Erwerbs­minderungs­rente

7 Punkte, die Sie beachten sollten

Punkt 1: Renten­konto klären

Stellen Sie bei der Renten­versicherung einen Antrag auf Kontenklärung und machen Sie Ihren Versicherungs­verlauf voll­ständig. Nur dann können Sie sicher sein, die Rente in der Höhe zu erhalten, die Ihnen zusteht. Eine Beratungs­stelle nennt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung.

Punkt 2: Rentenhöhe heraus­finden

Die Höhe Ihrer monatlichen Erwerbs­minderungs­rente finden Sie in der Renten­information. Sie wird Versicherten ab 27 Jahren jähr­lich zuge­schickt.

Punkt 3: Kranken­geschichte dokumentieren

Wichtig ist, dass Ihr Gesund­heits­zustand gut dokumentiert ist. Sie müssen darauf achten, was in Entlassungs­berichten von Kliniken oder den Befundbe­richten Ihrer Ärzte steht. Am besten Ärzte immer darauf hinweisen, wie wichtig diese Berichte für Sie sind. Sind sie schlampig ausgefüllt, erschwert das den Weg zur Erwerbs­minderungs­rente sehr. Dokumentieren Sie Ihre Kranken­geschichte lückenlos am besten anhand einer Tabelle (Krank­heits­verlauf, wichtige Behand­lungen, Operationen, Rehamaß­nahmen).

Punkt 4: Antrag stellen

Für den Antrag auf Erwerbs­minderungs­rente müssen Sie ein ganzes Formularpaket ausfüllen. Die Versichertenberater der Renten­versicherung helfen Ihnen. Vereinbaren Sie einen Termin. Halten Sie ärzt­liche Atteste und die Geburts­urkunde bereit. Geben Sie nur Kopien und keine Originale aus der Hand.

Punkt 5: Hilfe holen

Haben Sie Schwierig­keiten mit Ihrem Renten­versicherungs­träger, können Sie Mitglied in einem Sozial­verband werden. Beim VdK oder SoVD zum Beispiel kostet die Mitgliedschaft monatlich für eine Einzel­person zwischen sechs und acht Euro. Dafür erhalten Sie Beratung in allen Feldern des Sozial­rechts, und auch praktische Hilfe etwa beim Ausfüllen des Rentenantrags. Auch Gewerkschaften unterstützen und beraten ihre Mitgliedern bei Erwerbs­minderung.

Punkt 6: Einkommens­ausfall über­brücken

Während des Verfahrens haben Sie in der Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld. Endet Ihr Krankengeld­anspruch, melden Sie sich – auch bei fort­bestehendem Arbeits­verhältnis – bei der Arbeits­agentur. Eventuell können Sie bis zur Ent­schei­dung einen Arbeits­losengeld­anspruch haben.

Punkt 7: Bescheid prüfen

Schickt Ihnen die Renten­versicherung den Renten­bescheid zu, prüfen Sie ihn sofort. Wird Ihr Antrag abge­lehnt oder nur die halbe Rente bewil­ligt, obwohl Sie kaum arbeiten können, wider­sprechen Sie. Wie Sie dabei vorgehen, erklären wir im Abschnitt „Wenn der Antrag abgelehnt wird“.

Mehr zum Thema

35 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.09.2024 um 11:14 Uhr
    Teil-Erwerbsminderungsrente / Altersrente

    @alle: Bei Fragen zum Einfluss der Zeiten des Erhaltens einer (Teil-) Erwerbsminderungsrente macht es Sinn, sich individuell beraten zu lassen.

    Welche Auswirkung hat eine unbefristete, aber teilweise Erwerbsminderungsrente, auf die spätere Altersrente?

    Erfolgt mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze ein Wechsel von einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in die Regelaltersrente, wird die Zeit des Rentenbezugs als Anrechnungszeit berücksichtigt bewertet.
    Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht in der Regel zusätzlich der Hinzuverdienst. Daraus ergibt sich ein Zusammentreffen von Beitrags- und Anrechnungszeit. Es entstehen somit sogenannte beitragsgeminderte Zeiten. Das bedeutet, dass die Zeit zunächst so bewertet wird, als sei sie lediglich eine Beitragszeit. Zudem wird die Zeit noch so bewertet, als sei sie eine Anrechnungszeit. Ergeben sich aus der Bewertung als Anrechnungszeit höhere Entgeltpunkte, wird der Differenzbetrag an Entgeltpunkten zusätzlich berücksichtigt.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.09.2024 um 13:33 Uhr
    Teil-Erwerbsminderungsrente/Arbeitszeitverkürzung

    @HoMa04: Bitte vereinbaren Sie bei der Rentenversicherungsträgerin ein individuellen Beratungstermin, um die unterschiedlichen Alternativen und deren Auswirkungen auf die Altersrente zu berechnen.

  • HoMa04 am 05.09.2024 um 17:59 Uhr
    Auswirkung Hinzuverdienst bei Teil EM-Rente ?

    Ich beziehe eine Teil EM- Rente. Wirkt sich mein Hinzuverdienst auf die Höhe der Altersrente aus? Ich überlege meine Arbeitszeit weiter zu reduzieren und würde gerne die Auswirkungen auf die Altersrente kennen. Und wie sieht es aus, wenn ich in die Rente mit 63 gehe. Oder ist das alles egal und meine spätere Altersrente ist immer das doppelte meiner Teil EM Rente?
    Ich finde hierzu leider nirgends Informationen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.09.2024 um 17:21 Uhr
    Zurechnungszeiten

    @Question777: Wir haben zu den Voraussetzungen der sog. Zurechnungszeit bisher nicht berichtet. Bitte lesen Sie die Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund dazu und lassen Sie sich von Ihrer Rentenversicherungsträgerin dazu individuell beraten, welche Auswirkungen die Zurechnungszeiten auf Ihren Rentenverlauf haben:
    www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/Z/zurechnungszeit.html

  • Question777 am 01.09.2024 um 01:49 Uhr
    Auswirkung einer befristeten vollen EMR

    Mich würde mal interessieren, wie sich bei einer befristeten vollen EMR die Jahre des Rentenbezugs auf die Rentenpunkte auswirken, bei dem hypothetischen Fall, dass die Rente nicht verlängert wird. Also nach der Befristung wieder gearbeitet wird. Wie werden dann die Jahre des Rentenbezugs in den Rentenpunkten berücksichtigt?