Bei vielen Antragstellern klappt es mit der Erwerbsminderungsrente nicht oder nicht im ersten Anlauf. Dabei lehnen die Rentenversicherungsträger einen Antrag entweder komplett ab oder sie sprechen einem Antragsteller statt der vollen nur die halbe Rente zu. Versicherte sollten daher ihren Rentenbescheid prüfen.
Einen Monat Zeit für Widerspruch
Scheitert der Antrag, können Versicherte Widerspruch einlegen. Dazu haben sie in der Regel einen Monat Zeit. Versicherte, die im Ausland leben, haben bis zu drei Monate Zeit. Es ist also wichtig, schnell zu reagieren.
Die Begründung für den Widerspruch können Versicherte noch später nachreichen. Sie sollten dies aber in ihrem ersten Schreiben gleich ankündigen. Um die Begründung möglicht zielgerichtet zu verfassen, sollten Versicherte Einsicht in entscheidungserhebliche Unterlagen beantragen. Das können etwa medizinische Gutachten der Rentenversicherung sein.
Gerade kranken Menschen fällt es oft schwer, sich gegen die Entscheidungen von Sozialversicherungsträgern zu wehren. Die Sachverhalte sind sehr komplex und die Kommunikation der Träger oft unverständlich. Es ist wichtig, sich rechtzeitig Unterstützung zu holen. Helfen können Sozialverbänden wie der VdK oder SoVD.
Versicherungsträger entscheidet nach Aktenlage
Die gesetzliche Rentenversicherung entscheidet oft zunächst nach Aktenlage über die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, findet das problematisch. Dabei könne es schnell zu Fehleinschätzungen kommen. „Die Entscheidung nach Aktenlage wird vielen Menschen nicht gerecht. Ihre Krankheitsbilder werden nicht richtig erkannt. Vor allem Kombinationen aus mehreren Krankheitsbildern – chronische Schmerzen und psychische Erkrankung zum Beispiel“, sagt sie.
Nach dem Widerspruch bleibt die Klage vor dem Sozialgericht
Lehnt der Rentenversicherer den Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente auch nach dem Widerspruch ab, bleibt Versicherten eine Klage vor dem Sozialgericht. Gut zu wissen: Gerichtskosten fallen nicht an.
Bei Rentenanträgen und Widersprüchen ziehen die Rentenversicherungsträger immer ihre eigenen Gutachter zurate. Erst das Gericht bestellt in der Regel einen neutralen Gutachter.
Entscheidet dieser Gutachter zugunsten des Versicherten, bewilligt die gesetzliche Rentenversicherung häufig die Rente, noch bevor es zu einem Urteil kommt. Die Richter folgen in den meisten Fällen einem solchen Gutachten.
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@Thomas.Hahn: Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, wer wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Grundlage für die Feststellung des gesundheitlichen Leistungsvermögens ist das sozialmedizinisch festgestellte Leistungsbild bezogen auf die körperliche, geistige, psychische Belastbarkeit; hierbei wird abgestellt auf eine zumutbare tägliche Arbeitszeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche. Arbeiten Sie knapp unter sechs Stunden täglich an sechs Tagen in der Woche überschreiten Sie damit die zumutbare Arbeitszeit, die der Rentengewährung zu Grunde liegt. Dies ist die allgemeine Regel. Sie sollten aber direkt bei der Rentenversicherung prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Ihrem individuellen Fall noch zutreffen.
@halodu1: Die Hinweise zum Vorgehen nach Ablehnung des Antrags finden Sie unter Punkt 4. Lassen Sie sich hierzu bei einem Sozialverband (VdK oder SoVD) beraten.
Hallo.Ich hatte jetzt den zweiten Herzinfarkt und es wird die Rente immer und immer wieder abgelehnt.was kann ich dagegen tun
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Selbsständigimnetz: Wir wissen nicht, warum die Rentenversicherung Ihren Antrag ablehnt. Lassen Sie sich in der Sache bitte beraten von einem Sozialverband www.sovd.de und www.vdk.de oder einem Rentenberater.