Berufshaftpflicht für Lehrer Schutz in der Schule

Lehrer leben am Rande des Ruins. Bei der Klassenfahrt mit 25 halbwüchsigen Energiebündeln, dem Schwimmunterricht mit Erstklässlern oder der Hofpause mit Hunderten tobender Kinder sind Unfälle mit tragischen Folgen möglich. Wenn etwas passiert, drohen Ersatzforderungen in unbegrenzter Höhe. Lehrer im öffentlichen Dienst haften zwar nur, wenn Sie grob fahrlässig handeln. Doch auch das kann schnell passieren. Freiberufliche Lehrer haften auch bei mittlerer Fahrlässigkeit. Der Schutz vor dem Haftungsrisiko ist allerdings günstig. Für wenige Euro zusätzlich lässt sich die Privathaftpflicht bei vielen Anbietern um den Schutz fürs Berufsleben ergänzen. Finanztest hat 42 Tarife von 34 Versicherern untersucht.

Lehrer in der Pflicht

Grob fahrlässiges Verhalten ist schnell erreicht. Besonders heikel ist die Aufsichtspflicht. Schon die Schüler ein paar Minuten aus den Augen zu lassen, kann zur Haftung führen. Unfallträchtig sind vor allem Klassenfahrten, Pausen und der Sportunterricht. Der Lehrer muss unter Umständen sogar Schäden ersetzen, die übermütige Schüler anrichten, während er gerade wegschaut.

Staat zahlt an Opfer

Wer durch das Verschulden von Lehrern im öffentlichen Dienst zu Schaden kommt, merkt nichts von der persönlichen Haftung. Zunächst springt stets der Staat ein. Er zahlt bei Verschulden seiner Bediensteten Schadenersatz - auch bei einfacher und leichter Fahrlässigkeit. Aber: Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit holt er sich das Geld beim Schuldigen zurück. Anders bei freiberuflich tätigen Lehrern: Sie müssen auch bei mittlerer Fahrlässigkeit zumindest für einen Teil des Schadens gerade stehen. Die Folge: Für sie ist der Schutz vor Haftpflichtschäden manchmal teurer.

Schutz von der Gewerkschaft

Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sind immer versichert. Gruppenverträge mit dem Versicherer Zürich (Sachsen), der DBV Winterthur (Brandenburg) und der Volksfürsorge (alle übrigen Bundesländer) sorgen für Sicherheit im Haftungsfall. Gut ist der Schutz gegen Schadenersatzforderungen beim Verlust von Schlüsseln. Da können viele Versicherungsangebote nicht mithalten. Auch Unterricht im Ausland ist über die Gewerkschaft abgesichert. Knapp ist allerdings die Versicherungssumme: Zahlungen bei Personen- und Sachschäden sind auf pauschal zwei Millionen Euro begrenzt. Die sind schnell erreicht, wenn ein Kind bei einem Unfall schwer verletzt wird und bleibende Schäden davonträgt. Finanztest empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro.

Mehr zum Thema

20 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.11.2023 um 12:08 Uhr
    Neuer Test

    @podl: Vielen Dank für Ihre Anregung.
    Welche (gut und sehr gut bewerteten) Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung daherkommen, können Sie mithilfe einer Filtereinstellung der interaktiven Tabelle im Test entnehmen:
    www.test.de/berufsunfaehigkeit

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte macht vornehmlich in den ersten 5 Dienstjahren Sinn, weil in dieser Zeit noch nicht der volle Schutz der Versorgungsträgerin für den Fall des Eintrittes einer Dienstunfähigkeit gilt. Ob im konkreten Fall eine Vorsorgelücke besteht, sollten Beamte bei Ihrem Versorgungsamt nachfragen. Dort kann man ihnen sagen, nach wie vielen Dienstjahren das (Mindest-) Ruhegehalt gezahlt wird und wie viel sie bekommen würden, wenn sie dienstunfähig werden würden.

  • podl am 04.11.2023 um 23:24 Uhr
    Update

    Ich finde nach über 20 Jahren ist es Zeit für ein Update zum Thema Diensthaftpflicht. Auch ein „Beamten Special“ fände ich im Heft interessant (Diensthaftpflicht, BU j/n, PKV, Rechtschutz…)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.02.2020 um 11:18 Uhr
    Berufshaftpflicht f. Lehrer auch für Kita-Leitung?

    @GGOH: Im Prinzip gelten die Empfehlungen auch für Erzieher, da die berufsspezifischen Risiken ähnlich sind. Es ist also sinnvoll, sich über eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. (TK)

  • GGOH am 13.02.2020 um 17:01 Uhr
    Berufshaftpflicht f. Lehrer auch für Kita-Leitung?

    Guten Tag,
    gelten Ihre Empfehlungen für Lehrer-Berufshaftplichtversicherungen auch für Erzieher/innen und v.a. für Kita-Leiter/innen?
    Vielen Dank im Voraus :-)

  • Frohmund_Wiedmann am 26.11.2019 um 14:13 Uhr
    Berufshaftpflicht für Freischaffende

    Während die Hunderttausenden von Lehrern wenigstens teilweise über den Staat mit abgesichert sind, sind das freischaffende Ärzte und Architekten und andere Freiberufler nicht. Davon gibt es aber auch Hunderttausende. Es wäre daher dringend erforderlich an einem Medizinschadenfallbeispiel und einem Bauschadenfallbeispiel in der Finanztest an einem mehrseitigen Artikel durchzuexerzieren, mit was für Schadensfällen und Schadenshöhen mensch es dabei zu tun bekommen kann und dann einen breit gefächerten "Test" bzw Versicherungsvergleich der Berufshaftpflichtversicherungen anzuschließen. Dabei bitte nicht vergessen, auch auf die Feinheiten der Haftung einzugehen, ob ein Arzt oder Architekt oder anderer Freiberufler persönlich haftend arbeitet oder in einer Limited oder GmbH oder anderem juristischen Konstrukt angestellt ist.