Haustürgeschäft. Sie können Ihren Vertrag widerrufen, wenn Sie ihn bei einem Vertreterbesuch zu Hause abgeschlossen haben. Dafür haben Sie eine Woche Zeit.
Widerrufsbelehrung. Sie können den Vertrag bis einen Monat nach vollständiger Begleichung der Leistungen beider Vertragspartner widerrufen, wenn Sie nicht richtig belehrt wurden. Das bedeutet in der Praxis, dass man bis zu einem Monat nach dem Ende der Laufzeit das Anlagegeschäft widerrufen kann. Fehlerhaft ist eine Widerrufsbelehrung zum Beispiel, wenn der Beginn der Widerrufsfrist fehlt. Der Anleger kann dann die Rückabwicklung des Vertrags verlangen.
Außerordentliche Kündigung. Sie können alle Verträge außerordentlich kündigen, sobald es unzumutbar wäre, weiter in den Vertrag einzuzahlen. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Anlagefirma kurz vor der Insolvenz steht.
Anfechtung. Wenn Sie über die Risiken und über die Fakten der Anlage falsch beraten wurden, können Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Sie müssen die Täuschung allerdings beweisen können. Der Vertrag ist dann von Anfang an nichtig, das Geld muss zurückerstattet werden. Nachdem Sie die Täuschung entdeckt haben, bleibt Ihnen für die Anfechtung ein Jahr Zeit.
Fehlinformation. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie über wesentliche Fakten der Geldanlage nicht vollständig oder falsch informiert wurden, können Sie den Vertrag wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten (culpa in contrahendo) rückgängig machen. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.
Ordentliche Kündigung. Bei langfristigen Beteiligungsverträgen ist ein vorzeitiger Vertragsausstieg in den ersten Jahren meist ausgeschlossen. Danach gibt es mehrere Möglichkeiten, zum Beispiel die Stornierung oder Beitragsfreistellung.
Stornierung. Kündigen Sie nicht einfach. Prüfen Sie, ob eine Stornierung des Vertrags zum Jahresende günstiger ist.
Ratensparer. Wenn Sie Ratensparer sind, sollten Sie beim Ausstieg zudem Ihren Vertrag beitragsfrei stellen lassen.
Beratung. Wenn Sie Zweifel haben, welche Ausstiegsmöglichkeit Sie wählen sollen, sollten Sie sich rechtlich bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Auf keinen Fall sollten Sie einfach kündigen.
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