Die Rechenbeispiele zeigen, was die Kasse zahlt und welche Kosten Patienten tragen. Wie viel davon die einzelnen Tarife erstatten, steht im Test Zahnzusatzversicherung.
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Testergebnisse für 285 ZahnzusatzversicherungenDie gesetzlichen Krankenkassen übernehmen beim Zahnersatz immer nur einen Festzuschuss, der je nach Diagnose unterschiedlich ausfällt. Er bezieht sich außerdem nur auf die sogenannte Regelversorgung: eine kostengünstige Behandlung, die wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Davon trägt die Kasse mindestens 60 Prozent. Wer besseren Zahnersatz will, zahlt deutlich mehr – oder hat eine Zahnzusatzversicherung.
Mit höherem Bonus mehr Geld von der Kasse
Etwas mehr Geld von der Krankenkasse zur Regelversorgung gibt es für gesetzlich Versicherte unabhängig vom Einkommen, wenn sie einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen. Das müssen sie sich mit einem Stempel im Bonusheft bestätigen lassen. Sie erhalten dann einen höheren Festzuschuss, maximal 75 Prozent (Höchstbonus). Bei einer Rechnung mit hohem Privatanteil ist das zwar nur eine kleine Hilfe, aber auch einige Zahnzusatzversicherungen gewähren Kunden, die regelmäßig zum Zahnarzt gehen, höhere Erstattungen.
Um zu verdeutlichen, bei welchen Zahnbehandlungen überhaupt welche Kosten für Patientinnen und Patienten entstehen können, rechnen wir verschiedene Beispiele vor.
Kassenkrone für 382 Euro

© Luci Götz
(Vollgusskrone aus edelmetallfreier Legierung)
Für den Befund „1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone“ ist als Regelversorgung eine Krone aus einer Nichtedelmetalllegierung (NEM) vorgesehen. Dieses Material kostet weniger als goldhaltige Legierungen. Da es sich um einen Seitenzahn im nicht sichtbaren Bereich (Unterkiefer, Zahn 5) handelt, übernimmt die Kasse keine Kosten für eine zahnfarbene Verblendung. Die Regelversorgung wird nach den kassenzahnärztlichen Abrechnungsregeln für Zahnarztleistungen (Bema) und für Laborleistungen (BEL) abgerechnet.
Gesamtkosten: 382 Euro
- Kassenzuschuss: 286 Euro (Festzuschuss 2025 mit Höchstbonus)
- Eigenanteil: 96 Euro
- Zahnzusatzversicherung deckt 0 bis 96 Euro
Krone plus privates Extra für 764 Euro
(Vollverblendete Metall-Keramik-Krone im nicht sichtbaren Bereich)
Hierbei handelt sich um eine optisch ansprechendere Versorgung für den Befund oben. Die Metallkrone wird dazu mit zahnfarbener Keramik überzogen. Der Zahnarzt rechnet fast vollständig nach der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) ab. In der GOZ können Zahnärzte den Gebührensatz nach Schwierigkeit der Behandlung anheben.
Zusammensetzung der Kosten:
- Material- und Laborkosten: 382 Euro
(davon 191 Euro für die Verblendung) - Zahnärztliche Leistungen: 382 Euro (davon 29 Euro Regelversorgung nach Bema, 353 Euro private Leistungen, berechnet nach GOZ mit dem 2,7-fachen Gebührensatz)
Gesamtkosten: 764 Euro
- Kassenzuschuss: 286 Euro (Festzuschuss 2025 mit Höchstbonus)
- Eigenanteil: 478 Euro
- Zahnzusatzversicherung deckt 48 bis 478 Euro
Inlay für 852 Euro

© Luci Götz
(Dreiflächiges Keramik-Inlay)
Ein Inlay ist eine harte Einlagefüllung für ein Loch im Zahn, das normalerweise mit Komposite (Kunststoffüllungen) gefüllt würde. Der Zahntechniker fertigt es nach einem Abdruckmodell zum Beispiel aus einer Goldlegierung oder aus Keramik an. Dafür zahlt die Kasse keinen Festzuschuss, sondern nur so viel, wie sie für die Füllung zahlen würde. Der Zahnarzt rechnet hier vollständig nach dem teureren privatzahnärztlichen System ab.
Zusammensetzung der Kosten:
- Material- und Laborkosten: 426 Euro
- Zahnärztliche Leistungen: 426 Euro (berechnet nach GOZ mit dem 3,0-fachen Gebührensatz)
Gesamtkosten: 852 Euro
- Kassenzuschuss: 60 Euro (Kosten einer dreiflächigen plastischen Füllung)
- Eigenanteil: 792 Euro
- Zahnzusatzversicherung deckt 0 bis 792 Euro
Krone auf Implantat für 4 847 Euro

© Luci Götz
(Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone)
Der Befund heißt hier „2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“. Es handelt sich um Zahn 5 im Unterkiefer, einen Seitenzahn im nicht sichtbaren Bereich. Die Regelversorgung wäre eine unverblendete Brücke aus einer Metalllegierung ohne Goldanteil, die an den Nachbarzähnen befestigt wird. Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, meist aus Metall, eingeschraubt in den Kieferknochen. Darauf wird der Zahnersatz (Suprakonstruktion) befestigt. Der Zahnarzt rechnet seine Leistungen komplett nach der für privatzahnärztliche Abrechnung gültigen Gebührenordnung (GOZ) ab. Wir gehen hier von einer teuren Behandlung aus, bei der zunächst ein Knochenaufbau erforderlich ist, bevor der Zahnarzt das Implantat einsetzen kann.
Zusammensetzung der Kosten:
- Implantat: 3 635 Euro, davon Materialkosten: 1 054 Euro, implantologische Leistungen 1 018 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz), Knochenaufbau: 1 563 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz)
- Suprakonstruktion: 1 212 Euro, davon Material- und Laborkosten: 606 Euro (mit 182 Euro für Verblendung) und zahnärztliche Leistungen 606 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz)
Gesamtkosten: 4 847 Euro
- Kassenzuschuss: 662 Euro (Festzuschuss 2025 mit Höchstbonus)
- Eigenanteil: 4 185 Euro
- Zahnzusatzversicherung deckt 186 bis 4 185 Euro
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Testergebnisse für 285 Zahnzusatzversicherungen-
- Krone, Brücke, Implantat: Es ist wichtig, sich über die Kosten für Zahnersatz gut zu informieren. Wir sagen, worauf es ankommt – und wie Sie möglichst wenig draufzahlen.
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- Im Jahr 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen kräftig. Auch die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben.
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@HHinz: Von den Altersrückstellungen können die Versicherten nur profitieren, wenn sie auch im Alter beim Versicherer bleiben. Mit dem Wechsel des Versicherers geht der Vorteil der Beitragsminderung im Alter verloren.
Ich bin 50 Jahre alt und habe bislang keine Zahnzusatzversicherung. Ihr Gut&Günstig-Testsieger LKH: ZU90+ bietet einen Tarif mit Alterungsrückstellung an. Statt 30 Euro pro Monat würde ich 40 Euro bezahlen. "So halten Sie die Beiträge später niedrig", heißt es auf der LKH-Website.
Natürlich wissen wir alle nicht, wie sich die Preise entwickeln werden. Sie schreiben aber in Ihrem Fließtext dieses Beitrags: "Auch wer schon eine Police hat, kann hier oft eine bessere oder günstige finden. Denn sehr gute neue Verträge bieten heute in der Regel viel höhere Leistungen als noch vor einigen Jahren angeboten." Soll ich vor diesem Hintergrund lieber die 30 Euro bezahlen und ggf. in 10 Jahren zu einem anderen Anbieter bzw. einen anderen Tarif wechseln? Oder entstehen mir mein Wechsel vom Versicherungsgeber bzw. einen anderen LKH-Tarif im noch höheren Alter andere Nachteile?
@wobeco: Sie können sich gern an einer Formulierung versuchen. Es ist nicht so einfach, das System der unterschiedlichen Kalkulationsgrundlage für den regelmäßigen Beitrag in einem Satz zu erklären.
Bitte bedenken Sie, dass es sich bei der Ausnahme um eine Ausnahme handelt, die beide Tarifvarianten betrifft. Die Versicherer können auch nicht einfach die Beiträge erhöhen, weil sie z.B. die Gewinnmargen erhöhen wollen. Hier geht es um Kostensteigerungen, die der Versicherer nicht kalkulieren / vorhersehen konnte und die dauerhaft den Tarif ins Minus führen.
P.S: Da es in der privaten Kranken(zusatz)versicherung keine Möglichkeit gibt, durch Leistungskürzungen oder staatlichen Zuschüssen unvorhergesehenen Kostensteigerungen zu begegnen, dürfen alle privaten Krankenversicherer unter strengen Voraussetzungen die Beiträge erhöhen. Würde ein privater Krankenversicherer dauerhaft mehr ausgeben als einnehmen, liefe er Gefahr, Insolvenz anmelden zu müssen.
@Stiftung_Warentest am 16.09.2025 um 14:00 Uhr
Gem. Ihrer Antwort halte ich dann die als Fußnote 1 hinterlegte Aussage „Beitrag unterscheidet sich nach Eintrittsalter, bleibt dann aber konstant" zumindest irritierend, wenn nicht gar irreführend! Denn wo liegt für den Kunden der Unterschied, ob regelmäßig (oder nach Überschreiten einer Altersgrenze) oder nach wirtschaftlichen Notwendigkeiten des Versicherers eine Beitragsanpassung erhoben wird - beides ist eben _nicht_ konstant; da sollte sicher eine etwas anders formulierte Fußnote für mehr Klarheit sorgen.
@wobeco; @alle:
Je nachdem, ob ein Tarif nach Art der Lebensversicherung oder nach Art der Schadensversicherung kalkuliert wird, kommt ein unterschiedliches System zur Beitragsbestimmung zur Anwendung.
Die Tarifangebote nach Art der Lebensversicherung sind mit der Fußnote 1 gekennzeichnet: „Beitrag unterscheidet sich nach Eintrittsalter, bleibt dann aber konstant“.
Hier hängt der Beitrag vom Eintrittsalter ab. Der zum Eintritt bestimmte Beitrag bleibt für den Versicherungsnehmer aber grundsätzlich konstant – zumindest in der Regel.
Häufiger sind die Angebote nach Art der Schadenversicherung, die mit der Fußnote 2 gekennzeichnet werden: „Beitrag steigt stufenweise mit Erreichen eines bestimmten Lebensalters. Hier steigt der Beitrag - vertragsgemäß – während der Vertragslaufzeit stufenweise mit dem Überschreiten einer bestimmten Altersgrenze. Dahinter können jährliche Altersgrenze stehen, auch Beitragsstufen, die nur alle paar Jahre vorgesehen sind.
Um die Beiträge beide Tarifarten vergleichbar zu machen, zeigen wir in der interaktiven Tabelle die Monatsbeiträge anhand unseres Modellfalls für das Alter 33, 43, 53, 63 und 73 an. Das Alter der Modellfälle sagt nichts darüber aus, wo die Altersgrenzen der Tarife nach Art der Schadensversicherung verlaufen.
Weitere Beitragserhöhungen
Unabhängig vom System der Beitragsbestimmung beim Abschluss des Vertrages kann es bei beiden Tarif-Arten zusätzlich zu Beitragserhöhungen kommen: Wenn sich z.B. die allgemeine Preissteigerung in den Leistungsausgaben der Versicherer bemerkbar macht, sie also dauerhaft mehr für Leistungen ausgeben, als sie ursprünglich kalkuliert hatten, können sie in beiden Tarifarten die Beiträge anpassen. Zum Beispiel steigende Materialkosten oder wenn mehr Kunden als erwartet besonders teuren Zahnersatz erhalten, kann es passieren, dass die Ausgaben im Tarif nicht mehr von den Einnahmen dauerhaft gedeckt werden.