
Kontovollmacht. Einer Person des Vertrauens eine Vollmacht für das Konto zu erteilen, kann für viele Situationen sinnvoll sein. © Getty Images / Stone RF
Eine Vollmacht für andere ist sinnvoll bei Girokonto, Tagesgeld und Depot. Die meisten der 48 Banken im Vergleich bieten eine an. Online-Banking ist oft extra zu regeln.
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Testergebnisse für 48 KontovollmachtenAnderen Zugriff auf Giro- und Sparkonten zu erlauben, ist ein großer Schritt. Selbst in Partnerschaften ist Geld oft ein Tabuthema. Viele verwalten ihre Finanzen persönlich. Doch es gibt Situationen, in denen es praktisch oder nötig ist, dass eine zweite Person das Konto verwalten darf. Vorübergehend oder dauerhaft, etwa nach einem schweren Unfall, bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Zahlungsverpflichtungen laufen oft weiter, Krankenhaus-, Arzt- oder Pflegekosten müssen überwiesen werden.
Ob Girokonto, Online-Depot oder Tages- und Festgeldkonto bei in- und ausländischen Banken: Es ist sinnvoll, wenn Inhaberin oder Inhaber eines Kontos eine Kontovollmacht erteilt haben, oft auch Bankvollmacht genannt. Damit darf eine Vertrauensperson Bankgeschäfte erledigen. Kontoinhaber und Vertrauensperson unterschreiben dafür das institutseigene Formular bei der Hausbank oder online. Beim Online-Antrag geschieht der Identitätsnachweis via Post- oder Video-Ident. Mit der Kontovollmacht darf die zweite Person über das Konto und gegebenenfalls Vermögen verfügen. Unbedingtes Vertrauen ist für die Kontovollmacht Voraussetzung.
Warum sich der Vergleich der Bankvollmachten für Sie lohnt
Testergebnisse
Der Vergleich der Stiftung Warentest zeigt die Bedingungen der Bankvollmachten von 48 Kreditinstituten und Zinsportalen, darunter ausgewählte Direkt-, Neo- und Großbanken, eine Sparkasse und eine Volks- und Raiffeisenbank. Jede Bank verwendet ein eigenes Formular, eine umfassende Vorsorgevollmacht wird meist nicht akzeptiert. Keine Kontovollmacht bieten an: Ayvens Bank, CosmosDirekt, Deutsche Bank Zinsmarkt und Weltsparen. Die Details finden Sie nach dem Freischalten des Tests.
Vollmacht im Todesfall
38 Banken bieten eine Kontovollmacht an, die ab Unterschrift und über den Tod hinaus gilt. Bei vier Banken gilt die Vollmacht erst ab dem Tod und bei zwei Banken mit Sitz im Ausland nur bis zum Tod des Kontoinhabers.
Online-Banking nicht automatisch
Online-Banking ist in den meisten Bankvollmachten nicht vorgesehen. Nur bei zwei Banken im Test haben Bevollmächtigte automatisch Online-Zugang. Zwei Direktbanken bieten Telefonbanking, aber kein Online-Banking an. Bei anderen Banken kann der Kontoinhaber einen Online-Zugang extra für den Bevollmächtigten beantragen – zusätzlich zur Kontovollmacht.
Karte zum Konto mit Extraantrag
Bei 9 der 38 Banken, die eine Vollmacht über den Tod hinaus anbieten, können Bevollmächtigte eine eigene Bankkarte für sich beantragen, mit der zum Beispiel Bargeldabhebungen möglich sind. Bei anderen Banken müssen Kontoinhaber die Karte extra für Bevollmächtigte beantragen.
Schließfach extra
Nur eine Bank im Test bietet die Möglichkeit, mit der Kontovollmacht automatisch Zugang zum Schließfach zu erhalten. Andere bieten eine separate Schließfach-Vollmacht an.
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Das ist immer mit einer Bankvollmacht erlaubt
Eine Vollmacht ermöglicht es einer Vertrauensperson, über das Konto zu verfügen, ohne dass Kontoinhaberin oder Kontoinhaber jedes Mal erneut ausdrücklich zustimmen muss. Grundsätzlich dürfen Bevollmächtigte Folgendes:
- Über Guthaben auf dem Girokonto verfügen,
- Eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten auf dem Girokonto in Anspruch nehmen,
- Zahlungsaufträge und Einzugsaufträge erteilen, ändern und löschen,
- Abrechnungen, Kontoauszüge und sonstige Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen.
Das ist niemals mit einer Bankvollmacht möglich
Mit einer Kontovollmacht haben Bevollmächtigte nicht die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie Kontoinhaber. Generell ist es ihnen nicht erlaubt:
- Weitere Kontovollmachten zu erteilen und bereits bestehende zu widerrufen,
- Schließfach- und Verwahrverträge abzuschließen, zu ändern und kündigen,
- Verträge zugunsten Dritter zu schließen,
- Kreditkarten für sich selbst zu beantragen,
- Kreditverträge abzuschließen, zu ändern und zu kündigen,
- Kreditsicherheiten bestellen und zurücknehmen.
Bankvollmacht gilt meist über den Tod hinaus
Eine Kontovollmacht gilt in der Regel ab dem Zeitpunkt der Unterschrift und nicht erst, wenn jemand krankheitsbedingt Bankgeschäfte nicht mehr erledigen kann. Das Risiko des Missbrauchs trägt der Kontoinhaber. Daher ist es von großer Bedeutung, eine Person zu wählen, zu der großes Vertrauen besteht.
Die oder der Bevollmächtigte darf in der Regel auch über den Tod hinaus Bankgeschäfte erledigen. Dies gilt solange, bis ein Erbe die Vollmacht widerruft. Es gibt aber auch Banken, deren Kontovollmacht erst ab dem Tod des Kontoinhabers gilt. Und es gibt Banken, bei denen die Kontovollmacht nur bis zum Tod des Kontoinhabers gilt.
Ehepartnern oder Kindern Kontovollmacht erteilen
Ohne Vollmacht verweigern Banken und Sparkassen fremden Personen den Kontozugriff, auch nahen Angehörigen und Ehepartnern. Denn falls sich nachweisen lässt, dass ein Unbefugter das Konto verwaltet, sind die Kreditinstitute in der Haftung. Deshalb müssen Berechtigte schriftlich nachweisen, dass sie auf das Konto zugreifen dürfen. Das ist mit einer Bankvollmacht möglich oder mit Vorsorgevollmacht, wenn sie notariell beglaubigt ist.
Keine Bankvollmacht ist bei Gemeinschaftskonten nötig, wie oft bei Paaren üblich. Hier kann jeder Kontoinhaber und jede Kontoinhaberin unabhängig von der anderen Person handeln. Auf Antrag bekommen beide Personen einen Online-Zugang und eine Bankkarte. Sie haften gemeinsam für Schulden.
Online-Banking beantragen, bevor es zu spät ist
Ein Online-Zugang für Bevollmächtigte ist nicht selbstverständlich. Oft können Kontoinhaber den Zugang für ihre Kontobevollmächtigten aber zusätzlich beantragen. Bankkunden müssen darauf achten, dass sie sich rechtzeitig um einen Online-Zugang kümmern. Ist die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber geschäftsunfähig, etwa wegen einer demenziellen Erkrankung, ist das nicht mehr möglich.
Neue Sparkonten eröffnen
Unterschiedlich regeln die Banken, ob Bevollmächtigte fest angelegte Beträge kündigen oder neue Sparkonten eröffnen dürfen. Bei einem bestehenden Depot dürfen Bevollmächtigte oft auch Wertpapiere wie ETF (Exchange Traded Funds, also börsennotierte Fonds), Aktien oder Anleihen kaufen und verkaufen.
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Testergebnisse für 48 KontovollmachtenTages- und Festgeld: Vollmacht nicht bei allen Top-Konten
Im Test bieten mehrere ausländischen Direktbanken und Zinsportale, die in unserem Vergleich der Top-Festgeld- und Tagesgeldkonten attraktive Zinsangebote haben, keine oder nur spezielle Vollmachten an.
Tipp: In unseren Vergleichen von Festgeld und Tagesgeld erkennen Sie diese Institute und Zinsportale. Wir kennzeichnen Anbieter mit Vollmacht mit einer Fußnote.
Mit einer Vorsorgevollmacht die Finanzen regeln
Viele regeln ihre rechtliche Vorsorge inklusive Kontozugriff mit einer umfassenderen Vorsorgevollmacht. Doch viele Banken erkennen eine Vorsorgevollmacht nicht an, wenn sie nicht vom Notar beurkundet ist.
Der Hintergrund: Banken machen sich schadenersatzpflichtig, sollte sich später herausstellen, dass eine Vorsorgevollmacht unwirksam war. Deshalb lassen sie bei Verfügungen in der Regel die Vorsorgevollmacht von der Rechtsabteilung im Hinblick auf Wirksamkeit und Echtheit prüfen, zum Beispiel wenn ein Bevollmächtigter Bargeld abheben oder eine Überweisung vornehmen will. Das bedeutet einen hohen Verwaltungsaufwand.
Um diesen zu vermeiden, verweisen Banken auf die Kontovollmacht, die ihnen Rechtssicherheit gibt. Dennoch ist es mit einer Vorsorgevollmacht möglich, Konto und Finanzen zu regeln. Laut Gesetz gibt es für die Vorsorgevollmacht keine Formvorschriften. Die Bank darf nicht etwas verlangen, was der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat.
Tipp: Wenn Sie noch die Möglichkeit dazu haben, ist es trotzdem einfacher, eine Vorsorgevollmacht und ergänzend eine Kontovollmacht zu erstellen.
Hartnäckig bleiben, notfalls Recht einklagen
Bevollmächtigte, die keine Kontovollmacht haben und mit einer Vorsorgevollmacht die Finanzen regeln wollen, sollten bei Ablehnung der Bank hartnäckig bleiben, notfalls können sie ihr Recht einklagen. Hier einige Tipps:
- Sie können sich auf die Rechtslage berufen, wenn die Bank die Vorsorgevollmacht nicht akzeptiert. Erfolgreich verklagte ein Bevollmächtigter die Sparkasse seiner Mutter, nachdem die Sparkasse ihm den Zugriff auf ihr Vermögen in Höhe von 125 000 Euro verweigerte. Der bevollmächtigte Sohn bekam recht. Sein Zinsschaden und Anwaltskosten von rund 2 580 Euro wurden erstattet (Landgericht Detmold, Az. 10 S 110/14).
- Sie können die Schlichtungsstellen der Bank oder Sparkasse einschalten. In einem Fall akzeptierte eine Volks- und Raiffeisenbank nach dem Schlichterspruch die Vorsorgevollmacht.
- Auch das Betreuungsgericht kann helfen: Eine Vorsorgebevollmächtigte hatte sich für die Vermögenssorge der Mutter an das Gericht gewandt. Sie hatte eine umfassende Vorsorgevollmacht. Das Betreuungsgericht verklagte die Sparkasse Hamburg, die für die Kosten des Betreuungsverfahrens aufkommen musste (Landgericht Hamburg, Az. 301 T 280/17).
Ob Girokonto, Tagesgeld oder Depot: Je nach Bank haben Kontobevollmächtigte unterschiedliche Befugnisse.
Testleiterin Stephanie Pallasch
Was Erben nach dem Tod des Kontoinhabers tun dürfen
Bei 38 Bankinstituten im Test endet die Kontovollmacht nicht mit dem Tod des Kontoinhabers. Bevollmächtigte können weiter wie zu Lebzeiten über das Konto verfügen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn sie die Beerdigung bezahlen müssen. Sind Kontobevollmächtigte und Erbe nicht identisch, kann ein Erbe die Kontovollmacht gegenüber der Bank widerrufen. Die Vollmacht gilt solange, bis sie widerrufen wird.
Ohne Vollmacht darf nur ein Erbe auf das Konto zugreifen, das ab dem Tod als Nachlasskonto geführt wird. Dafür ist ein Erbschein nötig oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll. Erben mehrere Personen, können sie nur gemeinsam auf das Konto zugreifen.
Auch mit einer von einem Notar beurkundeten Vorsorgevollmacht können Bevollmächtigte in der Regel auf Konto und Vermögen des Verstorbenen zugreifen, sofern die Vollmacht über den Tod hinaus gilt. Sind Erbe und Bevollmächtigter nicht identisch, können Erben auch diese Vollmacht widerrufen.
Bei ausländischen Banken können andere Regeln gelten. Kontoinhaber sollten frühzeitig klären, welche Nachweise nötig sind, etwa ein Erbschein oder Testament, damit Berechtigte nach dem Tod Kontozugriff haben.
Wenn es keine Vertrauensperson gibt
Nicht jede und jeder hat eine Vertrauensperson. Kontoinhaber können dann über eine Betreuungsverfügung nachdenken. Darin können sie vorschlagen, wer im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit die Betreuung übernehmen soll, etwa aus dem Kreis der Angehörigen oder Freunde. Vorteil: Geht es im Betreuungsfall um die Vermögenssorge, kontrolliert das Gericht die Betreuer.
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- Verträge durchsehen, Alternativen finden, Anbieter wechseln – und einige Hundert Euro im Jahr sparen. Machen Sie unseren Finanzcheck für Alltagsverträge.
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- Nach dem Tod eines Angehörigen müssen sich Hinterbliebene auch um dessen Konto kümmern. Wir sagen, was zu beachten ist und welche Vollmachten vorzulegen sind.
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- Einer Person seines Vertrauens eine Bankvollmacht zu erteilen, kann für viele Situationen sinnvoll sein, für Notlagen umso mehr. Finanztest sagt, wie es geht.
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Warum bieten so wenige Banken Vollmachten an die erst ab den Tod des Kontoinhabers beginnen oder wenn auf Antrag ein Vormundschaftsgericht die Geschäftsunfähigkeit des Kontoinhabers bestätigt. Ich würde zum Beispiel niemals eine Vollmacht geben die wirksam ist wenn ich noch lebe und geschäftsfähig bin.
@Lottiohnesorge: Das Problem ist, dass viele Banken eine Vorsorgevollmacht nicht anerkennen, wenn sie nicht vom Notar beurkundet ist, obwohl die notarielle Beglaubigung nach dem Gesetz nicht notwendig ist. Für die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht gibt es keine Formvorschriften.
Eigentlich sollten alle Banken nicht etwas verlangen, was der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat. Doch was hilft es den Bankkunden, wenn im Notfall die bevollmächtigte Person erst vor Gericht ziehen muss, um sich die Wirksamkeit der Vollmacht bestätigen zu lassen?
Leider ist hier (und auch sonst in den meisten Artikeln im Netz zum Theme) immer nur von der Möglichkeit einer „notariellen“ Beglaubigung die Rede.
Eine Vorsorgevollmacht kann man aber auch für sehr, sehr viel weniger Geld von der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen.
Warum wird dies nie erwähnt? Ist diese Form der Beglaubigung Ihrer Meinung nach nicht gleichwertig mit der notariellen Beglaubigung?
@tgebauer1: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dürfen wir Sie bitten, uns den Fall detaillierter per Mail zu schildern, damit wir nachvollziehen können, was genau der Anlass für weltsparen zur Kontosperrung gewesen ist?
Leserservice.Finanzen@Stiftung-Warentest.de
Weltsparen wird ja von Stiftung Warentest empfohlen, wegen den hohen Zinsen und der einfachen Abwicklung. Meine Erfahrung: eine Frage nach einer Vollmacht führte zur sofortigen Kontosperrung. Mehrmals telefoniert, trotz telefonischer Zusicherung keine Entsperrung. Danach wurde die 3,35 % Anlage bei der Collector Bank gekündigt mit dem Hinweis ich hätte ja selber gekündigt. Die 1,26 % Anlage bei der Grenke Bank braucht man nicht kündigen, die hat ja einen niedrigen Zinssatz. Stellen Sie sich vor, sie sind privatversichert, haben einen Unfall, müssen Geld vorstrecken, welches bei Weltsparen auf dem Tagesgeldkonto liegt. Guten Nacht.
Regel von Weltsparen: Die Eröffnung, Führung und Verwaltung des WeltSpar-Kontos sowie alle Anlagen kann bei unseren Partnerbanken ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erfolgen und keinesfalls durch Dritte. (dies schliesst technische Unterstützung von Kindern, Behinderten und Rentnern aus !)