
Durchrechnen. Wer die Riester-Rente kündigt, muss die staatliche Förderung zurück zahlen. © Studio Firma / Stocksy United / Studio Firma
Vor dem Ruhestand fragen sich viele: Was tun mit dem Riester-Guthaben? Eine Rente ist nur eine von fünf Optionen. Und nicht immer die beste, zeigen unsere Berechnungen.
Die Riester-Rente gibt es nun seit mehr als 23 Jahren. Aus Riester-Sparern werden Riester-Rentner. Und beim Übergang ist noch einmal voller Einsatz gefragt. Es gibt einiges zu klären. Wichtigste Frage: Welche der fünf Auszahlformen ist die richtige für mich? Wer sich falsch entscheidet, verliert Geld.
Die richtige Wahl hängt von vielen Faktoren ab, etwa der Vertragsart, den Auszahlbedingungen, der Höhe des eigenen Investments und der Förderung. Ein weiterer wichtiger Aspekt: die jeweilige Besteuerung. Wir zeigen, wie angehende Riester-Rentnerinnen und -Rentner rechnen müssen, damit sie die passende Entscheidung treffen.
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- Immer mehr Riester-Kunden sind in der Auszahlphase. Doch die Rente ist oft kleiner als erwartet. Wir zeigen an Beispielen, was Sie gegen Riester-Frust tun können.
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Guter Artikel. Die m.E. gut gemeinte Förderung der privaten Vorsorge wird insbesondere durch die Entnahme für eine Leibrente ab den 85. Lebensjahr (!) ad absurdum geführt. In meinen Fall (Deka-Bonusrente) wird fast 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase (63. Lebensjahr) zur Verfügung gestellten Kapitals für die aufgeschobene Leibrentenversicherung entnommen. Laut Deka wird dies vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Legt man jedoch die Kohortensterbetafeln des statischen Bundesamts zugrunde, werde ich meinen 85. Geburtstag statistisch gesehen gar nicht erleben. Damit hat der Gesetzgeber eine Geldquelle für die Finanzindustrie geschaffen (die mögliche Übertragbarkeit der Leibrente an Erben kostet zusätzlich und entfällt sobald nur eine (!) Monatsrate gezahlt wurde) und ist trotz aller Steuervorteile die Rendite meines sowieso viel zu starren Vertrags unterirdisch.
Dieser Renditekiller sollte in einem weiteren Heft nochmals von Ihnen aufgegriffen werden. Danke!
@Koschka_324: Folgende Unterlagen sollten Sie aufbewahren: Ursprünglicher Versicherungsvertrag/Sparvertrag. Alle Nachträge und Änderungen. Aktuelle Geschäftsbedingungen. Jährliche Standmitteilungen/Abrechnungen. Nachweise über eingezahlte Beiträge. Bescheinigungen über erhaltene Zulagen Steuerbescheinigungen. Beratungsprotokolle. Sie können einige, wichtige Unterlagen zur Sicherheit auch digitalisieren.
Welche aller Unterlagen aus einem Riestervertrag sollte man bis Auszahlungsbeginn (oder länger) in jedem Fall aufbewahren?
Nach 15 Jahren mit einem Vertrag mit Fondssparplan habe ich einen vollen Ordner, welcher neben dem Vertrag das Verkaufsprospekt und umfangreiche Beispielrechnungen enthält, die jährlichen Abrechnungen (meist ca. 10 Seiten), Mitteilungen des Anbieters zu Wechseln in der Anlagepolitik, zu den Geschäftsbedingungen oder zu anderen Themen und Protokolle vom Vertragsvermittler, welche 2010 Plicht wurden.
Ist es nötig, all dies aufzubewahren? Außer dem Vertrag zögere ich mit dem Aussortieren, falls einzelne Daten zum Auszahlungszeitraum noch eine Rolle spielen. Gibt es eine Empfehlung?
Vom Altersvorsorgevermögen wird ja noch ein Einmalbetrag für die Rentenversicherung ab dem 85. Lebensjahr abgezogen, was die monatliche Auszahlung weiter mindert; verzichten kann man darauf nicht. Damit entzieht sich die Union Investment dem Risiko, dass man älter als 85 wird, und dafür muss man das auch noch selbst aus dem Vorsorgevermögen finanzieren? Habe ich das richtig verstanden? Würden Sie empfehlen, die zusätzliche Todesfallleistung zu wählen, schmälert ja die monatliche Auszahlung zusätzlich. Offen gestanden macht die Union Investment ein gutes Geschäft und übernimmt überhaupt keine Risiken, selbst in der Auszahlphase belastet sie den Kunden zudem mit jährlichen Verwaltungskosten, ohne dass sich eine positive Entwicklung am Kapitalmarkt auszahlungserhöhend auswirkt. Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden?
Auf Basis Ihrer Riesterrentenanalyse aus der Ausgabe 8/2022 habe ich meinen Banksparplan zum 31.12.2024 gekündigt. Nach etwas Einarbeitung sind Ihre Rechenbeispiele gut nachvollziehbar. Nach Steuern wird mir die Kündigung rund 2.600 Euro einbringen.
Etwas Kopfzerbrechen bereitete mir das Eintragen in die diesjährige Einkommensteuererklärung. Ich konnte weder Belege abrufen, noch hatte ich die notwendigen Informationen von der Bank. Ein Anruf bei der Bank brachte die Lösung. Dieser Hinweis würde auch in Ihren aktuellen Artikel in Heft 8/2025 passen:
"Der Vertrag wurde zwar zum 31.12.2024 gekündigt, aber erst am 10. Januar 2025 ausbezahlt. Hier gilt das Zuflussprinzip. Sie erhalten somit automatisch im März 2026 die Bescheinigung nach § 22 EStG für Ihre Unterlagen. Wir als Bank melden automatisch Ihre Daten an das für Sie zuständige Finanzamt."