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Alle Testergebnisse für Versicherungen auf Reiseportalen 12/2019Auslandsreise-Krankenversicherung
Maximale Reisedauer. Manche Anbieter begrenzen die Reisedauer für die Auslandsreise-Krankenversicherung. Wir geben an, wie lange eine einzelne Reise dann dauern darf.
Allgemeine Bedingungen (25 %)
Unsere Prüfpunkte
- Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung?
- Beträgt die Kündigungsfrist bei Jahresverträgen nicht mehr als vier Wochen?
- Bekommen Neukunden altersunabhängig Versicherungsschutz?
- Sind volljährige Kinder im Familientarif mitversichert, wenn sie noch in Ausbildung oder unterhaltsberechtigt sind?
- Darf die Reise mindestens sechs Wochen, besser acht Wochen, dauern?
- Erstattet der Versicherer alternative Behandlungen und Arzneien, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend wie schulmedizinische Methoden bewährt haben? Übernimmt er die Kosten für die Behandlung durch alternative Heilbehandler wie Heilpraktiker, Osteopathen oder Chiropraktiker?
- Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden?
- Zahlt der Versicherer bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, auch wenn die Behandlung länger dauert, als die Reise maximal dauern durfte?
Krankenrücktransport, Kinderbetreuung, Überführung/Bestattung (25 %)
Unsere Prüfpunkte
- Besteht ein Anspruch auf Rücktransport, sobald eine stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert?
Besser: Besteht dieser Anspruch nicht nur dann, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig ist, sondern bereits, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist? - Sieht es der Versicherer nicht als Obliegenheitsverletzung an, wenn sich der Versicherte trotz seiner Weisung nicht bedingungslos zurücktransportieren lässt?
- Sieht der Versicherer die Erstattung der Kosten des Rücktransports ohne einen Abzug vor?
- Übernimmt er außerdem Kosten für eine Begleitperson?
- Werden Versicherte sowohl am Reiseort als auch nach Rücktransport zum Wohnort in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus transportiert?
- Werden Rooming-in-Kosten und Kosten für Notfallbetreuung von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 16 Jahre erstattet?
- Werden Rückreisekosten für Kinder erstattet, wenn Erwachsene erkranken?
- Erstattet der Versicherer mindestens 10 000 Euro für die Überführung Verstorbener oder die Bestattung vor Ort?
Medizinische Leistungen (35 %)
Unsere Prüfpunkte
- Vorerkrankungen: Verzichtet der Versicherer auf unklare Formulierungen wie „akute“, „unvorhergesehene“ oder „nicht absehbare“ Erkrankung? Sind nur diejenigen Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die schon vor der Reise geplant waren oder aufgrund ärztlicher Diagnose schon bei Reiseantritt feststanden? Dieser Ausschluss sollte zudem nicht für Reisen gelten, die der Versicherte wegen eines familiären Todesfalls antreten muss.
- Verzichtet der Versicherer darauf, Leistungen für Behandlungen einzelner Erkrankungen, zum Beispiel HIV-Infektionen, oder für Folgen von Organspenden generell auszuschließen?
- Ist die Behandlung von psychischen Erkrankungen eingeschlossen? Gilt ein möglicher Ausschluss nur für Psychoanalyse und -therapie?
- Sind Sportverletzungen versichert (außer bei Berufssportlern)?
- Wird neben schmerzstillender Zahnbehandlung auch provisorischer Zahnersatz ohne Betragsgrenzen und Wartezeiten erstattet? Und auch nicht nur nach Unfällen?
- Gehören zur Leistung Hilfsmittel wie Gehhilfen oder ein Rollstuhl, die unfall- oder krankheitsbedingt ärztlich verordnet werden?
- Werden Heilmittel, etwa physikalische Therapien wie Massage, übernommen?
- Werden ambulante und stationäre Behandlungen uneingeschränkt erstattet und nicht nur „unaufschiebbare“ Behandlungen oder Operationen?
- Ist klar geregelt, dass der Versicherer bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen sowie Fehl- und Frühgeburten uneingeschränkt zahlt?
- Ist in den Versicherungsbedingungen klar geregelt, dass der Versicherer die Behandlung von Frühgeborenen bei einer Frühgeburt im Ausland ohne Zusatzbeitrag übernimmt?
Leistung im Fall von Krieg, Pandemie, Kernenergie (5 %)
Unsere Prüfpunkte
- Sind Leistungen für Schäden durch Krieg oder Unruhen nur dann ausgeschlossen, wenn es vor Reisebeginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn der Versicherte sich aktiv am Kriegsgeschehen beteiligte?
- Gibt es keine starren Fristen, um das Land zu verlassen, wenn im Reiseland überraschend Unruhen ausbrechen?
- Sind Leistungen bei sogenannten Pandemien wie der Schweinegrippe oder nach einem Atomunfall eingeschlossen?
Verständlichkeit (10 %)
Unsere Prüfpunkte
- Sind die Versicherungsbedingungen klar formuliert? Werden kurze Sätze ohne Verschachtelung verwendet, die nicht zu viele Informationsinhalte enthalten? Bewertet wurde unter anderem nach dem „Hohenheimer Verständlichkeits-Index“.
- Enthalten die Versicherungsbedingungen alle für den Versicherungsabschluss notwendigen Informationen? Gibt es zum Beispiel keine weitergehenden Ausschlüsse, Betragsgrenzen oder zeitliche Beschränkungen in separaten Tarifbeschreibungen?
- Entsprechen die Versicherungsbedingungen dem gekauften Produkt? Enthalten sie keine darüber hinausgehenden Bestimmungen für andere Produkte, die gar nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes sind?
- Verzichtet der Versicherer auf eine Trennung von Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen?
- Sind die Vertragsunterlagen in sich schlüssig? Widersprechen die verschiedenen Dokumente wie Tarifbeschreibungen oder Produktinformationsblätter in ihren Angaben nicht den Versicherungsbedingungen?
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf die Bewertung auswirken. Folgende Abwertung haben wir eingesetzt: Die Bewertung der Auslandsreise-Krankenversicherung wurde um eine halbe Note abgewertet, wenn das Urteil für die allgemeinen Tarifbedingungen mangelhaft war.
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- Die Kreuzfahrtbranche wirbt für umweltfreundliche Schiffe mit Flüssiggas-Antrieb. Wegen der Gaskrise kommt jetzt aber wieder Marinediesel zum Einsatz.
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- Wer seinen Urlaub kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornogebühren. Unser Vergleich von Reiserücktrittsversicherungen zeigt, wie Sie das Risiko am besten absichern.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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Kommentarliste
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@alle: Wir empfehlen, Reiseversicherungen immer direkt beim Versicherungsunternehmen abzuschließen. (TK)
HanseMerkur - Vorsicht Abzocke!!! Wenn man eine Versicherung für eine Reise abschließt, wird die kommenden Jahre weiter abgebucht. Ich habe die Reiseversicherung für eine Iran-Reise benötigt - natürlich einmalig - wie die meisten wohl. Unbewusst (im Kleingedruckten) landet man aber in einer jährlichen Abofalle!!! Niemals wieder!!!!
@reiner_1: Bei Jahresversicherungen versichert man nicht die Summe aller Reisen. Die gesamte Versicherungssumme gilt für jede einzelne Reise. Beträgt die Versicherungssumme also z.B. 2000 Euro, dann darf jede einzelne Reise in dem Versicherungsjahr 2000 Euro kosten, die Versicherungssumme „lebt“ also jedes Mal wieder neu „auf“. Ob Ihr Versicherer sich auf eine Reduzierung der Versicherungssumme wegen dieses Irrtums einlässt, müssen Sie bei Ihrer Versicherung erfragen und wäre reine Kulanz. (TK)
Hallo,
wir haben eine Jahresreiserücktritt bei der Würzburger (Basispaket) abgeschossen.
Diese soll zwei Urlaubsreisen abdecken. Da wir nun einen Urlaub in Italien stornierten und somit nur noch eine Urlaubsreise abgedeckt werden muss, kann nun die Versicherung auf eine kleinere Versicherungssumme (= 1 Urlaub) verändert werden?
Danke
Kommentar vom Autor gelöscht.