Auszahlung Riester-Rente

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.11.2023 um 14:52 Uhr
    Kündigung Riester: Steuer auf ungeförderten Anteil

    @Portscheller: Die Auszahlung aus dem Riester-Vertrag ist genauso hoch zu versteuern wie die gesetzliche Rente, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde. Wer in 2023 erstmals eine gesetzlichen Rente oder Riester-Rente bezieht, bei dem unterliegt 83% der Auszahlung der Regelbesteuerung mit dem persönlichen Grenzsteuersatz.
    Wird der Vertrag zum Ende der Anspardauer gekündigt, gelten die Regelungen zur Besteuerung eines ungeförderten Vertrages. Hier spielt es dann keine Rolle mehr, ob ursprünglich das Kapital gefördert oder ungefördert aufgebaut wurde. Der Gewinn aus der förderschädlichen Kündigung einer Riester-Rentenversicherung wird in der Regel zu 50% besteuert, siehe im Artikel von Finanztest 05/2021, S. 37 unter Nr. 6. (Punkt 4: Download Heftartikel).

  • Portscheller am 02.11.2023 um 13:35 Uhr
    Kündigung Riester: Steuer auf ungeförderter Anteil

    Frage zur Kündigung eines in 2006 abgeschlossenen Riestervertrages:
    Der aus dem geförderten Eigenbeitrag erzielte Ertrag ist meines Wissens bei Eintrittsalter 63 zu 50% mitg dem pers. Steuersatz zu versteuern. Ist das korrekt?
    Was gilt für den Ertrag, der aus ungeförderten Eigenbeiträgen erzielt wurde? Ist dafür nur der Ertragsanteil entsprechend Renteneintrittsalter (bei 63 Jhren) zu versteuern oder auch 50%?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.07.2023 um 15:00 Uhr
    Keine Reinvestition in neue Immobilie

    @Sabine1111: Eine Pflicht zur Reinvestition besteht nicht. Einzelheiten dazu können Sie bei der Zulagenstelle erfahren. Die Rentenversicherung bietet dazu auch ein FAQ, Sie finden Antworten zu Ihrer Frage ab Seite 24:
    www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Inhalt/public/1_ZfA/99_FAQ/1_99_301_FAQ_WohnRiester.pdf?__blob=publicationFile&v=1

  • Sabine1111 am 22.06.2023 um 15:27 Uhr
    Keine Reinvestition in neue Immobilie

    Ich habe die geförderte Immobilie verkauft und eine neue Immobilie gekauft. Muss der Betrag vom Wohnförderkonto reinvestiert werden? Ich würde gerne jetzt schon aus dem Riester(-unsinn) raus, damit ich mich nicht später damit beschäftigen muss, wenn ich noch weniger durchblicke. Danke für eine Antwort

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.03.2023 um 09:46 Uhr
    Frustierendes Rentenangebot Banksparplan

    @skyfall09: Ja, die Angebote, die die Banken, Fondsgesellschaften und Versicherer enttäuschen und liegen weit weg, von dem, was Sparenden erwarten. Leider können wir Ihnen keinen Anbieter nennen, zu dem Sie kurz vor Rentenbeginn wechseln können.
    Wer sich in der glücklichen Lage befindet, das Riester-Vorsorgevermögen nicht zur Existenzabsicherung im Alter zu benötigen, kann über die förderschädliche Kündigung und die Anlage des Geldes in einen ETF-Auszahlplan mehr herauszuholen. Ob das klappt hängt natürlich maßgeblich vom Verlauf an der Börse ab.
    Wer die Riester-Rente wählt, sollte prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, die erneuten Abschlussgebühren zurückzubekommen. Einzelnen ist die mit Unterstützung rechtsanwaltlicher Hilfe gelungen:
    www.test.de/Riester-Versicherungen-Kosten