Auslands­kranken­versicherung im Vergleich

So prüfen Sie, ob Ihr Reise­schutz reicht

Datum:
  • Text: Barbara Bück­mann
  • Testleitung: Birgit Brümmel
  • Test­assistenz: Dana Soete
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Auslands­kranken­versicherung im Vergleich - Krank auf Reisen – die besten Versicherungen

Sturz am Pool. Eine Platz­wunde im Türkei-Urlaub führte zu Behand­lungs­kosten von 450 Euro. Die Auslands­kranken­versicherung über­nahm sie. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Reicht der Schutz Ihrer bisherigen Auslands­kranken­versicherung? Lassen Sie sich die Bedingungen zuschi­cken und machen Sie den Check. Diese Punkte gehören in den Vertrag.

Auslands­kranken­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 91 Auslands­kranken­ver­sicherungen für Urlaubs­reisen freischalten

Check 1: Allgemeine Bedingungen

  • Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbst­beteiligung?
  • Zahlt er unbe­fristet bis zur Wieder­herstellung der Trans­port­fähig­keit, auch wenn die versicherte Reisedauer über­schritten ist?
  • Zahlt er, wenn die versicherte Reisedauer über­schritten ist, weil sich die Rück­reise verschiebt – aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat?
  • Müssen im Schadens­fall vorab keine Ansprüche gegen­über anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozial­versicherungs­trägern geltend gemacht werden?
  • Verzichtet der Versicherer auf Ober­grenzen für eine Erstattung der Krank­heits­kosten?

Check 2: Krankenrück­trans­port

  • Zahlt der Versicherer bereits, wenn ein Rück­trans­port „medizi­nisch sinn­voll und vertret­bar“ ist, mindestens aber, sobald der Kranken­haus­auf­enthalt im Ausland voraus­sicht­lich länger als 14 Tage dauert?
  • Lässt er Sie für eine stationäre Behand­lung sowohl im Urlaubs­land als auch am Wohn­ort in das nächst­gelegene geeignete Kranken­haus bringen?
  • Über­nimmt der Versicherer auch Such-, Rettungs- und Bergungs­kosten?
  • Wird im Falle des Todes während der Reise entweder die Über­führung oder die Bestattung vor Ort bezahlt, mindestens in Höhe von bis zu 10 000 Euro?

Check 3: Medizi­nische Leistungen

  • Sind die Klauseln verständlich und verwendet der Versicherer keine schwammigen Begriffe, wonach nur „unvor­hersehbare“ oder „akute“ Erkrankungen versichert sind?
  • Schließt er die Leistung nur aus, wenn eine Behand­lung aufgrund ärzt­licher Diagnose bereits vor der Reise fest­stand?
  • Wird die Behand­lung von Vorerkrankungen und chro­nischen Erkrankungen nicht pauschal ausgeschlossen und bezahlt der Versicherer mindestens die Behand­lung einer akuten Verschlechterung?
  • Verzichtet der Versicherer auf den generellen Ausschluss einzelner Erkrankungen?
  • Ist die Behand­lung psychischer Erkrankungen nicht generell ausgeschlossen, außer Psycho­therapie und Psycho­analyse?
  • Sind Sport­verletzungen mitversichert?
  • Zahlt der Versicherer für notwendige Hilfs­mittel wie etwa Krücken?
  • Bezahlt er die Behand­lung von akuten Schwanger­schafts­komplikationen sowie Fehl- und Früh­geburten?
  • Über­nimmt er neben schmerz­stillender Zahnbe­hand­lung auch die Kosten für einen provisorischen Zahn­ersatz?

Check 4: Leistungen für Schäden durch Krieg, Unruhen, Pandemien, Kern­energie

  • Verweigert der Versicherer die Leistungen ausschließ­lich, wenn es vor Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn Versicherte sich aktiv an den Unruhen beteiligen?
  • Setzt er keine starren Fristen zum Verlassen des Landes, wenn über­raschend Unruhen ausbrechen?
  • Leistet der Versicherer auch bei Pandemien?
  • Leistet er nach einem Atom­unfall?

Check 5: Schutz über die Kreditkarte

Sie haben eine Auslands­kranken­versicherung über die Kreditkarte? Klären Sie am besten folgende Fragen:

  • Enthält die Kreditkarte über­haupt eine Auslands­reisekranken­versicherung? Einige Kreditkarten tragen Zusätze wie „Reise“ oder „Travel“ im Namen oder werden von Reise­ver­anstaltern angeboten. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass solche Karten umfäng­lichen Schutz auf Reisen bieten. Manchmal ist über solche Karten nur der Reiser­ücktritt versichert.
  • Wer ist versichert und bis zu welchem Alter? Nur der Karten­inhaber oder auch Familien­mitglieder? Sind diese geschützt, wenn sie ohne den Karten­inhaber verreisen?
  • Reicht der Schutz für die geplante Reisedauer? Und sind auch Reisen versichert, die nicht mit der Karte bezahlt wurden?
  • Ist die Kosten­über­nahme nicht von vorn­herein auf einen bestimmten Betrag begrenzt?

Doppelt versichert ist nicht schlimm

Haben Sie ermittelt, dass Ihr alter Vertrag Lücken hat, kündigen Sie diesen. Suchen Sie in unserem Vergleich Auslandskrankenversicherung für Urlaubs­reisen – Dauer von vier bis zehn Wochen – einen neuen, besseren Tarif. Sind Sie ein paar Tage oder Wochen doppelt versichert, ist das nicht weiter schlimm. Im Schadens­fall muss Ihr neuer Versicherer das aber wissen. Bei einer Auslands­kranken­versicherung über Ihre Kreditkarte schließen Sie im Zweifel besser eine zusätzliche Police ab.

Für lange Aufenthalte im Ausland – Dauer von drei Monaten bis zu fünf Jahren– bietet test.de den Vergleich Langzeit-Auslandskrankenversicherung.

Auslands­kranken­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 91 Auslands­kranken­ver­sicherungen für Urlaubs­reisen freischalten

Mehr zum Thema

313 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.08.2025 um 11:43 Uhr
    Ver­längerte L-Pflicht bei Abreisehin­derung

    @SKL_Berlin: Das wird unter "So haben wir getestet" erklärt: Hier wird geschaut, ob der Versicherer über die vereinbarte Reisedauer hinaus zahlt, wenn sich die Rück­reise aus Gründen verzögert, für die der Versicherte nichts kann.

  • SKL_Berlin am 06.08.2025 um 15:57 Uhr
    Ver­längerte L-Pflicht bei Abreisehin­derung

    Hallo!
    Was ist mit "Ver­längerte Leis­tungs­pflicht bei Abreisehin­derung" genau gemeint?
    Ich kann leider keine Erklärung finden.
    Danke!

  • Y.Koch am 28.07.2025 um 15:39 Uhr
    Mai 2024 sehr gut" getestet,2025 50% Preiserhöhung

    Guten Tag, unsere Debeka Auslandsversicherung Tarif AR (sehr gut getestet in 2024) hat in 2025 die Versicherungskosten um satte 50% erhöht!!
    Das ist schon ein echt starkes Stück......

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.07.2025 um 07:32 Uhr
    ERGO Reisekrankenschutz RD

    @atango: Ja, es ist schon schwer nachvollziehbar, warum die ERGO es ihren Kunden so schwer macht, den Tarif abzuschließen.
    Nach unseren Informationen bekommen Sie ihn über die Hotline 0800 3746190, wenn Sie darauf bestehen, dass Sie nur diesen Tarif wünschen.
    Weiterhin wird der Tarif über das Portal Check24 verkauft.
    Nach Information der Ergo sollten auch die Ergo-Geschäftsstellen vor Ort den Abschluss ermöglichen, aber dort weiß man anscheinend auch nicht immer, wie das geht.

  • atango am 14.07.2025 um 19:53 Uhr
    Ist der ERGO-Tarif (für 1 Person) denn zu haben?

    Der ERGO-Tarif RD (laut Heft nicht online erhältlich) ist ein Mysterium. Der ERGO-Berater, den ich extra aufsuchte, zeigte mir in seinem System, dass er nur den DKV-Tarif abschließen kann (günstiger, weniger Leistung). Im Kundenservice-Chat auf der Homepage verwies man erst auch auf den DKV-Tarif (online abschließbar). Meine Frage nach Reisedauer 70 Tage ergab einen Verweis auf die ERV. Als ich explizit nach einem ERGO-Tarif fragte, verwies man mich an den Außendienst. Als ich schrieb, dass ich dort schon war, er mir nicht helfen konnte und ich genau den Tarif aus dem Test-Heft haben wolle, hieß es, die Kundenberaterin habe den Chat verlassen. Im Chat-Protokoll (kann man runterladen) stand dann doch noch eine Antwort: Der DKV-Tarif sei der Richtige. Das ist er aber nicht!
    Handelt es sich um einen Tarif, mit dem man Tests/Rankings gewinnen kann, aber den man als Kunde gar nicht abschließen kann? Für mich spricht nun viel dafür.
    Und hat man ihn, läuft es dann im Schadenfall auch so?