-
- Trotz hoher staatlicher Förderung sorgt Riester bei vielen Sparenden für Frust. Die Stiftung Warentest erklärt, ob ein Abschluss jetzt überhaupt noch sinnvoll ist.
-
- Eine Riester-Fondspolice ist nur so gut, wie die Fonds darin. Der Riester-Optimierer der Stiftung Warentest zeigt, mit welchen Fonds Sie mehr aus Ihrer Police rausholen.
-
- Zu Riester kommen so viele Zuschriften wie zu kaum einem anderen Thema. Die Stiftung Warentest beantwortet häufige und interessante Fragen von Leserinnen und Lesern.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@netmax: Uns sind bisher keine Fälle bekannt, in denen die Kunden bei der förderschädlichen Kündigung zum Ende der Ansparphase sich mit einem Wert unter der Beitragsgarantie begnügen mussten. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, würde uns das interessieren. Vor allen würde uns interessieren, wie der Anbieter das Minus begründet.
Etwas anderes ist der Fall bei einer förderschädlichen Kündigung noch lange vor dem Auszahlungsbeginn. Dort können Riester-Sparer, deren Geld in Fonds investiert ist, in einem Tief auf Verlusten sitzenbleiben, wenn Sie zu einem ungünstigen Zeitpunkt den Vertrag kündigen.
@Stiftung_Warentest:
Eine Frage zur Kündigung der Riester-Rente zum Rentenbeginn:
Gilt die Beitragsgarantie auch dann, wenn man die Riester-Rente erst zum Ablauf der Sparphase zu Rentenbeginn kündigt: Wird also das garantierte Guthaben abzüglich der Zulagen ausgezahlt oder nur das tatsächlich vorhandene Guthaben?
@eugen2606: Ob Krankenkassenbeiträge auf die Auszahlung aus einer Riester-Rente anfallen, hängt davon ab, ob Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder freiwillig versichertes Mitglied. Pflichtversicherte Arbeitnehmer und pflichtversicherte Rentner bezahlen keinen Krankenversicherungsbeitrag auf Auszahlungen aus der Riester-Rente.
Für die Berechnung der Beitragspflicht aus einer Einmalauszahlung findet eine Umlage des Gesamtbetrages auf 120 Monate statt. Die Einmalauszahlung wird durch 120 geteilt, um die den monatlichen Kassenbeitrag (beim freiwillig Versicherten) zu berechnen.
Ich hätte eine Frage zu den Krankenversicherungsbeiträgen bei der Riester Rente. Ich werde bei Renteneintritt freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein. Was ja bedeutet, dass auf die Auszahlungen meines Riester Vertrags Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge von mir alleine zu entrichten sind. Im Moment bin ich noch berufstätig und gesetzlich versichert. Laut meiner Versicherung könnte ich schon jetzt (ab 60) mit den Auszahlungen beginnen und mir auch 30% der vorhandenen Summe sofort auszahlen lassen. Da ich ja noch berufstätig und gesetzlich versichert bin – werden auch dann die Krankenversicherungsbeiträge auf die Ausschüttung von 30% und die Rentenzahlungen während der Berufstätigkeit fällig?
Vielen Dank
Exel Berechnuns-Formuar lässt sich berechnen. Fehler gefunden. Exel weist vorsorglich auf den Schutz im Exel-Kopf hin. Bearbeitung aktivieren: antippen.