Welche Rechte haben Pauschalurlauber bei Flugverspätung oder Mängeln im Hotel? Antworten gibt der Reiserechtsexperte Felix Methmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).
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Felix Methmann, Jurist und Leiter des Teams Recht und Handel beim vzbv. © vzbv.de
Herr Methmann, Pauschalurlauber, die etwa Flug und Hotel gemeinsam buchen, genießen mehr Rechte als Individualreisende. Welche?
Wer pauschal bucht, hat für die gesamte Reise einen Ansprechpartner: den Reiseveranstalter. Bei Problemen, etwa einem Flugausfall oder Ungeziefer im Hotel, muss er sich um eine Lösung kümmern, wie den neuen Flug oder ein sauberes Zimmer. Bleibt der Reisemangel bestehen, etwa Baulärm im Hotel, kann der Urlauber den Reisepreis mindern und Schadenersatz verlangen. Dieses Recht haben Individualreisende nicht. Achten Sie daher beim Buchen auf das Wort „Pauschalreise“ in der Widerrufsbelehrung, statt „verbundene Reiseleistung“.
Wie gehen Urlauber bei einem Mangel vor – wenn etwa der Pool gesperrt ist?
Wichtig ist, sich sofort vor Ort beim Reiseveranstalter zu melden, nicht erst nach der Rückkehr. Man muss dem Veranstalter die Möglichkeit zur Abhilfe geben. Deshalb ist es ratsam, immer die Telefonnummer des Ansprechpartners dabeizuhaben. Oft sitzt jemand vom Veranstalter auch zu bestimmten Sprechzeiten im Hotel und kümmert sich um Probleme. Das ist besonders im Ausland, wenn man die Sprache nicht spricht, praktisch. Zur Sicherheit sollten Urlauber Mängel, etwa den gesperrten Pool, mit Fotos dokumentieren.
Klassische Reisebüros und Online-Reisebüros sind also nicht verantwortlich bei Mängeln?
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Testergebnisse für 15 Online-ReisebürosNein. Reisebüros, egal ob online oder vor Ort, sind reine Vermittler und bei Problemen während der Reise nicht zuständig. Der Vertrag gilt zwischen Urlauber und Reiseveranstalter. Einige Reisebüros bemühen sich trotzdem, ihren Kunden bei Mängeln zu helfen, auch wenn sie es nicht müssten.
Was gilt bei starker Flugverspätung?
Der Veranstalter muss dafür sorgen, dass ein gebuchter Hoteltransfer trotzdem stattfindet. Auch eine Entschädigung ist möglich: Kommt der Urlauber etwa einen Tag verspätet am Hotel an, kann er den Reisepreis um den einen Tag verringern. Bei einer zehntägigen Reise also um 10 Prozent.
Was passiert, wenn sich der Veranstalter trotz Aufforderung nicht kümmert, etwa um den gebuchten Hoteltransfer?
Dann können Urlauber selbst Abhilfe schaffen, zum Beispiel ein Taxi nehmen, und nach der Reise verlangen, dass der Veranstalter die Kosten erstattet oder den Reisepreis mindert.
Teilweise erhöhen Veranstalter vor Reiseantritt den Reisepreis. Ist das rechtens? Und darf man in dem Fall kostenfrei stornieren?
Bis zu 8 Prozent dürfen Veranstalter den Reisepreis erhöhen, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten und kostenlos stornieren darf. Zulässig sind Erhöhungen aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Es muss ein konkreter Grund für die Erhöhung vorliegen, etwa dass die Beförderung durch gestiegene Treibstoffkosten oder Flughafengebühren teurer wird. Den Grund sowie die Berechnung des neuen Reisepreises muss der Veranstalter dem Kunden mindestens 20 Tage vor Reisebeginn mitteilen. Es reicht nicht, beim Kunden anzurufen und zu sagen, dass es teurer wird. Will der Veranstalter den Reisepreis um mehr als 8 Prozent erhöhen, muss der Reisende zustimmen. Urlauber haben dann die Wahl: Entweder sie sind einverstanden oder sie treten vom Vertrag zurück – ohne Stornokosten.
Dürfen Urlauber eine Reise kostenlos stornieren, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt?
Ja, das ist unproblematisch und kam zum Beispiel während der Corona-Pandemie häufiger vor.
Was hat sich beim Urlaub durch die Corona-Pandemie geändert?
Die Pandemie hat mehr Flexibilität gebracht. Viele Veranstalter bieten mittlerweile für einen geringen Aufpreis an, dass sich ein Urlaub bis kurz vor Reisebeginn ohne Kosten oder gegen eine geringe Gebühr absagen lässt. Solche Flexibilität ist eine gute Sache.
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Bitte führen Sie einen veleichbaren Test auch für Flugreise durch.
Danke
@ajwiesel: Im Test waren Online-Reisebüros, die als Schwerpunkt Pauschalreisen vermitteln. Booking.com und Expedia sind dagegen überwiegend Hotelbuchungsplattformen.
Wo zum Beispiel ist Expedia oder Booking?
Wir kennen das aus der plakativen Werbung : Da kann man ganz viel sparen. Aber : sparen könnte ich doch nur, wenn ich nix ausgebe !? Oder beim Wechsel der Kfz-Versicherung könnte ich bis zu 830 € sparen - ich zahle aber nur 400 €uro. Und nun der Mallorca-Urlaub beim Preis-Check von Stiftung Warentest : "Je nach Portal ließen sich . . . . mehrere Tausend Euro sparen" !? Was können wir damit anfangen ? Da fällt mir ja nur noch die ehemalige Werbung ein "ich bin doch nicht blöd" .
Schon seit einigen Jahren buche ich meine Urlaube nur noch bei Check24. Einfach weil alles problemlos und unkompliziert funktioniert.