde 35 Jahre alt ist. Dann steigt der Beitrag auf einmal deutlich. Bleibt die Umstellung aus, würde der Beitrag in späteren Jahren viel zu teuer werden.
Gibt es ein Höchstalter, bis zu dem ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur abschließen kann?
Viele Versicherer bestimmen für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ein Höchsteintrittsalter. Bei manchen Versicherern liegt es bei 55 Jahren, bei anderen bei 60 oder sogar 64 Jahren. Oft erhalten ältere Antragsteller allerdings derart ungünstige Vertragsbedingungen, dass der Schutz für sie nicht mehr infrage kommt. Oft genug werden sie außerdem wegen Vorerkrankungen ohne Vertrag bleiben. Ein spät abgeschlossener Vertrag ist darüber hinaus extrem teuer.
Wann sollten Versicherte zu einem anderen Unternehmen in einen als „sehr gut“ bewerteten Tarif oder innerhalb seines Unternehmen zu einem besseren Tarif wechseln?
Nur diejenigen, die vor Jahren einen Vertrag mit wirklich schlechten Bedingungen abgeschlossen haben, sollten sich noch einmal auf die Suche nach einem besseren Vertrag machen. Dann empfiehlt es sich, den gesamten Markt zu betrachten und gleichzeitig eine Vielzahl von Angeboten bei Versicherern einzuholen, die Tarife mit „sehr gut“ oder „gut“ bewerteten Bedingungen im Angebot haben. Normalerweise ist ein Wechsel selten anzuraten. Das mit der Zeit gestiegene Einstiegsalter führt in der Regel zu höheren Beiträgen. Inzwischen aufgetretene Erkrankungen können Risikoaufschläge oder sogar eine Antragsablehnung bringen. Handelt es sich um Krankheitsbilder, die Versicherer immer ablehnen, kann es sein, dass gar kein anderer Versicherungsschutz mehr zu haben ist. Ein Wechsel kommt also vor allem dann infrage, wenn Sie gesund geblieben sind und sich die Beiträge beim Neuabschluss im Bereich des Bezahlbaren bewegen.
Rentenhöhe und Laufzeit richtig wählen
Wie hoch sollte die Versicherungssumme und damit die Berufsunfähigkeitsrente sein?
Wir empfehlen, die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente anhand Ihrer zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen zu berechnen. Steigt Ihr Einkommen mit der Zeit, können Sie in Verträgen mit einer Nachversicherungsgarantie unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz nach oben anpassen. Schätzen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben systematisch:
Auf der Einnahmenseite zu berücksichtigen:
– Gesetzliche Rentenversicherung/Beamtenversorgung
– betriebliche Altersvorsorge
– Einkünfte aus privaten Sparprodukten (Sparanlagen, Lebensversicherungen)
– gesetzliche Erwerbsminderungsrente
– sonstige Einnahmen aus Immobilienvermietung
Auf der Ausgabenseite zu berücksichtigen:
– allgemeine Lebenshaltungskosten (Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Gebrauchsgegenstände)
– Wohnung/Miete
– Auto/andere Verkehrsmittel
– Versicherungen/Krankenversicherung (bei freiwillig gesetzlich Versicherten wird auch auf private Renteneinnahmen Beitrag erhoben, ohne dass der Rentenversicherungsträger einen Anteil davon trägt)
– Urlaub/Sonderausgaben
Erhalten gesetzlich Rentenversicherte eine Erwerbsminderungsrente, hängt deren Höhe vom Durchschnitt der eingezahlten Beiträge vor Eintritt der Erwerbsminderung ab. Der Durchschnitt wird aktuell (2018) bis zum 62. Lebensjahr und drei Monate hochgerechnet, aber schrittweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben. Der aktuelle Anspruch geht aus der jährlichen Renteninformation hervor. Allerdings fehlt darin noch die Kürzung um 10,8 Prozent bei vorzeitigem Rentenbeginn. Die Grenze für den abschlagfreien Zugang wird seit 2012 schrittweise angehoben von aktuell 63 Jahren und elf Monaten auf 65 Jahre im Jahr 2024, wobei es für erwerbsgeminderte Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bis 2024 bei 63 Jahren bleibt. Ab dann sind 40 Pflichtbeitragsjahre nötig. Außerdem zu berücksichtigen: Auch Steuern und Sozialabgaben verringern die verfügbare Erwerbsminderungsrente.
Wie lange sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung laufen?
Am besten bis zum 67. Lebensjahr, also bis zum Renteneintritt. Ist der Beitrag dafür zu teuer, dann wenigstens bis 63 oder 65 Jahre.
Wie sichere ich die vereinbarte Rente gegen die steigende Inflation ab?
Es gibt zwei unterschiedliche Formen der Dynamik. Zum einen die Beitragsdynamik. Dabei steigt der Beitrag regelmäßig an. Das ist üblicherweise bei allen Tarifen möglich. Zum anderen eine dynamische Anpassung der Rente im Leistungsfall. Das erlauben mittlerweile immer mehr Tarife. Dass die ausgezahlte Rente regelmäßig um einen bei Vertragsbeginn festgelegten Prozentsatz steigt, ist besonders wichtig, falls eine Berufsunfähigkeit bereits in jungen Jahren eintritt.
Die dynamische Anpassung der Beiträge erfolgt ebenfalls um einen bestimmten Prozentsatz jährlich. Kunden müssen natürlich darauf achten, dass sie sich nicht übernehmen und den Beitrag irgendwann nicht mehr aufbringen können – besonders bei Kombinationen aus Geldanlage und Berufsunfähigkeitsschutz. Ein Aussetzen von ein bis zwei Erhöhungen hintereinander ist in der Regel möglich. Eine dynamische Anpassung hat den Vorteil, dass der Versicherte die vereinbarte Rente regelmäßig ohne erneute Gesundheitsprüfung anheben kann. Dies führt natürlich zu höheren Beiträgen.
Wählen Kunden als Überschusssystem das Bonussystem, dann verwendet der Versicherer erwirtschaftete Überschüsse im Leistungsfall zur Rentenerhöhung. Nachteil: Der Kunde kann dann nicht genau wissen, wie hoch seine Rente im Falle eines Falles wäre. Besser ist es, Überschüsse mit den Beiträgen zu verrechnen. Dadurch sinkt der Beitrag, und der Versicherte weiß stets, mit wie viel Berufsunfähigkeitsrente er genau rechnen kann.
Eine nachträgliche Erhöhung der vereinbarten Rente ist auch über eine Nachversicherungsgarantie möglich.
Was ist eine Nachversicherungsgarantie?
Über eine Nachversicherungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, bei wichtigen Änderungen Ihrer Lebensumstände eine größere Rentenerhöhung ohne Gesundheitsprüfung auf einmal vorzunehmen – etwa durch Heirat, Geburt eines Kindes oder einer Gehaltssteigerung. Einige Tarife lassen eine Erhöhung auch ohne Anlass zu.
Eine gute Nachversicherungsgarantie ist ein wichtiger Vertragsbestandteil, denn der Versicherungsbedarf erhöht sich im Leben vieler Menschen oft punktuell deutlich. Meistens kann die Nachversicherungsgarantie nur bis zu einem bestimmten Alter, häufig 45 Jahre, ausgeübt werden. Außerdem darf sie sich nur in einem bestimmten Rahmen bewegen. Es gibt Grenzen für die Rentenerhöhung pro Anlass und auch für die absolute Rente insgesamt.
Vorerkrankungen und Gesundheitsfragen
Wann muss ich länger zurückliegende Erkrankungen bei den Gesundheitsfragen benennen?
Wird im Vertrag nach Erkrankungen gefragt, die in den letzten fünf Jahren ärztlich festgestellt oder behandelt worden sind, nennen Sie die Erkrankungen, wegen derer Sie sich in den letzten fünf Jahren ärztlich behandeln ließen. Ist Ihnen eine Frage nicht klar, bitten Sie den Versicherer um ihre schriftliche Erläuterung. Auskünfte von Vermittlern und Maklern sind zuweilen unzuverlässig. Leser berichten immer wieder, dass Vermittler sie angestiftet haben, es mit den Gesundheitsfragen nicht so genau zu nehmen. Das ist gefährlich. Selbst unwissentlich falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherungsschutz verloren geht.
Werden meine Vorerkrankungen irgendwo zentral gespeichert und sind sie dort abrufbar?
Nein. Zwar liegen den Kassen in verschlüsselter Form jene Diagnosen vor, aufgrund derer die Mitglieder behandelt worden sind. Doch die Auskunft der Kassen hierüber ist nur eingeschränkt hilfreich bei der Entscheidung, welche Vorerkrankungen im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden müssen. Die Versicherten haben einen Auskunftsanspruch gegenüber ihrer Kasse, den sie schriftlich geltend machen können. Sie müssen ihn mit einer Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht einreichen. Die Kasse teilt dann mit, welche Leistungen das Mitglied im letzten (Geschäfts-)Jahr in Anspruch genommen hat und welche Kosten damit verbunden gewesen sind.
Zu einer länger zurückliegenden Erkrankung können Versicherte sich nur informieren, wenn sie der Kasse den Zeitpunkt der Behandlung sowie den Namen des behandelnden Arztes angeben können. Weiterhin kann die Kasse darüber informieren, welche Arznei-, Verband- und Hilfsmittel über sie abgerechnet worden sind. Ausnahme: Bei Abrechnung von Behandlungen über Kostenerstattung kann sie keine Informationen liefern. Auch zu den Sachverhalten, zu denen ein Antrag des Mitglieds vorliegt (wie etwa Kuraufenthalte, Krankenhausaufenthalte, Behandlungspläne, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen), kann die Kasse entsprechende Informationen herausgeben. Auch bei Teilnahme an einer Sonderversorgung für chronisch Kranke bekommt die Kasse detaillierte Informationen zu Diagnose und Behandlung.
Um herauszufinden, welche Krankheitsbilder bei Ihnen in der Vergangenheit diagnostiziert worden sind, wenden Sie sich am besten an Ihre Ärzte. In den über Sie geführten Krankenakten sind die Diagnosen nebst Datum des Arztbesuchs festgehalten. Beim Erinnern an Arztbesuche können alte Adressbücher und Terminkalender helfen.
Wie erfährt der Versicherer im Ernstfall etwas über meinen Gesundheitszustand?
Führt zum Beispiel ein Rückenleiden zum Eintritt der Berufsunfähigkeit, forscht der Versicherer über Ärzte oder Krankenhäuser, die der Kunde von ihrer Schweigepflicht entbunden hat, nach, ob der Kunde sein Risiko schon vor Vertragsabschluss kannte. Hat der behandelnde Arzt in der Krankengeschichte Informationen aufgenommen, wonach der Patient bereits früher regelmäßig an Rückenschmerzen litt, ohne sie als behandlungsbedürftig zu betrachten, dürfte die Versicherung ihrem Kunden vorwerfen, die Fragen nach dem Gesundheitszustand bei Vertragsschluss nicht korrekt beantwortet zu haben. Auf den Zeitpunkt des Arztgesprächs kommt es dabei nicht an. Schon häufig hat Finanztest darüber berichtet, wie genau die Rechtsprechung die Aufklärungspflicht nimmt. So kann sich der Versicherte nicht darauf berufen, dass der Versicherungsvermittler ihm geraten habe, eine schwere Erkrankung nicht im Vertrag zu benennen, weil er damit Gefahr laufe, gar keinen oder einen besonders teuren Versicherungsschutz zu bekommen. Das ist vielleicht ein Fall für die Haftung des Vermittlers, aber die Versicherung muss nicht leisten. So kann der Versicherer auch Jahre nach Vertragsschluss noch zurücktreten, wenn der Versicherte ihm eine Aids-Erkrankung nicht gemeldet hat. Selbst eine schon länger vergangene Arbeitsunfähigkeit darf ein Kunde bei Vertragsschluss nicht verschweigen. Angaben dieser Art sind für die Versicherer wichtig, um das Risiko eines Vertrags zu beurteilen.
In einem Fall, der vor Gericht ging, hatte ein Mann im Antragsformular nicht angegeben, dass er einmal wegen eines Wirbelschadens zehn Monate lang krankgeschrieben war. Später wurde er berufsunfähig. Die Gesellschaft prüfte nach, ob ihr Kunde gesundheitliche Probleme bei Vertragsschluss verschwiegen hatte, und erfuhr von seiner früheren Arbeitsunfähigkeit. Das Unternehmen verweigerte daraufhin die Auszahlung der Rente und erklärte die Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung.
Versicherungskunden können sogar dazu verpflichtet sein, schwerwiegende Erkrankungen nachzumelden. Solange der Versicherungsschein noch nicht zugeschickt worden ist, muss der Antragsteller der Versicherungsgesellschaft alle Informationen liefern, die wichtig sind, um das Krankheits- oder Todesrisiko des Kunden einzuschätzen. Das gilt auch, wenn er die Nachricht von seiner Krankheit erst erhalten hat, nachdem der Versicherungsantrag schon abgeschickt wurde. Meldet er sich in einer solchen Konstellation nicht von sich, sehen Gerichte darin ein arglistiges Verschweigen. Es steht einer arglistigen Täuschung gleich.
Was mache ich, wenn ich mehr oder weniger schwerwiegende Vorerkrankungen habe, aber Versicherungsschutz bekommen möchte?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist in solch einem Fall sehr schwierig. Nach einer Finanztest-Umfrage bekam nur jeder Sechste den Vertrag, den er wollte. Knapp einem Drittel der Umfrageteilnehmer gelang es gar nicht, sich zu versichern. Grund für die meisten Ablehnungen waren Vorerkrankungen. Die Umfrage ergab aber auch, dass sich Hartnäckigkeit auszahlen kann. Da sich die Ausgangssituation als Antragsteller verschlechtern kann, wenn er mehrere Anträge stellt und abgelehnt wird, sollten Sie die Anträge parallel stellen, am besten mindestens zehn Anträge gleichzeitig. Bei Vorerkrankungen, die aus Ihrer Sicht ein Hindernis sein könnten, sollten Sie eher noch mehr Anträge stellen. Eine Aufstellung darüber, welcher Versicherer welche Vorerkrankungen anstandslos akzeptiert oder welche Einschränkungen für welches Krankheitsbild vorgenommen werden, gibt es nicht. Es gibt keinen einheitlichen Katalog, nach dem sich alle Versicherer richten. Die Versicherer lassen sich bei der Auswahl ihrer Kunden ungern in die Karten schauen. Sie verweisen immer wieder auf eine individuelle Prüfung des Risikos.
Habe ich Chancen auf einen Versicherungsvertrag, wenn ich eine Psychotherapie gemacht habe?
Interessenten, die einmal psychische Probleme hatten, werden von den Versicherern kaum akzeptiert. Viele Versicherer bieten betroffenen Antragstellern zum Beispiel eine Unfallversicherung an, aber keinen Berufsunfähigkeitsschutz. Einige Vermittler empfehlen, in einigen Jahren wiederzukommen. Meistens müssen mindestens fünf Jahre vergangen sein, bis ein Vertragsabschluss infrage kommt. Aber es ist auch möglich, dass Versicherer nach einer psychotherapeutischen Behandlung noch länger zurückfragen, zum Beispiel zehn Jahre.
Verbindliche Aussagen der Versicherer über den Umgang mit Antragstellern und Kunden mit psychischen Problemen liegen uns nicht vor. Bei Versicherten mit akademischen Berufen stellen psychische Probleme mittlerweile der häufigste Grund für den Erhalt einer Frührente da. So ist zu erwarten, dass die Versicherer diesem Aspekt noch mehr Beachtung schenken werden. Trotz der schlechten Aussichten sollten Sie versuchen, einen Vertrag abzuschließen. Reichen Sie so viele Anträge wie möglich gleichzeitig ein, um Ihre Chancen auf einen geeigneten Vertrag zu erhöhen.
Angenommen, die Frist für den Verzicht auf das Rücktrittsrecht des Versicherers vom Vertrag ist abgelaufen. Habe ich dann Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn ich bei Vertragsabschluss eine Erkrankung nicht angegeben hatte?
Nein. Zunächst zum Rücktritt an sich: Er führt zur rückwirkenden Aufhebung der Berufsunfähigkeitsversicherung und zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der Versicherer kann den Rücktritt erklären, wenn ihm bekannt wird, dass der Kunde wichtige Angaben unterlassen hat. Das kann vor dem Leistungsfall sein. Bei einer bereits eingetretenen Berufsunfähigkeit bleibt nach § 21 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) die Leistungspflicht des Versicherers nur bestehen, wenn kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den verschwiegenen gesundheitlichen Umständen und der Ursache für den Eintritt des Versicherungsfalls besteht. Das Rücktrittsrecht beträgt nach § 21,3 VVG fünf Jahre.
Doch Achtung: Ein solcher Verzicht bezieht sich nur auf versehentliche Falschangaben im Antrag. Der Kunde ist verpflichtet, seinem Versicherer alle Fragen zu seinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Wer aber nur aus Unwissenheit oder fahrlässig falsche Angaben gemacht hat, behält nach Ablauf der Rücktrittsfrist den Versicherungsschutz.
Unterließ jemand eine Information vorsätzlich oder macht gar falsche Angaben, werten Gerichte das in der Regel als arglistige Täuschung. Hier ist noch bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss ein Rücktritt möglich. Dann kann der Versicherer den Vertrag anfechten und sich so trotz einer Klausel mit Verzicht auf das Rücktrittsrecht vom Vertrag lösen und die Leistung ablehnen. Es kommt dann auch nicht mehr darauf an, ob ein Zusammenhang zwischen der verschwiegenen Vorerkrankung und der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit besteht.
Weist der Versicherer eine arglistige Täuschung nach, bekommt der Kunde keine Berufsunfähigkeitsrente. Dabei muss der Versicherte aber zumindest nach Auffassung des Versicherungsombudsmanns bei Antragstellung mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass der Versicherer ihm bei Kenntnis des wahren Sachverhalts nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen Versicherungsschutz gewährt hätte.
Mehrere Anträge stellen – mit Strategie
Im Antragsformular steht die Frage „Besteht eine Beeinträchtigung der Arbeits-, Erwerbs- oder Berufsfähigkeit“? Wie soll ich die verstehen?
Der Begriff „Beeinträchtigung“ ist schwammig. Finanztest bewertet die Verwendung dieses Begriffs aber nicht negativ, wenn sich die Frage auf den aktuellen Gesundheitszustand bezieht. Ob aktuell eine Beeinträchtigung besteht, können die meisten Verbraucher klar beantworten. Schwieriger ist eine solche Aussage für die letzten fünf Jahre. Gibt es eine solche Frage in einem Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bewertet Finanztest das negativ. Wer nicht weiß, was sein Versicherer mit der Frage nach einer Beeinträchtigung meint, sollte bei ihm nachfragen. Fragen sollte er, ob der Versicherer wissen möchte, ob er zurzeit krankgeschrieben sei und ob eine Erwerbs- und Berufsunfähigkeit ärztlich festgestellt worden sei. Auch wer unsicher ist, welche Untersuchungen, Behandlungen und Beratungen angegeben werden sollen, sollte sich eine schriftliche Erläuterung geben lassen.
Soll ich noch weitere Anträge abschicken, obwohl bereits ein Anbieter den Schutz verweigert hat, Risikoaufschläge verlangt oder Leistungsausschlüsse vornehmen will?
Sehr viele Versicherer betreiben gemeinsam eine Wagnisdatei, in der auch Daten dazu erfasst werden, ob ein Versicherer einem Kunden den Abschluss des Vertrages verweigert oder ihn nur mit Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen akzeptiert hätte. Die Versicherer gehen mit den Informationen aus der Datei wohl unterschiedlich um. Das zeigten zumindest die Erfahrungen einiger Finanztest-Leser. Verbraucher müssen zwar damit rechnen, dass Versicherer ihre Daten weitergeben. Das heißt aber nicht, dass alle anderen Versicherer vor einer Prüfung der Antragsunterlagen auf die Daten zugreifen. Auch wenn ein anderer Versicherer die Daten abruft, folgt daraus nicht zwingend, dass er keine (erneute) individuelle Prüfung der Anträge mehr vornimmt und mit der Vorerkrankung genauso umgeht wie die Konkurrenz. Es gibt sogar Versicherer, die die Daten aus den Anträgen nicht an die Wagnisdatei weitergeben. Finanztest empfiehlt, sich auch dann weiter um Berufsunfähigkeitsschutz zu bemühen, wenn er nicht auf Anhieb zu bekommen war.
Der Finanztest-Tipp, so viele Anträge gleichzeitig zu stellen wie möglich, soll zwar vermeiden, dass ein anderer Versicherer aufgrund der Daten in der Wagnisdatei seine Prüfung einschränkt. Er soll jedoch niemanden entmutigen, weitere Anträge zu stellen, wenn nach ihrem ersten Versuch, eine Ablehnung auf dem Tisch liegt. Spätestens nach ersten Ablehnungen sollten Sie so viele Anträge wie möglich für von Finanztest mit „sehr gut“ oder „gut“ bewertete Tarife gleichzeitig abschicken.
Die Stiftung Warentest hat früher empfohlen, Probeanträge zu stellen. Gilt das heute noch?
Ob Sie mit Probeanträgen der Speicherung von Kundendaten entgehen, bezweifelt Finanztest inzwischen. Sicherer ist es, parallel mehrere Anträge zu stellen. So ist das Risiko am geringsten, dass die Ablehnung eines Antrags bei einem Versicherer zu Nachteilen bei der Prüfung des Antrags bei einem anderen Versicherer führt. Dabei müssen Sie allerdings darauf achten, etwaigen Verträgen, die Sie letztlich nicht haben möchten, innerhalb von 30 Tagen zu widersprechen. Nur wenn ein Angebot erst mit erneuter Unterschrift gilt, ist das nicht nötig. Eine zusätzliche Möglichkeit ist eine kostenlose Risikovoranfrage. Diese lassen sehr viele Versicherungsmakler und Versicherungsberater machen. Ein solches Angebot befindet sich zum Beispiel unter www.buforum24.de.
Ich habe bisher nur Ablehnungen bekommen. Gibt es noch andere Absicherungsmöglichkeiten?
Wenn Sie partout keinen oder nur sehr schlechten Berufsunfähigkeitsschutz bekommen oder Sie ihn sich wegen hoher Risikozuschläge nicht leisten können, gibt es Alternativprodukte, die eventuell infrage kommen. Das können zum Beispiel eine Funktionsinvaliditäts- oder eine Grundunfähigkeitsversicherung sein oder eine Schwere-Krankheiten-Versicherung, englisch „Dread Disease“ genannt. Berufsunfähigkeitsschutz bleibt aber die beste Lösung. Im Test Arbeitsunfähigkeit finden Sie einen Überblick über die anderen Angebote.
Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten
Was ist, wenn ich die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlen kann?
Wenn irgend möglich, sollten Sie Ihren Vertrag dann nicht kündigen. Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten bieten die meisten Versicherer dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Zahlung der Beiträge vorübergehend zu unterbrechen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Stundung. Dadurch wird die Zahlung quasi aufgeschoben, der Versicherungsschutz bleibt aber vollständig erhalten. Manche Versicherer verlangen für diesen Zeitraum keine Zinsen. Sie müssen aber in der Lage sein, den aufgestauten Beitrag nach Ablauf der vereinbarten Frist zurückzuzahlen.
Beitragsfreistellung. Bei dieser Variante müssen die nicht gezahlten Beiträge nicht nachgezahlt werden. Der Versicherer lässt eine Beitragsfreistellung allerdings meist nur zu, wenn bereits eine festgelegte Mindestsumme durch die bereits erfolgten Beitragszahlungen erreicht wurde. Durch die Nichtzahlung verringert sich der Versicherungsschutz außerdem zum Teil extrem. Die ursprünglich vereinbarte Rente kann anschließend nur durch Nachzahlung der Beiträge oder durch Erhöhung der zukünftigen Beiträge erreicht werden. Die genauen Voraussetzungen kann man in der Regel den Versicherungsbedingungen entnehmen. Wichtig ist der Zeitraum, bis zu dem eine Wiederinkraftsetzung der Beitragszahlung ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen kann. In manchen Bedingungen ist dies nur gegen eine erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Beitragspause, Beitragsaussetzung. Auch unter diesen oder ähnlichen Bezeichnungen bieten manche Versicherer ihren Kunden die Möglichkeit, vorübergehende finanzielle Engpässe zu überbrücken. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie durch Inanspruchnahme solcher Möglichkeiten Ihren Versicherungsschutz nicht bzw. auch nicht zeitweise verlieren. Lesen Sie die Bedingungen genau durch, bevor Sie sich für eine dieser Optionen entscheiden.
Kann ich den Beitrag auch aussetzen, wenn ich arbeitslos werde?
Recht viele Versicherer gestatten mittlerweile, dass ein Kunde bei Arbeitslosigkeit seinen Beitrag vorübergehend nicht zahlen muss. Versicherte können zum Beispiel im Falle von Arbeitslosigkeit ihren Versicherer fragen, ob die Beitragszahlung vorübergehend ausgesetzt werden kann. Auch dieses Ruhen des Vertrags führt normalerweise aber zum (vorübergehenden) Aussetzen des Versicherungsschutzes.
Kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen?
Eine Kündigung ist möglich, sollte aber nur ausgesprochen werden, wenn Ihnen ein besserer Neuvertrag schriftlich vorliegt oder Sie den Schutz nicht mehr benötigen. Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig, danach jährlich mit einer Frist von drei Monaten. Beachten Sie bitte, dass der Abschluss des Neuvertrags nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Beachten Sie auch, dass beim Wechsel des Versicherers eine erneute Gesundheitsprüfung anfällt. Der neue Versicherer prüft, ob Vorerkrankungen vorliegen und ob er diese Risiken gegen Aufschlag oder gar nicht versichert. Wer völlig gesund ist, kann versuchen, bei der Konkurrenz einen Vertrag mit besseren Bedingungen zu ergattern. Vorrangiges Kriterium beim Wechsel des Anbieters sollten bessere Vertragsbedingungen sein.
Wenn die Berufsunfähigkeit eintritt
Was passiert, wenn ich berufsunfähig werde, während ich arbeitslos oder in Elternzeit bin?
In der Regel spielt der Grund für eine Auszeit (Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Sabbatjahr) keine besondere Rolle. Einige Versicherer schränken den Verzicht auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“ nach einer längeren Berufspause ein. Abstrakte Verweisung bedeutet: Bei Berufsunfähigkeit kann die Leistung mit der Begründung verweigert werden, dass der Betroffene theoretisch noch eine andere, gleichwertige Arbeit gesundheitlich bewältigen könnte. Oft stellen die Versicherer aber darauf ab, ob der Versicherte trotz einer längeren zeitlichen Unterbrechung noch am Arbeitsmarkt vermittelbar wäre. Dann wird aufgrund des konkreten Berufsbildes geprüft, welchen Einfluss die Unterbrechung auf die Arbeitsmarktchancen des Versicherten hätte. Bei Berufsbildern, bei denen das gelernte Wissen schnell veraltet ist, wie zum Beispiel in der Computerbranche, senken Unterbrechungen die Arbeitsmarktchancen erheblich und können dazu führen, dass die Möglichkeit der Verweisung auf einen anderen Vorberuf besteht. Kunden sollten die Regelungen in den Bedingungen genau lesen. In der Regel werden Versicherte, die ihre Berufstätigkeit bis drei oder fünf Jahre, manchmal sogar ohne Frist, genauso behandelt als wären sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit berufstätig gewesen.
Fallen auf die Berufsunfähigkeitsrente Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse an?
Das hängt davon ab, ob der Berufsunfähige freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist oder Pflichtmitglied. Weiterhin kommt es darauf an, ob es sich um die Auszahlung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, einer betrieblichen Vorsorge oder eine Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Auf eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente fallen bei pflichtversicherten Kassenmitgliedern keine Beiträge an. Nur bei den wenigen freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Dazu gehören auch die Rentenzahlungen im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsrente. Ist die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht, zählen auch „sonstige Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen“. Dazu können dann auch Auszahlungen aus der privaten oder betrieblichen Berufsunfähigkeitsrente gehören, wenn die Satzung der Kasse dies so vorsieht. Gesetzliche und betriebliche Versorgungsleistungen unterliegen bei allen Mitgliedern der Beitragspflicht der Krankenkassen. Auch auf gemischte betriebliche Renten (Beginn im Betrieb, Fortsetzung privat) fallen Beiträge an, je nach Vertragskonstruktion bleiben ausnahmsweise Teile der Rente beitragsfrei.
Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente besteuert?
Meist zählt die Berufsunfähigkeitsrente zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Wie hoch die Besteuerung ausfällt, hängt nicht nur vom persönlichen Steuersatz ab, sondern auch aus welcher Quelle die Rente fließt. Zahlungen aus privaten Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind sogenannte abgekürzte Leibrenten. Sie werden mit einem Ertragsanteil versteuert. Die Höhe des Prozentsatzes hängt von der Rentendauer ab. Je kürzer die Rentendauer ist, desto geringer ist der Anteil der Rente, der zu den steuerpflichtigen Einkünften hinzuzuzählen ist (Laufzeit 5/10/15/20 Jahre: steuerpflichtige Ertragsanteile 5/12/16/21 Prozent). Liegt der Berufsunfähige mit seinem zu versteuernden (Gesamt-) Einkommen insgesamt unter dem steuerfreien Existenzminimum (2015: 8 472 Euro), bleiben auch die Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsrente steuerfrei.
Führen zusätzliche Einnahmen oder geringere Abzüge zu einem höheren zu versteuernden Einkommen, wird der Ertragsanteil der Rente mit dem gleichen Steuersatz versteuert, der für den Rest des Einkommens gilt. Betriebliche Berufsunfähigkeitsrenten aus nicht steuerlich begünstigten Beiträgen wie etwa für Direktversicherungen mit pauschal oder normal besteuerten Beiträgen sind wie private Berufsunfähigkeitsrenten zu besteuern. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit 2005 steuerpflichtig. Für jeden neuen Rentenjahrgang seit 2005 steigt der zu versteuernde Anteil um 2 Prozent im Jahr. Wer 2015 erwerbsgemindert wird, muss 70 Prozent seiner Erwerbsminderungsrente versteuern, 2016 sind es für Neurentner 72 Prozent, 2017 werden es 74 Prozent sein. Berufsunfähigkeitsrenten aus Rürup-Versicherungen unterliegen der gleichen Besteuerungsregel. Berufsunfähigkeitsrenten aus der betrieblichen Altersvorsorge, deren Beiträge steuerfrei sind, sind voll zu versteuern. Erhalten Beamte aufgrund einer Dienstunfähigkeit eine Pension, wird diese bis zum 63. Geburtstag wie Arbeitslohn versteuert.
Bekomme ich noch Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, wenn ich eine Berufsunfähigkeitsrente erhalte? Lohnt sich denn der Abschluss eines Vertrags, wenn ich dann keine Sozialleistungen bekomme?
Sowohl bei den Hartz-IV-Leistungen als auch bei der ergänzenden Sozialhilfe handelt es sich um Sozialleistungen, für die eine Bedürftigkeitsprüfung vorgenommen wird. Die Behörde prüft also, ob der Antragsteller seinen Lebensunterhalt ohne Unterstützung bestreiten kann. Dabei bezieht sie Leistungen aus privaten Versicherungen in ihre Prüfung mit ein. Kann jemand mithilfe der privaten Berufsunfähigkeitsrente seinen Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst bestreiten, führt das zur Kürzung oder zum Ausschluss der Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder ergänzende Sozialhilfe.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 500 Euro macht nur Sinn, wenn der Versicherte einen Vertrag mit guten Nachversicherungsbedingungen abgeschlossen hat und sich damit die Möglichkeit der Aufstockung der Berufsunfähigkeitsrente später sichert, wenn er einmal mehr Geld verdient. Zur langfristigen Absicherung ist eine sehr niedrige Berufsunfähigkeitsrente unsinnig, weil die staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung darüber liegen.
Fragen zu besonderen Vertragsklauseln
SolIte ich als Beamter einen Vertrag mit einer Dienstunfähigkeitsklausel wählen – oder besser einen Vertrag ohne?
Eine Dienstunfähigkeitsklausel bestimmt in der Regel, dass Sie als Beamter die Berufsunfähigkeitsrente erhalten, wenn Ihr Dienstherr eine Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen ausgesprochen hat und Sie deswegen in den vorzeitigen Ruhestand geschickt werden. Die Dienstunfähigkeitsklausel kann im Berufsunfähigkeitsfall Ärger ersparen. Denn mit der Bescheinigung der dauerhaften Dienstunfähigkeit folgt automatisch die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Ob ein Vertrag mit Klausel aber wirklich besser ist, hängt von der Formulierung der Klausel ab. So wird sie mitunter eingeschränkt durch Formulierungen wie „Der Versicherer behält sich ein gesondertes Recht zur Nachprüfung vor, auch wenn der Versicherte das Ruhegehalt weiter bekommt, also vom Dienstherrn noch als dienstunfähig betrachtet wird“. Oder „Keine Leistung bei begrenzter Dienstunfähigkeit/Versetzung“ und „Die Klausel gilt nur bis zu einem bestimmten Alter.“ Manchmal wird die Leistungsdauer aufgrund der Dienstunfähigkeit auf eine bestimmte Anzahl von Jahren beschränkt. Anschließend zahlt die Versicherung nur, wenn eine Berufsunfähigkeit tatsächlich nachgewiesen wird. Und es kann Leistungsbeschränkungen geben für Angehörige bestimmter Dienststellen wie Feuerwehr, Polizei und Bundesgrenzschutz.
Für Beamte sind außerdem zuweilen Regelungen zu finden, nach denen sich der Versicherer die Prüfung vorbehält, ob der Beamte theoretisch noch anderweitig beschäftigt werden könnte – ein Streifenpolizist also vielleicht im Innendienst untergebracht wird. Stellt der Versicherer solche Möglichkeiten fest, zahlt er keine Rente mehr. Selbst dann nicht, wenn dem Frühpensionierten keine solche Stelle angeboten wird.
Die Dienstunfähigkeitsklausel ist längst nicht die wichtigste Klausel bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Achten Sie ebenso auf die anderen Bestimmungen des Vertrages. Wichtig: Auch Beamte sollten sich bei der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf einen Anbieter konzentrieren, sondern gleichzeitig mehrere Anträge stellen. Besonders wichtig ist das, wenn Vorerkrankungen vorliegen oder ein Risikoberuf ausgeübt wird. Sie erhöhen so die Wahrscheinlichkeit, dass Sie wenigstens ein geeignetes Angebot bekommen.
Was ist eine Arztanordnungsklausel?
Die Arztanordnungsklausel konkretisiert die Pflicht des Versicherten zur Schadensminderung. Wie weit Verpflichtungen gehen dürfen, ist Auslegungssache und wird im Streitfall vom Gericht bestimmt. Als zumutbare Verpflichtung ist zum Beispiel das Tragen von Stützstrümpfen auf Arztanordnung zu betrachten. Bei der letzten Prüfung der Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungsangebote gab es keinen Vertrag, in dem vom Versicherten verlangt wurde, den Weisungen des Arztes umfassend zu folgen. Es fanden sich auch keine Klauseln, die den Ausfall der Leistungen für den Fall vorsehen, dass der Berufsunfähige Therapievorschläge des Arztes nicht annimmt. Eine Klausel, die den Versicherten zu einer riskanten Operation verpflichtet, ist ebenfalls nicht dabei gewesen.
Fragen zum Testverfahren der Stiftung Warentest
Warum haben Sie nicht getestet, ob Versicherte am Ende auch wirklich ihre Rente bekommen oder ob sie dafür erst lange vor Gericht kämpfen müssen? Welche Anbieter gehen mit Anträgen auf die Rente kulant um?
Hierzu gibt es keine verlässlichen Aussagen. Auch Veröffentlichungen sogenannter Prozessquoten sagen nichts, denn daraus geht nicht hervor, worum es in dem Prozess ging oder ob ein Versicherer systematisch berechtigte Kundenansprüche verweigert. Kunden verbessern ihre Position auch für den Schadensfall, wenn sie sich beim Antrag auf die Versicherung um komplett korrekte Angaben bemühen, gegebenenfalls auch bei ihren Ärzten noch einmal nachfragen und sie sich einen Vertrag mit sehr guten Bedingungen aussuchen.
Beziehen Sie den Preis in Ihre Bewertung ein?
Nein, der Preis spielt für die Bewertung keine Rolle. Wir stellen nur anhand von drei verschiedenen Musterberufen (Diplomkaufleute, Industriemechaniker/-innen, Arzthelfer/-innen) dar, was der Versicherungsschutz für wen etwa kosten kann. Angesichts von tausenden Berufen ist das natürlich keine sichere Aussage über das generelle Preisniveau eines Anbieters, aber es ist ein erster Hinweis.
Sie zeigen für die Prämienbeispiele Netto- und Bruttobeiträge. Die weichen zum Teil stark voneinander ab. Welcher Preis zählt?
Diesen Unterschied gibt es beim überwiegend angebotenen Verfahren der Beitragsverrechnung, auch Sofortbonus genannt. Das Verfahren gilt für alle Preisbeispiele in der Untersuchung. Mögliche Überschüsse werden hier direkt mit dem Beitrag verrechnet. Der Zahlbeitrag verringert sich dadurch auf den Nettobeitrag. Der Nettobeitrag ist also der derzeit fällige Jahresbeitrag. Der Bruttobeitrag gibt dagegen an, bis zu welchem Betrag der Preis steigen kann, wenn der Versicherer keine Überschüsse für seine Kunden erwirtschaftet. Überschüsse entstehen, wenn der Versicherer weniger Kosten hat als erwartet und wenn er weniger Renten auszahlen muss als ursprünglich kalkuliert. Auch die Zinsen am Kapitalmarkt spielen eine Rolle, sie spiegeln sich im Rechnungszins der Versicherer wider. Sinkt dieser Zins um 0,5 Prozentpunkte – wie im Januar 2015 geschehen – verteuert sich der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Laufzeit von 45 Jahren um 6,6 Prozent. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren steigt der Beitrag um 1,5 Prozent, hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) berechnet. Sie ist ein Zusammenschluss von Versicherungsmathematikern.
Wir haben die DAV auch gefragt, wonach sich der Kunde beim Preisvergleich richten soll – nach dem Netto- oder dem Bruttobeitrag. Eine eindeutige Empfehlung haben wir nicht erhalten. Eine Rolle spiele beispielsweise die „Neigung des Kunden, gewisse Ungewissheiten bei dem zukünftig zu entrichtenden Beitrag in Kauf zu nehmen“, so die vage Einschätzung. Wir empfehlen, den Nettobeitrag zu vergleichen. Allerdings gibt es bei Verträgen mit längerer Laufzeit durchaus das Risiko, dass der Preis steigt. Einige Versicherer lassen sich dafür erheblichen Spielraum. So ist der Bruttobeitrag zum Teil mehr als doppelt so hoch wie der Nettobeitrag. Wenn es schlecht läuft mit den Überschüssen, kann sich der zu zahlende Beitrag also mehr als verdoppeln. Von dramatischen Preissprüngen ist uns in den vergangenen Jahren jedoch nichts bekannt geworden. Auch unsere Leser haben uns nicht von drastischen Erhöhungen berichtet.
Beim letzten Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen habe ich meinen Versicherer vermisst. Warum fehlen manche Unternehmen?
Zu Beginn eines Tests schreiben wir alle Unternehmen an, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in dieser Sparte zugelassen sind, und fordern sie auf, uns detaillierte Produktinformationen zu schicken. Nicht immer erhalten wir eine Rückmeldung. Das hat verschiedene Gründe: Ein Versicherer überarbeitet zum Beispiel gerade sein Angebot, so dass es zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht mehr erhältlich, das neue zu unserem Stichtag aber noch nicht fertig ist. Andere Anbieter scheuen den Vergleich.
In jedem Fall überprüfen wir die Angaben der Versicherer und versuchen, uns fehlende Unterlagen anders zu beschaffen. Das gelingt nicht immer.
Möglich ist auch, dass ein Anbieter fehlt, weil er ein Auswahlkriterium nicht erfüllt, etwa keinen Tarif in einer Produktkategorie anbietet oder nicht für das dem Test zugrunde liegende Modell.
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