-
- Zu Riester kommen so viele Zuschriften wie zu kaum einem anderen Thema. Die Stiftung Warentest beantwortet häufige und interessante Fragen von Leserinnen und Lesern.
-
- Mehrere Versicherer haben von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung bis 2019 zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten kassiert. Dazu gehört auch die Allianz...
-
- Viele Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung ärgern sich über hohe Abschlusskosten. Eine Beschwerde kann helfen, Geld erstattet zu bekommen. Wir zeigen, wie Sie...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Portscheller: Die Auszahlung aus dem Riester-Vertrag ist genauso hoch zu versteuern wie die gesetzliche Rente, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde. Wer in 2023 erstmals eine gesetzlichen Rente oder Riester-Rente bezieht, bei dem unterliegt 83% der Auszahlung der Regelbesteuerung mit dem persönlichen Grenzsteuersatz.
Wird der Vertrag zum Ende der Anspardauer gekündigt, gelten die Regelungen zur Besteuerung eines ungeförderten Vertrages. Hier spielt es dann keine Rolle mehr, ob ursprünglich das Kapital gefördert oder ungefördert aufgebaut wurde. Der Gewinn aus der förderschädlichen Kündigung einer Riester-Rentenversicherung wird in der Regel zu 50% besteuert, siehe im Artikel von Finanztest 05/2021, S. 37 unter Nr. 6. (Punkt 4: Download Heftartikel).
Frage zur Kündigung eines in 2006 abgeschlossenen Riestervertrages:
Der aus dem geförderten Eigenbeitrag erzielte Ertrag ist meines Wissens bei Eintrittsalter 63 zu 50% mitg dem pers. Steuersatz zu versteuern. Ist das korrekt?
Was gilt für den Ertrag, der aus ungeförderten Eigenbeiträgen erzielt wurde? Ist dafür nur der Ertragsanteil entsprechend Renteneintrittsalter (bei 63 Jhren) zu versteuern oder auch 50%?
@Sabine1111: Eine Pflicht zur Reinvestition besteht nicht. Einzelheiten dazu können Sie bei der Zulagenstelle erfahren. Die Rentenversicherung bietet dazu auch ein FAQ, Sie finden Antworten zu Ihrer Frage ab Seite 24:
www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Inhalt/public/1_ZfA/99_FAQ/1_99_301_FAQ_WohnRiester.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Ich habe die geförderte Immobilie verkauft und eine neue Immobilie gekauft. Muss der Betrag vom Wohnförderkonto reinvestiert werden? Ich würde gerne jetzt schon aus dem Riester(-unsinn) raus, damit ich mich nicht später damit beschäftigen muss, wenn ich noch weniger durchblicke. Danke für eine Antwort
@skyfall09: Ja, die Angebote, die die Banken, Fondsgesellschaften und Versicherer enttäuschen und liegen weit weg, von dem, was Sparenden erwarten. Leider können wir Ihnen keinen Anbieter nennen, zu dem Sie kurz vor Rentenbeginn wechseln können.
Wer sich in der glücklichen Lage befindet, das Riester-Vorsorgevermögen nicht zur Existenzabsicherung im Alter zu benötigen, kann über die förderschädliche Kündigung und die Anlage des Geldes in einen ETF-Auszahlplan mehr herauszuholen. Ob das klappt hängt natürlich maßgeblich vom Verlauf an der Börse ab.
Wer die Riester-Rente wählt, sollte prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, die erneuten Abschlussgebühren zurückzubekommen. Einzelnen ist die mit Unterstützung rechtsanwaltlicher Hilfe gelungen:
www.test.de/Riester-Versicherungen-Kosten