Punkt 1: Rentenkonto klären
Stellen Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung und machen Sie Ihren Versicherungsverlauf vollständig. Nur dann können Sie sicher sein, die Rente in der Höhe zu erhalten, die Ihnen zusteht. Eine Beratungsstelle nennt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung.
Punkt 2: Rentenhöhe herausfinden
Die Höhe Ihrer monatlichen Erwerbsminderungsrente finden Sie in der Renteninformation. Sie wird Versicherten ab 27 Jahren jährlich zugeschickt.
Punkt 3: Krankengeschichte dokumentieren
Wichtig ist, dass Ihr Gesundheitszustand gut dokumentiert ist. Sie müssen darauf achten, was in Entlassungsberichten von Kliniken oder den Befundberichten Ihrer Ärzte steht. Am besten Ärzte immer darauf hinweisen, wie wichtig diese Berichte für Sie sind. Sind sie schlampig ausgefüllt, erschwert das den Weg zur Erwerbsminderungsrente sehr. Dokumentieren Sie Ihre Krankengeschichte lückenlos am besten anhand einer Tabelle (Krankheitsverlauf, wichtige Behandlungen, Operationen, Rehamaßnahmen).
Punkt 4: Antrag stellen
Für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente müssen Sie ein ganzes Formularpaket ausfüllen. Die Versichertenberater der Rentenversicherung helfen Ihnen. Vereinbaren Sie einen Termin. Halten Sie ärztliche Atteste und die Geburtsurkunde bereit. Geben Sie nur Kopien und keine Originale aus der Hand.
Punkt 5: Hilfe holen
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Rentenversicherungsträger, können Sie Mitglied in einem Sozialverband werden. Beim VdK oder SoVD zum Beispiel kostet die Mitgliedschaft monatlich für eine Einzelperson zwischen sechs und acht Euro. Dafür erhalten Sie Beratung in allen Feldern des Sozialrechts, und auch praktische Hilfe etwa beim Ausfüllen des Rentenantrags. Auch Gewerkschaften unterstützen und beraten ihre Mitgliedern bei Erwerbsminderung.
Punkt 6: Einkommensausfall überbrücken
Während des Verfahrens haben Sie in der Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld. Endet Ihr Krankengeldanspruch, melden Sie sich – auch bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis – bei der Arbeitsagentur. Eventuell können Sie bis zur Entscheidung einen Arbeitslosengeldanspruch haben.
Punkt 7: Bescheid prüfen
Schickt Ihnen die Rentenversicherung den Rentenbescheid zu, prüfen Sie ihn sofort. Wird Ihr Antrag abgelehnt oder nur die halbe Rente bewilligt, obwohl Sie kaum arbeiten können, widersprechen Sie. Wie Sie dabei vorgehen, erklären wir im Abschnitt „Wenn der Antrag abgelehnt wird“.
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- Menschen mit Schwerbehinderung können früher in Rente gehen. Wir zeigen, ab wann und unter welchen Voraussetzungen – und wie sich die frühe Rente finanziell auswirkt.
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- Ein früher Rentenstart ist für viele attraktiv. Oft aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen. Er kann aber auch finanziell interessant sein. Wir zeigen, wann.
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- Selbstständige, Frührentner oder Beamte können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuern sinken lässt.
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Kommentarliste
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@alle: Bei Fragen zum Einfluss der Zeiten des Erhaltens einer (Teil-) Erwerbsminderungsrente macht es Sinn, sich individuell beraten zu lassen.
Welche Auswirkung hat eine unbefristete, aber teilweise Erwerbsminderungsrente, auf die spätere Altersrente?
Erfolgt mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze ein Wechsel von einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in die Regelaltersrente, wird die Zeit des Rentenbezugs als Anrechnungszeit berücksichtigt bewertet.
Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht in der Regel zusätzlich der Hinzuverdienst. Daraus ergibt sich ein Zusammentreffen von Beitrags- und Anrechnungszeit. Es entstehen somit sogenannte beitragsgeminderte Zeiten. Das bedeutet, dass die Zeit zunächst so bewertet wird, als sei sie lediglich eine Beitragszeit. Zudem wird die Zeit noch so bewertet, als sei sie eine Anrechnungszeit. Ergeben sich aus der Bewertung als Anrechnungszeit höhere Entgeltpunkte, wird der Differenzbetrag an Entgeltpunkten zusätzlich berücksichtigt.
@HoMa04: Bitte vereinbaren Sie bei der Rentenversicherungsträgerin ein individuellen Beratungstermin, um die unterschiedlichen Alternativen und deren Auswirkungen auf die Altersrente zu berechnen.
Ich beziehe eine Teil EM- Rente. Wirkt sich mein Hinzuverdienst auf die Höhe der Altersrente aus? Ich überlege meine Arbeitszeit weiter zu reduzieren und würde gerne die Auswirkungen auf die Altersrente kennen. Und wie sieht es aus, wenn ich in die Rente mit 63 gehe. Oder ist das alles egal und meine spätere Altersrente ist immer das doppelte meiner Teil EM Rente?
Ich finde hierzu leider nirgends Informationen.
@Question777: Wir haben zu den Voraussetzungen der sog. Zurechnungszeit bisher nicht berichtet. Bitte lesen Sie die Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund dazu und lassen Sie sich von Ihrer Rentenversicherungsträgerin dazu individuell beraten, welche Auswirkungen die Zurechnungszeiten auf Ihren Rentenverlauf haben:
www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/Z/zurechnungszeit.html
Mich würde mal interessieren, wie sich bei einer befristeten vollen EMR die Jahre des Rentenbezugs auf die Rentenpunkte auswirken, bei dem hypothetischen Fall, dass die Rente nicht verlängert wird. Also nach der Befristung wieder gearbeitet wird. Wie werden dann die Jahre des Rentenbezugs in den Rentenpunkten berücksichtigt?