Unzu­lässige Kundengewinnung Werbeanrufe ohne Einwilligung

3
Unzu­lässige Kundengewinnung - Werbeanrufe ohne Einwilligung

Rüstig. Ingrid Hell­wig aus Berlin wehrte sich gegen Voxenergie. © Pablo Castagnola

Am Telefon schiebt die Firma Voxenergie Verbrauchern unerwünschte Verträge unter. Betroffene können sich dagegen wehren.

Erst Strom, dann Telefon

Es ist eine bekannte Masche, diesmal von der Firma Voxenergie: Anfang November melden sich im Abstand eines Tages zweimal Mitarbeiter der Firma telefo­nisch bei Ingrid Hell­wig aus Berlin. Beide Male verwickeln sie die quir­lige Rentnerin in ein Gespräch. Hell­wig erzählt: „Beim ersten Telefonat ging es um meinen Strom­vertrag, beim zweiten um meinen Telefon­anschluss. Ich solle doch die Anbieter wechseln, um Geld zu sparen. Aber das wollte ich nicht.“

Beschwerden im Netz

Wenige Tage später erhält die 82-Jährige zwei Schreiben von Voxenergie. Eines enthält einen Anbieter­wechsel­auftrag für ihren Telefon­anschluss, das andere einen Auftrag zur Rufnummern­mitnahme. Beides soll sie ausfüllen und unter­schreiben. Die verunsicherte Seniorin bittet ihre Nichte um Hilfe. Diese findet nach kurzer Internetrecherche ähnliche Fälle: Verbraucher beschweren sich darüber, dass Voxenergie ihnen am Telefon Strom­verträge unterge­schoben und ihrem bisherigen Versorger gekündigt hätte.

Widerruf binnen zwei Wochen möglich

Telefo­nisch abge­schlossene Verträge können Kunden in der Regel 14 Tage lang widerrufen – ganz gleich, ob es sich um einen gewünschten oder einen unterge­schobenen Vertrag handelt. Wer sich durch Werbeanrufe, in die er nicht einge­willigt hat, belästigt fühlt, kann dies der Bundesnetzagentur melden. Solche Anrufe („Cold calls“) sind laut Gesetz gegen den unlauteren Wett­bewerb verboten. Bei Verstößen drohen den Unternehmen hohe Bußgelder.

Rentnerin hat Erfolg

Auch Ingrid Hell­wig schreibt an Voxenergie, dass sie keinen neuen Telefon­vertrag will. Außerdem fragt sie bei ihrem Strom­versorger Vattenfall nach, ob bereits eine Kündigung ihres Vertrags einge­gangen ist. Sie hat Glück. Bei Vattenfall liegt bisher nichts von Voxenergie vor.

Tipp: Schließen Sie generell keine Verträge am Telefon. Geben Sie niemals Ihre Zählernummer oder ähnlich sensible Vertrags­daten preis, wenn Sie nicht Ihren Versorger wechseln wollen.

3

Mehr zum Thema

3 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • H.Bert am 01.01.2023 um 21:26 Uhr
    Voxenergie löscht negative Kundenbewertungen

    Nun schon seit Monaten lässt die Voxenergie die negativen Kundenbewertungen im Internet löschen.
    Bei Google werden zur Webseite der Firma nun garkeine Bewertungen mehr angezeigt und bei Trustpilot hat sich die Anzahl der negativen Kundenbewertungen mehr als halbiert!
    Auf beiden Plattformen wurde jeweils auch meine Bewertung angezweifelt und nur mittels Screenshots und Schriftwechselkopien konnte ich die Echtheit meiner negativen Bewertung nachweisen. Offensichtlich machen sich die Wenigsten diesen Aufwand.
    Zusätzlich streuen dubiose Dritte auch noch Top-Bewertungen, lt. Bewertungsdetails zumeist aus Ländern wie Türkei, Kosovo oder England, und versuchen damit über die negativen Erfahrungen der Mehrheit zu spotten und diese ins Lächerliche zu ziehen.
    So geht also Kundenservice im Jahre 2022.....
    Zu einer ausführlichen DSGVO-Auskunft sind die ebenfalls nicht im Stande, weshalb wir das Verfahren nun beim Datenschuzubeauftragten Berlin weitergegeben haben.

  • H.Bert am 01.01.2023 um 21:13 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.11.2021 um 10:53 Uhr
    Danke für Ihren Artikel

    @othmann: Sagen Sie nie "ja" zu einem telefonischen Angebot, dessen Inhalt Sie eigentlich nicht verstanden haben. Informieren Sie sich besser selbst, z.B. auf der Internetseite des Anbieters. Wenn es denn doch passiert ist: Telefo­nisch abge­schlossene Verträge können Kunden in der Regel 14 Tage lang widerrufen – ganz gleich, ob es sich um einen gewünschten oder einen unterge­schobenen Vertrag handelt. Schreiben Sie an den Absender, dass Sie den Vertrag nicht wollen und berufen Sie sich auf das Widerrufsrecht. Schicken Sie keine Vertragsunterlagen zurück, unterschreiben Sie nichts (!) und leisten Sie keine Zahlungen. Beharrt der "Vertragspartner" auf Zahlungen, wenden Sie sich wegen einer Beratung an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslands. www.verbraucherzentrale.de

  • Othman am 29.10.2021 um 21:06 Uhr
    Danke für Ihren Artikel


    Vor einem Monat rief mich eine Person an, die behauptete, ein Berater zu sein, und gab mir eine Reihe von Energie- und Stromangeboten ,Weil ich nicht alle Fragen verstehen konnte ,
    Ich habe ihm gesagt, dass ich Verträge per Post bekommen will, damit ich die Möglichkeit habe, sie gut und deutlich zu lesen und den Vertrag zu unterschreiben, wenn ich damit einverstanden bin
    Er hat mit Ja geantwortet
    Also habe ich zu allen gestellten Fragen ja gesagt, von denen ich leider nichts verstanden habe
    Eine Woche später bekam ich 2 Sim-Karte per Post und einen Zettel, den ich unterschreiben muss, damit sie damit meinen Vertrag bei der O2 kündigen können.
    Ich bin jetzt verwirrt, ich will diesen neuen Vertrag nicht. Was passiert,
    ?wenn ich nicht unterschreibe
    Ich bin Student und ich kann mich nicht die Kosten leisten .
    Ich bitte Sie um eine Empfehlung .