
Ruhestand genießen. Bis es soweit ist, sind manchmal einige Klippen zu überspringen. © Getty Images / Westend61 / Stefanie Aumiller
Verlieren ältere Menschen ihren Job, stellen sich Fragen zum Übergang in den Ruhestand und Auswirkungen auf die Rente. Wir geben die wichtigsten Antworten.
Der Verlust des Arbeitsplatzes wirbelt Alltag und Finanzen durcheinander. Ältere Arbeitslose fragen sich obendrein, wie sich der Jobverlust auf die gesetzliche Rente auswirkt. Ältere sind stärker als der Durchschnitt von Arbeitslosigkeit betroffen. Auch sind sie vergleichsweise häufig langzeitarbeitslos. Wir geben Antworten auf wichtige Fragen.
Was ist eigentlich Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber, beantragen Sie es bei der Agentur für Arbeit. Eltern, die Kindergeld erhalten, bekommen grob gerundet 67 Prozent des vorherigen Nettoentgelts, alle anderen um die 60 Prozent. Weiteres Einkommen und Vermögen werden nicht angerechnet.
Die meisten Beschäftigten sind in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert und zahlen Beiträge. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,6 Prozent des Arbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2025 bei 8 050 Euro monatlich. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen diesen Beitrag je zur Hälfte.
Tipp. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel Wann und wie viel die Agentur für Arbeit zahlt.
Reicht das Arbeitslosengeld bis zu meiner Rente?
Wie lange Arbeitslosengeld gezahlt wird, ist unter anderem von Ihrem Alter abhängig und davon, wie lange Sie in der Arbeitslosenversicherung versichert waren. Verlieren Sie ab 50 Ihren Job, gilt meist Folgendes:
- Zwischen 50. und 54. Lebensjahr haben Sie 15 Monate Anspruch auf ALG 1, wenn Sie in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens 30 Monate versichert waren.
- Von 55 bis 57 können Sie 18 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie in den fünf Jahren davor mindestens 36 Monate versichert waren.
- Ab dem 58. Lebensjahr haben Sie 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens 48 Monate versichert waren.
Läuft das Arbeitslosengeld vor der Rente aus, ohne dass Sie einen neuen Job finden und können Sie Ihren Lebensunterhalt auch nicht anders decken, beantragen Sie Bürgergeld.
Rat und Hilfe
Holen Sie Rat ein, bevor Sie wichtige Entscheidungen zu Ihrer weiteren Lebensplanung treffen.
Rentenversicherung. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie kostenfreie Beratungstermine vereinbaren – telefonisch (0 800/10 00 48 00) oder online (deutsche-rentenversicherung.de). Sie kann Ihnen auch Kontakt zu einem ehrenamtlichen Versichertenberater in Ihrer Nähe vermitteln.
Agentur für Arbeit. Detaillierte Informationen und Anträge zum Arbeitslosengeld finden Sie auf der Website der Arbeitsagentur (arbeitsagentur.de). Dort erfahren Sie auch, welche Agentur oder welches Jobcenter vor Ort zuständig ist.
Sozialverbände. Kommt es zu Problemen mit Sozialversicherungsträgern oder wünschen Sie unabhängigen Rat, helfen Sozialverbände wie der VdK (vdk.de) oder SoVD (sovd.de) weiter. Der monatliche Mitgliedsbeitrag kostet rund 7 bis 8 Euro.
Muss ich vorzeitig in Rente gehen?
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, darf die Arbeitsagentur Sie nicht auffordern, vorzeitig eine Altersrente zu beantragen.
Zählen Arbeitslosenzeiten für die abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren?
Teilweise ja. Um ohne Kürzungen, also Abschläge, früher in Rente gehen zu können, müssen Sie mindestens auf 45 Versicherungsjahre kommen. Zu diesen Jahren zählen neben Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auch Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld bezogen haben. Das frühere Arbeitslosengeld 2, heute Bürgergeld, zählt nicht mit.
Allerdings – und das ist wichtig für ältere Versicherte – gilt auch Arbeitslosengeldbezug uneingeschränkt nur bis zwei Jahre vor Rentenbeginn. Danach zählt es nur dann noch als Versicherungszeit, wenn Sie arbeitslos werden, weil Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss oder das Geschäft aufgegeben hat.
Arbeitslosigkeit aus anderen Gründen und auch der Bezug von Bürgergeld oder dem früheren Arbeitslosengeld 2 zählen nicht für eine abschlagsfreie Frührente.
Arbeitslosengeld beantragen oder gleich in Frührente für langjährig Versicherte?
Arbeitslosengeld ist meist höher als die Rente, aber nicht immer. Doch selbst wenn es niedriger ist, kann es sinnvoll sein, mit dem Rentenantrag zu warten. Eventuell vermeiden oder verringern Sie so Rentenabschläge, die bei einem vorzeitigen Rentenbeginn oft anfallen.
Auch erhöhen sich Ihre Rentenansprüche während des Arbeitslosengeldbezugs weiter (siehe nächste Frage). Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung von der gesetzlichen Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit beraten.
Erhöht Arbeitslosengeld die Rente?
Arbeitslosengeld erhöht Ihre Rente. Denn auch die Agentur für Arbeit zahlt Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Der Beitrag errechnet sich auf der Grundlage von 80 Prozent Ihres letzten Bruttoentgelts. Ihre Rentenansprüche sind deshalb niedriger als Sie es wären, wenn Sie weiter arbeiten würden.
Für Arbeitslosengeld-2-Bezug zahlt die Agentur für Arbeit seit 2011 keine Rentenbeiträge mehr an die Rentenkasse.
Wirkt sich eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?
Das kann passieren. Vereinbaren Sie zum Beispiel mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag inklusive Abfindung, drohen Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld. Die Regeln sind kompliziert. Deshalb sollten Sie sich beraten lassen, bevor Sie unterschreiben – gerade wenn Ihnen der ungekürzte Bezug von Arbeitslosengeld wichtig ist, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken.
Fragen Sie bei Betriebsrat, Gewerkschaft, Sozialverbänden oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nach. Einen ersten Überblick, wie Sie Sperrzeiten vermeiden, gibt Merkblatt 17 der Arbeitsagentur.
Kann ich mit einer Abfindung Rentenabschläge ausgleichen?
Ja. Möchten Sie nach einer Kündigung vorzeitig in den Ruhestand, kann es teils zu kräftigen Rentenabschlägen kommen. Es ist es aber möglich, solche Kürzungen durch Sonderzahlungen zu verringern oder ganz auszugleichen. Der Staat hilft: Sie können Ausgleichszahlungen als Altersvorsorgeaufwendungen in gewissem Umfang von der Steuer absetzen. Wie das funktioniert zeigen wir in unserem Artikel Rente erhöhen und Steuern sparen.
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Wer also mit durchschnittlich circa 25-30 Jahren sein Vollzeitstudium abschließt wird behandelt als ob er/sie 12 Jahre kürzer gearbeitet hat, bzw. der Hauptschüler darf früher in Rente? Auf welcher Basis? Meine Frau arbeitet mit Master als DaF Lehrerin und hat jetzt bereits mit 30 Probleme das 8-12 Stunden täglich auszuhalten (zu viel Stehen, über 12.000 Schritte täglich, akustische Belastung). Ihr Gehalt ist das selbe wie von einem Busfahrer. Deutschland macht Studium (und damit den eigentlichen Motor seiner Wirtschaft) unrentabel. Faulheit und geringe Schulleistung werden belohnt!
@A.Schmidt/11.03.2025
Viele Bürgerinnen und Bürger kennen zwar das bekannte Brettspiel "Monopoly", das inzwischen über 100 Jahre alt ist, und seine Spielregeln (inkl. Variationen).
Nur wenige verstehen offenbar den Sinn dieses genialen Brettspiels bzw. die ökonomische Absicht, die die Erfinderin den "einfachen" Bürgern damit spielerisch vermitteln wollte. (Das DIW = "Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung" offenkundig auch nicht.) Aber daran ist schon Elizabeth Magie Phillips, die inzwischen höchstrichterlich als Erfinderin des Brettspiels gilt, vor 100 Jahren gescheitert.
@A.Schmidt/11.03.2025
Es ist zwar unbestreitbar, dass Beamte ceteris paribus (Qualifikation usw.) eine höhere Pension bekommen als Arbeitnehmer. Jedoch lenkt man damit vom grundlegenden Problem ab und das besteht nicht in der Differenz zwischen kleinen und "großen" Renten/Pensionen oder dem Alter der Wähler.
Der erste Bundeswirtschaftsminister der BRD (Ludwig Erhard, CDU), der das ökonomische und soziale Scheitern der Demokratie von Weimar (1918 bis 1933) und das totalitäre Regime von 1933 bis 1945 miterlebt hatte, wollte nach dem Ende des Krieges mit seiner Sozialen Marktwirtschaft einmal die "alte konservative soziale Struktur überwinden" und "Wohlstand für Alle" schaffen. Davon ist heute keine Rede mehr und zwar mit Ausnahme der unbedeutenden Partei "Die Linke" bei keiner Partei, die es 2025 in den Dt. Bundestag geschafft hat. Wir leben wieder wie am Ende der Weimarer Republik in plutokratischen Verhältnissen. Multimilliardäre werden immer reicher und die Armen immer zahlreicher.
Die steigenden Renten sind ein Wahlgeschenk an die Rentner. Eines, das von den Beitragszahlern getragen wird. Das jetzt angekündigte Rentenpaket II wird den Beitragssatz für die Berufstätigen deutlich steigern, laut DIW von heute 18,6 % auf 22 % innerhalb von vierzehn Jahren.
Friedrich Merz wird bald 70 Jahre alt, und so eine Politik macht er auch. Die SPD als Renterpartei ist nicht anders. Beide Parteien haben viele Wähler über Sechzig.
Viel wichtiger wäre eine Angleichung von Pensionen und Renten. Außerdem bräuchten wir ein Plus bei kleinen Renten und ein Minus bei großen Renten. Insofern macht die Einkommenssteuer auf Renten schon Sinn, weil viele wohlhabende Renter neben der oft schmalen gesetzlichen Rente noch Haus, Aktien und andere Einkommen haben. Ganz anders bei den Mindestlohnbeziehern und den Ostdeutschen, wo die Durchschnittsrenten wirklich gering sind.
@Rüdiger-H: Die Mütterrente ist nicht neu. Es gibt keinen Handlungsbedarf für Mütter, die sich bereits in der Altersrente befinden. Der Rentenversicherungsträger berücksichtigt die Kindererziehungszeiten.
www.test.de/kindererziehungszeiten