
Horst Schilling. Der Riester-Banksparplankunde klagt gegen die Sparkasse Coburg-Lichtenfels. © Peter Roggenthin
Der Ombudsmann gibt einem Kunden im Streit mit seiner Sparkasse recht. Dennoch muss der Kunde für sein Geld klagen.
Schlichtungsstelle entscheidet kundenfreundlich
In einem Streit um die Verzinsung von Riester-Banksparplänen und hohe Kosten in der Auszahlphase hat die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes kundenfreundlich entschieden: Ombudsmann Hans-Joachim Bauer gab der Sparkasse Coburg-Lichtenfels auf, die Verzinsung des Vertrags ihres Kunden Horst Schilling neu zu berechnen und die Kosten der Auszahlphase erheblich zu reduzieren.
Zins der Sparkasse ist unpassend
Der Ombudsmann erklärte, es sei „allein ein Referenzwert für langfristige Sparanlagen interessengerecht“ (mehr dazu unter: test.de/sparvertraege). Der Wert für den Referenzzins, den die Sparkasse verwendet, werde „einer richterlichen Kontrolle eher nicht standhalten“, so der Ombudsmann weiter.
Ombudsmann kritisiert hohe Kosten
Auch bei den Kosten in der Auszahlphase verpasste der Schlichter der Sparkasse eine Klatsche. Für Kunden mit einem Riester-Banksparplan schließt das Geldinstitut kurz vor Rentenbeginn eine Rentenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft ab (test.de/riester-banken-kosten). Dafür gehen einmalig Kosten vom Angesparten ab: Im Fall von Schilling waren dies 2 296 Euro. Laufende Kosten kommen noch hinzu. Der Ombudsmann gab der Sparkasse auf, sie solle dem Kunden erläutern, wie die Kosten zustande kommen und wenigstens auf darin enthaltene „Provision oder Vermittlungsvergütung“ verzichten.
Leseraufruf – Schreiben Sie uns!
Welche Erfahrungen haben Sie als Kundin oder Kunde mit einem Riester-Banksparplan kurz vor oder in der Rentenphase gemacht? Haben Sie sich über die Abschluss- und Vertriebskosten oder die Verzinsung beschwert – bei der Finanzaufsicht Bafin, Ihrer Bank, bei der Beschwerdestelle Ihrer Bank? Schildern Sie uns bitte Ihre Erfahrungen: Schicken Sie eine E-Mail an riestervertrag@stiftung-warentest.de!
Sparkasse nimmt Schlichterspruch nicht an – Kunde klagt
Im Gegensatz zu anderen Schlichtungsstellen ist der Spruch des Ombudsmanns bei den Sparkassen nicht bindend. Die Sparkasse lehnte ihn ab. Schilling hat nun Klage eingereicht.
Tipp: Beschweren Sie sich auf jeden Fall beim Ombudsmann (mehr unter test.de/schlichtung). Sie können später immer noch klagen.
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