Sturz am Pool. Eine Platzwunde im Türkei-Urlaub führte zu Behandlungskosten von 450 Euro. Die Auslandskrankenversicherung übernahm sie. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Reicht der Schutz Ihrer bisherigen Auslandskrankenversicherung? Lassen Sie sich die Bedingungen zuschicken und machen Sie den Check. Diese Punkte gehören in den Vertrag.
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Check 1: Allgemeine Bedingungen
- Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung?
- Zahlt er unbefristet bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, auch wenn die versicherte Reisedauer überschritten ist?
- Zahlt er, wenn die versicherte Reisedauer überschritten ist, weil sich die Rückreise verschiebt – aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat?
- Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche gegenüber anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden?
- Verzichtet der Versicherer auf Obergrenzen für eine Erstattung der Krankheitskosten?
Check 2: Krankenrücktransport
- Zahlt der Versicherer bereits, wenn ein Rücktransport „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist, mindestens aber, sobald der Krankenhausaufenthalt im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert?
- Lässt er Sie für eine stationäre Behandlung sowohl im Urlaubsland als auch am Wohnort in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus bringen?
- Übernimmt der Versicherer auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten?
- Wird im Falle des Todes während der Reise entweder die Überführung oder die Bestattung vor Ort bezahlt, mindestens in Höhe von bis zu 10 000 Euro?
Check 3: Medizinische Leistungen
- Sind die Klauseln verständlich und verwendet der Versicherer keine schwammigen Begriffe, wonach nur „unvorhersehbare“ oder „akute“ Erkrankungen versichert sind?
- Schließt er die Leistung nur aus, wenn eine Behandlung aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor der Reise feststand?
- Wird die Behandlung von Vorerkrankungen und chronischen Erkrankungen nicht pauschal ausgeschlossen und bezahlt der Versicherer mindestens die Behandlung einer akuten Verschlechterung?
- Verzichtet der Versicherer auf den generellen Ausschluss einzelner Erkrankungen?
- Ist die Behandlung psychischer Erkrankungen nicht generell ausgeschlossen, außer Psychotherapie und Psychoanalyse?
- Sind Sportverletzungen mitversichert?
- Zahlt der Versicherer für notwendige Hilfsmittel wie etwa Krücken?
- Bezahlt er die Behandlung von akuten Schwangerschaftskomplikationen sowie Fehl- und Frühgeburten?
- Übernimmt er neben schmerzstillender Zahnbehandlung auch die Kosten für einen provisorischen Zahnersatz?
Check 4: Leistungen für Schäden durch Krieg, Unruhen, Pandemien, Kernenergie
- Verweigert der Versicherer die Leistungen ausschließlich, wenn es vor Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn Versicherte sich aktiv an den Unruhen beteiligen?
- Setzt er keine starren Fristen zum Verlassen des Landes, wenn überraschend Unruhen ausbrechen?
- Leistet der Versicherer auch bei Pandemien?
- Leistet er nach einem Atomunfall?
Check 5: Schutz über die Kreditkarte
Sie haben eine Auslandskrankenversicherung über die Kreditkarte? Klären Sie am besten folgende Fragen:
- Enthält die Kreditkarte überhaupt eine Auslandsreisekrankenversicherung? Einige Kreditkarten tragen Zusätze wie „Reise“ oder „Travel“ im Namen oder werden von Reiseveranstaltern angeboten. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass solche Karten umfänglichen Schutz auf Reisen bieten. Manchmal ist über solche Karten nur der Reiserücktritt versichert.
- Wer ist versichert und bis zu welchem Alter? Nur der Karteninhaber oder auch Familienmitglieder? Sind diese geschützt, wenn sie ohne den Karteninhaber verreisen?
- Reicht der Schutz für die geplante Reisedauer? Und sind auch Reisen versichert, die nicht mit der Karte bezahlt wurden?
- Ist die Kostenübernahme nicht von vornherein auf einen bestimmten Betrag begrenzt?
Doppelt versichert ist nicht schlimm
Haben Sie ermittelt, dass Ihr alter Vertrag Lücken hat, kündigen Sie diesen. Suchen Sie in unserem Vergleich Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen – Dauer von vier bis zehn Wochen – einen neuen, besseren Tarif. Sind Sie ein paar Tage oder Wochen doppelt versichert, ist das nicht weiter schlimm. Im Schadensfall muss Ihr neuer Versicherer das aber wissen. Bei einer Auslandskrankenversicherung über Ihre Kreditkarte schließen Sie im Zweifel besser eine zusätzliche Police ab.
Für lange Aufenthalte im Ausland – Dauer von drei Monaten bis zu fünf Jahren– bietet test.de den Vergleich Langzeit-Auslandskrankenversicherung.
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Welche Versicherungen Sie auf Reisen benötigen – und welche nicht
- Neben der Auslandskrankenversicherung gibt es noch andere Policen, die für Urlauber sinnvoll sein können.
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Gut abgesichert auf langen Reisen
- Wer länger als sechs Wochen im Ausland unterwegs ist, benötigt eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Der Vergleich der Tarife zeigt: Das Preisgefälle ist groß.
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Das sind Ihre Rechte
- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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Kommentarliste
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@SKL_Berlin: Das wird unter "So haben wir getestet" erklärt: Hier wird geschaut, ob der Versicherer über die vereinbarte Reisedauer hinaus zahlt, wenn sich die Rückreise aus Gründen verzögert, für die der Versicherte nichts kann.
Hallo!
Was ist mit "Verlängerte Leistungspflicht bei Abreisehinderung" genau gemeint?
Ich kann leider keine Erklärung finden.
Danke!
Guten Tag, unsere Debeka Auslandsversicherung Tarif AR (sehr gut getestet in 2024) hat in 2025 die Versicherungskosten um satte 50% erhöht!!
Das ist schon ein echt starkes Stück......
@atango: Ja, es ist schon schwer nachvollziehbar, warum die ERGO es ihren Kunden so schwer macht, den Tarif abzuschließen.
Nach unseren Informationen bekommen Sie ihn über die Hotline 0800 3746190, wenn Sie darauf bestehen, dass Sie nur diesen Tarif wünschen.
Weiterhin wird der Tarif über das Portal Check24 verkauft.
Nach Information der Ergo sollten auch die Ergo-Geschäftsstellen vor Ort den Abschluss ermöglichen, aber dort weiß man anscheinend auch nicht immer, wie das geht.
Der ERGO-Tarif RD (laut Heft nicht online erhältlich) ist ein Mysterium. Der ERGO-Berater, den ich extra aufsuchte, zeigte mir in seinem System, dass er nur den DKV-Tarif abschließen kann (günstiger, weniger Leistung). Im Kundenservice-Chat auf der Homepage verwies man erst auch auf den DKV-Tarif (online abschließbar). Meine Frage nach Reisedauer 70 Tage ergab einen Verweis auf die ERV. Als ich explizit nach einem ERGO-Tarif fragte, verwies man mich an den Außendienst. Als ich schrieb, dass ich dort schon war, er mir nicht helfen konnte und ich genau den Tarif aus dem Test-Heft haben wolle, hieß es, die Kundenberaterin habe den Chat verlassen. Im Chat-Protokoll (kann man runterladen) stand dann doch noch eine Antwort: Der DKV-Tarif sei der Richtige. Das ist er aber nicht!
Handelt es sich um einen Tarif, mit dem man Tests/Rankings gewinnen kann, aber den man als Kunde gar nicht abschließen kann? Für mich spricht nun viel dafür.
Und hat man ihn, läuft es dann im Schadenfall auch so?