Online-Reisebüros im Test

„Melden Sie Mängel sofort dem Reise­ver­anstalter“

Welche Rechte haben Pauschal­urlauber bei Flug­verspätung oder Mängeln im Hotel? Antworten gibt der Reise­rechts­experte Felix Methmann vom Bundes­verband der Verbraucherzentralen (vzbv).

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Online-Reisebüros im Test - Drei lassen Urlaubs­stimmung aufkommen

Felix Methmann, Jurist und Leiter des Teams Recht und Handel beim vzbv. © vzbv.de

Herr Methmann, Pauschal­urlauber, die etwa Flug und Hotel gemein­sam buchen, genießen mehr Rechte als Indivi­dualreisende. Welche?

Wer pauschal bucht, hat für die gesamte Reise einen Ansprech­partner: den Reise­ver­anstalter. Bei Problemen, etwa einem Flug­ausfall oder Ungeziefer im Hotel, muss er sich um eine Lösung kümmern, wie den neuen Flug oder ein sauberes Zimmer. Bleibt der Reise­mangel bestehen, etwa Baulärm im Hotel, kann der Urlauber den Reise­preis mindern und Schaden­ersatz verlangen. Dieses Recht haben Indivi­dualreisende nicht. Achten Sie daher beim Buchen auf das Wort „Pauschalreise“ in der Widerrufs­belehrung, statt „verbundene Reise­leistung“.

Wie gehen Urlauber bei einem Mangel vor – wenn etwa der Pool gesperrt ist?

Wichtig ist, sich sofort vor Ort beim Reise­ver­anstalter zu melden, nicht erst nach der Rück­kehr. Man muss dem Veranstalter die Möglich­keit zur Abhilfe geben. Deshalb ist es ratsam, immer die Telefon­nummer des Ansprech­part­ners dabei­zuhaben. Oft sitzt jemand vom Veranstalter auch zu bestimmten Sprech­zeiten im Hotel und kümmert sich um Probleme. Das ist besonders im Ausland, wenn man die Sprache nicht spricht, praktisch. Zur Sicherheit sollten Urlauber Mängel, etwa den gesperrten Pool, mit Fotos dokumentieren.

Klassische Reisebüros und Online-Reisebüros sind also nicht verantwort­lich bei Mängeln?

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Nein. Reisebüros, egal ob online oder vor Ort, sind reine Vermittler und bei Problemen während der Reise nicht zuständig. Der Vertrag gilt zwischen Urlauber und Reise­ver­anstalter. Einige Reisebüros bemühen sich trotzdem, ihren Kunden bei Mängeln zu helfen, auch wenn sie es nicht müssten.

Was gilt bei starker Flug­verspätung?

Der Veranstalter muss dafür sorgen, dass ein gebuchter Hotel­transfer trotzdem statt­findet. Auch eine Entschädigung ist möglich: Kommt der Urlauber etwa einen Tag verspätet am Hotel an, kann er den Reise­preis um den einen Tag verringern. Bei einer zehn­tägigen Reise also um 10 Prozent.

Was passiert, wenn sich der Veranstalter trotz Aufforderung nicht kümmert, etwa um den gebuchten Hotel­transfer?

Dann können Urlauber selbst Abhilfe schaffen, zum Beispiel ein Taxi nehmen, und nach der Reise verlangen, dass der Veranstalter die Kosten erstattet oder den Reise­preis mindert.

Teil­weise erhöhen Veranstalter vor Reiseantritt den Reise­preis. Ist das rechtens? Und darf man in dem Fall kostenfrei stornieren?

Bis zu 8 Prozent dürfen Veranstalter den Reise­preis erhöhen, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurück­treten und kostenlos stornieren darf. Zulässig sind Erhöhungen aber nur unter bestimmten Voraus­setzungen: Es muss ein konkreter Grund für die Erhöhung vorliegen, etwa dass die Beför­derung durch gestiegene Treib­stoff­kosten oder Flughafen­gebühren teurer wird. Den Grund sowie die Berechnung des neuen Reise­preises muss der Veranstalter dem Kunden mindestens 20 Tage vor Reise­beginn mitteilen. Es reicht nicht, beim Kunden anzu­rufen und zu sagen, dass es teurer wird. Will der Veranstalter den Reise­preis um mehr als 8 Prozent erhöhen, muss der Reisende zustimmen. Urlauber haben dann die Wahl: Entweder sie sind einverstanden oder sie treten vom Vertrag zurück – ohne Storno­kosten.

Dürfen Urlauber eine Reise kostenlos stornieren, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt?

Ja, das ist unpro­blematisch und kam zum Beispiel während der Corona-Pandemie häufiger vor.

Was hat sich beim Urlaub durch die Corona-Pandemie geändert?

Die Pandemie hat mehr Flexibilität gebracht. Viele Veranstalter bieten mitt­lerweile für einen geringen Aufpreis an, dass sich ein Urlaub bis kurz vor Reise­beginn ohne Kosten oder gegen eine geringe Gebühr absagen lässt. Solche Flexibilität ist eine gute Sache.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • berndrainer am 07.01.2025 um 09:57 Uhr
    Flugreisen

    Bitte führen Sie einen veleichbaren Test auch für Flugreise durch.
    Danke

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.01.2024 um 13:22 Uhr
    Expedia oder Booking

    @ajwiesel: Im Test waren Online-Reisebüros, die als Schwerpunkt Pauschalreisen vermitteln. Booking.com und Expedia sind dagegen überwiegend Hotelbuchungsplattformen.

  • ajwiesel am 23.01.2024 um 12:17 Uhr
    Einige gute weggelassen?

    Wo zum Beispiel ist Expedia oder Booking?

  • ahmj69 am 04.01.2024 um 19:21 Uhr
    Weniger kann mehr sein !

    Wir kennen das aus der plakativen Werbung : Da kann man ganz viel sparen. Aber : sparen könnte ich doch nur, wenn ich nix ausgebe !? Oder beim Wechsel der Kfz-Versicherung könnte ich bis zu 830 € sparen - ich zahle aber nur 400 €uro. Und nun der Mallorca-Urlaub beim Preis-Check von Stiftung Warentest : "Je nach Portal ließen sich . . . . mehrere Tausend Euro sparen" !? Was können wir damit anfangen ? Da fällt mir ja nur noch die ehemalige Werbung ein "ich bin doch nicht blöd" .

  • Waldy2019 am 04.01.2024 um 10:15 Uhr
    Der Testsieger überrascht mich nicht

    Schon seit einigen Jahren buche ich meine Urlaube nur noch bei Check24. Einfach weil alles problemlos und unkompliziert funktioniert.