Gegen Frauen zu hetzen und sie zu verunglimpfen, ist als Volksverhetzung strafbar. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. III-1 RVs 77/20). Angeklagt war ein 70-jähriger Rentner aus dem Raum Bonn. Er hatte auf seiner Homepage Frauen als „Menschen zweiter Klasse“, „minderwertige Menschen“ und „den Tieren näherstehend“ bezeichnet.
Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein und erhob Anklage. Doch das Landgericht Bonn sprach den Mann zunächst frei. Die Regelung über die Volksverhetzung im Strafgesetzbuch schütze nur Minderheiten, argumentierten die Richter dort.
Auch die Herabwürdigung von Frauen könne Volksverhetzung sein, urteilte jetzt das Oberlandesgericht in Köln auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin. Die Regelung zur Volksverhetzung im Strafgesetzbuch nenne außer bestimmten Minderheiten ausdrücklich auch „Teile der Bevölkerung“. Frauen dürften deswegen genauso wenig verächtlich gemacht werden wie einzelne Menschen oder andere Bevölkerungsgruppen.
Das Oberlandesgericht Köln hob den Freispruch des Mannes auf. Das Landgericht Bonn muss den Fall jetzt neu aufrollen und dabei die Ansagen der Oberlandesrichter beachten. Volksverhetzung durch Veröffentlichung von Texten zum Beispiel im Internet wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
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