Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) wegen Verletzung von Aufklärungspflichten zu Schadenersatz verurteilt. Die Bank verschwieg einer Anlegerin, dass sie für die Empfehlung eines geschlossenen Immobilienfonds Provisionen kassierte (Az. I-1 U 36/12).
Die Bank muss der Klägerin nun 34 000 Euro sowie die Kosten des Rechtsstreits ersetzen. Außerdem muss sie alle Schäden ersetzen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Immobilienfonds IVG Euro Select noch entstehen können.
Das Urteil des OLG Düsseldorf ist für Rechtsanwalt Jens Graf auch auf viele andere Fälle übertragbar, in denen Kreditinstitute Anlegern den Kauf von Anteilen an inzwischen notleidenden geschlossenen Fonds empfohlen haben. Sehr häufig hätten Banken Anleger nicht über Provisionen informiert, die sie von den Fondsgesellschaften erhalten haben, erklärte Graf.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision ist nicht zugelassen.
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