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Alle Testergebnisse für Kontovollmachten 08/2021Im Test
Umfang von Bankvollmachten von 24 Anbietern, darunter überregionale Banken, in- und ausländische Direktbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie eine Versicherung, bei der Geldanlage möglich ist. Außerdem haben wir drei Zinsportale kontaktiert, die in unserem Produktfinder Geldanlage und Zinsvergleiche eine Rolle spielen. Nicht auf unsere Anfrage reagiert oder aus verschiedenen Gründen abgesagt haben folgende Banken:
- 1822direkt
- akf bank
- Commerzbank
- Crédit Agricole Consumer Finance
- Degussa Bank
- IKB Privatkunden
- Postbank
- PSA Direktbank
- Sberbank Direct
- Sparda-Bank Baden-Württemberg
- Sparkasse KölnBonn
- TF Bank
- Ziraat Bank
Bankvollmacht
Wir haben alle Kreditinstitute gefragt, ob ihre Kunden eine Kontovollmacht einrichten können und welchen Umfang eine Bankvollmacht hat, die ab Unterschrift und über den Tod des Kontoinhabers hinaus gilt. Wir nennen die Banken und Zinsportale, die keine Vollmacht oder nur Vollmachten für einen eingeschränkten Zeitraum anbieten. Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf eine Bankvollmacht, die für alle Produkte gilt, die ein Kunde unter einer Kundennummer hat. Nicht alles ist auf den Vollmachtsformularen explizit aufgeführt, die Angaben beruhen deshalb teils auf den Antworten der Banken. Für die gesamte Bankverbindung und für alle Produkte haben wir jeweils geprüft, ob eine Kündigung vor und nach dem Tod des Kontoinhabers möglich ist.
Allgemeines
- Darf ein Bevollmächtigter für sich selbst Onlinebanking beantragen?
- Darf er weitere Vollmachten erteilen oder bestehende widerrufen?
- Umfasst die Vollmacht den Zugang zu einem Schließfach?
Girokonto
- Darf der Bevollmächtigte über das Guthaben und über eine eingeräumte Überziehung (Dispo) frei verfügen?
- Ist es möglich, eine neue Debitkarte zu beantragen? Bei ihr bucht die Bank Umsätze direkt ab. Girocards zählen dazu.
- Darf der Bevollmächtigte eine neue Kreditkarte beantragen?
Haben Bevollmächtigte bereits eine Karte zum Konto erhalten, können sie bei allen Anbietern im Test den Austausch beantragen, wenn die Karte nicht mehr funktionstüchtig ist.
Sparanlagen
- Darf der Bevollmächtigte weitere Einlagekonten eröffnen?
- Darf er Geldanlagen bei Fälligkeit verlängern?
- Ist es möglich, fest angelegte Geldanlagen vorzeitig zu kündigen?
Depot/Wertpapiere
- Darf der Bevollmächtigte Wertpapiere kaufen, verkaufen, in ein anderes Depot übertragen?
- Darf er Finanztermingeschäfte und Edelmetallgeschäfte tätigen?
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Alle Testergebnisse für Kontovollmachten 08/2021Kredit
- Darf der Bevollmächtigte Kreditverträge abschließen, ändern oder kündigen?
- Darf er Sicherheiten bestellen oder zurücknehmen?
- Darf er Kündigungen annehmen?
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Alle Testergebnisse für Kontovollmachten 08/2021-
- Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung geben Angehörigen Sicherheit, wenn sie die Wünsche und Interessen einer anderen Person vertreten sollen.
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- Der Kinderkonten-Vergleich der Stiftung Warentest informiert, ob und zu welchen Bedingungen Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten ein Konto eröffnen können.
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- Konten bei verschiedenen Banken lassen sich mit speziellen Banking-Apps gemeinsam verwalten. Wir haben 14 Apps für iOS und Android getestet. Nur zwei schneiden gut ab.
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Kommentarliste
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@S_Kurt23: Es ist nicht zulässig, die Login-Daten weiter zugeben.
Wenn eine andere Person als der Kontoinhaber die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, PIN, TAN etc.) kennt, kann sie auf das Konto zugreifen, ohne dass der Bank eine Vollmacht vorliegt. Der Tod des Kontoinhabers ändert daran wohl nichts. Ist im Übrigen die andere Person nach irgendeiner Vorschrift (welcher?) verpflichtet, die Bank vom Todesfall zu unterrichten?
@Wespenspinne: Dieser Artikel befasst sich mit der Möglichkeit, anderen einen Zugriff auf das Konto in verschiedenen Szenarien zu ermöglichen. Für ein Oder-Konto benötigen Sie eine solche Vollmacht nicht. Was mit einem Oder-Konto im Erbfall geschieht, können Sie hier nachlesen: www.test.de/shop/steuern-recht/vererben-und-erben-sp0358/. Im Zweifelsfall
gehört das Guthaben auf dem Konto jedem zur Hälfte, die andere Hälfte fällt in den Nachlass.
In ihren Artikeln finden wir keine Hinweise dazu, was im Todesfall mit einem Oder-Konto passiert. Geht es automatisch ins Eigentum der/des Hinterbliebenen über oder wird es Teil der Erbmasse ( ggf. zur Hälfte)? Unserem Verständnis nach gehört das Geld beiden zusammen; Ihren Artikeln entnehmen wir, dass jedem die Hälfte gehört. Wir bitten um Erläuterung. Danke!
@norbert77: Banken handhaben den Zugriff des Bevollmächtigten/ der Bevollmächtigten auf verschiedene Konten durchaus unterschiedlich (siehe Testergebnisse). Nicht jede Bank lässt den Zugriff auf alle Vermögensbereiche gleichermaßen zu. Ob Girokonto, Spareinlage oder Depot: Für jeden Verfügungsbereich können andere Regeln gelten. Welche Verfügungsgewalt eine Bevollmächtigte / ein Bevollmächtigter auf das Konto haben soll, kann individuell geklärt werden.