
Ein Höhepunkt in der Schwangerschaft: Das erste Ultraschallbild. Weniger romantisch aber finanziell von großer Bedeutung: Die Wahl der richtigen Steuerklasse. © plainpicture / Val Thoermer
Verheiratete Paare können durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Elterngeld erhöhen – oft um mehrere Tausend Euro!
Werdende Eltern können die Höhe des Elterngeldes selbst beeinflussen. Sind die Partner verheiratet, können sie mehrere Steuerklassen wählen. Die Steuerklasse beeinflussen das vom Arbeitgeber ausgezahlte Nettogehalt. Und da sich das Elterngeld nach der Geburt am Nettogehalt vor der Geburt orientiert, gilt: Derjenige Elternteil, der nach der Geburt zu Hause bleibt und Elterngeld beziehen wird, sollte in eine für ihn günstige Steuerklasse wechseln.
Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären, worauf werdende Eltern achten müssen, damit sie hier wirklich von einem finanziellen Vorteil profitieren können, denn eine entscheidende Rolle spielt der Zeitpunkt des Wechsels. Wer den besten Moment verpasst, hat trotzdem noch ein paar Möglichkeiten.
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- Eltern erhalten bis zu 14 Monate Basiselterngeld oder 28 Monate Elterngeld Plus zum halben Satz. Seit April 2025 gehen Paare mit über 175 000 Euro Verdienst leer aus.
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- Das Elterngeld ist kompliziert. Wer früh Elterngeldberatung in Anspruch nimmt, kann Tausende Euro mehr rausholen. Im Test überzeugen vor allem kommerzielle Anbieter.
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- Steuern kann man vielfältig sparen – mit Jobticket, E-Auto vom Chef oder einer ökologischen Sanierung daheim. Die Regeln für die Steuererklärung 2020.
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Die Aussage "Verdienen die Ehepartner unterschiedlich viel, sollte derjenige die Steuerklasse 3 wählen, der mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Bruttolohns verdient" ist sehr einseitig.
Der Hinweis wurde ja gegeben, eine Steuererklärung zieht alles wieder gerade.
Vergessen wird aber, daß jeder Entgeltersatzleistung wie Elterngeld, Arbeitslosenunterstützung, Krankengeld etc. an Hand des Nettogehaltes berechnet werden. Der Partner in SK 5 steht dann immer schlechter da im Fall von Arbeitslosigkeit.
Verdient jetzt der Partner oberhalb der Beitragsbemessungrenze(n) (BBG), ist die Ausszahlung gedeckelt (wie beim Elterngeld). Wenn man also nicht auf jeden Euro im Monat angewiesen ist, sollte man sich eher SK 4 für beide überlegen, um im (Sozial-) Versicherungsfall nicht schlechter gestellt zu sein. Für den Partner mit Verdienst oberhalb der BBG macht es im Versicherungsfall dann eben kaum einen Unterschied.
@JanLTD: Ja, Sie können ab dem Monat, in dem das erste Mutterschaftsgeld fließt, wieder in Steuerklasse 5 wechseln. Denn dieser Monat wird bei der Berechnung des Elterngelds ausgeklammert (die Steuerklasse in dieser Phase hat also keine Auswirkungen aufs Elterngeld mehr). Es zählt beim Gleichstand die Steuerklasse, die vor dem ersten Mutterschaftsgeld-Monat auf der Lohnsteuerkarte stand. Das ist nach Ihren Schilderungen die Steuerklasse 3. Damit wird das Elterngeld auf Basis von Steuerklasse 3 berechnet.
Hallo,
Danke für den aufklärenden Text. Eine Frage haben wir noch:
wir haben zu Beginn der Schwangerschaft unsere Steuerklassen gewechselt. Damit ist bei meiner Frau „Gleichstand“ bis zum Start des Mutterschutzes. (6 Monate Klasse 5; 6 Monate Klasse 3).
Können wir schon vor der Geburt in dem Monat in dem der Mutterschutz startet wieder in die Klasse 5 zurückwechsel??
„Fürs Elterngeld maßgeblich ist in einem solchen Fall des „Gleichstands“ aber die aktuelle Steuerklasse“ [S.7]
Hieße das die letzte eingereichte Steuerklasse – also 3 ? Oder die tatsächliche Steuerklasse die zum Zeitpunkt des Mutterschutz und Geburt vorliegt - also 5?
Besten Gruß,
@Moyandra: Ja, diese Pläne gibt es, aber steht noch nicht fest, wann sie umgesetzt werden. Laut Medienberichten bleibt im Jahr 2023 noch alles beim Alten.
Ich dachte die Ampel wollte die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen?