Zahn­zusatz­versicherungen im Vergleich

Diese Kosten über­nimmt die Zahn­zusatz­versicherung

Datum:
  • Text: Alisa Kostenow, Ulrike Steck­könig
  • Testleitung: Michael Nischalke
  • Faktencheck: Angela Ortega Stülper

Die Rechenbei­spiele zeigen, was die Kasse zahlt und welche Kosten Patienten tragen. Wie viel davon die einzelnen Tarife erstatten, steht im Test Zahnzusatzversicherung.

Zahn­zusatz­versicherungen im Vergleich Testergebnisse für 285 Zahn­zusatz­versicherungen freischalten

Die gesetzlichen Krankenkassen über­nehmen beim Zahn­ersatz immer nur einen Fest­zuschuss, der je nach Diagnose unterschiedlich ausfällt. Er bezieht sich außerdem nur auf die sogenannte Regel­versorgung: eine kostengüns­tige Behand­lung, die wirt­schaftlich und zweck­mäßig ist. Davon trägt die Kasse mindestens 60 Prozent. Wer besseren Zahn­ersatz will, zahlt deutlich mehr – oder hat eine Zahn­zusatz­versicherung.

Mit höherem Bonus mehr Geld von der Kasse

Etwas mehr Geld von der Krankenkasse zur Regel­versorgung gibt es für gesetzlich Versicherte unabhängig vom Einkommen, wenn sie einmal jähr­lich zur Kontroll­unter­suchung zum Zahn­arzt gehen. Das müssen sie sich mit einem Stempel im Bonus­heft bestätigen lassen. Sie erhalten dann einen höheren Fest­zuschuss, maximal 75 Prozent (Höchst­bonus). Bei einer Rechnung mit hohem Privat­anteil ist das zwar nur eine kleine Hilfe, aber auch einige Zahn­zusatz­versicherungen gewähren Kunden, die regel­mäßig zum Zahn­arzt gehen, höhere Erstattungen.

Um zu verdeutlichen, bei welchen Zahnbe­hand­lungen über­haupt welche Kosten für Patientinnen und Patienten entstehen können, rechnen wir verschiedene Beispiele vor.

Kassenkrone für 382 Euro

Zahn­zusatz­versicherungen im Vergleich - Die besten Tarife für schöne Zähne

© Luci Götz

(Voll­guss­krone aus edel­metall­freier Legierung)

Für den Befund „1.1 Erhaltungs­würdiger Zahn mit weit­gehender Zerstörung der ­klinischen Krone“ ist als Regel­versorgung eine Krone aus ­einer Nicht­edel­metall­legierung (NEM) vorgesehen. Dieses Material kostet weniger als gold­haltige Legierungen. Da es sich um einen Seiten­zahn im nicht sicht­baren Bereich (Unterkiefer, Zahn 5) handelt, über­nimmt die Kasse keine Kosten für eine zahn­farbene Verblendung. Die Regel­versorgung wird nach den kassenzahn­ärzt­lichen Abrechnungs­regeln für Zahn­arzt­leistungen (Bema) und für Labor­leistungen (BEL) abge­rechnet.

Gesamt­kosten: 382 Euro

  • Kassen­zuschuss: 286 Euro (Fest­zuschuss 2025 mit Höchst­bonus)
  • Eigen­anteil: 96 Euro
  • Zahn­zusatz­versicherung deckt 0 bis 96 Euro

Krone plus privates Extra für 764 Euro

(Voll­verblendete Metall-Keramik-Krone im nicht sicht­baren Bereich)

Hierbei handelt sich um eine optisch ansprechendere Versorgung für den Befund oben. Die Metall­krone wird dazu mit zahn­farbener Keramik über­zogen. Der Zahn­arzt rechnet fast voll­ständig nach der privatzahn­ärzt­lichen Gebühren­ordnung (GOZ) ab. In der GOZ können Zahn­ärzte den Gebühren­satz nach Schwierig­keit der Behand­lung anheben.

Zusammenset­zung der Kosten:

  • Material- und Labor­kosten: 382 Euro
    (davon 191 Euro für die Verblendung)
  • Zahn­ärzt­liche Leistungen: 382 Euro (davon 29 Euro ­Regel­versorgung nach Bema, 353 Euro private Leistungen, ­berechnet nach GOZ mit dem 2,7-­fachen Gebühren­satz)

Gesamt­kosten: 764 Euro

  • Kassen­zuschuss: 286 Euro (Fest­zuschuss 2025 mit Höchst­bonus)
  • Eigen­anteil: 478 Euro
  • Zahn­zusatz­versicherung deckt 48 bis 478 Euro

Inlay für 852 Euro

Zahn­zusatz­versicherungen im Vergleich - Die besten Tarife für schöne Zähne

© Luci Götz

(Dreiflächiges Keramik-Inlay)

Ein Inlay ist eine harte Einlagefüllung für ein Loch im Zahn, das normaler­weise mit Komposite (Kunststoffüllungen) gefüllt würde. Der Zahn­techniker fertigt es nach einem Abdruck­modell zum Beispiel aus einer Gold­legierung oder aus Keramik an. Dafür zahlt die Kasse keinen Fest­zuschuss, sondern nur so viel, wie sie für die Füllung zahlen würde. Der Zahn­arzt rechnet hier voll­ständig nach dem teureren privatzahn­ärzt­lichen System ab.

Zusammenset­zung der Kosten:

  • Material- und Labor­kosten: 426 Euro
  • Zahn­ärzt­liche Leistungen: 426 Euro (berechnet nach GOZ mit dem 3,0-fachen Gebühren­satz)

Gesamt­kosten: 852 Euro

  • Kassen­zuschuss: 60 Euro (Kosten ­einer dreiflächigen plastischen Füllung)
  • Eigen­anteil: 792 Euro
  • Zahn­zusatz­versicherung deckt 0 bis 792 Euro

Krone auf Implantat für 4 847 Euro

Zahn­zusatz­versicherungen im Vergleich - Die besten Tarife für schöne Zähne

© Luci Götz

(Implantat mit voll­ständig verblendeter Metall-Keramik-Krone)

Der Befund heißt hier „2.1 Zahn­begrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“. Es handelt sich um Zahn 5 im Unterkiefer, einen Seiten­zahn im nicht sicht­baren Bereich. Die Regel­versorgung wäre eine unver­blendete Brücke aus einer Metall­legierung ohne Gold­anteil, die an den Nach­barzähnen befestigt wird. Ein Implantat ist eine künst­liche Zahnwurzel, meist aus Metall, einge­schraubt in den Kieferknochen. Darauf wird der Zahn­ersatz (Supra­konstruktion) befestigt. Der Zahn­arzt rechnet seine Leistungen komplett nach der für privatzahn­ärzt­liche Abrechnung gültigen Gebühren­ordnung (GOZ) ab. Wir gehen hier von einer teuren Behand­lung aus, bei der zunächst ein Knochen­aufbau erforderlich ist, bevor der Zahn­arzt das Implantat einsetzen kann.

Zusammenset­zung der Kosten:

  • Implantat: 3 635 Euro, davon Material­kosten: 1 054 Euro, ­implantologische Leistungen 1 018 Euro (je zur Hälfte ­berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz), Knochen­aufbau: 1 563 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz)
  • Supra­konstruktion: 1 212 Euro, davon Material- und ­Labor­kosten: 606 Euro (mit 182 Euro für Verblendung) und zahn­ärzt­liche Leistungen 606 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz)

Gesamt­kosten: 4 847 Euro

  • Kassen­zuschuss: 662 Euro (Fest­zuschuss 2025 mit Höchst­bonus)
  • Eigen­anteil: 4 185 Euro
  • Zahn­zusatz­versicherung deckt 186 bis 4 185 Euro

Zahn­zusatz­versicherungen im Vergleich Testergebnisse für 285 Zahn­zusatz­versicherungen freischalten

Mehr zum Thema

420 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.09.2025 um 11:03 Uhr
    Nachteil der Alterungsrückstellungen

    @HHinz: Von den Altersrückstellungen können die Versicherten nur profitieren, wenn sie auch im Alter beim Versicherer bleiben. Mit dem Wechsel des Versicherers geht der Vorteil der Beitragsminderung im Alter verloren.

  • HHinz am 29.09.2025 um 09:30 Uhr
    Alterungsrückstellung: Ja oder Nein?

    Ich bin 50 Jahre alt und habe bislang keine Zahnzusatzversicherung. Ihr Gut&Günstig-Testsieger LKH: ZU90+ bietet einen Tarif mit Alterungsrückstellung an. Statt 30 Euro pro Monat würde ich 40 Euro bezahlen. "So halten Sie die Beiträge später niedrig", heißt es auf der LKH-Website.
    Natürlich wissen wir alle nicht, wie sich die Preise entwickeln werden. Sie schreiben aber in Ihrem Fließtext dieses Beitrags: "Auch wer schon eine Police hat, kann hier oft eine bessere oder güns­tige finden. Denn sehr gute neue Verträge bieten heute in der Regel viel höhere Leistungen als noch vor einigen Jahren angeboten." Soll ich vor diesem Hintergrund lieber die 30 Euro bezahlen und ggf. in 10 Jahren zu einem anderen Anbieter bzw. einen anderen Tarif wechseln? Oder entstehen mir mein Wechsel vom Versicherungsgeber bzw. einen anderen LKH-Tarif im noch höheren Alter andere Nachteile?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.09.2025 um 08:53 Uhr
    Beitragsberechnung mit gleichbleibenden Beiträgen

    @wobeco: Sie können sich gern an einer Formulierung versuchen. Es ist nicht so einfach, das System der unterschiedlichen Kalkulationsgrundlage für den regelmäßigen Beitrag in einem Satz zu erklären.
    Bitte bedenken Sie, dass es sich bei der Ausnahme um eine Ausnahme handelt, die beide Tarifvarianten betrifft. Die Versicherer können auch nicht einfach die Beiträge erhöhen, weil sie z.B. die Gewinnmargen erhöhen wollen. Hier geht es um Kostensteigerungen, die der Versicherer nicht kalkulieren / vorhersehen konnte und die dauerhaft den Tarif ins Minus führen.
    P.S: Da es in der privaten Kranken(zusatz)versicherung keine Möglichkeit gibt, durch Leistungskürzungen oder staatlichen Zuschüssen unvorhergesehenen Kostensteigerungen zu begegnen, dürfen alle privaten Krankenversicherer unter strengen Voraussetzungen die Beiträge erhöhen. Würde ein privater Krankenversicherer dauerhaft mehr ausgeben als einnehmen, liefe er Gefahr, Insolvenz anmelden zu müssen.

  • wobeco am 16.09.2025 um 19:08 Uhr
    RE gleichbleibender Betrag - auch bei Continentale

    @Stiftung_Warentest am 16.09.2025 um 14:00 Uhr
    Gem. Ihrer Antwort halte ich dann die als Fußnote 1 hinterlegte Aussage „Beitrag unterscheidet sich nach Eintrittsalter, bleibt dann aber konstant" zumindest irritierend, wenn nicht gar irreführend! Denn wo liegt für den Kunden der Unterschied, ob regelmäßig (oder nach Überschreiten einer Altersgrenze) oder nach wirtschaftlichen Notwendigkeiten des Versicherers eine Beitragsanpassung erhoben wird - beides ist eben _nicht_ konstant; da sollte sicher eine etwas anders formulierte Fußnote für mehr Klarheit sorgen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.09.2025 um 14:00 Uhr
    Art der Lebens- oder Schadensversicherung

    @wobeco; @alle:
    Je nachdem, ob ein Tarif nach Art der Lebensversicherung oder nach Art der Schadensversicherung kalkuliert wird, kommt ein unterschiedliches System zur Beitragsbestimmung zur Anwendung.

    Die Tarifangebote nach Art der Lebensversicherung sind mit der Fußnote 1 gekennzeichnet: „Beitrag unterscheidet sich nach Eintrittsalter, bleibt dann aber konstant“.

    Hier hängt der Beitrag vom Eintrittsalter ab. Der zum Eintritt bestimmte Beitrag bleibt für den Versicherungsnehmer aber grundsätzlich konstant – zumindest in der Regel.

    Häufiger sind die Angebote nach Art der Schadenversicherung, die mit der Fußnote 2 gekennzeichnet werden: „Beitrag steigt stufenweise mit Erreichen eines bestimmten Lebensalters. Hier steigt der Beitrag - vertragsgemäß – während der Vertragslaufzeit stufenweise mit dem Überschreiten einer bestimmten Altersgrenze. Dahinter können jährliche Altersgrenze stehen, auch Beitragsstufen, die nur alle paar Jahre vorgesehen sind.

    Um die Beiträge beide Tarifarten vergleichbar zu machen, zeigen wir in der interaktiven Tabelle die Monatsbeiträge anhand unseres Modellfalls für das Alter 33, 43, 53, 63 und 73 an. Das Alter der Modellfälle sagt nichts darüber aus, wo die Altersgrenzen der Tarife nach Art der Schadensversicherung verlaufen.

    Weitere Beitragserhöhungen
    Unabhängig vom System der Beitragsbestimmung beim Abschluss des Vertrages kann es bei beiden Tarif-Arten zusätzlich zu Beitragserhöhungen kommen: Wenn sich z.B. die allgemeine Preissteigerung in den Leistungsausgaben der Versicherer bemerkbar macht, sie also dauerhaft mehr für Leistungen ausgeben, als sie ursprünglich kalkuliert hatten, können sie in beiden Tarifarten die Beiträge anpassen. Zum Beispiel steigende Materialkosten oder wenn mehr Kunden als erwartet besonders teuren Zahnersatz erhalten, kann es passieren, dass die Ausgaben im Tarif nicht mehr von den Einnahmen dauerhaft gedeckt werden.