Tiefgarage Fahr­räder verboten

Eine Eigentümer­gemeinschaft darf einem Mitglied nicht erlauben, auf einem Tiefgaragen­stell­platz Bügel für zwei Elektrofahr­räder zu montieren. Das Land­gericht Hamburg gab einem Eigentümer recht, der den Beschluss der Eigentümer­versamm­lung angefochten hatte. Zweck eines Tiefgaragen­platzes sei es, Kraft­fahr­zeuge und nicht Fahr­räder abzu­stellen (Az. 318 S 167/14).

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