Steuerklasse wechseln So sichern Sie sich ein Riesen­plus beim Eltern­geld

Steuerklasse wechseln - So sichern Sie sich ein Riesen­plus beim Eltern­geld

Ein Höhe­punkt in der Schwangerschaft: Das erste Ultra­schall­bild. Weniger romantisch aber finanziell von großer Bedeutung: Die Wahl der richtigen Steuerklasse. © plainpicture / Val Thoermer

Verheiratete Paare können durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Eltern­geld erhöhen – oft um mehrere Tausend Euro!

Werdende Eltern können die Höhe des Eltern­geldes selbst beein­flussen. Sind die Partner verheiratet, können sie mehrere Steuerklassen wählen. Die Steuerklasse beein­flussen das vom Arbeit­geber ausgezahlte Netto­gehalt. Und da sich das Eltern­geld nach der Geburt am Netto­gehalt vor der Geburt orientiert, gilt: Derjenige Eltern­teil, der nach der Geburt zu Hause bleibt und Eltern­geld beziehen wird, sollte in eine für ihn güns­tige Steuerklasse wechseln.

Die Rechts­experten der Stiftung Warentest erklären, worauf werdende Eltern achten müssen, damit sie hier wirk­lich von einem finanziellen Vorteil profitieren können, denn eine entscheidende Rolle spielt der Zeit­punkt des Wechsels. Wer den besten Moment verpasst, hat trotzdem noch ein paar Möglich­keiten.

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1079 Kommentare Diskutieren Sie mit

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  • TOOL am 03.04.2025 um 10:05 Uhr
    Pauschale Aussage zu SK 3 sehr einseitig

    Die Aussage "Verdienen die Ehepartner unterschiedlich viel, sollte derjenige die Steuerklasse 3 wählen, der mindestens 60 Prozent des gemein­samen Brutto­lohns verdient" ist sehr einseitig.
    Der Hinweis wurde ja gegeben, eine Steuererklärung zieht alles wieder gerade.
    Vergessen wird aber, daß jeder Entgeltersatzleistung wie Elterngeld, Arbeitslosenunterstützung, Krankengeld etc. an Hand des Nettogehaltes berechnet werden. Der Partner in SK 5 steht dann immer schlechter da im Fall von Arbeitslosigkeit.
    Verdient jetzt der Partner oberhalb der Beitragsbemessungrenze(n) (BBG), ist die Ausszahlung gedeckelt (wie beim Elterngeld). Wenn man also nicht auf jeden Euro im Monat angewiesen ist, sollte man sich eher SK 4 für beide überlegen, um im (Sozial-) Versicherungsfall nicht schlechter gestellt zu sein. Für den Partner mit Verdienst oberhalb der BBG macht es im Versicherungsfall dann eben kaum einen Unterschied.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.02.2024 um 22:16 Uhr
    Steuerklasse wechseln

    @JanLTD: Ja, Sie können ab dem Monat, in dem das erste Mutterschaftsgeld fließt, wieder in Steuerklasse 5 wechseln. Denn dieser Monat wird bei der Berechnung des Elterngelds ausgeklammert (die Steuerklasse in dieser Phase hat also keine Auswirkungen aufs Elterngeld mehr). Es zählt beim Gleichstand die Steuerklasse, die vor dem ersten Mutterschaftsgeld-Monat auf der Lohnsteuerkarte stand. Das ist nach Ihren Schilderungen die Steuerklasse 3. Damit wird das Elterngeld auf Basis von Steuerklasse 3 berechnet.

  • JanLTD am 07.02.2024 um 20:22 Uhr
    Steuerklasse zurückwechseln

    Hallo,
    Danke für den aufklärenden Text. Eine Frage haben wir noch:
    wir haben zu Beginn der Schwangerschaft unsere Steuerklassen gewechselt. Damit ist bei meiner Frau „Gleichstand“ bis zum Start des Mutterschutzes. (6 Monate Klasse 5; 6 Monate Klasse 3).
    Können wir schon vor der Geburt in dem Monat in dem der Mutterschutz startet wieder in die Klasse 5 zurückwechsel??
    „Fürs Elterngeld maßgeblich ist in einem solchen Fall des „Gleichstands“ aber die aktuelle Steuerklasse“ [S.7]
    Hieße das die letzte eingereichte Steuerklasse – also 3 ? Oder die tatsächliche Steuerklasse die zum Zeitpunkt des Mutterschutz und Geburt vorliegt - also 5?
    Besten Gruß,

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.11.2023 um 15:18 Uhr
    Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

    @Moyandra: Ja, diese Pläne gibt es, aber steht noch nicht fest, wann sie umgesetzt werden. Laut Medienberichten bleibt im Jahr 2023 noch alles beim Alten.

  • Moyandra am 16.11.2023 um 13:53 Uhr
    Gilt das noch?

    Ich dachte die Ampel wollte die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen?