Erwerbs­minderungs­rente

Wenn der Antrag abge­lehnt wird – richtig reagieren

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Bei vielen Antrag­stel­lern klappt es mit der Erwerbs­minderungs­rente nicht oder nicht im ersten Anlauf. Dabei lehnen die Renten­versicherungs­träger einen Antrag entweder komplett ab oder sie sprechen einem Antrag­steller statt der vollen nur die halbe Rente zu. Versicherte sollten daher ihren Rentenbescheid prüfen.

Einen Monat Zeit für Wider­spruch

Scheitert der Antrag, können Versicherte Wider­spruch einlegen. Dazu haben sie in der Regel einen Monat Zeit. Versicherte, die im Ausland leben, haben bis zu drei Monate Zeit. Es ist also wichtig, schnell zu reagieren.

Die Begründung für den Wider­spruch können Versicherte noch später nach­reichen. Sie sollten dies aber in ihrem ersten Schreiben gleich ankündigen. Um die Begründung möglicht zielge­richtet zu verfassen, sollten Versicherte Einsicht in entscheidungs­erhebliche Unterlagen beantragen. Das können etwa medizi­nische Gutachten der Renten­versicherung sein.

Gerade kranken Menschen fällt es oft schwer, sich gegen die Entscheidungen von Sozial­versicherungs­trägern zu wehren. Die Sach­verhalte sind sehr komplex und die Kommunikation der Träger oft unver­ständlich. Es ist wichtig, sich recht­zeitig Unterstüt­zung zu holen. Helfen können Sozial­verbänden wie der VdK oder SoVD.

Versicherungs­träger entscheidet nach Aktenlage

Die gesetzliche Renten­versicherung entscheidet oft zunächst nach Aktenlage über die Bewil­ligung einer Erwerbs­minderungs­rente. Verena Bentele, Präsidentin des Sozial­verbands VdK, findet das problematisch. Dabei könne es schnell zu Fehl­einschät­zungen kommen. „Die Entscheidung nach Aktenlage wird vielen Menschen nicht gerecht. Ihre Krank­heits­bilder werden nicht richtig erkannt. Vor allem Kombinationen aus mehreren Krank­heits­bildern – chro­nische Schmerzen und psychische Erkrankung zum Beispiel“, sagt sie.

Nach dem Wider­spruch bleibt die Klage vor dem Sozialge­richt

Lehnt der Renten­versicherer den Antrag auf eine Erwerbs­minderungs­rente auch nach dem Wider­spruch ab, bleibt Versicherten eine Klage vor dem Sozialge­richt. Gut zu wissen: Gerichts­kosten fallen nicht an.

Bei Renten­anträgen und Wider­sprüchen ziehen die Renten­versicherungs­träger immer ihre eigenen Gutachter zurate. Erst das Gericht bestellt in der Regel einen neutralen Gutachter.

Entscheidet dieser Gutachter zugunsten des Versicherten, bewil­ligt die gesetzliche Renten­versicherung häufig die Rente, noch bevor es zu einem Urteil kommt. Die Richter folgen in den meisten Fällen einem solchen Gutachten.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.09.2023 um 13:23 Uhr
    tgl. weniger als 6 Std. - an 7 Tagen (theoretisch)

    @Thomas.Hahn: Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, wer wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Grundlage für die Feststellung des gesundheitlichen Leistungsvermögens ist das sozialmedizinisch festgestellte Leistungsbild bezogen auf die körperliche, geistige, psychische Belastbarkeit; hierbei wird abgestellt auf eine zumutbare tägliche Arbeitszeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche. Arbeiten Sie knapp unter sechs Stunden täglich an sechs Tagen in der Woche überschreiten Sie damit die zumutbare Arbeitszeit, die der Rentengewährung zu Grunde liegt. Dies ist die allgemeine Regel. Sie sollten aber direkt bei der Rentenversicherung prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Ihrem individuellen Fall noch zutreffen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.09.2023 um 10:12 Uhr
    Ablehnung

    @halodu1: Die Hinweise zum Vorgehen nach Ablehnung des Antrags finden Sie unter Punkt 4. Lassen Sie sich hierzu bei einem Sozialverband (VdK oder SoVD) beraten.

  • hallodu1 am 11.09.2023 um 09:41 Uhr
    Rente

    Hallo.Ich hatte jetzt den zweiten Herzinfarkt und es wird die Rente immer und immer wieder abgelehnt.was kann ich dagegen tun

  • Thomas.Hahn am 10.09.2023 um 10:44 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.09.2023 um 15:11 Uhr
    Frage zu Beitrag

    @Selbsständigimnetz: Wir wissen nicht, warum die Rentenversicherung Ihren Antrag ablehnt. Lassen Sie sich in der Sache bitte beraten von einem Sozialverband www.sovd.de und www.vdk.de oder einem Rentenberater.