Geld oder Rente? Entscheiden Sie klug
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@vpn.rrr.de: Die Kapitalerhaltsgarantie von § 1 AltZertG gilt nur für Verträge, die nicht (förderschädlich) gekündigt werden. Das Gesetz gibt vor, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen und für die Leistungserbringung (der ass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen und für die Leistungserbringung genutzt werden.
Um an mein eingezahltes Geld zu kommen muss ich doch VOR dem Auszahlungszeitpunit kündigen, was bringt dann die Nominalwertzusage ZUM Auszahlungszeitpunkt?
Ebenso ist es nicht so, dass der Wert des Fondsplans gesunken wäre. Aber die jährlichen Kosten sind so hoch, dass nach Rückzahlung der staatlichen Förderung ein Minus bestehen bleibt. DAS ist das eigentliche Problem und die Frage ist, ob die (massiven) Kosten des Verwalters von der Nominalwertzusage überhaupt mit abgedeckt sind.
@vpn.rrr.de: Wer einen Riester-Vertrag vorzeitig kündigt, verwendet das angesammelte Vermögen schädlich. Deshalb muss der Riester-Sparer nicht nur die während der Ansparphase erhaltenen Altersvorsorgezulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzahlen, sondern muss auch die im ausgezahlten Altersvorsorgevermögen enthaltenen Erträge und Wertsteigerungen versteuern. Der sogenannte Rückkaufswert, den dem Sparer nach Kündigung ausgezahlt wird, gehört zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG. Dieser gehört in Anlage R-AV/bAV. Die entsprechenden Daten werden allerdings schon vom Anbieter elektronisch an das Finanzamt übermittelt, sodass auf eigene Angaben verzichtet werden kann.
Durch den Abzug der Zulagen kann der Rückkaufswert in besonders gelagerten Fällen auch negativ ausfallen. Hat der Anleger etwa einen Riester-Fondssparplan abgeschlossen und ist der Wert der Fondsanteile im Zeitpunkt der schädlichen Verwendung erheblich gesunken – die Nominalwertzusage greift erst zu Beginn der Auszahlungsphase –, kann sich ein Verlust ergeben, da die Zulagen in Höhe der nominell gewährten Beträge in Abzug gebracht werden. Ein solcher negativer Betrag kann sowohl mit weiteren, sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 EStG als auch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Mehr dazu auch in unsere Special:
www.test.de/Riester-Rente-Den-Riester-Vertrag-kuendigen-5610391-0/
1. Kann man Verluste aus einer Riesterrente bei Kündigung steuerlich ansetzen?
Bei mir ist es so, dass die jährlichen Verwaltungskosten meines Ergo Produkts komplett die staatliche Förderung aufgefressen haben. Gleichzeitig sind die Kapitalgewinne minimal, so dass ich bei Kündigung Verluste hinnehmen muss.
2. Ein Zweiter Punkt - wird bei der Berechnung ab wann sich die monatliche Auszahlung lohnt nicht ein gewichtiger Punkt vergessen - nämlich die Inflation? Was sind 70€ Auszahlung denn noch in 20 Jahren? Im Umkehrschluss kann man folgern, dass sich monatliche Auszahlung für fast niemanden lohnt und fast allen die Kündigung ans Herz gelegt werden sollte?
@swimgamer: Einmalige Kapitalleistungen aus einer betrieblichen und privaten Altersversorgung werden nicht zum Gesamteinkommen familienversicherter Angehöriger gezählt.
Bei der Prüfung, ob eine Einnahme die maßgebende Gesamteinkommensgrenze überschreitet, ist die zu erwartende Regelmäßigkeit des Einganges zu prüfen. Bei einmaligen Kapitalleistungen aus Altersvorsorgeverträgen ist demzufolge nicht vom Gesamteinkommen auszugehen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts handelt.
Siehe hierzu: Grundsätzliche Hinweise Gesamteinkommen zur Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung vom 12. Juni 2019, Punkt 2.8 auf Seite 28 und die Tabelle auf der Seite 40: