Konto­voll­macht Bei diesen Banken klappt die Bank­voll­macht unkompliziert

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Konto­voll­macht - Bei diesen Banken klappt die Bank­voll­macht unkompliziert

Konto­voll­macht. Am besten früh kümmern. Dann kann eine Person des Vertrauens zum Beispiel Rechnungen begleichen, wenn man dazu selbst nicht mehr fähig ist. © Getty Images / Oliver Rossi

Ob Filiale oder Online­bank – die Stiftung Warentest zeigt, was bei welcher Bank in Sachen Bank­voll­macht möglich ist. Beschränkungen gibt es vor allem bei Auslands­banken.

Konto­voll­macht Alle Testergebnisse für Konto­voll­machten 08/2021

Liste der 38 getesteten Produkte
Konto­voll­machten 08/2021 - Banken mit Voll­macht, die ab Aus­stellung und über den Tod des Konto­inhabers hinaus gilt
  • Bausparkasse Mainz
  • BBBank
  • Berliner Sparkasse
  • Berliner Volksbank
  • Comdirect
  • Consorsbank
  • Debeka
  • Deutsche Bank
  • DHB Bank
  • Ford Bank
  • Hamburger Sparkasse
  • Hypovereinsbank
  • ING
  • Norisbank
  • Opel Bank
  • Oyak Anker Bank
  • pbb Direkt
  • Renault Bank Direkt
  • Santander Consumer Bank
  • Targobank
  • Triodos Bank
  • Umweltbank
  • Volkswagen Bank
  • VTB Direktbank
Konto­voll­machten 08/2021 - Banken mit Voll­macht, die ab dem Tod des Konto­inhabers gilt
  • Bank of Scotland
  • Bank12
  • Check24 - Sutor Bank/Varengold Bank
  • NIBC Direct
Konto­voll­machten 08/2021 - Banken mit Voll­macht, die bis zum Tod des Konto­inhabers gilt
  • Advanzia Bank
Konto­voll­machten 08/2021 - Banken, die keine Voll­machten anbieten
  • Amsterdam Trade Bank
  • Creditplus Bank
  • Denizbank
  • East West Direkt
  • Klarna Bank
  • KT Bank
  • Leaseplan Bank
  • Weltsparen
  • Zinspilot

Das ist mit einer Bank­voll­macht möglich

Ob Girokonto, Onlinedepot oder Spareinlagen bei in- und ausländischen Banken: Wer ein Bank­konto hat, sollte klären, welche Person die Bank­geschäfte erledigt, wenn der Konto­inhaber selbst dazu nicht mehr fähig ist. Eine Erkrankung oder ein schwerer Unfall können dazu führen, dass jemand vorüber­gehend oder dauer­haft nicht mehr selbst entscheiden kann. Dann ist es nicht mehr möglich, über das Bank­konto zu verfügen.

Auf der anderen Seite laufen Verbindlich­keiten weiter, vielleicht sind Kranken­haus- und Arzt­rechnungen oder Pfle­geheim­kosten zu bezahlen. Gut ist es dann, wenn die Konto­inhaberin oder der Konto­inhaber sich recht­zeitig gekümmert und in einer Bank­voll­macht eine Vertrauens­person bestimmt hat, die einspringt.

Stiftung Warentest hat 48 Banken befragt

Wir wollten wissen, wie es in der Praxis aussieht. Bieten alle Kredit­institute eine Bank­voll­macht an? Welche Geschäfte lassen sich damit erledigen? Und welche nicht? Die gute Nach­richt: Bevoll­mächtigte können bei den meisten Banken unkompliziert Konto und Depot verwalten. Die Details finden Sie in der Tabelle, verfügbar nach dem Frei­schalten dieses Berichts.

Für die Stich­probe haben wir 48 Kredit­institute und 3 Zinsportale ange­schrieben und die Antworten ausgewertet. 24 Banken schickten uns ihr Formular für eine Voll­macht, die ab Unter­schrift und dann über den Tod hinaus gilt. Sie ist in Deutsch­land die am häufigsten verwendete Variante.

13 Banken gaben uns keine Auskunft, darunter die 1822direkt, Commerz­bank, Post­bank oder Sparkasse KölnBonn. Hier müssen Interes­sierte selbst erfragen, welchen Umfang die Bank­voll­macht hat (siehe So haben wir getestet).

Eine Bank­voll­macht erteilen – unser Rat

Bank­voll­macht. Soll neben Ihnen eine weitere Person über Ihr Konto verfügen dürfen, sollten Sie sich um eine Bank­voll­macht oder Konto­voll­macht kümmern. Wenden Sie sich an Ihre Bank­filiale oder Online­bank. Jede Bank und Sparkasse verwendet ein eigenes Formular. Eine Bank­voll­macht ist in der Regel ab dem Zeit­punkt der Unter­schrift und über den Tod hinaus gültig. Diese Art der Bank­voll­macht heißt in der Fach­sprache „trans­mortale Voll­macht“.

Widerruf – am besten schriftlich. Konto­inhaber und Erben können eine Bank­voll­macht jeder­zeit widerrufen, zum Beispiel, wenn kein Vertrauen mehr zum Bevoll­mächtigten besteht. Achtung: Der Widerruf sollte möglichst schriftlich gegen­über der Bank erfolgen. Erst wenn die Bank vom Widerruf Kennt­nis hat, kann sie die Bank­voll­macht dem Bevoll­mächtigten entziehen.

Irreführende Bezeichnung. Manche Banken bezeichnen ihre Bank­voll­macht irreführend als „Vorsorgevoll­macht“. Sie gilt jedoch nicht erst im Vorsorgefall, etwa wenn der Konto­inhaber schwer erkrankt ist, sondern schon ab dem Zeit­punkt der Unter­schrift.

Ehepartner oder Angehörigen Bank­voll­macht erteilen

Ohne Bank­voll­macht verweigern Banken und Sparkassen fremden Personen den Konto­zugriff, dazu zählen auch Angehörige und Ehepartner. Denn falls sich nach­weisen lässt, dass ein Unbe­fugter das Konto verwaltet, sind die Kredit­institute in der Haftung. Deshalb müssen Berechtigte nach­weisen, dass sie aufs Konto zugreifen dürfen. Das ist mit einer Bank­voll­macht oder mit einer notariell beur­kundeten Vorsorgevoll­macht möglich.

Keine Bank­voll­macht ist bei Gemein­schafts­konten nötig, die als Oder-Konto geführt werden, wie oft bei Paaren üblich. Hier kann jeder Konto­inhaber und jede Konto­inhaberin unabhängig von der anderen Person handeln.

Bank­voll­macht gilt oft ab Unter­schrift und über den Tod hinaus

Um das wichtige Dokument zu bekommen, vereinbaren Konto­inhaber und Vertrauens­person einen Termin bei der Bank vor Ort und unter­schreiben gemein­sam das instituts­eigene Formular. Bei Online­banken ist es möglich, die Voll­macht herunter­zuladen. Die Identität weist der oder die Bevoll­mächtigte per Post- oder Videoident­verfahren nach. Es gibt verschiedene Arten von Bank­voll­machten:

  • Gilt ab Unter­schrift und über den Tod hinaus. Eine Konto­voll­macht gilt in der Regel ab dem Zeit­punkt der Unter­schrift und nicht erst, wenn jemand krank­heits­bedingt Bank­geschäfte nicht mehr erledigen kann. Das Risiko des Miss­brauchs trägt der Konto­inhaber. Daher ist es von großer Bedeutung, eine Person zu wählen, zu der großes Vertrauen besteht. Die oder der Bevoll­mächtigte darf in der Regel auch über den Tod hinaus Bank­geschäfte erledigen. Dies gilt solange, bis ein Erbe die Voll­macht widerruft.
  • Gilt ab dem Tod des Konto­inhabers. Es gibt Banken, die nur eine Konto­voll­macht anbieten, die ab dem Tod des Konto­inhabers gilt.
  • Gilt bis zum Tod des Konto­inhabers. Es gibt Banken, die nur eine Konto­voll­macht anbieten, die bis zum Tod des Konto­inhabers gilt.

Online­banking – manchmal ja, manchmal nein

Mit einer Voll­macht sind bei allen Banken grund­legende Geschäfte erlaubt, zum Beispiel Geld über­weisen oder abheben. Generell ist es aber nicht möglich, Untervoll­machten für Dritte zu erteilen oder Kredite aufzunehmen. Wollen Konto­inhaber, dass auch das umfasst ist, muss eine vom Notar beur­kundete Vorsorgevoll­macht vorliegen.

Darüber hinaus unterscheiden sich die Bank­voll­machten in Details, zum Beispiel wenn es darum geht, ein Konto auf sich selbst auf Online­banking umzu­stellen. Das kann für Jüngere interes­sant sein, die aus Zeit- und Kostengründen die Bank­geschäfte zum Beispiel für ihre Eltern online erledigen wollen. Bei elf Banken ist das nicht möglich: Bausparkasse Mainz, DHB Bank, Deutsche Bank, Hamburger Sparkasse, ING, Noris­bank, Oyak Anker Bank, Santander Consumer Bank, Targo Bank, Triodos Bank und VTB Direkt­bank.

Schließ­fach bleibt oft außen vor

Zugang zum Bankschließfach ist oft nur mit einer separaten Voll­macht möglich. Nur die Bank­voll­macht bei der Berliner Sparkasse umfasst das Schließ­fach. Unterschiedlich ist geregelt, ob sich fest angelegte Beträge kündigen oder neue Spar­konten eröffnen lassen. Bei einem bestehenden Depot dürfen Bevoll­mächtigte oft auch Wert­papiere wie ETF (Exchange Traded Funds, also börsennotierte Fonds), Aktien oder Anleihen kaufen und verkaufen. Finanz­termin­geschäfte sind meistens ausgenommen. Selten ist es erlaubt, das Depot vor dem Tod des Konto­inhabers oder der Konto­inhaberin zu kündigen.

Nicht alle Banken bieten eine Voll­macht an

Achtung: Bei unserer Stich­probe haben wir fest­gestellt, dass manche ausländischen Direkt­banken und Zinsportale, die in unserem Vergleich der Top-Fest­geld- und Tages­geld­konten attraktive Zins­angebote haben, keine oder nur spezielle Voll­machten anbieten.

Tipp: In unseren Vergleichen von Zinsangeboten erkennen Sie diese Institute und Zinsportale. Wir kenn­zeichnen sie mit einer Fußnote.

Viele haben schon eine Vorsorgevoll­macht

Viele Menschen haben für den Fall der eigenen Entscheidungs­unfähigkeit recht­lich vorgesorgt und in einer Vorsorgevoll­macht eine Person des Vertrauens beauftragt, für sie zu handeln. Oft darf die oder der Bevoll­mächtigte mit einer Vorsorgevoll­macht auch Konto­geschäfte erledigen oder über Depots verfügen. Trotzdem ist es sinn­voll, eine Bank­voll­macht zu beantragen. Denn Banken und Sparkassen akzeptieren Vorsorgevoll­machten oft nicht, obwohl sie es nach der Rechts­lage müssten (siehe Interview Hartnäckig bleiben). Das Problem: Banken und Sparkassen verweigern oft den Zugriff auf das Konto, wenn ein Bevoll­mächtigter mit einer Vorsorgevoll­macht Rechnungen begleichen oder Über­weisungen tätigen will. Die Kredit­institute begründen das oft mit einem hohen Bearbeitungs­aufwand. Für jede Verfügung müsse die Originalvoll­macht vorliegen, die Rechts­abteilung müsse über­prüfen, ob sie wirk­sam und echt ist. Denn wenn eine Bank Geschäfte zulässt, obwohl eine Voll­macht unwirk­sam war, ist sie gegebenenfalls schaden­ersatz­pflichtig.

Tipp: Berufen Sie sich auf die Rechts­lage, wenn eine Bank die Vorsorgevoll­macht ablehnt, die Sie vorlegen.

Sparkasse erfolg­reich verklagt

In einem Rechts­streit mit der Sparkasse Detmold bekam ein Bevoll­mächtigter recht. Seine Vorsorgevoll­macht hatte die Sparkasse nicht anerkannt. Sie erstattete seinen Zins­schaden und Anwalts­kosten von insgesamt rund 2 580 Euro (Land­gericht Detmold, Az. 10 S 110/14).

Anlauf­stellen können auch die Schlichtungsstellen der Banken und Sparkassen sein. Die Beschwerde­stelle der Volks-und Raiff­eisen­banken prüfte jüngst einen Fall und schlug der Bank vor, die Vorsorgevoll­macht anzu­erkennen. Diese folgte dem Schlichter­spruch.

Kommen Bevoll­mächtigte gar nicht weiter, ist das Betreuungs­gericht der richtige Ansprech­partner (Interview Hartnäckig bleiben).

Vorsorgevoll­macht und Bank­voll­macht kombinieren

Sinn­voll ist, neben einer Vorsorgevoll­macht auch eine Bank­voll­macht zu haben. Alles über die Vorsorgevoll­macht und weitere wichtige Dokumente lesen Sie im Special Vorsorgevollmacht.

Wenn es keine Vertrauens­person gibt

Nicht jede und jeder hat eine Vertrauens­person. Konto­inhaber können dann über eine Betreuungs­verfügung nach­denken. Darin können sie vorschlagen, wer im Fall der eigenen Entscheidungs­unfähigkeit die Betreuung über­nehmen soll, etwa aus dem Kreis der Angehörigen oder Freunde. Vorteil: Geht es im Betreuungs­fall um die Vermögens­sorge, kontrolliert das Gericht die Betreuer (Gesetzliche Betreuung).

Antrag auf Voll­macht: Ihre Erfahrungen sind gefragt!

Haben Sie schon mal eine Bank­voll­macht oder Konto­voll­macht beantragt? Hatten Sie dabei Schwierig­keiten? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen per E-Mail mit: bankvollmacht@stiftung-warentest.de.

Wichtig für die recht­liche Vorsorge

Die Vorsorgevoll­macht

Ab dem 18. Geburts­tag sollten sich alle um eine Vorsorgevoll­macht kümmern. Darin legt eine Person fest, wer für sie handeln darf, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden kann. Die Vorsorgevoll­macht sollte schriftlich vorliegen. Es gibt viele hilf­reiche Formulare dafür. Sollten Bevoll­mächtigte aufs Konto zugreifen dürfen, ist zusätzlich eine Bank­voll­macht sinn­voll – selbst wenn die Vorsorgevoll­macht Bank­geschäfte umfasst.

Die Patienten­verfügung

In einer Patienten­verfügung kann eine Person schriftlich fest­legen, welche medizi­nischen Behand­lungen sie am Lebens­ende wünscht oder nicht wünscht. Die Patienten­verfügung kommt erst zum Einsatz, wenn jemand dauer­haft unfähig ist, selbst einzuwil­ligen.

Die Betreuungs­verfügung

In einer Betreuungs­verfügung kann ein Mensch eine andere Person als Betreuer oder Betreuerin vorschlagen. Kommt es zum Betreuungs­fall, prüft das Gericht, ob die Person geeignet ist. Es ist sinn­voll, in der Verfügung schriftlich weitere Wünsche aufzulisten, etwa, welches Pfle­geheim erste Wahl ist oder wer das Haustier versorgen soll.

Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest

Konto­voll­macht - Bei diesen Banken klappt die Bank­voll­macht unkompliziert

Der Ratgeber der Stiftung Warentest führt praxis­nah Schritt für Schritt durch Vorsorgevoll­macht, Patienten- und Betreuungs­verfügung. Das Vorsorge-Set enthält alle Formulare zum Ausfüllen und entsprechende Anleitungen. Es ist im Buch­handel für 16,90 Euro und in unserem Online-Shop erhältlich.

Konto­voll­macht Alle Testergebnisse für Konto­voll­machten 08/2021

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.08.2022 um 09:47 Uhr
Gestaltungsmöglichkeiten für Vollmachten

@norbert77: Banken handhaben den Zugriff des Bevollmächtigten/ der Bevollmächtigten auf verschiedene Konten durchaus unterschiedlich (siehe Testergebnisse). Nicht jede Bank lässt den Zugriff auf alle Vermögensbereiche gleichermaßen zu. Ob Girokonto, Spareinlage oder Depot: Für jeden Verfügungsbereich können andere Regeln gelten. Welche Verfügungsgewalt eine Bevollmächtigte / ein Bevollmächtigter auf das Konto haben soll, kann individuell geklärt werden.

norbert77 am 02.08.2022 um 17:40 Uhr
Gestaltungsmöglichkeiten für Vollmachten

Mich hätte interssiert, ob man als Kunde mit mehreren Konten bei einer Bank Vollmachten selektiv für jedes einzelne Konto erteilen kann und welche Bank einen solchen Service anbietet.

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.07.2022 um 13:53 Uhr
Transmortalen Vollmacht nutzlos beim Broker?

@Mical: Nicht alle Bankinstitute erlauben den Zugriff auf ein Depot mit einer Bankvollmacht, siehe Testtabelle "Was bei Banken und Sparkassen mit einer Bankvollmacht möglich ist". Auch Onlinebanking muss manchmal extra vereinbart werden. Tipp: Wünscht der Vollmachtgeber, dass Bevollmächtigte im Vorsorgefall Zugriff auf ein Depot haben, sollte dies ausdrücklich mit der Bank vereinbart werden.

Mical am 05.07.2022 um 12:53 Uhr
Transmortalen Vollmacht nutzlos beim Broker?

@Stiftung_Warentest
Anscheinend hilft solche Vollmacht nicht um Handlungsfähig zu sein, was das Depot angeht, wenn die Rückmeldung vom Broker ist, dass keine Zugangsdaten erteilt werden.
"Die Einrichtung einer Vollmacht bei der Depotbank befähigt die bevollmächtigte Person nicht zur:
- Ausstellung von Zugangsdaten für den/die Vollmachtnehmer/in
- digitalen Einsichtnahme in das Depot
- Eigentumsübertragung des Wertpapierdepots
Im Todesfall werden die Wertpapiere weiterhin bei der Depotbank verwahrt und die Erben ermittelt."

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.08.2021 um 14:44 Uhr
DKB

@Michael_Di: Die DKB war nicht in unserer Stichprobe dabei. Hinweis: Die DKB bietet auf ihrer Internetseite unter Service /Persönliche Daten/ Vollmachten zwei Arten von Vollmachten an: Eine Allgemeine Vollmacht, die über den Tod des Kontoinhabers hinaus gilt sowie eine Vollmacht, die ab dem Tod des Kontoinhabers gilt. (TK)