Steuerberater müssen für falsche Anlageberatung haften. Das Landgericht Coburg verurteilte ein Mitglied der Zunft, Schadenersatz von 561 560 Euro an einen Mandanten zu zahlen (Az. 23 O 696/00).
Der in Geldanlagen unerfahrene Mandant war von einem dubiosen Anbieter von Börsentermingeschäften, der IBB GmbH, angerufen worden. Er hatte den Anrufer an seinen Steuerberater verwiesen, der dann die Anlageentscheidung traf.
Die IBB schickte diesem die Unterlagen zu. Der Steuerberater erkannte nicht, dass die IBB mit Sitz auf den British Virgin Islands einen absurd hohen Ausgabeaufschlag und hohe Kommissionsgebühren verlangte. Auch sah er nicht, dass die IBB weder eine Börsenzulassung noch sonst eine Erlaubnis zum Wertpapierhandel hatte. Das Geld des Anlegers wurde später von den Inhabern der IBB unterschlagen.
Die Richter verurteilten den Steuerberater wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflicht zu Schadenersatz. Er hätte sich über den Anbieter informieren und selbst Recherchen anstellen müssen. Wenn der Steuerberater in Sachen Geldanlage tätig wird, kann er sich nicht damit entlasten, dass er nur für die steuerliche Beratung zuständig ist. Trotz der hohen Forderung bekam der Kläger schnell sein Geld, da die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters den Schaden übernahm.
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- Manchmal ist es sinnvoll, einen Steuerberater einzuschalten. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit kann der Mandant einiges tun. Beim Preis gibt es oft Spielraum.
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- Fehler passieren – auch Ärzten. Patienten steht dann Entschädigung zu. Behandlung ohne gründliche Aufklärung ist ebenfalls rechtswidrig. Merkblätter reichen nicht aus.
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