
Unerwünschte Nebenkosten. Wer seinen Baukredit vorzeitig ablöst, muss der Bank einen Ausgleich für entgangene Zinsen zahlen. © Getty Images / EyeEm
Kreditnehmer, die ihr Hypothekendarlehen vorzeitig ablösen, müssen Vorfälligkeitsentschädigung zahIen. Unser Rechner zeigt, was die Bank in Ihrem Fall verlangen darf.
Rechte bei der vorzeitigen Ablösung von Immobilienkrediten
In bestimmten Fällen haben Kreditnehmer das Recht, ihr Immobiliendarlehen bereits vor Ablauf der Zinsbindung zurückzuzahlen. Der wichtigste Grund für eine vorzeitige Kreditablösung ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung. Die Bank kann im Gegenzug einen Ausgleich dafür verlangen, wenn sie das Geld nicht mehr zu dem Zinssatz anlegen kann, den sie für das Darlehen bis zur nächsten regulären Kündigungsmöglichkeit des Kunden bekommen hätte. Das gleiche gilt, wenn der Kreditnehmer ein vertraglich vereinbartes Darlehen gar nicht erst abnimmt. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt vom Zinssatz ab, den eine Bank für ihre Ersatzanlage zugrunde legt. Je niedriger der Zinssatz, desto höher die Entschädigung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Banken für die Ermittlung der Entschädigung die Rendite für Pfandbriefe heranziehen.
Vorfälligkeitsentschädigung berechnen: So geht‘s
- Daten. Geben Sie in den Rechner die Daten Ihres Kredits ein. Sie benötigen lediglich den Ablösetermin, die Höhe der Restschuld zum Ablösetermin, den Zinssatz, die Monatsrate und das Ende der Zinsbindung. Hat der Kredit eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren, tragen Sie statt des Endes der Zinsbindung den Termin ein, an dem seit der vollständigen Kreditauszahlung zehn Jahre und sechs Monate vergangen sind. Falls Sie das Recht auf Sondertilgungen oder eine Erhöhung der Monatsrate haben, geben sie jeweils deren maximal mögliche Höhe an.
- Berechnung. Nach Eingabe des Abschlags für ersparte Risiko- und Verwaltungskosten oder Übernahme der voreingestellten Werte berechnet das Programm die Vorfälligkeitsentschädigung nach den Grundsätzen der Rechtsprechung anhand der zum Ablösetermin maßgeblichen Pfandbriefrenditen. Liegt der Ablösezeitpunkt in der Zukunft, wird eine Rechnung auf Basis der aktuellen Pfandbriefrenditen erstellt.
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@fifi7: Nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU darf die Vorfälligkeitsentschädigung den finanziellen Verlust des Kreditgebers nicht übersteigen. Profitiert die Bank von der vorzeitigen Rückzahlung, darf sie daher vom Kunden nichts verlangen.
Unabhängig davon dürfen Banken nach unserer Auffassung generell keine Bearbeitungsgebühr für die Berechnung einer Entschädigung verlangen, sofern Kreditnehmer lediglich ihr gesetzliches Kündigungsrecht ausüben (so auch die Urteile des Urteils des LG München I, Az. 35 O 13599/17 und des OLG Frankfurt am Main, Az. 23 U 50/12).
Ich hoffe, das nun klar rüberzubringen.
1. hätte ich gern die Frage beantwortet, die Robert-F gestellt hat (05.06.2022, 15:42), die ich so verstehe:
vorzeitige Zurückzahlung *mit* berechtigtem Interesse (z.b. Verkauf),
*vor* der gesetzlichen 10a-Frist (danach gibts keine vfe, das ist bek., darum gehts auch nicht),
*mit* Bearbeitungsgebühr (die wir jetzt als berechtigt betrachten),
aber *ohne* unberechtigte Berechnungsgebühr.
Dann lautet seine Frage nach meinem Verständnis:
Schaden für die Bank = -1545.69,
Bearbeitung = +200,
ergo Summe = -1345.69.
Muss man trotzdem +200 zahlen?
Robert's Beitrag schien mir so zu sein, dass er die 200 zahlen soll, obwohl doch sogar die Summe aus beidem negativ ist. Ist das rechtens, das *nicht* miteinander zu verrechnen (auch wenn die Bearb.geb. an sich rechtens ist)?
Ich dachte, ich hätte das in meinem 1. Beitrag schon klar formuliert, der jetzt erst nach mehreren Tagen hier aufgetaucht ist.
(Meine Entschuldigungsbitte gradeben wurde auch geblockt.)
OK. Zunächst bitte ich um Entschuldigung für mein Beitragsbombardement. Es war blöd von mir, 2 Fragen zu mischen, was mir erst jetzt klar wurde. Allerdings war ich auch genervt davon, dass permanent Beiträge geblockt wurden ohne ersichtlichen Grund. Jetzt sind sie im Nachhinein z.T. doch aufgetaucht. hätte ich gewusst, dass die "Prüfung" so lange dauert, hätte ich vielleicht mehr Geduld gehabt.
Die eigentlichen Fragen stelle ich mangels Anzahl erlaubter Zeichen (und Überzahl an Missverst.) in neuem Beitrag.
@fifi7: Nehmen Bankkunden ihr gesetzliches Recht zur Kündigung wahr, dass ihnen nach nach § 489 Abs. 1 Satz 2 BGB zusteht, darf die Bank dafür keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Dieser Rechner, der die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der Kriterien des BGH vornimmt, gilt nicht für diese Fälle.
Verlangt die Bank auch bei der Wahrnehmung des gesetzlichen Kündigungsrechts Gebühren (für was genau?), ist zu prüfen, ob die Preisebedingung wirksam vereinbart wurde. Hierzu ist der genaue Wortlaut der Bedingungen rechtlich zu untersuchen. Nicht zu allen Bankgebühren gibt es bereits eine (höchstrichterliche) Rechtsprechung. Daher empfehlen wir Ihnen weiterhin den Gang zur Verbraucherzentrale.
Wieder Kommentar gelöscht, aber Fehler erkannt: Euer Algorithmus stört sich an Großbuchstaben, die wohl als Schreien interpretiert werden. Es sollte bloß *Betonung* sein.