Konto­voll­macht

So haben wir getestet

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Konto­voll­macht Alle Testergebnisse für Konto­voll­machten 08/2021 freischalten

Im Test

Umfang von Bank­voll­machten von 24 Anbietern, darunter über­regionale Banken, in- und ausländische Direkt­banken, Sparkassen, Volks- und Raiff­eisen­banken sowie eine Versicherung, bei der Geld­anlage möglich ist. Außerdem haben wir drei Zinsportale kontaktiert, die in unserem Produktfinder Geld­anlage und Zins­vergleiche eine Rolle spielen. Nicht auf unsere Anfrage reagiert oder aus verschiedenen Gründen abge­sagt haben folgende Banken:

  • 1822direkt
  • akf bank
  • Commerz­bank
  • Crédit Agricole Consumer Finance
  • Degussa Bank
  • IKB Privatkunden
  • Post­bank
  • PSA Direkt­bank
  • Sber­bank Direct
  • Sparda-Bank Baden-Württem­berg
  • Sparkasse KölnBonn
  • TF Bank
  • Ziraat Bank

Bank­voll­macht

Wir haben alle Kredit­institute gefragt, ob ihre Kunden eine Konto­voll­macht einrichten können und welchen Umfang eine Bank­voll­macht hat, die ab Unter­schrift und über den Tod des Konto­inhabers hinaus gilt. Wir nennen die Banken und Zinsportale, die keine Voll­macht oder nur Voll­machten für einen einge­schränkten Zeitraum anbieten. Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf eine Bank­voll­macht, die für alle Produkte gilt, die ein Kunde unter einer Kunden­nummer hat. Nicht alles ist auf den Voll­machts­formularen explizit aufgeführt, die Angaben beruhen deshalb teils auf den Antworten der Banken. Für die gesamte Bank­verbindung und für alle Produkte haben wir jeweils geprüft, ob eine Kündigung vor und nach dem Tod des Konto­inhabers möglich ist.

Allgemeines

  • Darf ein Bevoll­mächtigter für sich selbst Online­banking beantragen?
  • Darf er weitere Voll­machten erteilen oder bestehende widerrufen?
  • Umfasst die Voll­macht den Zugang zu einem Schließ­fach?

Giro­konto

  • Darf der Bevoll­mächtigte über das Guthaben und über eine einge­räumte Über­ziehung (Dispo) frei verfügen?
  • Ist es möglich, eine neue Debitkarte zu beantragen? Bei ihr bucht die Bank Umsätze direkt ab. Girocards zählen dazu.
  • Darf der Bevoll­mächtigte eine neue Kreditkarte beantragen?

Haben Bevoll­mächtigte bereits eine Karte zum Konto erhalten, können sie bei allen Anbietern im Test den Austausch beantragen, wenn die Karte nicht mehr funk­tions­tüchtig ist.

Spar­anlagen

  • Darf der Bevoll­mächtigte weitere Einlagekonten eröffnen?
  • Darf er Geld­anlagen bei Fälligkeit verlängern?
  • Ist es möglich, fest angelegte Geld­anlagen vorzeitig zu kündigen?

Depot/Wert­papiere

  • Darf der Bevoll­mächtigte Wert­papiere kaufen, verkaufen, in ein anderes Depot über­tragen?
  • Darf er Finanz­termin­geschäfte und Edel­metall­geschäfte tätigen?

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Kredit

  • Darf der Bevoll­mächtigte Kredit­verträge abschließen, ändern oder kündigen?
  • Darf er Sicherheiten bestellen oder zurück­nehmen?
  • Darf er Kündigungen annehmen?

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.10.2023 um 09:45 Uhr
    Vollmacht für Online-Konto

    @S_Kurt23: Es ist nicht zulässig, die Login-Daten weiter zugeben.

  • S_Kurt23 am 15.10.2023 um 16:19 Uhr
    Vollmacht für Online-Konto

    Wenn eine andere Person als der Kontoinhaber die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, PIN, TAN etc.) kennt, kann sie auf das Konto zugreifen, ohne dass der Bank eine Vollmacht vorliegt. Der Tod des Kontoinhabers ändert daran wohl nichts. Ist im Übrigen die andere Person nach irgendeiner Vorschrift (welcher?) verpflichtet, die Bank vom Todesfall zu unterrichten?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.07.2023 um 09:53 Uhr
    Oder-Konto im Todesfall

    @Wespenspinne: Dieser Artikel befasst sich mit der Möglichkeit, anderen einen Zugriff auf das Konto in verschiedenen Szenarien zu ermöglichen. Für ein Oder-Konto benötigen Sie eine solche Vollmacht nicht. Was mit einem Oder-Konto im Erbfall geschieht, können Sie hier nachlesen: www.test.de/shop/steuern-recht/vererben-und-erben-sp0358/. Im Zweifelsfall
    gehört das Guthaben auf dem Konto jedem zur Hälfte, die andere Hälfte fällt in den Nachlass.

  • Wespenspinne am 27.07.2023 um 07:38 Uhr
    Oder-Konto im Todesfall

    In ihren Artikeln finden wir keine Hinweise dazu, was im Todesfall mit einem Oder-Konto passiert. Geht es automatisch ins Eigentum der/des Hinterbliebenen über oder wird es Teil der Erbmasse ( ggf. zur Hälfte)? Unserem Verständnis nach gehört das Geld beiden zusammen; Ihren Artikeln entnehmen wir, dass jedem die Hälfte gehört. Wir bitten um Erläuterung. Danke!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.08.2022 um 09:47 Uhr
    Gestaltungsmöglichkeiten für Vollmachten

    @norbert77: Banken handhaben den Zugriff des Bevollmächtigten/ der Bevollmächtigten auf verschiedene Konten durchaus unterschiedlich (siehe Testergebnisse). Nicht jede Bank lässt den Zugriff auf alle Vermögensbereiche gleichermaßen zu. Ob Girokonto, Spareinlage oder Depot: Für jeden Verfügungsbereich können andere Regeln gelten. Welche Verfügungsgewalt eine Bevollmächtigte / ein Bevollmächtigter auf das Konto haben soll, kann individuell geklärt werden.