Die Masche heißt Cold Calling: Im Auftrag von Firmen rufen psychologisch geschulte Mitarbeiter von Call-Centern, mögliche Kunden ungefragt zu Hause an und belästigen sie mit Telefonwerbung. Auftrag der Anrufer: Sie sollen Kapitalanlagen, Telefonverträge oder Zeitschriftenabonnements verkaufen, Reisen, Weine oder Glücksspiele. Dabei hat der Bundesgerichtshof klargestellt: Die unerbetenen Anrufe sind illegal.
Finanztest sagt, wie sich Kunden gegen illegale Telefonwerbung wehren und angeblich am Telefon abgeschlossene Verträge korrekt widerrufen.
-
- Lange Laufzeit und Kündigungsfrist hindern Verbraucher oft am Anbieterwechsel. Aus bestimmten Verträgen geht es seit März leichter raus, jetzt auch per Kündigungsbutton.
-
- Endlich sauberes Pflaster, die Terrasse wie neu, kein Unkraut mehr in den Fugen – und alles zum Sonderpreis. Damit werben kleine Firmen, einige per Inserat im lokalen...
-
- Es gab bereits etliche Berichte über Betrüger, die sich die Corona-Soforthilfe von Bund und Ländern unter den Nagel gerissen haben. Weniger bekannt ist, dass auch...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.