
Fehlersuche. Für die Überprüfung des Steuerbescheids bleibt ein Monat – oft lohnt ein Einspruch. © Adobe Stock / Cagkan Sayin
Seitenweise Behördendeutsch: Stiftung Warentest hilft, den Steuerbescheid zu entziffern, denn Fehler können teuer werden. Mit einem Einspruch lassen sie sich ausbessern.
Während sich Finanzbeamte mitunter Monate mit Steuererklärungen Zeit lassen, machen sie anschließend Dampf: Ist der Bescheid eingetrudelt, bleibt Empfängerinnen und Empfängern nur ein Monat Zeit, um ihn zu kontrollieren und sich bei Fehlern und Fehlendem zu wehren. Dabei beeinflussen Patzer in der Berechnung nicht nur den Betrag, den das Finanzamt erstattet oder nachfordert. Einige Zwischensummen sind die Grundlage für weitere Leistungen wie Bafög oder Kitabeiträge. Umso wichtiger ist es, dass der Steuerbescheid im Ganzen stimmt.
Reklamieren ist zum Glück einfach. Stiftung Warentest zeigt, wie Sie Ihren Bescheid kontrollieren und hilft Ihnen, Ihren Einspruch zu verfassen – mit Fristenrechner und Vorlagen für die Formulierung. Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ändert das Finanzamt nur noch ausnahmsweise. Wir erklären, wie Sie die Uhr zurückdrehen und welche Vorschriften Ihnen noch nachträgliche Änderungen erlauben.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
Guten Morgen,
auch ich versuche meine Steuererklärung für 2018 dahingehend wieder zu aktivieren. Leider ohne Erfolg bisher. Der Antrag nach § 173 AO ist bereits abgelehnt worden. Haben sie schon Versuche oder Erfolge ?
Mit vielen Grüßen
Kg
@Leon-ard: Die Tatsache allein, dass Steuerzahler in Finanztest einen Tipp zum Steuersparen lesen, mit dem sie auch schon früher hätten Steuern sparen können, reicht nicht aus, um einen bestandskräftigen Steuerbescheid wieder zu öffnen. Nach § 173 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) ist eine Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden möglich, wenn Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekanntwerden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden.
Es muss also noch etwas hinzukommen, damit das Finanzamt verpflichtet ist, die Änderung vorzunehmen. Gute Chancen haben Steuerzahlerinnen dann, wenn sich in den Formularen für das Veranlagungsjahr weder Hinweisen noch Erläuterungen dazu befanden, dass es hierfür einen Steuerabzug zusteht. Denn die Vordrucke müssen übersichtlich sein. Und die Erläuterungen haben auch für steuerliche Laien klar und verständlich zu sein. Wir haben die Erläuterungen zum Unterhalt nicht für alle Veranlagungsjahre geprüft, aber in den aktuellen Hinweisen zur Steuererklärung ist die Möglichkeit der Absetzbarkeit des Unterhaltes für Kinder zu entnehmen.
Wenn es um besondere Fälle des Unterhaltes geht, kann das schon wieder anders sein. In Finanztest 09/2018 hatten wir zu einem solchen Fall berichtet, in dem es dem Steuerzahler gelang, dem Finanzamt nachzuweisen, dass der Mantelbogen nicht klar darüber informierte, dass auch die Unterhaltszahlungen für die Lebensgefährtin absetzbar sind. Er hatte gedacht, diesen Steuervorteil gibt es nur für Geschiedene: www.test.de/Steuerbescheid-aendern-Auch-vier-Jahre-spaeter-moeglich-5364693-0
Tipp: Entdecken Sie im Nachhinein Fehler in einem bestandskräftigen Bescheid, die sich zu Ihrem Nachteil auswirken, stellen Sie in jedem Fall einen Antrag auf Berichtigung. Mehr als ablehnen kann das Finanzamt nicht. (maa)
Guten Tag,
dank Ihres Artikels stellt ich fest, dass ich für mein erw, Kind Unterhaltsleistungen für 2019 geltend machen kann.
Meine Frage:
Kann ich auch für ältere, bereits rechtskräftige EKST-Erkläungen, die Unterhaltsleistungen noch nachträglich geltend machen.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort