Langsames Arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Wer die Durchschnittsleistung anderer Mitarbeiter dauerhaft um mehr als ein Drittel unterschreitet, kommt bald auf die Abschussliste. Doch so einfach ist es für den Chef nicht, unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. Vor Gericht gelten nur schriftliche Ermahnungen über die schwache Arbeitsleistung. Auf der anderen Seite kann der Mitarbeiter auch gute Erklärungen für sein schlechtes Abschneiden anführen.
Finanztest erklärt, welche Rechte Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben.
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- Wer den Job verliert, kann sich gegen die Kündigung wehren oder eine Abfindung sichern. Wir erklären die Rechtslage und zeigen, welche Schritte wichtig sind.
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- Wer andere im Netz kritisiert, muss sich an Regeln halten. test.de klärt, wann Hasskommentare vor Gericht landen und wo das Recht auf freie Meinungsäußerung endet.
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- Wenn das Gehalt ausbleibt, sollten Beschäftigte schriftlich Zahlung fordern. Bringt das nichts, können sie das Arbeitsgericht einschalten. Das geht auch ohne Anwalt.
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