
Schneller Kreditcheck. Bleibt zu hoffen, dass das Geld noch für die Restarbeiten reicht. © Westend61 / MiJo
Mit dem Kreditrechner der Stiftung Warentest können Sie Angebote vergleichen, die Restschuld am Ende der Zinsbindung oder den passenden Tilgungssatz berechnen.
Effektiven Jahreszins ausrechnen und vergleichen
Über eine sichere Finanzierung entscheiden die Kosten eines Kredits, die Zinsbindung und der Tilgungssatz. Doch wie die Preise für Kredite vergleichen? Wichtigster Maßstab ist der effektive Jahreszins. Er enthält neben dem Sollzins auch zusätzliche Kreditkosten – etwa die Grundbuchgebühren für die Grundschuldbestellung. Der Kreditrechner der Stiftung Warentest ermittelt den Effektivzins für Ihr Kreditangebot, die Höhe der Restschuld am Ende der Zinsbindung und die voraussichtliche Gesamtlaufzeit. Sie können eine einmalige Sondertilgung ebenso erfassen wie jährliche Sondertilgungen. Wahlweise ermittelt der Kreditrechner auch die Monatsrate, die nötig ist, um das Darlehen während der Zinsbindung vollständig zu tilgen.
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Informationen rund um Immobilienkauf und Hausbau
Alle Infos. Die Stiftung Warentest untersucht regelmäßig den Markt der Baufinanzierung. Aktuelle Untersuchungen von Bau- und Modernisierungskrediten finden Sie auf der Themenseite Immobilienkredit.
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Kommentarliste
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
Mir ist den letzten Wochen mehrfach aufgefallen, dass der Rechner zwischendurch häufiger längere Aussetzer hat, sodass jede Änderung an der Eingabemaske zum sofortigen Absturz des Rechners führt. Nach einiger Zeit ist er dann wieder problemlos verwendbar. Vielleicht könnten Sie noch einmal prüfen, woran das liegen könnte?
@alle: Wir haben ihren Kommentar zum Anlass genommen, den Rechner noch einmal umfangreich zu testen.
Ergebnis: Sondertilgungen werden korrekt berücksichtigt, die jährliche Restschuld auf den Cent genau richtig berechnet. Das gleiche gilt für die Zinssumme, die mit Sondertilgungen stets niedriger ist als ohne Sondertilgungen.
@Daedalus1986: Wir können den von Ihnen beschriebenen Fehler nicht nachvollziehen. Bitte senden Sie uns einen Screenshot zu Ihrer Berechnung zu:
finanztest@stiftung-warentest.de.
Gaev hat leider recht. Eine Berücksichtigung einer jährlichen Sondertilgung wird zwar aufgeführt, aber in der jährlichen Restschuldsumme nicht abgezogen. Das hat den etwas traurigen Nebeneffekt, dass die insgesamt zu zahlende Zinssumme in meinem Szenario mit jährlicher Sondertilgung HÖHER ist, als ohne Sondertilgung... Ist ja jetzt schon ein Jahr her als der Hinweis kam. Wann wird nachgebessert?
Hallo! Könnten Sie vielleicht die Zeiträumen komplett variabel machen und nicht nur eine gewissen Zeit in die Vergangenheit zulassen? Das würde es den Nutzern ermöglichen, die Auswirkung einer Sondertilgung (Sonder(teil-)kündigung gem. § 489 BGB) einfach zu ermitteln, ohne in Gedanken Monate und Jahren abziehen zu müssen. Vielen Dank!