Bei vielen Antragstellern klappt es mit der Erwerbsminderungsrente nicht oder nicht im ersten Anlauf. Dabei lehnen die Rentenversicherungsträger einen Antrag entweder komplett ab oder sie sprechen einem Antragsteller statt der vollen nur die halbe Rente zu. Versicherte sollten daher ihren Rentenbescheid prüfen.
Einen Monat Zeit für Widerspruch
Scheitert der Antrag, können Versicherte Widerspruch einlegen. Dazu haben sie in der Regel einen Monat Zeit. Versicherte, die im Ausland leben, haben bis zu drei Monate Zeit. Es ist also wichtig, schnell zu reagieren.
Die Begründung für den Widerspruch können Versicherte noch später nachreichen. Sie sollten dies aber in ihrem ersten Schreiben gleich ankündigen. Um die Begründung möglicht zielgerichtet zu verfassen, sollten Versicherte Einsicht in entscheidungserhebliche Unterlagen beantragen. Das können etwa medizinische Gutachten der Rentenversicherung sein.
Gerade kranken Menschen fällt es oft schwer, sich gegen die Entscheidungen von Sozialversicherungsträgern zu wehren. Die Sachverhalte sind sehr komplex und die Kommunikation der Träger oft unverständlich. Es ist wichtig, sich rechtzeitig Unterstützung zu holen. Helfen können Sozialverbänden wie der VdK oder SoVD.
Versicherungsträger entscheidet nach Aktenlage
Die gesetzliche Rentenversicherung entscheidet oft zunächst nach Aktenlage über die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, findet das problematisch. Dabei könne es schnell zu Fehleinschätzungen kommen. „Die Entscheidung nach Aktenlage wird vielen Menschen nicht gerecht. Ihre Krankheitsbilder werden nicht richtig erkannt. Vor allem Kombinationen aus mehreren Krankheitsbildern – chronische Schmerzen und psychische Erkrankung zum Beispiel“, sagt sie.
Nach dem Widerspruch bleibt die Klage vor dem Sozialgericht
Lehnt der Rentenversicherer den Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente auch nach dem Widerspruch ab, bleibt Versicherten eine Klage vor dem Sozialgericht. Gut zu wissen: Gerichtskosten fallen nicht an.
Bei Rentenanträgen und Widersprüchen ziehen die Rentenversicherungsträger immer ihre eigenen Gutachter zurate. Erst das Gericht bestellt in der Regel einen neutralen Gutachter.
Entscheidet dieser Gutachter zugunsten des Versicherten, bewilligt die gesetzliche Rentenversicherung häufig die Rente, noch bevor es zu einem Urteil kommt. Die Richter folgen in den meisten Fällen einem solchen Gutachten.
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@Selbständigeimnetz: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Rentenberatung. Diese bekommen Sie beim Rentenversicherungsträger.
Im Artikel haben wir dargestellt, dass man mindestens auf 5 Jahre Beitragszeit kommen muss sowie dass bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Mindestversicherungszeiten kürzer sind.
Paragraf 53 Abs. 1 SGB VI bestimmt für die vorzeitige Wartezeiterfüllung, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt oder dass die Beschädigung beim Wehr- oder Zivildienst entstanden ist.
Die Erleichterten Voraussetzungen ergeben sich nicht allein aus der Erfüllung des Wehr- oder Zivildienstes. Auch ein Studium führt nicht zur Verkürzung der Mindestversicherungszeit. Eine Ausbildung führt in der Regel zu Pflichtbeitragszeiten.
Hallo liebes test.de Team,
ich habe mit der Rentenversicherung telefoniert, die mir sagt, dass ich fünf Jahre am Stück Pflichtbeiträge gezahlt haben muss. Die Zeiten der Anrechnung aus Ausbildung, Wehrdienst und Studium zählen nicht, da es zu lange her ist. Ich zahle seit 01.01.2019 bis 01.07.2020 freiwillige Beiträge, seit dem Pflichtbeiträge. Nun sagt die Rentenversicherung, ich müsse noch vier Jahre Pflichtbeiträge am Stück zahlen, um einen Anspruch zu haben. In Ihrem Artikel steht jedoch, dass drei der letzten fünf Jahre Pflichtbeiträge gezahlt werden müssen und auch die anderen Zeiten aus Ausbildung, Wehrdienst und Studium zählen.
Liebe Grüße
Der VdK erteilt eine Mitgliedschaft erst,nach der jährlichen Bezahlung.Ein Verfahren wird eingeleitet,wenn der Mandant nachweisen kann,dass er/sie eine Rechtsschutzversicherung hat,die Sozialrecht abdeckt.
Die Erwerbsminderung wurde bei mir 3x abgelehnt.Nachdem3.Mal hat es mir gereicht,ich ging in Widerspruch.Und danach suchte ich professionelle Hilfe.
So richtig läuft es nicht beim VdK und man macht die umfassende Zuarbeit für die Anwälte.Ich habe das Problem erkannt und meine Mitgliedschaft gekündigt.Meine Gewerkschaft gab mir den Rat,mir besser einen Anwalt für Sozialrecht zu nehmen.
Es ging vor das SG.Recht bekam ich immer noch nicht,weil der Gutachter des Gerichts,einen Fehler machte.Also,wieder Widerspruch.Jetzt geht es in die nächst höhere Instanz.
Mittlerweile sind 3 1/2 Jahre vergangen und das Ende ist noch nicht in Sicht.Die Ärzte haben mich nach meinem schweren AU 2015,arbeitsunfähig geschrieben.3/4Jahr Krankenhaus,2 J. Reha,arbeitslos.
Für die DRV bin ich arbeitsfähig!
Derzeit wird eine Musterklage beim Bundessozialgericht zur Aufhebung einer Stichtagsregelung bei Erwerbsminderungsrenten geführt.
Ziel der Musterklage ist, dass eine seit 2019 geltende Neuregelung auch für Bestandsrentner Anwendung finden soll, die vor 2019 bereits die Rente bewilligt bekommen haben.
Damit würden diese Renten zum Teil deutlich höher ausfallen. Eine Nachzahlung für maximal vier Kalenderjahre wäre rückwirkend ab Antragstellung möglich.
Das Urteil des Bundessozialgerichts wird im kommenden Jahr erwartet.
Um etwaige Ansprüche zu sichern und eine ein Jahr längere Nachzahlung zu bekommen, ist es empfehlenswert umgehend einen Überprüfungsantrag zu stellen.
Die Versicherungsämter helfen dabei u. a. weiter.
@Thomas.Hahn: Vielen Dank. Wir haben die Angaben korrigiert. Richtig ist: "Rund 42 Prozent der Anträge auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente wurden abgelehnt." (TK)