Versicherungen auf Reiseportalen

So haben wir getestet

Versicherungen auf Reiseportalen Alle Testergebnisse für Ver­sicherungen auf Reiseportalen 12/2019 freischalten

Auslands­reise-Kranken­versicherung

Maximale Reisedauer. Manche Anbieter begrenzen die Reisedauer für die Auslands­reise-Kranken­versicherung. Wir geben an, wie lange eine einzelne Reise dann dauern darf.

Allgemeine Bedingungen (25 %)

Unsere Prüf­punkte

  • Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbst­beteiligung?
  • Beträgt die Kündigungs­frist bei Jahres­verträgen nicht mehr als vier Wochen?
  • Bekommen Neukunden alters­unabhängig Versicherungs­schutz?
  • Sind voll­jährige Kinder im Familien­tarif mitversichert, wenn sie noch in Ausbildung oder unter­halts­berechtigt sind?
  • Darf die Reise mindestens sechs Wochen, besser acht Wochen, dauern?
  • Erstattet der Versicherer alternative Behand­lungen und Arzneien, die sich in der Praxis als ebenso erfolg­versprechend wie schulmedizi­nische Methoden bewährt haben? Über­nimmt er die Kosten für die Behand­lung durch alternative Heilbe­handler wie Heilpraktiker, Osteopa­then oder Chiropraktiker?
  • Müssen im Schadens­fall vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozial­versicherungs­trägern geltend gemacht werden?
  • Zahlt der Versicherer bis zur Wieder­herstellung der Trans­port­fähig­keit, auch wenn die Behand­lung länger dauert, als die Reise maximal dauern durfte?

Krankenrück­trans­port, Kinder­betreuung, Über­führung/Bestattung (25 %)

Unsere Prüf­punkte

  • Besteht ein Anspruch auf Rück­trans­port, sobald eine stationäre Behand­lung im Ausland voraus­sicht­lich länger als 14 Tage dauert?
    Besser: Besteht dieser Anspruch nicht nur dann, wenn der Rück­trans­port medizi­nisch notwendig ist, sondern bereits, wenn er medizi­nisch sinn­voll und vertret­bar ist?
  • Sieht es der Versicherer nicht als Obliegen­heits­verletzung an, wenn sich der Versicherte trotz seiner Weisung nicht bedingungs­los zurück­trans­portieren lässt?
  • Sieht der Versicherer die Erstattung der Kosten des Rück­trans­ports ohne einen Abzug vor?
  • Über­nimmt er außerdem Kosten für eine Begleit­person?
  • Werden Versicherte sowohl am Reiseort als auch nach Rück­trans­port zum Wohn­ort in das nächst­gelegene geeignete Kranken­haus trans­portiert?
  • Werden Rooming-in-Kosten und Kosten für Notfall­betreuung von Kindern und Jugend­lichen bis einschließ­lich 16 Jahre erstattet?
  • Werden Rück­reise­kosten für Kinder erstattet, wenn Erwachsene erkranken?
  • Erstattet der Versicherer mindestens 10 000 Euro für die Über­führung Verstorbener oder die Bestattung vor Ort?

Medizi­nische Leistungen (35 %)

Unsere Prüf­punkte

  • Vorerkrankungen: Verzichtet der Versicherer auf unklare Formulierungen wie „akute“, „unvor­hergesehene“ oder „nicht absehbare“ Erkrankung? Sind nur diejenigen Behand­lungen vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen, die schon vor der Reise geplant waren oder aufgrund ärzt­licher Diagnose schon bei Reiseantritt fest­standen? Dieser Ausschluss sollte zudem nicht für Reisen gelten, die der Versicherte wegen eines familiären Todes­falls antreten muss.
  • Verzichtet der Versicherer darauf, Leistungen für Behand­lungen einzelner Erkrankungen, zum Beispiel HIV-Infektionen, oder für Folgen von Organspenden generell auszuschließen?
  • Ist die Behand­lung von psychischen Erkrankungen einge­schlossen? Gilt ein möglicher Ausschluss nur für Psycho­analyse und -therapie?
  • Sind Sport­verletzungen versichert (außer bei Berufs­sport­lern)?
  • Wird neben schmerz­stillender Zahnbe­hand­lung auch provisorischer Zahn­ersatz ohne Betrags­grenzen und Warte­zeiten erstattet? Und auch nicht nur nach Unfällen?
  • Gehören zur Leistung Hilfs­mittel wie Gehhilfen oder ein Roll­stuhl, die unfall- oder krank­heits­bedingt ärzt­lich verordnet werden?
  • Werden Heil­mittel, etwa physika­lische Therapien wie Massage, über­nommen?
  • Werden ambulante und stationäre Behand­lungen uneinge­schränkt erstattet und nicht nur „unaufschieb­bare“ Behand­lungen oder Operationen?
  • Ist klar geregelt, dass der Versicherer bei akut auftretenden Schwanger­schafts­komplikationen sowie Fehl- und Früh­geburten uneinge­schränkt zahlt?
  • Ist in den Versicherungs­bedingungen klar geregelt, dass der Versicherer die Behand­lung von Früh­geborenen bei einer Früh­geburt im Ausland ohne Zusatz­beitrag über­nimmt?

Leistung im Fall von Krieg, Pandemie, Kern­energie (5 %)

Unsere Prüf­punkte

  • Sind Leistungen für Schäden durch Krieg oder Unruhen nur dann ausgeschlossen, wenn es vor Reise­beginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn der Versicherte sich aktiv am Kriegs­geschehen beteiligte?
  • Gibt es keine starren Fristen, um das Land zu verlassen, wenn im Reise­land über­raschend Unruhen ausbrechen?
  • Sind Leistungen bei sogenannten Pandemien wie der Schweinegrippe oder nach einem Atom­unfall einge­schlossen?

Verständlich­keit (10 %)

Unsere Prüf­punkte

  • Sind die Versicherungs­bedingungen klar formuliert? Werden kurze Sätze ohne Verschachtelung verwendet, die nicht zu viele Informations­inhalte enthalten? Bewertet wurde unter anderem nach dem „Hohen­heimer Verständlich­keits-Index“.
  • Enthalten die Versicherungs­bedingungen alle für den Versicherungs­abschluss notwendigen Informationen? Gibt es zum Beispiel keine weitergehenden Ausschlüsse, Betrags­grenzen oder zeitliche Beschränkungen in separaten Tarif­beschreibungen?
  • Entsprechen die Versicherungs­bedingungen dem gekauften Produkt? Enthalten sie keine darüber hinaus­gehenden Bestimmungen für andere Produkte, die gar nicht Bestand­teil des Versicherungs­schutzes sind?
  • Verzichtet der Versicherer auf eine Trennung von Allgemeinen und Besonderen Versicherungs­bedingungen?
  • Sind die Vertrags­unterlagen in sich schlüssig? Wider­sprechen die verschiedenen Dokumente wie Tarif­beschreibungen oder Produkt­informations­blätter in ihren Angaben nicht den Versicherungs­bedingungen?

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf die Bewertung auswirken. Folgende Abwertung haben wir einge­setzt: Die Bewertung der Auslands­reise-Kranken­versicherung wurde um eine halbe Note abge­wertet, wenn das Urteil für die allgemeinen Tarifbedingungen mangelhaft war.

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16 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.06.2020 um 15:13 Uhr
    Vorsicht

    @alle: Wir empfehlen, Reiseversicherungen immer direkt beim Versicherungsunternehmen abzuschließen. (TK)

  • mirk1979 am 04.06.2020 um 13:58 Uhr
    Vorsicht bei HanseMerkur

    HanseMerkur - Vorsicht Abzocke!!! Wenn man eine Versicherung für eine Reise abschließt, wird die kommenden Jahre weiter abgebucht. Ich habe die Reiseversicherung für eine Iran-Reise benötigt - natürlich einmalig - wie die meisten wohl. Unbewusst (im Kleingedruckten) landet man aber in einer jährlichen Abofalle!!! Niemals wieder!!!!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.05.2020 um 08:38 Uhr
    Stornierung der Reiserücktrittsversicherung

    @reiner_1: Bei Jahresversicherungen versichert man nicht die Summe aller Reisen. Die gesamte Versicherungssumme gilt für jede einzelne Reise. Beträgt die Versicherungssumme also z.B. 2000 Euro, dann darf jede einzelne Reise in dem Versicherungsjahr 2000 Euro kosten, die Versicherungssumme „lebt“ also jedes Mal wieder neu „auf“. Ob Ihr Versicherer sich auf eine Reduzierung der Versicherungssumme wegen dieses Irrtums einlässt, müssen Sie bei Ihrer Versicherung erfragen und wäre reine Kulanz. (TK)

  • reiner_1 am 21.05.2020 um 14:45 Uhr
    Stornierung der Reiserücktrittsversicherung möglic

    Hallo,
    wir haben eine Jahresreiserücktritt bei der Würzburger (Basispaket) abgeschossen.
    Diese soll zwei Urlaubsreisen abdecken. Da wir nun einen Urlaub in Italien stornierten und somit nur noch eine Urlaubsreise abgedeckt werden muss, kann nun die Versicherung auf eine kleinere Versicherungssumme (= 1 Urlaub) verändert werden?
    Danke

  • reiner_1 am 21.05.2020 um 14:35 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.