Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagte der Conet Verbrauchergenossenschaft, Drochtersen, im Dezember 2019, öffentlich Anteile anzubieten. Conet habe keinen gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht. Die Anwältin von Conet nennt die Entscheidung „rechtsfehlerhaft“. Conet werde Widerspruch einlegen.
Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Warnliste Geldanlage.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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